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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 AuPair - Lohn, Verträge, Vermittlungsagenturen...
 Neue Bedingungen für Au Pairs in der Schweiz
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Zwillinge--01

Schweiz
137 Beiträge

Erstellt am: 08.01.2008 :  20:22:16 Uhr  Profil anzeigen
Hallo an alle die ein AP suchen

Ich bin wieder auf der Suche nach einem internationalen Au Pair.
Da ich gerade die Quellensteuer und AHV abrechne, bin ich auf die neuen Bedingungen im Kt Zürich gestossen.
Ich bin erst mal geschockt gewesen. 1. weil ich keinerlei Informationen bekommen habe seitens Behörden und 2. weil sich vieles zum negativen verändert hat.

Neu sind zum Beispiel
- Höchstalter 25 (ehemals 30)
- Maximaler Aufenthalt 1 Jahr, NICHT verlängerbar
- Zugelassen sind Au-pair-Angestellte, die von einer anerkannten Organisation vermittelt werden, einen Weiterbildungsaufenthalt zu ermöglichen
- Der Besuch eines Sprachkurses in der am Aufenthaltsort gesprochenen Landessprache ist obligatorisch, die Anmeldung muss durch den Arbeitgeber vor Erteilung der Bewilligung sichergestellt sein.

Einen Sprachkurs sicher stellen geht meistens gar nicht, da man fast überall einen Einstufungstest machen muss.(*grrrrrrrr*)

Im Kanton Basel Land hat sich auch einiges verändert wie ich von meiner Freundin erfahren habe. Wie es in anderen Kantonen ist, weiss ich nicht. Da kommt der 'liebe' Kantönligeist zur Geltung.

Also aufgepasst und vorher die Bedingungen checken.

Lieber Zwerg. Vielleicht könntest du etwas in Erfahrung bringen bezüglich Orgnisationen. Wo sind diese und haben diese eine Webseite??

Liebe Grüsse
Zwillinge--01

GirlsMommy74

Schweiz
55 Beiträge

Erstellt  am: 08.01.2008 :  23:15:31 Uhr  Profil anzeigen
Hallo,

Ja, das habe ich auch erfahren, als ich unser ehemaliges Au Pair abgemeldet habe. Habe mich auch gefragt welche Organisationen denn offiziell sind!? Und bei denen darf man dann schön bezahlen... ABer weiss ich denn, ob die überhaupt ein Au Pair für uns haben?
Was Du nicht vergessen darfst, ist die nun vom Arbeitgeber zu bezahlende Grundversicherung für Unfall und Krankheit! Es hilft nichts, wenn das Au Pair sonst schon Weltweit versichert ist.. Du musst es hier Krankenkassen versichern.
Die Schule war aber schon zuvor obligatorisch und zwar 4 lektionen die Woche, da finde ich diese Regelung fast besser, es muss innerhalb eines Jahres 120 Lektionen der Sprache haben, da kann man auch mal einen Intensivkurs anbieten!
Aber alles in allem profitieren nur die Vermittelungs Agenturen davon, ich glaube nicht, dass ein Au Pair wirklich grossen Nutzen durch die Agentur hat - gut, hätten wir eine, so müssten wir jetzt ein Ersatz Au Pair bekommen, aber ich glaube, durch eine Agentur hat man auch eine viel kleinere Auswahl... Oder ist dem nicht so?
Wir werden uns trotzdem mal die Agenturen ansehen, denn ein Au Pair scheint wirklich die einzige Lösung zu sein, welche wir uns leisten können, auch was die Stundenanzahl betrifft...
Lg
Mia
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Zwillinge--01

Schweiz
137 Beiträge

Erstellt  am: 08.01.2008 :  23:46:41 Uhr  Profil anzeigen
HAllo MiaBre

Die KK musste man schon immer haben. Die Nichtbetriebsunfall ebenfalls.
Aber man kann es auf das Au Pair weitergeben, ausser die NBU. Da langt eben eine Unfall über die normale KK nicht.
Eine Organisation habe ich findig gemacht.
www.canadalink.ch/info_famD.htm

aber der Hammer ist, dass die über 1000.- für die Vermittlung verlangen und du am Ende immer noch selbst die Bewilligung beantragen und zahlen musst. Da sehe ich keinen Sinn in einer Vermittlung. Zumal ich ein gebranntes Kind mit Vermittlungen bin. Als ich in die Staaten kam als Au Pair (13 Jahre her), wechselte ich nach einer Woche die Familie. Meine Freundin (wir kamen in den Staaten zusammen und wurden Freundinnen) wechselte nach einigen Monaten, bis es nicht mehr ging. Super und dafür brauche ich keine Vermittlung.

Eine weitere Vermittlung habe ich noch nicht aktiv gefunden, ausser die profilia.ch da gehen wenigstens die Preise. Trotzdem möchte ich mir meine Au Pair's selber suchen.

Lieber Gruss
Zwillinge--01
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midwife


71 Beiträge

Erstellt  am: 09.01.2008 :  19:28:44 Uhr  Profil anzeigen
Hallo zusammen

Schock hoch Drei ! Das ist wirklich der Hammer! Mich beunruhigt vor allem der Punkt mit den Agenturen. Dazu kann ich nur sagen, dass ich sämtlich in der Deutschen Schweiz vorhandenen Agenturen für Aupairs angefragt hatte, bevor ich selber im Internet suchen ging. Überall kam dieselbe Antwort: "kein oder sehr geringer Bedarf an Deutschweizer Gastfamilien!" Eine Agentur musste sogar schliessen, weil sich immer weniger Mädchen vermitteln lassen wollen. Diese Agenturen waren auch nicht unbedingt für weltweite Suche spezialisiert sondern eher innerhalb der Schweiz. Umgekehrt CH-Ausland sah es dann wieder anders aus.
Wie kann ich also all diese Auflagen erfüllen? Ab März wollte ich mich auch wieder auf die Suche machen um rechtzeitig ein neues Mädchen bereit zu haben!

Grüsse
midwife
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midwife


71 Beiträge

Erstellt  am: 09.01.2008 :  19:37:56 Uhr  Profil anzeigen
ich habe grad die site vom AWA gelesen. Der Arbeitgeber muss nur die Hälfte der Prämie der Krankenkasse übernehmen, aber das gesamte Schulgeld! Immerhin...
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midwife


71 Beiträge

Erstellt  am: 10.01.2008 :  17:47:36 Uhr  Profil anzeigen
hallo zusammen

Ich habe gestern abend noch ein Email an die Organisation ProFilia geschrieben bezüglich den neuen Bestimmungen. ProFilia entscheidet erst Mitte 2008 ob sie Aupair aus Drittländern vermitteln wollen oder nicht! Was für andere anerkannte Organisationen gibt es denn noch in der Schweiz???

midwife
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Zwillinge--01

Schweiz
137 Beiträge

Erstellt  am: 10.01.2008 :  18:13:09 Uhr  Profil anzeigen
Habe mich auch noch findig gemacht. Es gibt noch www.perfectway.ch . Leider ist die Verantwortliche (Frau Schatzmann) bis Ende des Monats nicht zu erreichen via Telefon, da sie im Ausland ist.
Sonst sieht es recht mager aus. Ich bin aber am abklären oder einen Deal auszuarbeiten, wo ich immer noch selber das Au Pair aussuche und damit zur Organisation gehe, damit ich eine Vermittlungsvereinbarung bekomme. (wie auch immer die aussieht)
Midwife wenn du mehr Infos rausgefunden hast, lass es mich/uns wissen. Danke

Grüssli Zwillinge--01
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GirlsMommy74

Schweiz
55 Beiträge

Erstellt  am: 23.01.2008 :  18:28:12 Uhr  Profil anzeigen
Hallo!

Wir sind nicht ganz richtig informiert und das zum Glück

Au-pair-Angestellte aus EU- und EFTA-Staaten müssen nicht zwingend über eine Vermittlungsagentur abgewickelt werden

Dies hat mir soeben Herr A. Vom Amt für Wirtschaft und Arbeit, schriftlich per e-Mail mitgeteilt!

Ausserdem:

Für Au-pair-Angestellte aus allen übrigen Staaten ist die Vermittlung über eine Agentur im neuen Ausländergesetz festgeschrieben. Es sind neu alle Nationalitäten zugelassen. Im Moment gibt es noch sehr wenige Agenturen in der Schweiz (das Problem ist auch beim Bundesamt für Migration bekannt).

Also - alles ok :-)
glg
Mia
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midwife


71 Beiträge

Erstellt  am: 24.01.2008 :  07:51:29 Uhr  Profil anzeigen
Hoi MiaBre

Super, das sind endlich gute Neuigkeiten! Ich hatte mich gestern den halben Tag mit diesen Bestimmungen herumgeschlagen aber den zuständigen Herrn vom AWA einfach nie erreicht um endgültig meine Fragen und Unklarheiten an den Mann bringen zu können. Nun hat sich das ja geklärt. Bin überglücklich, nun kann ich endlich mit der Suche für das neue AuPair starten
Bin übrigens ernsthaft am überlegen, ob ich diesmal ein männliches Aupair engagieren soll. Für unseren Ältesten wäre das nämlich sicher die interessantere Bezugsperson.

Einen schönen Tag!
midwife
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Trixelle

Schweiz
2 Beiträge

Erstellt  am: 24.01.2008 :  11:06:33 Uhr  Profil anzeigen
Das sind ja mal wirklich gute neuigkeiten!
hab mich nämlich heut morgen mit pro filia rumgeschlagen und die wissen so gut wie gar nix.

Wo sucht ihr nach euren Au Pairs?
Ich bin jetzt das erste mal auf der suche aber bin sehr unsicher wem man vertrauen kann. hat da wer schon so seine erfahrungen gemacht?
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Vanille

Schweiz
59 Beiträge

Erstellt  am: 24.01.2008 :  21:53:07 Uhr  Profil anzeigen
Ich weiss nicht, ob diese Bedingungen GANZ NEU sind, denn im vergangenen August haben wir ein Aupair aus Deutschland angestellt. Telefone um Telefone mit den Aemtern...rausgekommen ist folgendes: Ich kann KEIN Aupair engagieren mit deutscher Muttersprache, da unsere Familiensprache auch deutsch ist..ABER: Ich kann die Dame als Praktikantin engagieren...hat den GROSSEN VORTEIL, dass alle Bedingungen rund ums Aupair entfallen. Klar, dass wir dies nicht augenutzt haben...wir halten uns an die Regeln, aber wenigstens haben wir keine Probleme mit den Behörden. Sie hat nun eine Jahresbewilligung erhalten, welche automatisch ausläuft...wobei die bestimmt verlängert werden kann, falls Job vorhanden. EU (und vor allem Deutschland) soll kein Problem mehr sein. Vielleicht sind aber die Regelungen wirklich ganz, ganz neu und der Praktikantinnen-Trick funktioniert auch nicht mehr! Viel Glück wünsche ich auf jeden Fall!

Liebe Grüsse Vanille
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GirlsMommy74

Schweiz
55 Beiträge

Erstellt  am: 25.01.2008 :  08:37:29 Uhr  Profil anzeigen
Hi Vanille,

Die Regel, dass das Au Pair eine andere Muttersprache haben muss ist nicht neu, hat auch keiner hier behauptet ;)
Das mit dem Praktikantinnen Trick funktioniert sicher noch immer, aber sag mal, da gibts dann doch auch Mindestlöhne, wie hoch sind diese dann? Und trotzdem sollte das Mädel dann ja noch einen deutschkurs besuchen (falls sie eben nicht aus deutschland ist).

Dass man Weltweit Au Pairs anstellen kann, DAS IST NEU! Das ging vorher nicht, also ausser Kanada,USA,Australien und Neuseeland.
Und, dass die Sprachschule komplett bezahlt werden muss ist auch neu. Auch, dass die Familie 50% der Krankenkasse übernehmen muss ist neu und auch, dass die Familie dafür verantwortlich ist. Vorher war das Au Pair dafür verantwortlich und sie konnte auch einen Nachweis erbringen, dass sie von zu Hause aus Weltweit gut versichert ist - das alles geht nicht mehr.
Und nun gab es eben Verwirrung - denn, die Weltweiten Au Pairs bekommen nur eine Bewilligung, wenn sie über eine anerkannte Organisation vermittelt werden. Dies gilt aber nicht für EU Au Pairs.
Und dies ist dann doch ein wichtiger Punkt. Wobei wir nun sehr interessante Anfragen aus Südafrika haben und anderen Ländern... Und jetzt versuche ich doch eine Agentur zu finden, welche mir "unser" Au Pair dann vermitteln würde.

Den Kultur Austausch finde ich eben einen wichtigen Aspekt bezüglich Au Pairs und ich bin auch selber an anderen Kulturen interssiert und möchte auch, dass meine Kinder reichlich Kontakt damit haben und sich daran gewöhnen, dass die Menschen verschieden sind und verschieden/anders nicht schlechter ist etc..

Egal. Ich habe mich noch nicht entschieden und werde nun weitersehen, aber zumindest ist das Gesetz doch relativ vernünftig!
lg
Mia
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midwife


71 Beiträge

Erstellt  am: 25.01.2008 :  09:39:25 Uhr  Profil anzeigen
Hoi MiaBre

Falls du eine Agentur findest, welche weltweite Aupairs vermittelt, sag mir bitte Bescheid, ok?

Vielen Dank
midwife
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Kathi1970


194 Beiträge

Erstellt  am: 25.01.2008 :  09:59:09 Uhr  Profil anzeigen
Hallo!

Der "Trick" mit der Praktikantin ist genau das, was ich brauche! Fragt sich jetzt nur, welchen Betrag man dann für die Berechnung der AHV einsetzt? Nur den Lohn oder mit Essen und Unterkunft als Naturallohn?

Stimmt, der kulturelle Austausch ist wichtig. Aber auch das Erfahrungen sammeln in einer fremden Umgebung und Familie. Wir haben jetzt eine Bewerberin aus Süddeutschland, die gern am Wochenende immer zu ihrem Freund fahren würde, also nur von Mo-Do bei uns wäre. Das heisst ja auch, dass sie wirklich nicht die ganze WOche bei uns isst und wohnt. Wovon müsste ich ausgehen, bei der Berechnung der AHV? Wie war das bei Euch? Ich muss einfach ungefähr wissen, welche Kosten auf mich zukommen....damit es nicht nachher eine böse Überraschung gibt....

Ich hatte noch gefunden emis-europe.org als Organisation, vielleicht ist das was?
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midwife


71 Beiträge

Erstellt  am: 25.01.2008 :  13:07:29 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Kathi1970

Um die AHV abzurechnen gehst du immer vom Bruttolohn aus, also inkl. Kost und Logis.
Lg
midwife
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aupairim


1 Beitrag

Erstellt  am: 25.01.2008 :  16:34:31 Uhr  Profil anzeigen
Hallo an alle,

wir haben schon seit 3 Jahren 3 Au Pairs und kennen den "Trick" mit den Praktikanten nicht....??? kann mir jemand dies erklären? Tausend Dank.

Ich war auch geschockt: nun muss ein nicht EU EFTA Au Pair von einer konzessions Staatssekretariatliche geprüfte Agentur angemeldet werden. Zwillinge 01: Frau Schatzmann ist wieder im Lande und verdient sich eine goldene Nase an den neuen Bedingungen! (500sfr. für Eltern die schon ein au Pair gefunden haben, 8000 sfr. für Suchende). Sie ist konzessionsgeprüft-schaut unter VZAVG nach.
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speed


1 Beitrag

Erstellt  am: 25.01.2008 :  16:39:24 Uhr  Profil anzeigen
Hallo an alle,

wir haben schon seit 3 Jahren 3 Au Pairs und kennen den "Trick" mit den Praktikanten nicht....??? kann mir jemand dies erklären? Tausend Dank.

Ich war auch geschockt: nun muss ein nicht EU EFTA Au Pair von einer konzessions Staatssekretariatliche geprüfte Agentur angemeldet werden. Zwillinge 01: Frau Schatzmann ist wieder im Lande und verdient sich eine goldene Nase an den neuen Bedingungen! (500sfr. für Eltern die schon ein au Pair gefunden haben, 8000 sfr. für Suchende). Sie ist konzessionsgeprüft-schaut unter VZAVG nach.
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Kathi1970


194 Beiträge

Erstellt  am: 25.01.2008 :  16:58:22 Uhr  Profil anzeigen
midwife -das ist mir eigentlich klar...Aber was, wenn es gar nicht zutrifft? Eine Praktikantin MUSS ja nicht bei mir wohnen...! Oder wenn sie nur einen Teil der Woche anwesend ist, muss man dann troztdem den ganzen Betrag rechnen? Das wäre bei uns der Fall und ehrlich gesagt, ich finde die Kosten horrend und für das Mädchen selber bleibt kaum was übrig. Lieber würde ich ihr ein bisschen mehr zahlen...
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midwife


71 Beiträge

Erstellt  am: 25.01.2008 :  17:51:40 Uhr  Profil anzeigen
@Kathie1970

So horrend sind die Kosten nun auch wieder nicht finde ich. Als Arbeitgeber bezahlst du ja nur die Hälfte der AHV, das sind 5.05%, was den Braten auch nicht fetter macht. Dass neu die ganzen Schulgebühren von uns übernommen werden müssen, finde ich schon happiger.

Aber auch wenn deine Praktikantin nicht bei dir wohnt und isst, muss die AHV einfach von Bruttolohn aus entrichtet werden. Im Vergleich zum Aupair wäre das dann wohl um einiges weniger, da Kost und Logis ja mind. 990.00 Fr. plus ausmachen. Wenn sie an ihren freien Tagen nicht bei euch lebt, entfällt meines Erachtens einfach der Anteil an Mahlzeitenkompensation, Kost u. Logis müssten aber miteingerechnet werden. Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege
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Vanille

Schweiz
59 Beiträge

Erstellt  am: 25.01.2008 :  21:27:48 Uhr  Profil anzeigen
Liebe Kathi

Der "Trick" mit dem Praktikantinnen-Vertrag hat mir das Amt mitgeteilt, respektive, sie haben es mir "verboten", sie als Aupair anzustellen...dass dies ein grosser Vorteil ist, war ich mir damals gar noch nicht bewusst.

Unser deutsches Mädchen lebt bei uns von Montag bis Freitag...am Wochenende lebt sie bei ihrem Freund. Ich zahle ich einen Nettolohn aus von Fr. 650.-- (dies entspricht inklusive Kost und Logis einem Salär von ca. 1'500.--). Zusätzlich habe ich sie kranken- und unfallversichert (ohne dies hätte sie keine Bewilligung erhalten). Ich komme zusätzlich noch für die Flüge auf (ca. alle 8 Wochen reist sie für ein paar Tage nach Hause)...dies kostet pro Monat nochmals ca. Fr. 80.--. Für die AHV muss ich noch schauen...sie ist erst 17jährig, wird im März (dann bleibt sie noch 5 Monate) 18.

Liebe Grüsse Vanille
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GirlsMommy74

Schweiz
55 Beiträge

Erstellt  am: 25.01.2008 :  23:59:53 Uhr  Profil anzeigen
@midwife,

Werde ich dir auf jeden Fall mitteilen!

@Vanilla

Es gibt da doch mindest Löhne für Praktikantinnen - was für eine Stunden/Woche gibst du dann an? Und welcher Lohn ist der mind. Lohn für ein ausländisches Au Pair?
Bezahlst Du ihr das, was Du auch an der AHV angibst?
Weil wir könnten es uns hier nicht erlauben falsche Angaben zu machen - das würde sofort rauskommen wo wir leben..
lg
Mia
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Vanille

Schweiz
59 Beiträge

Erstellt  am: 26.01.2008 :  08:15:01 Uhr  Profil anzeigen
@Mia

Natürlich gebe ich der AHV genau dies an, was hier verdient...der Arbeitsvertrag und alles ist amtlich - ich mache hier überhaupt nichts Schwarzes. Das Amt für Arbeit in Zürich hat unseren Arbeitsvertrag geprüft und für ok befunden. Ich gehe davon aus, dass die AHV den Betrag von 1500.-- als Basis nimmt, dies muss ich aber noch abklären. Wir haben unserem Mädchen die Fr. 650.-- als netto versprochen, wir werden also auch die AHV und auch die Quellensteuer übernehmen.

Ab August wechselt unser Aupair nun in den Pflegebereich. Im Altersheim absolviert sie ein weiteres Praktikum und erhält dort Fr. 1000.-- (ohne Logis, teilw. mit Kost, Betrag ist Brutto, Krankenkasse und alles muss sie selber bezahlen). So gesehen denke ich, dass unsere netto-650.-- ein sehr fairer Betrag sind.

Am bestens ist es vielleicht, wenn man bei Unsicherheiten mit den Aemtern spricht - es ist ja immer auch happig, wie unterschiedlich die Regeln von Kanton zu Kanton sind. Wir sind in Zürich zu Hause.

Viel Glück...übrigens habe ich unser Aupair auch hier bei liliput gefunden!
Tschüss
Vanille
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dammv


2 Beiträge

Erstellt  am: 14.02.2008 :  20:04:41 Uhr  Profil anzeigen
Wir sind im Moment auf der Suche nach einem Aupair. Die nächsten 2 Wochen werden uns 3 Interessentinnen aus Norddeutschland besuchen....
Diese neuen Vorschriften finden wir eine absolute Bevormundung. Unsere 2 Kleinen sind 3,5 und 1,5 Jahre alt und sollen nun tagtäglich von jemandem beaufsichtigt werden, der kein Deutsch spricht???? Wir sind 2 sprachig und alle Interessentinnen möchten gerne Italienisch lernen. Was soll denn dies?? Dass man Aupairs nur noch über eine Agentur anstellen darf sehen wir als staatliche Unterstützungvon nicht gemeinnützigen Institutionen, was eigentlich nicht rechtens ist. Aber solche Sachen ist man sich in der Schweiz ja langsam gewohnt, inklusive patzige Antworten von den Ämtern a la "Dann bleiben Sie doch zu Hause und kümmern sich selber um die Kinder"
Wie geht denn das genau mit der Anstellung als Praktikantin? Eine dieser Bewerberinnen möchte sich gerne ur Kleinkinderieherin ausbilden lassen, will jetzt aber eben auf der Schiene Aupair erst mal Erfahrungen sammeln...
Danke für jeden Tip!!
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Kathi1970


194 Beiträge

Erstellt  am: 14.02.2008 :  21:22:26 Uhr  Profil anzeigen
Mir steht diese Erfarhung auch noch bevor und ich würde mich auch auf Ratschläge freuen, von Leuten, die das schon gemacht haben. Wo finde ich einen Arbeitsvertrag z.B., Musterverträge für Au-PAirs gibts ja genug!

Soweit ich bisher weiss, geht es eben mit Arbeitsvertrag und dann meldet man das Mädchen einfach an, inkl. Krankenkasse, UNfallvers. etc. Ich denke dann mal, die Einwohnerkontrolle wird mir dann schon sagen, was ich machen muss...

Aber ansonsten schliesse ich mich der Frage an...
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dammv


2 Beiträge

Erstellt  am: 15.02.2008 :  21:27:50 Uhr  Profil anzeigen
So, jetzt haben wir mal schriftlich vom KIGA Baselland die neuen Vorschriften erhalten....

Merkblatt über die Anstellung von ausländischen Aupair-Angestellten
Voraussetzungen und Bedingungen für deren Zulassung ab 1. Januar 2008


BEGRIFF UND GRUNDSATZ

Aupair-Angestellte sind junge Ausländer/innen, die in die Schweiz kommen um Land und Leute kennenzulernen und ihre Sprachkenntnisse zu erweitern. Sie sind nicht deutscher Muttersprache und sind zwischen 18 und 25 Jahre alt. Sie wohnen in einer Familie mit Kindern (unter 16 Jahre) und helfen halbtags im Haushalt bei leichten Arbeiten und bei der Kinderbetreuung mit. Anspruchsvolle Tätigkeiten, namentlich auch die eigentliche Kinderer-ziehung und Fremdsprachen- und Nachhilfeunterricht von Kindern, sind ausgeschlossen. Ihr Arbeitspensum beträgt höchstens 30 Stunden pro Woche (in der Regel von Montag bis Samstag). Die übrige Zeit soll ihrer sprachlichen Aus- und Weiterbildung dienen. Sie erhalten Unterkunft, Kost und ein Taschengeld. Die Anstellung ist auf ein Jahr beschränkt und kann nicht verlängert werden.

Für Haushalte, welche einem gewerblichen Betrieb direkt angegliedert sind und für Einzelpersonen sowie Familien ohne Kinder, wird in der Regel kein Aupair bewilligt. Damit die Betreuung der Aupairs gewährleistet ist, darf ein Elternteil höchstens 50 % auswärts tätig sein. Sollte die Arbeitgeberfamilie ein eigenes Geschäft besitzen, darf das Aupair dort nicht eingesetzt werden.


AUSWAHL DES AUPAIRS

Ab Januar 2008 muss das Aupair über eine Schweizer Organisation vermittelt werden, die zur Arbeitsvermittlung und dem Personalverleih aus dem Ausland zugelassen ist und eine entsprechende Bewilligung des Bundes besitzt (AVG; SR 823.11). In der Nordwestschweiz sind dies z.B.
· Perfect Way, Frau K. Schatzmann, Hafnerweg 10, 5200 Brugg, Tel. 056 281 39 12, www.perfectway.ch
· Ideal Personal GmbH, Zweigniederlassung Oberwil, Passage 12, 4104 Oberwil
Diese Organisation betreut das Aupair während seines Aufenthalts in der Schweiz und soll auch der Ansprechpart-ner bei Problemen sein. Die Vermittlung über eine ausländische Aupair-Vermittlung oder auf privatem Weg ist nicht mehr möglich.


ANSTELLUNG

Die Anstellung muss vor der Einreise vertraglich geregelt sein. Der Vertrag hält die Rechte und Pflichten der im Aupair-Verhältnis angestellten Person und der Gastgeberfamilie fest (Anstellungsvertrag). Ein Exemplar muss der zuständigen Arbeitsmarktbehörde zugestellt werden.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Aupair bei einer anerkannten Krankenkasse in der Schweiz zu versichern und dafür die Kosten zur Hälfte zu übernehmen. Das Aupair muss auch bei der AHV angemeldet werden. Die Prämie der Nichtberufsunfallversicherung und eventuell die Quellensteuer vom Taschengeld (Lohn) können dem Aupair belastet werden.


TASCHENGELD

Das Taschengeld muss Fr. 600.-- netto pro Monat betragen (Kost und Logis [Fr. 990.-] exklusiv). Es ist ausdrück-lich als solches und nicht als Lohn bezeichnet, weil höhere Angebote darauf schliessen lassen, dass eine grössere Arbeitsleistung erwartet wird, als sie von einem Aupair erbracht werden darf.


SPRACHLICHE WEITERBILDUNG

Die freien Halbtage dienen der sprachlichen Aus- und Weiterbildung. Das Aupair muss vor der Einreise für einen Sprachkurs der am Aufenthaltsort gesprochenen Landessprache angemeldet werden. Es ist zu belegen, dass der Umfang mindestens 120 Stunden beträgt. Durch Privatpersonen erteilte Sprachkurse sind nicht zulässig. Selbstver-ständlich wird auch erwartet, dass sich die Gastgeberfamilie um das sprachliche Fortkommen des Aupairs bemüht. Die Umgangssprache in der Gastfamilie muss Deutsch sein und darf nicht der Muttersprache des Aupairs entsprechen.


WICHTIGES AUS DEM ARBEITSRECHT

Ein Aupair-Anstellungsverhältnis untersteht dem Normal-Arbeitsvertrag des Kantons Basel-Landschaft für weibli-che Hausangestellte und dem Obligationenrecht, was u.a. bedeutet:
* Der Ferienanspruch der / des Aupair-Angestellten muss eingehalten werden (bis zum 20. Altersjahr fünf Wo-chen Ferien pro Jahr, danach vier Wochen).
* Es besteht während einer gewissen Zeit ein Lohnfortzahlungsanspruch bei Krankheit (Minimum 3 Wochen).
* Das Aupair-Arbeitsverhältnis ist auf eine bestimmte Dauer festgesetzt. Eine Auflösung vor Ablauf der Frist ist nur möglich im gegenseitigen Einverständnis und nach Rücksprache mit dem KIGA oder aus wichtigem Grund gemäss Art. 337 Obligationenrecht.
* Auch an freien Tagen besteht der Anspruch auf die übliche Verpflegung (kann nach gegenseitiger Vereinbarung auch bar ausgerichtet werden).
* Der Verpflegungs- bzw. Verpflegungsentschädigungsanspruch besteht auch während den Ferien.
* Die Zeit, in der das Aupair mit der Arbeitgeberfamilie auf Reisen oder in den Ferien weilt, gilt nicht als Ferien-zeit.


BEWILLIGUNGSVERFAHREN

Gesuche sind uns rechtzeitig mit dem Formular SA91 einzureichen. Wir benötigen:
· Gesuch SA91
· Passkopie
· Familienbogen
· Anstellungsvertrag
· Bestätigung der Aupair-Organisation aus der Schweiz über die erfolgte Vermittlung
Auch die Aupair-Bewilligung unterliegt dem Kontingent (sofern das Aupair aus einem Drittstaat kommt). Wir ha-ben nur eine eine relativ bescheidene Zahl an Möglichkeiten für die Erteilung von Aupair-Bewilligungen. Falls wir zu einem positiven Ergebnis kommen, beantragen wir den eidgenössischen und kantonalen Migrationsbehörden die Ausstellung der gewünschten Einreise-Zusicherung bzw. Visumsfreigabe. Mit ihr kann das Aupair einreisen. Wir rechnen mit einer Bearbeitungszeit von drei bis vier Wochen.

Das Aupair hat, je nach Staatsangehörigkeit, an der Grenze die Grenzsanitätskontrolle zu passieren und sich an-schliessend - längstens jedoch innert 8 Tagen - bei der Gastfamilie anzumelden. Dazu benötigt es
· seinen Pass
· die Einreisebewilligung
· 3 Passfotos.
Nähere Weisungen finden sich auf der Rückseite der Zusicherung. Nach seiner Anmeldung bekommt das Aupair vom Amt für Migration den Ausländerausweis, der als Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung gilt. Er ist in der Regel für ein Jahr gültig.

Dazu kann man nicht viel sagen.... Das beste an dieser ganzen Geschichte ist, dass die eine angegebene Vermittlungsstelle nicht mehr akiv ist und die andere im Moment gar keine Aupairs zur Vermittlung hat. Eine Frechheit finde ich ist auch, dass in der Familie DEUTSCH gesprochen werden muss!! Wie viele französisch und italienisch sprechende Familien gibt es hier? Anscheinend keine lt dem KIGA. Wir sprechen 50% Deutsch und 50% Italienisch, auch mit unseren beiden Kleinen, denn wir möchten gerne, dass sie 2-sprachig aufwachsen.
Mir erscheint diese ganze Gesetzesänderung als ein weiterer Schnellschuss, der von Leuten ausgearbeitet wurde, welche wohl absolut lebensfremd sind.

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Kathi1970


194 Beiträge

Erstellt  am: 15.02.2008 :  22:16:28 Uhr  Profil anzeigen
Vergiss es einfach - soweit waren wir schonmal und ICH werde mich bestimmt nicht auf solche Experimente einlassen. Es bleibt also nur noch: wenn es ein deutsches oder österreichisches Mädchen ist, stellt man sie als Kindermädchen an.
Meine Frage aber, ob es da gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne gibt(sie würde ja genau das bekommen, was ein Au-Pair kriegt, aber geht das so?), konnte bisher niemand beantworten. Oder wie es aussieht, wenn man sie als Praktikantin anstellt?

Wir haben auch jemanden gefunden, sie hat eine Ausbildung zur Hauswirtschafterin gerade beendet und will nochmal was anderes erleben, bevor sie in den Job einsteigt. Da wäre ja eigentlich ein Praktikum regelrecht logisch, oder?

Bisher habe ich hier nicht bei den Behörden gefragt, weil ich da möglichst gut informiert hingehen wollte...

Weiterhin sind hier glaube ich viele Leserinnen für Erfahrungsberichte offen von denen, die sich schon damit und mit den neuen Regeln erfolgreich rumgeschlagen haben....
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Vanille

Schweiz
59 Beiträge

Erstellt  am: 16.02.2008 :  17:21:42 Uhr  Profil anzeigen
Wir haben ein deutsches Mädchen (18jährig) bei uns als Aupair/Praktikantin/Kindermädchen angestellt. Sie arbeitet Vollzeit, wir leben im Kanton Zürich. Die Bewilligung haben wir ganz einfach erhalten (NACH VIELEN ABKLAERUNGEN ). Der Vertrag lautet auf "Praktikantin in der Familie". Wir zahlen unserer Praktikantin einen Lohn von Fr. 650.-- netto. Dazu kommen Kost und Logis, AHV und Quellensteuer und die Krankenkasse. Wir zahlen ihr noch 5 Flüge jährlich (um nach Hause zu fliegen). Diese Flüge sind jedoch nicht im Vertrag erwähnt. Wir haben 35 Stunden/Woche erwähnt und 5 Wochen Ferien.

So ging dies bestens und wir haben keinerlei Probleme. Da ich nicht genau wusste, wieviel Abzüge es sind, habe ich im Vertrag den Nettolohn erwähnt und diesen bezahle ich auch aus.

Die Anmeldung auf der Gemeinde kostete auch noch was (haben wir übernommen)...sonst gabs eigentlich nicht viele Kosten. Ich habe es hochgerechnet - für eine Vollzeit-Praktikantin muss man ca. Fr. 1500.-- rechnen. Da unser Mädchen aus einer sehr ärmlichen Familie kommt, mussten wir sie zuerst ausstatten mit warmen Schuhen und warmer Jacke...es war NIX vorhanden!!!! .

Es kommen so doch einige Kosten auf einen zu, aber ich finde die Lösung sehr ideal - klar, die Lösung ist so gut wie die Personen zusammenspielen....da können bestimmt auch alle ein Lied singen...manchmal wünscht man sich dann trotzdem etwas mehr Privatleben...aber man kann nicht alles haben!

Liebe Grüsse
Karin
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muki

Schweiz
9 Beiträge

Erstellt  am: 16.02.2008 :  19:23:37 Uhr  Profil anzeigen
Hallo miteinander
Wir haben genau das gleiche Problem. Mir hat das Amt für Wirtschaft telefoniert und mitgeteilt, dass wir keine Bewilligung für ein Aupair mehr erhalten werden. Auf meine Frage, was ich nun tun sollte, denn eine Registrierungsgebühr hatte ich ja schon bezahlt (bei aupair-agency.com), meinte die Frau, ich solle doch jemanden aus den U8 Staaten oder "aus der Nähe" nehmen. Nun werde ich wohl so jemanden "aus der Nähe" als Praktikantin anstellen. Bruttolohn um die 1500.-, was dann einen Nettolohn um die 650.- macht. Das wird das Amt für Wirtschaft hoffentlich genehmigen. Übrigens: Mein letztes Aupair: Dem Mädchen hat es total gefallen. Sie ist richtig aufgeblüht hier in der Schweiz. Die Mutter hatte Heimweh, stand plötzlich vor der Türe, packte ihre Tochter und verreiste. Sie wolle keinen Lohn für ihre Tochter, sie werde sich aber auch nicht an eine Kündigungsfrist halten. Ist das das Risiko des Arbeitgebers?

Ich wünsche euch keine solchen negativen Erlebnisse und viel Erfolg beim Suchen.
muki
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emi


1 Beitrag

Erstellt  am: 17.02.2008 :  20:34:38 Uhr  Profil anzeigen
Hallo, würde sagen endlich! Endlich Stop mit dem Ausnutzung! Jemand schreibt, dass man 650 Fr pro Monat zahlt für die Arbeit vom Mo bis Fr. Wow so viel für den ganzen Tag mit den Kindern, die die Eltern meistens ganze Nase voll haben. Wieviel gebt ihr für einen Familienmitglied aus? Au pair zu sein ist kein Brötchen. Normalerweise sollten sie nicht mehr als 20 St. pro Woche im Haushalt helfen (nicht arbeiten!) und 1 bis 2 Mal pro Monat Babysitten. Au Pair Programm entstand erstmals für die Studentinnen und sollte einem Kulturaustausch dienen. Deshalb sollte das Mädchen nur helfen und vor allem Landsprache lernen. Wollt ihr eine Hilfe, stellt eine Hausfrau ein. Zu viele Kosten, oh ihr arme Schweizer! Ihr wollt immer alles für nichts! Got sei Dank, dass die Au pair Sache endlich geregelt wurde, da gibts da weniger weisse Neger!
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Vanille

Schweiz
59 Beiträge

Erstellt  am: 17.02.2008 :  20:42:36 Uhr  Profil anzeigen
@emi: liebe emi, ich weiss nicht, ob du persönlich als Aupair ausgenutzt wurdest und deshalb sensibel auf das Thema bist. Nur ganz kurz möchte ich auf diese Fr. 650.-- eingehen, da diese Zahl von mir kommt. Wir zahlen unserem Aupair Fr. 650.-- aus. Dies ist NETTO. Wir übernehmen ALLE Kosten wie Steuern, Krankenkasse, Essen, Schlafen und auch die Flüge nach Hause. Dies entspricht einem Lohn von mindestens Fr. 1500.-- im Monat. Ich habe nicht das Gefühl, dass hier von Ausnutzen die Rede sein kann. Zudem ist unser Aupair bei ganz vielen Ausflügen dabei (auch hier bezahlen wir immer alles), wo sie gar nicht dabeisein müsste. Aber sie schätzt es, in einer Familie aufgenommen zu sein.
Ich selber wehre mich enorm gegen das Ausnutzen. So ist unser Aupair auch nicht oft alleine mit den Kindern. Ein 18jähriges Mädchen ist meiner Meinung nach zu jung, tageweise mit Haus und 2 Kindern alleine zu sein.
Vielleicht bist du da insgesamt ganz anderer Meinung - darf man sein...mir war es dennoch wichtig, ein paar facts zu erklären.

Liebe Grüsse
Karin
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muki

Schweiz
9 Beiträge

Erstellt  am: 20.02.2008 :  21:46:07 Uhr  Profil anzeigen
@vanille. Danke Karin, ich bin genau deiner Meinung. Unsere Aupairs fühlten sich überhaupt nicht als weisse Neger, wie es emi nennt, sondern als Teil der Familie. Wir haben sie ins Herz geschlossen und pflegen auch heute noch einen regen Kontakt mit ihnen. Dieser Kulturaustausch bereichert gegenseitig. Schade, dass die Bestimmungen - teilweise unverständlicherweise - verschärft wurden.
Und nochmals zu emi: Ich habe nicht 650.- Taschengeld im Monat! Das ist ziemlich viel Geld und das wussten unsere Aupairs zu schätzen.
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awewa

Schweiz
1 Beitrag

Erstellt  am: 24.02.2008 :  20:24:35 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Zusammen

Ich bin Schulleiter des Lern-Center awewa in Däniken (bei Olten/Aarau) und wir versuchen bereits seit einiger Zeit regelmässig Deutsch-Sprachkurse für Au-Pairs in der Deutschschweiz durch zu führen. Wir konnten auch bereits einige Klassen durchführen und haben somit auch das notwendige Know How.

Ich habe nun diesen Thread gelesen und festgestellt, dass hier für einige von Euch ein Problem mit der neuen Regelung entstanden ist.

Vielleicht könnte es für unsere Schule interessant sein eine Lösung zu suchen. Bevor wir jedoch Zeit und Geld investieren um eine Bewilligung vom Bund zu erhalten interessiere ich mich, ob wir genügend interessierte Personen (Familien) finden können, die ihr Au-Pair zu uns in den Unterricht senden würden?

Die Unterrichtskosten könnten ab 10 Au-Pairs und 120 Lektionen pro Jahr bei ca. Fr./Aupair 2160.-- plus Lehrmaterial sein.

Ob wir eine Vermittlungsprovision in Rechnung stellen müssen und wie hoch diese sein wird, können wir erst nach den Abklärungen entscheiden.

Alle jene, die allenfalls Interesse haben, können sich bitte per E-Mail an mich wenden (info@awewa.ch). Wenn wir 10 Interessenten zusammen haben können wir mit dem Projekt starten.
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Zwillinge--01

Schweiz
137 Beiträge

Erstellt  am: 25.02.2008 :  15:57:18 Uhr  Profil anzeigen
Bei diesem Preis bin ich flexibler mit der Klubschule. Kostet mich ca gleich viel, aber ich kann bestimmen an welchem Tag unser Au Pair gehen kann.
Also nein danke.
Gruss Zwillinge--01
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cinderbell

Schweiz
6 Beiträge

Erstellt  am: 07.03.2008 :  16:05:38 Uhr  Profil anzeigen
hallo wir haben bereits erfahrungen mit 2 aupairs gesammelt. ich habe beide als familienpraktikantin angemeldet .... zum glück ! dadurch sind schule weggefallen. ich habe unsere praktikantinen auch nicht krankenversichert sondern nur unfall, die haben eine aupair krankenversicherung in deutschland abgeschlossen und das wurde als eine krank wurde anstandslos bezahlt. niemand hat gefragt ob sie eine schweizer krankenversicherung hat. legal ? ! ? versichert, bezahlt ! bei der ahv / iv .... habe ich das aupair zu 80% angestellt und kost und logis auch wenn sie immer da war für 4 tage/ nächte angegeben. das ist günstiger. das hört sich jetzt fielleicht nicht so nett an aber dafür haben die aupairs ein bisschen mehr lohn gehabt denn die müssen ja auch abgabe leisten nicht nur wir. langsam aber sicher sehe ich das aupair anstellen nich mehr als grossartige chance die ich einem mädchen bieten kann, und ich bin gerne und viel bereit zu geben. ich finanziere nur grosszügig den stad und kann das aupair nicht einmal richtig von der steuer abziehen. denn auch wenn ich lohn bezahle kann ich jährlich nur den gesammtabzug von 1500 franken pro kind abziehen ( kein witz ) ich verstehe langsam alle denen das leidige thema verleidet. ich habe übrigen die beste erfahrung über www.aupair-world.net gemacht mann muss halt ständig dran bleiben und nicht verzweifeln . wenn eine mal nich mehr zurückschreibt vergesst sie.
so und jetzt noch etwas positives und gutes. ich hatte wirklich tolle aupairs
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GirlsMommy74

Schweiz
55 Beiträge

Erstellt  am: 07.03.2008 :  17:58:57 Uhr  Profil anzeigen
Hi Cinderbell,

Also - wenn ein Mädchen bei Dir nicht zur Schule geht, nicht die Sprache lernt und auch nicht aus einem entferntem anderen Land kommt, einer anderen Kultur etc, dann ist ja klar, dass es nicht eine tolle Gelegenheit ist, sondern einfach Arbeit etc...

Aber wenn ich schon alle diese Ausgaben habe, die habe ich ja sowieso, auch bei einer Praktikantin, dann möchte ich doch, dass das Mädel echt auch was davon hat bei uns zu sein! und da bin ich auch gerne bereit eine andere Kultur kennenzulernen!

Aber es wird einem echt nicht einfach gemacht...Bloss, so schlimm wie es klingt, ist es wohl doch nicht.. Vielleicht sage ich was anderes, wenn ich dann mal mit der Immigration nochmals gesprochen habe und weiss, ob unser Au Pair nach Vermittlung über Agentur etc. auch wirklich zu uns kann, oder nicht..
Abwarten und Tee trinken.
lg
Mommy
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midwife


71 Beiträge

Erstellt  am: 08.03.2008 :  11:04:46 Uhr  Profil anzeigen
@girlsmommy74

Wie schon oben erwähnt, benötigen (jedenfalls) im Kt. ZH Aupairs aus dem EU/EFTA Raum keine Vermittlung über eine Agentur. Nur Aupairs aus den übrigen Staaten. Alle jene die über EU/EFTA rein kommen, müssen ab einer gewissen Aufenthaltsdauer bei der Immigration und dem AWA die Arbeits-, bzw. Aufenthaltsbewilligung beantragen. Das ist aber keine grosse Sache wenn man die Vorschriften einhält.

Liebe Grüsse
midwife
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GirlsMommy74

Schweiz
55 Beiträge

Erstellt  am: 09.03.2008 :  10:05:30 Uhr  Profil anzeigen
@Midwife,
Danke Dir, aber das weiss ich! Da jetzt aber auch andere zugelassen sind und das Au PAir, welches wir wollen aus Südafrika stammt, müssen wir den Weg über die Agentur machen, wenn sie die richtige ist, setze ich gerne die ca 350.- ein, die CAnadalink dafür will..Bloss, ich muss noch rausfinden, ob das dann überhaupt klappt, weil bestimmt nur ein kleines Kontingent da ist etc.. Ausserdem weiss ich nicht, ob die dann vom Au Pair auch noch eine Einschreibegebühr verlangen etc..
Aber ich hätte eben gerne dieses au Pair ....Wobei, wer weiss, evt. sieht eh alles anders aus und wir brauchen eine ganz andere Lösung.
Abwarten und Tee trinken!
glg und trotzdem danke!
Mommy
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kmilena

Afghanistan
1 Beitrag

Erstellt  am: 12.08.2008 :  11:01:45 Uhr  Profil anzeigen
Wir sind in einer ähnlichen Lage wie Vanille, wir haben einen Familienparktikant und möchten diesen offiziel anstellen mit AHV und allem was dazu gehört. Ich versuche dies beim Kanton Zürich, Amt für Bewilligungen abzuklären, leider weiss da niemand bescheid. Wenn jemand genaueres weiss, bitte meldet Euch, eine Telefonnummer, eine Kontaktperson oder ein konkretes Formular.

Lieber gruss kmilena
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