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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Recht und Gesetz - Rechtsfragen - OR, ZGB...
 Wenn Kind krank ist, Arbeitgeber / Krankenkasse?
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wir2


3 Beiträge

Erstellt am: 06.10.2008 :  20:17:23 Uhr  Profil anzeigen
Hallo,
bin alleinerziehend und möchte von Deutschland in die Schweiz auswandern.
Einen Arbeitsplatz mit angebundener KiTa hätte ich schon...
Jetzt habe ich eine Frage:
wenn mein Kind (15 Monate) krank ist und ich für ein paar Tage nicht arbeiten gehen kann ist das ein Kündigungsgrund?
Wie verhält es sich in dieser Zeit mit der Bezahlung?
Übernimmt hierfür evtl. die Krankenkasse den Verdienstausfall (so ist es ja in Deutschland üblich)?

Ich danke für Eure Infos!

MARNY

Schweiz
597 Beiträge

Erstellt  am: 06.10.2008 :  22:03:02 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Landsmännin...
Woher kommst du denn?(Bin nur neugierig): )

Also zu deiner Frage:
Ich meine als Alleinerziehende hast du einige Tage zur Verfügung wenn dein Kind krank ist, wird dann aber vom Arbeitgeber bezahlt.Ich gebe zu seit ich in der Schweiz bin und das Kind krank war (1mal) habe ich mich selbst krank gemeldet.
Aber es ist kein Kündigungsgrund.Wann soll es denn los gehen.??
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MARNY

Schweiz
597 Beiträge

Erstellt  am: 08.10.2008 :  17:16:22 Uhr  Profil anzeigen
Sag mal hast du dich in Luft aufgelöst? Oder findest du den Weg nicht in die Schweiz??
unter: routenplaner.de
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leni70

Schweiz
2517 Beiträge

Erstellt  am: 09.10.2008 :  10:14:09 Uhr  Profil anzeigen
wir2

Hier hast du eine Antwort auf deine Frage: (Bezugsquelle: http://www.1eltern.ch/arbeitsrecht_kranke_kinder.php)

Zitat:
Was für gesetzliche Rechte haben berufstätige Alleinerziehende, wenn das Kind krank ist?
Gemäss Arbeitsgesetz muss der Arbeitgeber "Arbeitnehmern mit Familienpflichten gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die zur Betreuung kranker Kinder erforderliche Zeit im Umfang bis zu drei Tagen" freigeben. Als Familienpflichten gelten "die Erziehung von Kindern bis 15 Jahren sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder nahestehender Personen". Falls ein grösseres Kind alleine krank zu hause ist, hat man das Recht auf eine Mittagspause von mindestens 1 ½ Stunden, um das Kind über Mittag zu versorgen. Ueberstunden darf frau verweigern, wenn ein krankes Kind gepflegt werden muss. Auch vor Kündigung ist frau geschützt, eine Kündigung aus diesem Grund wäre missbräuchlich und könnte angefochten werden. Das Arbeitsgesetz ist eine öffentliche Norm und für alle verbindlich.


--------------------------------------------------------------------------------

Was ist, wenn das Kind länger als 3 Tage krank ist oder mehrere Kinder hintereinander krank sind?
Hilfreich wäre es, wenn der andere Elternteil auch 3 Tage gemäss Arbeitsgesetz beziehen würde, so wären schon 6 Tage abgedeckt.

Falls diese 6 Tage noch nicht ausreichen oder kein zweiter Elternteil zur Verfügung steht: Nach Ablauf der 3 durch das Arbeitsgesetz abgedeckten Tage tritt der Artikel 324a des Schweizerischen Obligationenrechtes in Aktion, welcher den schweizerischen Arbeitsverträgen zugrunde liegt. Da der Arbeitnehmer hier in Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht (das Sorgen für ein Kind ist eine gesetzliche Pflicht) unverschuldet an der Arbeitsleistung verhindert ist, "so hat ihm der Arbeitgeber für eine beschränkte Zeit den darauf entfallenden Lohn zu entrichten, ..., sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen ist". Wie lange hat der Arbeitgeber Lohn zu bezahlen? Hier gilt dieselbe Regelung, wie wenn der/die ArbeitnehmerIn selber krank ist. Das Obligationenrecht ist die privatrechtliche Norm. Durch Arbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag können längere Zeitabschnitte bestimmt sein. Im Normalfall sind dies pro Jahr mindestens 3 Wochen.
[Kommentar Kuhn: Da es sich bei der Kinderbetreuung um eine gesetzliche Pflicht handelt, richtet sicht die Lohnzahlungspflicht nach Art. 324a OR.]

Auch Ferien dürfen nicht gekürzt werden, falls jemand "insgesamt nicht mehr als einen Monat im Dienstjahr" fehlt (gemäss Artikel 329b Absatz 2 OR).


--------------------------------------------------------------------------------


Ist hilfreicher als der Tipp sich selber krank zu melden, denn was ist wenn man dann nach dem Kind tatsächlich selber krank ist? Dann darf manf unter Umständen zum Arzt rennen, weil man nach 3 Tagen ein Arztzeugnis braucht. Dies verursacht für dich unnötige Arztkosten, die du je nach Krankenkassenselbstbehalt dann auch noch selber bezahlen darfst. Das ist es eigentlich nicht wert, zumal das Gesetz darüber ja eigentlich ganz klar ist. Und erhlich währt bekanntlich am längsten.
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wir2


3 Beiträge

Erstellt  am: 09.10.2008 :  20:53:06 Uhr  Profil anzeigen
Hallo MARNY,

danke für Deine Antwort!
Sorry aber ich bin so nebenbei noch ein "bisschen" Arbeiten... und bin nicht täglich im Internet...
Komme aus Regensburg / Bayern und gehe nach Bern.

Woher kommst Du bzw. wo wohnst Du aktuell?


Zitat:
Original erstellt von: MARNY

Sag mal hast du dich in Luft aufgelöst? Oder findest du den Weg nicht in die Schweiz??
unter: routenplaner.de

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wir2


3 Beiträge

Erstellt  am: 09.10.2008 :  20:55:24 Uhr  Profil anzeigen
Hallo leni70,

danke für Deine Antwort bzw. die nützlichen Infos!
Dann bin ich für den Fall der Fälle wenigstens abgesichert.


Zitat:
Original erstellt von: leni70

wir2

Hier hast du eine Antwort auf deine Frage: (Bezugsquelle: http://www.1eltern.ch/arbeitsrecht_kranke_kinder.php)

Zitat:
Was für gesetzliche Rechte haben berufstätige Alleinerziehende, wenn das Kind krank ist?
Gemäss Arbeitsgesetz muss der Arbeitgeber "Arbeitnehmern mit Familienpflichten gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die zur Betreuung kranker Kinder erforderliche Zeit im Umfang bis zu drei Tagen" freigeben. Als Familienpflichten gelten "die Erziehung von Kindern bis 15 Jahren sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder nahestehender Personen". Falls ein grösseres Kind alleine krank zu hause ist, hat man das Recht auf eine Mittagspause von mindestens 1 ½ Stunden, um das Kind über Mittag zu versorgen. Ueberstunden darf frau verweigern, wenn ein krankes Kind gepflegt werden muss. Auch vor Kündigung ist frau geschützt, eine Kündigung aus diesem Grund wäre missbräuchlich und könnte angefochten werden. Das Arbeitsgesetz ist eine öffentliche Norm und für alle verbindlich.


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Was ist, wenn das Kind länger als 3 Tage krank ist oder mehrere Kinder hintereinander krank sind?
Hilfreich wäre es, wenn der andere Elternteil auch 3 Tage gemäss Arbeitsgesetz beziehen würde, so wären schon 6 Tage abgedeckt.

Falls diese 6 Tage noch nicht ausreichen oder kein zweiter Elternteil zur Verfügung steht: Nach Ablauf der 3 durch das Arbeitsgesetz abgedeckten Tage tritt der Artikel 324a des Schweizerischen Obligationenrechtes in Aktion, welcher den schweizerischen Arbeitsverträgen zugrunde liegt. Da der Arbeitnehmer hier in Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht (das Sorgen für ein Kind ist eine gesetzliche Pflicht) unverschuldet an der Arbeitsleistung verhindert ist, "so hat ihm der Arbeitgeber für eine beschränkte Zeit den darauf entfallenden Lohn zu entrichten, ..., sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen ist". Wie lange hat der Arbeitgeber Lohn zu bezahlen? Hier gilt dieselbe Regelung, wie wenn der/die ArbeitnehmerIn selber krank ist. Das Obligationenrecht ist die privatrechtliche Norm. Durch Arbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag können längere Zeitabschnitte bestimmt sein. Im Normalfall sind dies pro Jahr mindestens 3 Wochen.
[Kommentar Kuhn: Da es sich bei der Kinderbetreuung um eine gesetzliche Pflicht handelt, richtet sicht die Lohnzahlungspflicht nach Art. 324a OR.]

Auch Ferien dürfen nicht gekürzt werden, falls jemand "insgesamt nicht mehr als einen Monat im Dienstjahr" fehlt (gemäss Artikel 329b Absatz 2 OR).


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Ist hilfreicher als der Tipp sich selber krank zu melden, denn was ist wenn man dann nach dem Kind tatsächlich selber krank ist? Dann darf manf unter Umständen zum Arzt rennen, weil man nach 3 Tagen ein Arztzeugnis braucht. Dies verursacht für dich unnötige Arztkosten, die du je nach Krankenkassenselbstbehalt dann auch noch selber bezahlen darfst. Das ist es eigentlich nicht wert, zumal das Gesetz darüber ja eigentlich ganz klar ist. Und erhlich währt bekanntlich am längsten.


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