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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Recht und Gesetz - Rechtsfragen - OR, ZGB...
 Alimente zahlen bis Erstausbildung abgeschlossen?!
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spitzli

Schweiz
8 Beiträge

Erstellt am: 02.10.2008 :  20:56:27 Uhr  Profil anzeigen
hallo zusammen

ich habe mal eine frage:
mich bin 20 jahre alt und habe frisch angefangen zu studieren. im dezember 07 habe ich meine matur abgeschlossen und dann musste ich 9 montae warten bis ich mein studium beginnen konnte.
Während dieser zeit hat mir mein vater nichts gezahlt.
Meine mutter ist der meinung dass er das aber eigentlich müsste bis ich eine erstausbildung abgeschlossen habe.
jetzt studiere ich ja, und mein vater bekommt ja auch wieder ausbildungsgeld und das gibt er mir ab. meine mutter ist aber auch wieder der meinung er müsse mir alimente zahlen und nicht nur die ausbildungszulagen geben.
ich habe keine ahnung und möchte darum wissen ob da irgend jemand eine ahnung hat. ich möchte deswegen keinen konflikt eingehen mit meinem vater, da unser verhältnis sowieso schon heikel ist und da wäre es vielleicht nicht so ratsam zu ihm zu gehen und nach mehr geld zu fragen.

wäre schön wenn ihr mir da etwas helfen könntet.

siby


3025 Beiträge

Erstellt  am: 02.10.2008 :  21:01:31 Uhr  Profil anzeigen
Hi Spitzli

normalerweise steht das doch in den Scheidungsunterlagen drin?

Bei mir stand damals.....bis zur Mündigkeit oder bis zur Vollendung der Erstausbildung, maximal bis 25 Jahre (den genauen Wortlaut, weiss ich jetzt auch nicht mehr). Falls in den 9 Monaten gejobt hast, muss dir dein Vater wahrscheinlich keine Alimente für die Zeit bezahlen. Ich bin aber auch der Meinung, dass er die Erstausbildung mitfinanzieren muss.

Wir haben hier im Forum aber Leute, die sich mit dem Rechtlichen besser auskennen.
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spitzli

Schweiz
8 Beiträge

Erstellt  am: 02.10.2008 :  21:07:30 Uhr  Profil anzeigen
ich hab keinen zugriff auf die scheidungsunterlagen meiner eltern, und scheinbar sind beide zu doof um da nachzusehen :/ oder sie haben diese schon verbrannt ... Aber genau das denkt meine Mutter auch, bis zum abschluss einer erstausbildung bzw bis 25 jahre.
Mhh ja ich habe gearbeitet und tue dies jetzt noch. Aber das ist ein Nebenjob am Wochenende an einer Bar. Hat das einen einfluss? an das hab ich noch gar nicht gedacht...
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siby


3025 Beiträge

Erstellt  am: 02.10.2008 :  21:32:24 Uhr  Profil anzeigen
Spitzli natürlich hat ein Job (auch Nebenjob) auch einen Einfluss. Kommt halt noch drauf an, wieviel du da verdienst. Es kann sein, dass dann die Alimente angepasst werden.

Meine Schwester hat jedenfalls während der Ausbildung auch Alimente bekommen, davor war sie da auch schon angestellt, hat recht gut verdient. In der Zeit musste ihr unser Vater keine Alimente bezahlen.
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spitzli

Schweiz
8 Beiträge

Erstellt  am: 02.10.2008 :  22:21:10 Uhr  Profil anzeigen
ALso 1. weiss mein vater nicht wieviel ich verdiene (wenn er die alimente angepasst hätte müsste er das doch,oder?) 2. ist das immer unterschiedlich und 3. nicht wirklich viel, also für die ausbildung reicht es nicht. Ich hab schon nur 100.- in einem Monat verdient oder auch schon 800.- ...normalerweise sind es vielleicht etwa 400.- und ch hab nicht direkt nach der matur begonnen dort zu arbeiten.

... naja ich gehe mal schlafen, freue mich auf viele andere posts ^^
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 02.10.2008 :  22:50:20 Uhr  Profil anzeigen
Siby, du hast das schon ganz gut erklärt: Spitzli, du hast natürlich Alimente von deinem Vater zu gute bis deine Ausbildung "ordentlicherweise" abgeschlossen ist. Das Gesetz sieht hier übrigens keine strikte Altershöchstgrenze vor. Die ominösehn "25 Jahre" sind lediglich eine Richtzahl.

Die Alimente bemessen sich nach dem Einkommen deines Vaters (und haben nichts mit deinem Nebenjob zu tun). Wenn die Höhe der Unterhaltszahlung nicht im Scheidungsurteil steht (oder die Eltern eben zu doof sind und das nicht mehr wissen), dann muss man sie halt neu berechnen. Da du in der Erstausbildung bist, hat dein Vater ja auch Anrecht auf Kinderzulagen. Auch diese stehen dir zu. Da du mündig bist, musst du diese selber beim Vater einfordern - und das würde ich an deiner Stelle aber auch wirklich tun! www.sozialhilfe.zh.ch/internet/ds/sa/handbuch/de/jugend/Unterhaltsansprueche.html

Wovon lebst du denn eigentlich? Von den 100 resp. 800 Franken wohl kaum. Finanziert also deine Mutter dein gesamtes Studium oder bekommst du Stipendien? Im Stipendiengesuch musstest du doch auch angeben, wieviele Alimente du erhältst und Steuererklärungen beider Eltern beilegen?
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Radiisli88

Schweiz
976 Beiträge

Erstellt  am: 02.10.2008 :  23:28:39 Uhr  Profil anzeigen
Du musst wirklich in der Scheidungsakte nachsehen, ob eine Unterhaltsregelung vorhanden ist. Es gibt nämlich 2 verschiedene Unterhaltspflichten, die die Eltern miteinander schriftlich vereinbaren können!
1. Alimentenpflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
2. Alimentenpflicht bis zur Vollendung der 1. Berufsbildung (Matura zählt nicht, wenn du studierst, gilt das Studieren als erste Bezufsausbildung, weil du mit "nur" einer Matura noch keinen Beruf erlernt hast.

Ich hatte dieses Problem ja selber auch, war daher oft bei meinem Anwalt, der mir das genau so vermittelt hat. Wir mussten auch nachschauen, ob so einen Alimenten-Vetrag vorhanden ist, war dann auch. Dieser wurde allerdings schon bei meiner Geburt abgeschlossen.
Such dir doch einen Anwalt, du hast das Recht auf unentgeltliche Rechtspflege, das heisst, dass du den Anwalt nicht selbst bezahlen musst, sondern die Gemeinde. Informiere dich dort.
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Radiisli88

Schweiz
976 Beiträge

Erstellt  am: 02.10.2008 :  23:35:50 Uhr  Profil anzeigen
Zitat:
Original erstellt von: spitzli


Mhh ja ich habe gearbeitet und tue dies jetzt noch. Aber das ist ein Nebenjob am Wochenende an einer Bar. Hat das einen einfluss? an das hab ich noch gar nicht gedacht...



Es wird ein Budget erstllt, dass du benötigst, von diesem wird dein selbst verdientes Geld abgezogen, der Rest wird durch Anteil Mutter, Anteil Vate geteilt. Du darfst das selbst verdiente Geld nicht als Sackgeld zählen lassen oder so.

Das Budget wird recht eng berechnet, wenn deine Eltern keine Grossverdiener sind. Es kommt schon darauf an, was deine Eltern verdienen, aber du hast das Recht auf finanzielle Unterstützung in dem Mass, dass du dein Leben grad so finanzieren kannst.
Wenn deine Eltern wenig verdienen, sodass sie dich nicht unterstützen können, kannst du Stipendien beantragen.
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Samantha_80


1200 Beiträge

Erstellt  am: 03.10.2008 :  05:24:06 Uhr  Profil anzeigen
Spitzli:

Also Helmis Thread trifft den Nagel auf den Kopf *g*, es gibt keine "Alterslimite" im eigentlichen Sinne für die Dauer der Alimentenzahlung. Wenn Du aber erst mit 25 Jahren Deine Erstausbildung anfängst (egal ob du vorher selber Geld verdienst oder nur rumhängst), muss Dein Vater/Deine Mutter nicht mehr bezahlen. Die Limite ist einfach zu wenig genau definiert, das verwirrt viele Leute.

Nimm Dir rasch möglichst einen Anwalt, am besten von der Rechtshilfe, und lasse beim Amtsgericht/Kreisgericht, bei welchem die Scheidung Deiner Eltern vollzogen wurde, einen "Antrag auf Akteneinsicht" stellen. Die Gründe sind ja klar, Alimentenverweigerung Deines Vaters.

Das muss aber ein Anwalt machen, und Deine Eltern haben ein Einspracherecht. Sie scheinen aber nicht wirklich interessiert zu sein (wenn sie schon nicht mal in ihren eigenen Unterlagen nachgucken können :-(), daher sollte das ohne Hindernis klappen.

Wünsche einen schönen Tag und viel Glück!!

Samantha
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Radiisli88

Schweiz
976 Beiträge

Erstellt  am: 03.10.2008 :  23:18:45 Uhr  Profil anzeigen
Zitat:
Original erstellt von: Samantha_80

Spitzli:

lasse beim Amtsgericht/Kreisgericht, bei welchem die Scheidung Deiner Eltern vollzogen wurde, einen "Antrag auf Akteneinsicht" stellen.



Das macht dann der Anwalt.
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