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snoopy27

Schweiz
38 Beiträge

Erstellt am: 29.08.2008 :  08:35:06 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Miteinander,

ich war letztes Jahr in einer sehr reichen Familie für ca 3 Monate.

Habe dort 2 Kinder betreut ein Baby und ein Dreijähriger.

Ebenfalls habe ich noch teilweis geputzt.

Nun ist folgendes passiert als das Baby geschrien hat bin ich um zu sehen ob alles in Ordnung ist und dabei ist aus dem nicht ganz verschlossenen wc reiniger etwas auf den Kinderzimmerteppich getropft.

Leider war dieser Teppich laut ihren Angaben 2500 Franken wert und dieser liess sich auch nicht mehr reinigen. Gesehen habe ich ihn allerdings nicht mehr nach der Reinigung.

Ich habe sie gebeten weil ich soviel Geld nicht hatte doch nur einen Teil zu bezahlen es war wirklich keine Absicht und ich bin wirklich auch liebevoll mit den Kindern umgegangen.

Daraufhin wurde meine Lohn einbehalten.

Ich war so sauer und enttäuscht von dieser Art das ich dann den rest selber bezahlt habe und mich dies finanziell fast ruiniert hätte.

Versicherung wollte von mir auch nicht bezahlen da ich nicht vollzeit beschäftigt war.

Ebenso hat die Familie gesagt das ich bei Gericht als Ausländerin keine Chance hätte.

was meint ihr dazu?`

siby


3025 Beiträge

Erstellt  am: 29.08.2008 :  08:39:17 Uhr  Profil anzeigen
Hoi Snoopy

hast du den Schaden bei deiner Privathaftpflicht gemeldet? Die müssten den Schaden eigentlich übernehmen, auch wenn du nicht Vollzeit beschäftigt warst.
Nur jetzt im Nachhinein (es ist ja schon ein Jahr her) kannst du da wohl nichts mehr machen. Vielleicht melden sich ja unsere "Forums-Rechtsexperten" noch.
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 29.08.2008 :  09:11:52 Uhr  Profil anzeigen
Snoopy, ich kann Siby nur recht geben: nach einem Jahr ist das schwer, noch etwas zu unternehmen. Warum hast du denn nicht früher.....

Du hättest nämlich überhaupt nichts bezahlen müssen. Auch deine Versicherung nicht. Die Rechtslage ist ganz klar:

Der Arbeitnehmer haftet grundsätzlich für Schäden, die er dem Arbeitgeber fahrlässig oder absichtlich zufügt. Das Mass der Sorgfaltspflicht des Arbeitnehmers, bestimmt sich nach dem individuellen Arbeitsvertrag, dem Berufsrisiko, des Bildungsgrades und der Fachkenntnisse, sowie den Fähigkeiten und Eigenschaften des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber gekannt hat (Art.321e OR). Die Gerichtspraxis erkennt selten auf eine Schadenersatzpflicht des Arbeitnehmers bzw. verlangt grobe Fahrlässigkeit ("wie konnte er nur?"). In der Regel geht das Gericht davon aus, dass sich ein Schaden aufgrund des besonderen Risikos am Arbeitsort oder auf einer Arbeitsfahrt verwirklicht hat, für das ein Arbeitnehmer nicht einzustehen braucht. Kurz: ein Arbeitnehmer haftet praktisch nur, wenn er einen „Blödsinn“ macht.
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snoopy27

Schweiz
38 Beiträge

Erstellt  am: 29.08.2008 :  10:46:53 Uhr  Profil anzeigen
hallo danke für eure antworten

ja war mir klar das das nicht mehr geht mit dem prozess.

wollte nur hören wie ihr das verhalten der familie findet.

habe mir schon fast gedacht das ich im recht bin, bloss sie haben mich massiv unter druck gesetzt.

alles liebe snoopy
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steffieD

Schweiz
169 Beiträge

Erstellt  am: 29.08.2008 :  14:19:55 Uhr  Profil anzeigen
hart sowas, sowas wünsch ich niemanden, tut mir leid für dich das du sowas erfahren musstest!

aber ist doch immer so, oder? die reichen sind die geizigsten!!
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