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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Ehe, Familie, Trennung und Scheidung
 Unterhaltszahlungen für die Ex-Frau und 2 Kinder
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JoJo

Schweiz
1 Beitrag

Erstellt am: 13.05.2008 :  16:35:41 Uhr  Profil anzeigen
Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir einen Rat geben. Ich bin seit 3 Jahren geschieden und zahle Unterhalt für meine 2 Kinder und meine Ex-Frau. Seit ca. 2 1/2 Jahren lebt sie mit einen neuen Lebensgefährten zusammen. Leider haben wir damals keine diesbezügliche Klausel in unserer Scheidungskonvention aufgenommen. Habe ich eigentlich das Recht oder Anspruch darauf den Unterhalt für meine ehemalige Frau nun zu reduzieren? Danke euch für Infos.

Mondstern

Schweiz
3213 Beiträge

Erstellt  am: 13.05.2008 :  16:57:32 Uhr  Profil anzeigen
Ich habe so eine Klausel in meiner Scheidungskonvention und somit bezahlt mir mein Ex Mann nichts mehr wenn ich mit meinem Freund zusammen ziehe. Nur für die Kinder bezahlt er dann noch.

Soweit ich weiss, ist das eine Klausel die auf einer rechtlichen Grundlage basiert. Frag doch mal nach beim dem Gericht, das Eure Scheidung betreut hat. Die können Dir sicher weiter helfen.

Wenn Du ein gutes Verhältnis zu Deiner Ex Frau hast, kannst Du ja auch mit ihr darüber reden. Eigentlich sollte sie Verständnis haben, wenn Du reduzieren willst, denn sie hat ja jetzt wieder jemand der sie durchfüttert.

Bearbeitet von: Mondstern am: 13.05.2008 16:59:26 Uhr
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Inyuk

Schweiz
396 Beiträge

Erstellt  am: 13.05.2008 :  20:04:16 Uhr  Profil anzeigen
Wenn ich es recht in erinnerung habe wird der nach Eheliche Unterhalt reduziert wenn sie im Konkubinat lebt. Normalerweise wird es so gehandhabt. Du kannst aber auch ( wenn Du das Geld dazu hast) den Unterhalt aufgrund der neuen situation vom Gericht neu berechnen lassen. Am besten wendest Du Dich an Deinen Anwalt oder rechtsberatung und lässt Dich beraten.
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 13.05.2008 :  20:25:33 Uhr  Profil anzeigen
Ich rate Dir auch, gelegentlich mal einen Anwalt zu fragen. Normalerweise kann eine Reduktion beantragt werden, wenn der Ex-Partner in einem "eheähnlichen" Verhältnis lebt und dieses auf Dauer angelegt ist. Ich bin grad zu faul zum Googlen, aber wenn ich mich richtig erinnere, wird erst ab 5 Jahren von einer dauerhaften Partnerschaft ausgegangen. Oder wenn der Partnerschaft Kinder "entspringen" (hübscher Ausdruck, tschuldigung)

Und Mondstern: bloss weil sie mit einem Mann zusammenlebt, heisst das im Fall nicht, dass er sie "durchfüttert". Vielleicht ists ja umgekehrt? Aber die Kosten für den Lebensunterhalt sind natürlich tiefer.
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Mondstern

Schweiz
3213 Beiträge

Erstellt  am: 13.05.2008 :  20:30:40 Uhr  Profil anzeigen
Also in den Unterlagen die uns die Grundlage gaben für die Konvention steht, dass sich der Unterhalt reduziert oder ganz wegfällt, wenn die Frau einen neuen Lebenspartner hat und mit dem zusammen wohnt. Also nicht erst nach 5 Jahren. Ich denke das ist schon so, denn die Richterin fand unsere Konvention ja perfekter als eine vom Anwalt.

@ Helmi, ja manchmal geht das mit dem durchfüttern auch andersum. Ich kenne auch so einen Fall.
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 13.05.2008 :  20:38:14 Uhr  Profil anzeigen
@Mondstern, ich war doch zu faul zum Googlen und jetzt provozierst Du mich doch noch...

ich habe natürlich Recht *hämischgrins*

Aufhebung der Rente wegen eheähnlichen Konkubinats. Normalerweise endet die Rentenverpflichtung, wenn sich die Rentengläubigerin wieder verheiratet (es sei denn, im Scheidungsurteil stehe etwas anderes). Wenn die Rentengläubigerin in einem stabilen, eheähnlichen Konkubinat lebt, so dass es missbräuchlich erscheint, wenn sie weiterhin eine Rente beansprucht, kann der Anspruch auf die Rente ebenfalls untergehen. Nach fünf Jahren Konkubinat ist es an der Rentengläubigerin, zu beweisen, dass das Konkubinat nicht eheähnlich ist.

das habe ich hier gefunden, mit ganz ausführlichen Tipps, wie auch sonst Alimente ev. reduziert werden können:

www.schuldenhotline.ch/alimente.php
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Nuggitante

Schweiz
1352 Beiträge

Erstellt  am: 13.05.2008 :  20:47:09 Uhr  Profil anzeigen



Nuggitante

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Mondstern

Schweiz
3213 Beiträge

Erstellt  am: 13.05.2008 :  20:53:23 Uhr  Profil anzeigen
Na, dann hatte ich wohl kein glückliches Händchen für mich bei der Scheidung. Bei mir fällt der Unterhalt per sofort weg wenn ich bei meinem Freund einziehe.

Und sollte ich bis dahin einen halben Tag mehr arbeiten, muss ich dies sofort meinem Ex Mann melden, dann reduziert sich mein Unterhalt soviel wie sich mein Lohn erhöht.
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Mondstern

Schweiz
3213 Beiträge

Erstellt  am: 13.05.2008 :  21:06:57 Uhr  Profil anzeigen
@ Nuggitante, was willst Du damit mitteilen?
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joja

Schweiz
109 Beiträge

Erstellt  am: 13.05.2008 :  21:58:16 Uhr  Profil anzeigen
Hallöchen.
Auch ich bin neu hier und würde gerne eine Antwort hinzu fügen.
Bei unserer Scheidung hat der Richter uns gesagt, dass wenn ich 3 Jahre in einer Partnerschaft lebe, mein Exmann für mich nichts mehr zahlen müsste. Dies würde vorher aufgehoben, falls ich meinen Freund zu einem früheren Zeitpunkt heiraten würde. Ich weiss nicht ob das überall in der Schweiz der Fall ist - im Thurgau wird dies so gehandhabt.
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Inyuk

Schweiz
396 Beiträge

Erstellt  am: 14.05.2008 :  08:15:37 Uhr  Profil anzeigen
Dann hatte ich ja eine richtig gute Anwältin, bei mir änder nichts aan meinem Unterhalt ob ich jetzt im Konkubinat lebe oder nicht, wenn ich mehr als 600.- netto verdiene dann reduziert sich mein Unterhalt um 50% des mehr Einkommens. Wenn ich da so sehe wie es bei anderen gehandhabt wurde hatte ich ja noch richtig glück.
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tüfeli_85

Schweiz
21 Beiträge

Erstellt  am: 14.05.2008 :  09:49:06 Uhr  Profil anzeigen
mein gg musste nach zwei jahren beziehung (gerechnet wurde ab dem datum, als sie zusammengezogen sind) seiner exfrau nichts mehr zahlen für sie. denke aber das ist ganz individuell... hattest du keinen anwalt bei der scheidung, dass das nicht festgelegt wurde?!
wenn sie sich aber von ihrem partner trennt, musst du sofort wieder bezahlen für sie. ausser sie heiraten, dann bist du für immer "raus"

ausserdem kannst du jederzeit eine allimentenanpassung beantragen. ob du nun weniger verdienst, oder sie neu arbeitet oder eben einen neuen lebenspartner hat.
nimm am besten kontakt mit einem anwalt auf!
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minki02

Schweiz
2 Beiträge

Erstellt  am: 15.05.2008 :  10:35:53 Uhr  Profil anzeigen
Zitat:
Original erstellt von: joja

Hallöchen.
Auch ich bin neu hier und würde gerne eine Antwort hinzu fügen.
Bei unserer Scheidung hat der Richter uns gesagt, dass wenn ich 3 Jahre in einer Partnerschaft lebe, mein Exmann für mich nichts mehr zahlen müsste. Dies würde vorher aufgehoben, falls ich meinen Freund zu einem früheren Zeitpunkt heiraten würde. Ich weiss nicht ob das überall in der Schweiz der Fall ist - im Thurgau wird dies so gehandhabt.

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oshun

Schweiz
7 Beiträge

Erstellt  am: 23.06.2008 :  23:03:15 Uhr  Profil anzeigen
hallo!ich bin neues hier,aber finde sehr interessant themen,und noch bin neurigi das vater von mein sohn ist in kokuvinat mit ihre lady schon 5 jahre und noch zäme haben 2 kind,wie lauf wenn ihn sie lassen?soll ihn tief bezahl,z,b sie,alimenten und wohnung werde ihn bezahl?
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