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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
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 Staatsangehörigkeit - Geburt / Staatsbürgerschaft
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jsm557

Schweiz
87 Beiträge

Erstellt am: 18.08.2008 :  10:13:37 Uhr  Profil anzeigen
Hallo miteinander

mein Mann und ich sind deutsche Staatsangehörige die in der Schweiz arbeiten und leben. Nun bekommen wir unser zweites Kind in der Schweiz, bekommt es trotzdem die deutsche Staatsbürgerschaft?

VandeerPipe

Schweiz
192 Beiträge

Erstellt  am: 18.08.2008 :  10:42:04 Uhr  Profil anzeigen
Hallo jsm557,

also wenn man nach Schweizer Zivilrecht geht, erhält das Kind lt. Art. 271 die Staatsangehörigkeit des Vaters.

Sofern ich das richtig auslege aber hier ist der Link zum selber nachlesen:
www.admin.ch/ch/d/sr/2/210.de.pdf (Schweizerisches Zivilgesetzbuch)

und herzlichen Glückwunsch zum 2. Kind

lg VandeerPipe
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jsm557

Schweiz
87 Beiträge

Erstellt  am: 18.08.2008 :  11:14:45 Uhr  Profil anzeigen
Wieso denn die des Vaters und nicht der Mutter? Was bei uns ja geal ist da wir beide deutsche staatsbürger sind
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sandra13

Schweiz
103 Beiträge

Erstellt  am: 18.08.2008 :  11:31:04 Uhr  Profil anzeigen
Hallo! Noch einmal ich. Da ihr beide deutsche Staatsbürger seid, bekommt das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft und die schweizerische kann das Kind später beantragen. Ihr braucht eine internationale Geburtsurkunde von eurer Gemeinde und müsst damit zur deutschen Botschaft, dort bekommt ihr dann einen deutschen Reisepass für euer Kind ausgestellt.
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Inyuk

Schweiz
396 Beiträge

Erstellt  am: 18.08.2008 :  11:37:08 Uhr  Profil anzeigen
Wie Sandra bereits erklärt hat ist auch Euer 2. Kind Deutscher Staatsbürger. Auf Deine frage warum die Staatsbürgerschaft des Vaters, bei Verheirateten Ehepaaren bekommt das Kind die Staatsbürgerschaft des Vaterlandes und bei unverheirateten die der Mutter, soviel ich weiss. Das gleiche ist hier in der Schweiz mit dem Heimatort, bei verherateten paaren die des Vaters bei nicht verheirateten die der Mutter. Sollten beide Elternteile eine andere Staatsbürgerschaft haben so ist normalerweise die der Mutter zu beantragen und die des Vaters gibt es Automatisch.
Das ist meines wissens so, hoffe habe nichts falsches geasgt.
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VandeerPipe

Schweiz
192 Beiträge

Erstellt  am: 18.08.2008 :  13:06:50 Uhr  Profil anzeigen
@inyuk

geb dir Recht oder man liest einfach mal den Art. 271 wie schon mal erwähnt und dann ergibt sich die Frage *g*

@jsm
Keine Ahnung wieso das so im Zivilgesetzbuch steht aber so stehts nunmal.
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jsm557

Schweiz
87 Beiträge

Erstellt  am: 18.08.2008 :  13:45:16 Uhr  Profil anzeigen
Danke Dir VandeerPipe
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