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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
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Beulenäffchen


4 Beiträge

Erstellt am: 22.05.2008 :  12:44:07 Uhr  Profil anzeigen
Halo zusammen,
ich komme aus Deutschland und arbeite als Erzieherin in einer Familie (wie Aupair). Habe allerdings gekündigt, weil ich nur ausgenutzt werde und so. Ihr kennt das bestimmt.
Nun haben sie mir meine Lohnabrechnungen gemacht und ich stelle fest, dass jeder Urlaubstag vom Gehalt abgezogen wird und dass selbst Feiertage (Karfreitag, Ostermontag), an denen ich im Urlaub war, als Urlaubstag gezählt werden. Im Vertrag steht drin:
"... ein monatliches Gehalt von .... CHF inkl. 8,33 % Ferien- und Feiertagsentschädigung."
Und: "Die Ferien- und Feiertagsentschädigung ist im Pauschalgeld von monatlich ... CHF enthalten." Ich verstehe darunter, dass nichts mehr abgezogen wird, oder?

Eine weitere Frage:
Ich habe auf Ende Juni gekündigt und nun meinte die Mutter, ich kann eher gehen, sie haben eine Neue die kann Anfang des Monats beginnen oder spätestens nach einer Woche. Habe ich Anrecht auf meine Lohn von Juni wenn ich gehe?

Ich hoffe, ihr könt mir helfen.
Vielen Dank
Sonja

Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 22.05.2008 :  17:41:53 Uhr  Profil anzeigen
Beulenäffchen, etwas merkwürdig ist diese Regelung tatsächlich. Ich habe verstanden, dass Du einen Monatslohn von .... hast, und dass darin eine Ferien-/Feiertagsentschädigung inbegriffen ist? Das ist absolut unüblich und meines Wissens wohl nicht mal erlaubt. Im Stundenlohn, wenn jemand sehr unregelmässig arbeitet, dann ist es zulässig, Ferien/Feiertage direkt auszuzahlen. Ferien alleine sind übrigens 8,33 % (entspricht 4 Wochen), Feiertage kommen dann noch zusätzlich (ca. 3 %).

Ob Du Anrecht auf Lohn hast, wenn Du vorzeitig gehst, kommt darauf an, WIE Du gehst.
Du hast auf Ende Juni gekündigt. Wenn Dein AG Dich vorher freistellen will, dann darf er das natürlich. Aber pass auf, dass er/sie Dich da nicht über den Tisch zieht. Bestehe auf einer schriftlichen Vereinbarung, wo drin steht, dass Du freigestellt bist. Keine "gegenseitige Vertragsauflösung per sofort". Wenn er das nicht tut, dann biete Deine Arbeit schriftlich wieder an. Dieses Schreiben brauchts Du ev. fürs Arbeitsgericht.
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Beulenäffchen


4 Beiträge

Erstellt  am: 22.05.2008 :  17:48:46 Uhr  Profil anzeigen
Danke für deine Antwort.
Ja, ich habe einen Monatslohn von 1500 CHF. Jetzt bekam ich meine Gehaltsabrechnung und dann steht da: März - 11 Tage Ferien: Ich bekomme 751,10 CHF! Ich finde das voll heftig, weil man hat ja Anspruch auf Urlaub. Aber dieser vom Gehalt abgezogen wird, wusste ich nicht. Und das ist etwas, was gar nicht erlaubt ist?

Wie meinst du das WIE du gehst? Ich habe ihnen gesagt, ich bleibe bis Ende Juni, damit sie jemanden neuen finden können. So habe ich gekündigt auf Ende Juni. Und nun sagen sie, ich soll/kan eher gehen. Sie stellen mich frei - bekomme ich dann mein Geld?
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 22.05.2008 :  17:56:32 Uhr  Profil anzeigen
Wenn sie Dich wirklich freistellen, bekommst Du Dein Gehalt. Aber eben: pass auf! Lass dies schriftlich bestätigen.

Und Du hast Anrecht auf 4 Wochen bezahlte Ferien/Jahr. Seit wann arbeitest Du dort? Und wieviele Tage Ferien hast Du bezogen? Und Karfreitag/Ostermontag etc. gelten als bezahlte Feiertage, die können ebenfalls nicht abgezogen werden. Ich würde mal sanft erwähnen, dass Du mir dieser Abrechnung überhaupt nicht einverstanden bist und Dich beim Arbeitsgericht erkundigen willst. Vielleicht kapiert Dein AG das auch. Vielleicht testet er ja bloss, ob Du so blöd bist und auf seine fiese Tour reinfällst??
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Beulenäffchen


4 Beiträge

Erstellt  am: 22.05.2008 :  17:59:43 Uhr  Profil anzeigen
Ich arbeite seit 8. Januar dort. Also hätte ich 2 Wochen bezahlten Urlaub und den Rest Urlaub, den ich hatte, den können sie mir vom Gehalt abziehen, verstehe ich das richtig?
Das kann ich mir auch gut vorstellen, dass er mich testen will, ob ich drauf reinfalle. Seit ich gekündigt habe, bin ich froh, wenn ich hier weg bin. Der absolute Hammer.
Danke für deine Hilfe. Ich frag heute Abend gleich mal den Vater.
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 22.05.2008 :  18:01:25 Uhr  Profil anzeigen
ja, genau so verstehe ich das auch. Viel Erfolg!
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