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Vorlage Arbeitsvertrag Kleinkindererzieherin

Gedruckt von: Familien Forum
URL des Themas: http://www.Liliput.ch/forum/topic.asp?TOPIC_ID=190
Gedruckt am: 18.04.2024

Thema:


Autor des Themas: bird
Betreff: Vorlage Arbeitsvertrag Kleinkindererzieherin
Gesendet am: 30.03.2007 10:41:19 Uhr
Nachricht:

Hallo!

Wir sind dabei, eine Kleinkindererzieherin in unserem Privathaushalt im Kanton Zürich einzustellen. Ich bräuchte dringend eine allgemeine Vertragsvorlage für den Arbeitsvertrag. Hat jemand sowas?

Tausend Dank!

Antworten:


Antwort von: Mondstern
Gesendet am: 30.03.2007 11:30:59 Uhr
Beitrag:

Hallo,

ich habe Childcare (www.childcare.ch) angeschrieben und die hatten mir einen Stundenlohn und Monatslohn Mustervertrag gemailt. Frag doch da mal nach!

Liebe Grüsse
Mondstern


Antwort von: Liliput
Gesendet am: 30.03.2007 12:57:07 Uhr
Beitrag:

Hallo bird

Ja, solche Muster Arbeitsverträge / Anstellungsverträge für KleinkinderzieherInnen (Personal von Kindertagesstätten) existieren tatsächlich (Empfehlung Sozialdepartement der Stadt Zürich und Schweizerischer Krippen Verband SKV).

Übrigens, die Bezeichnung KleinkinderzieherIn ist eigentlich nicht mehr ganz «korrekt», sondern wurde durch die Berufsbezeichnung «Fachfrau Betreuung / Kinderbetreuung» abgelöst. Siehe auch Liliput Forumsbeiträge «KleinkinderzieherIn ein Auslaufmodell» und «Berufslehre Fachfrau / Fachmann Betreuung»

PDF: KleinkinderzieherIn Muster Arbeitsvertrag / Anstellungsvertrag

Obiger Muster Arbeitsvertrag ist natürlich speziell für das Personal von Kindertagesstätten (KiTa) gedacht. Sinngemäss kann dieser Muster Arbeitsvertrag natürlich auch für einen Privathaushalt übernommen werden.

Grundsätzliches zum Arbeitsvertrag
Auskunft über den Einzelarbeitsvertrag gibt das Schweizerische Obligationen Recht (OR). Unter § 319 bis § 343 finden Sie nähere Infos über den Normalarbeitsvertrag. Direkter Link zum online Obligationenrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft: www.admin.ch/ch/d/sr/22.html

Und noch etwas hinsichtlich «Pflichtenheft» und «Stellenbeschrieb»
Vor lauter Arbeitsvertrag wird leider oftmals dem Pflichtenheft und einem sorgfältig verfassten Stellenbeschrieb zuwenig Beachtung geschenkt. Dabei sind doch gerade der Stellenbeschrieb und das Pflichtenheft sehr wichtige «Puzzlestücke», damit ein Arbeitsverhältnis auch gut «gedeihen» kann! Denn klare Verhältnisse erleichtern vieles und beugen Missverständnissen vor! Übrigens, im Arbeitsvertrag kann dann auch auf diese Dokumente wie Stellenbeschrieb etc. verwiesen werden.

Ideen für einen Stellenbeschrieb etc.
• Aufgaben / Zielsetzung (Hauptaufgaben / Nebenaufgaben)
• Zusammenarbeit (wie sieht die praktische Zusammenarbeit aus...)
• Kompetenzen (Entscheidungen treffen, Unterschriftenregelung...)
• Gesetze / Weisungen / Richtlinien (was gilt als Grundlage für die Stelle)
• Anforderungen an StelleninhaberIn (Ausbildung, Erfahrung, Weiterbildung etc.)
• Übergeordnete und untergeordnete Stellen (Lehrlinge, PraktikantInnen etc.)
• u.s.w.

Gerade auch diverse Beiträge im Liliput Forum lassen erkennen, dass die genaue Beschreibung der Arbeitsstelle inkl. «Pflichtenheft» enorm wichtig ist, damit es im Nachhinein nicht zu unnötigen Diskussionen und Auseinandersetzungen kommt!

Zum Beispiel: Ab wann dürfen Überstunden verrechnet werden, oder gehen 30 Min. unter Kulanz, das heisst, dass dies selbstverständlich ist und nicht verrechnet werden darf... u.s.w.

Übrigens, für alle, die keinen Adobe Acrobat Reader (PDF) auf dem Computer installiert haben, nachfolgend eine kleine Vorschaugrafik eines Muster Arbeitsvertrages / Anstellungsvertrages für das Personal von Kindertagesstätten:




Antwort von: Mondstern
Gesendet am: 30.03.2007 17:12:31 Uhr
Beitrag:

Hallo Liliput,

danke dass Ihr den Vertrag hier eingestellt habt. Dies wird für viele Arbeitgeber/Nehmer eine Hilfe sein. Es zeigt auf wie das normalerweise geregelt wird. Denn ich denke dass viele gar keine Ahnung davon haben.

Liebe Grüsse
Mondstern


Antwort von: orphan
Gesendet am: 28.04.2008 12:07:30 Uhr
Beitrag:

Hallo Zusammen

Besten Dank, Liliput, für diesen Arbeitsvertrag. Ich gehe davon aus, dass ich das so in etwa auch für meinen Babysitter übernehmen kann?

Was mich zusätzlich interessieren würde, wie kann ich mich als "Arbeitgeber" eines Babysitters gegen Schwangerschaft absichern? Ich habe eine Online Berechnung gemacht und müsste, wenn der Babysitter Fr. 300.-- im Monat verdient ca. Fr. 800.-- bezahlen nach Geburt des Kindes!

Zudem suche ich noch eine Lohnabrechnung als Muster!

Besten Dank für die Infos!


Antwort von: Helmi47
Gesendet am: 28.04.2008 12:27:21 Uhr
Beitrag:

Orphan, schick mir mal ein Mail, dann schicke ich Dir ein Excel-File einer Lohnabrechnung.

Gegen Schwangerschaft des AN kannst Du Dich nicht absichern, das müsste schon der Babysitter selber tun...

Schwangerschaft gilt arbeitsrechtlich als Krankheit. Du meinst aber wohl die Zeit nach der Geburt des Kindes. Mutterschaftsurlaub musst Du nicht mehr versichern, Papa Staat zahlt ja jetzt 14 Wochen lang 80 % vom Lohn und Dein Babysitter wird auch nicht verhungern wegen dem Lohn von 300.--/monatlich, also macht es auch wenig Sinn, eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen.


Antwort von: orphan
Gesendet am: 28.04.2008 12:45:39 Uhr
Beitrag:

@helmi - Super. Vielen Dank. Habe dir eine PN mit meiner E-Mail-Adresse gesandt!


Antwort von: orphan
Gesendet am: 28.04.2008 15:15:21 Uhr
Beitrag:

@helmi - noch eine Frage: Was ist mit Familienausgleichskasse?


Antwort von: Helmi47
Gesendet am: 28.04.2008 16:14:44 Uhr
Beitrag:

Familienausgleichskasse = AHV. Mach Dir keine Sorgen: das verrechnen die Dir dann schon... bei mir sind es 1.3 % der Lohnsumme, die der AG übernehmen muss. Die genaue Abrechung sieht so aus:

- 10.10 % AHV (50 % dem AN abziehen!)
- 2.00 % ALV (dito)
- 1.30 % FAK (100 % AG)
- 2.00 % des AHV-Betrages (nur AHV, nicht ALV) als "Verwaltungskosten". Die bezahlst auch Du.

Sie sind uns ja lieb und teuer, die Angestellten


Antwort von: orphan
Gesendet am: 28.04.2008 19:23:42 Uhr
Beitrag:

@helmi - danke nochmals. Hast du meine PN erhalten?


Antwort von: Helmi47
Gesendet am: 28.04.2008 19:40:08 Uhr
Beitrag:

jaja, schon lange geantwortet... mit Beilagen!

viel Vergnügen *grins*


Antwort von: orphan
Gesendet am: 28.04.2008 19:43:16 Uhr
Beitrag:

... ups - helmi - hab dir die falsche E-Mail-Adresse angegeben! Am Schluss .ch und nicht .net! Sorry. Das war früher mal so! Kein Wunder, dass ich nichts erhalten habe!


Antwort von: Helmi47
Gesendet am: 28.04.2008 19:51:34 Uhr
Beitrag:

.......pfffffff...... Frauen und Technik - würde mein Sohn da sagen....

Ich schicks gleich nochmals


Antwort von: orphan
Gesendet am: 28.04.2008 21:11:32 Uhr
Beitrag:

@helmi - ha, ha ... Frauen können technisch sehr gut sein ... zudem hab ich mal in der Informatik gearbeitet! Gruss an deinen Sohn ! Danke für die Infos. Alles angekommen!


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