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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Ehe, Familie, Trennung und Scheidung
 Trennung Konkubinat Unterhaltszahlungen
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Hihaho

Schweiz
5 Beiträge

Erstellt am: 13.10.2008 :  13:25:31 Uhr  Profil anzeigen
Hallo zusammen. Ich lebe seit 7 Jahren mit meiner Partnerin im Konkubinat zusammen. Wir haben einen Sohn, welcher 4 Jahre alt ist. Meine Partnerin hat mich x Mal betrogen und leidet gem. Psychologe an einer psych. Krankheit, lässt sich jedoch nicht behandeln. Gemäss Unterhaltsvereinbarung kostet das Kind monatlich 2'000.--. Sie hat 350.-- zu tragen (50% Pensum) und ich CHF 1'650.-- (100% Pensum). Wir haben die GEMEINSAME ELTERLICHE SORGE schriftlich mit der Vormundschaftsbehörde geregelt. Gemäss unserem Unterhaltsvertrag darf ich mein Kind alle 2 Wochen 4 Stunden sehen. In der Realität ist es jedoch so, dass mein Kind 2 Tage und 1 Uebernachtung pro Woche bei mir ist. Während diesen Tagen zahle ich die Ernährung etc. Ich bin deshalb nicht gewillt, CHF 1'650.-- zu zahlen sondern nur z.B. 1'300.--. Meine Ex-Partnerin will jedoch noch mehr als die 1'650.-- pro Monat. Muss ich jetzt wirklich einen Anwalt nehmen oder habt ihr andere Tipps. Wie sehen die Chancen für mich aus? Im schlimmsten Fall könnte ich natürlich ein psychiatrisches Gutachten von ihr verlangen, dies möchte ich jedoch nicht, da das Besuchsrecht sehr gut klappt und ich mein Kind sehr oft sehe. Zudem müssen wir ja immer auskommen. Jedoch will ich jetzt nicht auch noch der geprellte sein, nach all dem was sie mir angetan hat.

Gibt es hier im Forum andere Teilnehmer, welche sich im Konkubinat mit Kind getrennt haben? Wieviel Unterhalt müsst ihr zahlen?

Besten Dank für Antworten.

Hihaho

Schweiz
5 Beiträge

Erstellt  am: 13.10.2008 :  14:02:14 Uhr  Profil anzeigen
Noch eine Anmerkung! Der Unterhaltvertrag haben wir vor der Geburt des Kindes aufgesetzt. Nun müssen wir ihne infolge der Trennung neu aushandeln und aufsetzen, damit er rechtsverbindlich ist. Ich bin nicht mehr gewillt 1'650.-- infolge der vorerwähnten Punkten zu zahlen!
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Inyuk

Schweiz
396 Beiträge

Erstellt  am: 13.10.2008 :  15:16:48 Uhr  Profil anzeigen
Geht auf die Vormundschaftsbehörde oder nimm Dir einen Anwalt/ Rechtsberatung. Die rechnen dan aus wieviel Du genau an Alimenten zu zahlen hast. Ich würde erst mal die Rechtberatung anfragen und dann das auf der Vormundschaftsbehörde versuchen zu regeln. Anwalt und Gericht würde ich erst dann in betracht ziehen wenn überhaupt nichts geht. Ich finde 1650.- recht viel für ein Kind, es kommt halt auch immer darauf an wieviel Du verdienst.
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 13.10.2008 :  17:45:36 Uhr  Profil anzeigen
Inyuk hat völlig recht. Ja, die 1650 Franken finde ich auch extrem hoch. Normal ist so ca. 650-1000, je nach Einkommen des Vaters. Dieses Merkblatt ist schon etwas veraltet, aber sicher trotzdem noch hilfreich:
www.svamv.ch/index.php?option=com_content&task=view&id=72&Itemid=80
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Hihaho

Schweiz
5 Beiträge

Erstellt  am: 13.10.2008 :  21:31:42 Uhr  Profil anzeigen
Vielen Dank für die Antworten. Nun, der Vertrag, welchen wir vor Geburt unterschrieben lautet folgendermassen:
Bedarf des Kindes gemäss Zürich Reglement:
Ernährung 405.--
Bekleidung 135.--
Unterkunft 325.--
weitere Kosten 840.--
Pflege/Erziehung 315.--
Total CHF 1'820.-- plus Kinderzulagen
Die 1'820.-- sind durch Vater und Mutter zu decken.

Wir haben vereinbart, dass meine Ex-Partnerin 50% arbeitet und ich 100%, wenn wir uns trennen. Nun arbeitet meine Ex-Partnerin nur 30% und will nicht mehr arbeiten. Während der Arbeitszeit schauen meine Eltern GRATIS zu unserem Sohn! Die Babysitterkosten wären sowieso gemäss obigem Vertrag nicht inbegriffen, also müsste ich noch mehr zahlen, wenn meine Eltern nicht hüten würden. Zudem sind auch a.o. Auslagen wie Zahnarzt, etc. nicht im obigen Betrag inbegriffen sind. Gemäss Lohnaufteilung muss ich 1'450.-- plus Kinderzulagen zahlen und Sie 370.--. Ich bin jedoch nur gewillt, 1'300.-- inkl. Kinderzulagen zu tragen, da meine Eltern gratis auf den Sohn schauen, wenn Sie arbeitet und er 2-3 Tage pro Woche bei mir ist und nicht nur alle 14 Tage 4 Stunden wie es gemäss Besuchsrecht geregelt ist. Dies möchte ich natürlich weiterhin so erhalten, denn ich liebe meinen Sohn sehr und geniesse die Zeit, wenn er bei mir ist.

Hat jemand eine ähnliche Situation?
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 13.10.2008 :  22:49:03 Uhr  Profil anzeigen
Hihaho, das ist jetzt aber völliger Quatsch - tschuldigung - den zu dir da zusammengereimt hast. Oder den dir deine Ex erklärt hat.

Natürlich sind im obigen Betrag die Babysitterkosten drin, nämlich unter "weitere Kosten" oder unter "Pflege und Erziehung". Oder denkst du, dein Sohn braucht für 300 Franken Bodylotion und Privatstunden? Auch der Zahnarzt und der Schulthek sind natürlich inbegriffen.

Ich würde ganz schnell einen neuen Unterhaltsvertrag machen lassen, dieses mal aber mit professioneller Hilfe und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass du deinen Sohn 50 % betreust. Mir gefällts auch nicht, dass die Grosseltern das Kind gratis betreuen und dies nirgends berücksichtigt ist. Aber wenns für euch stimmt...

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Samantha_80


1200 Beiträge

Erstellt  am: 14.10.2008 :  08:20:40 Uhr  Profil anzeigen
Zitat:
Original erstellt von: Hihaho

Vielen Dank für die Antworten. Nun, der Vertrag, welchen wir vor Geburt unterschrieben lautet folgendermassen:
Bedarf des Kindes gemäss Zürich Reglement:
Ernährung 405.--
Bekleidung 135.--
Unterkunft 325.--
weitere Kosten 840.--
Pflege/Erziehung 315.--
Total CHF 1'820.-- plus Kinderzulagen
Die 1'820.-- sind durch Vater und Mutter zu decken.

Wir haben vereinbart, dass meine Ex-Partnerin 50% arbeitet und ich 100%, wenn wir uns trennen. Nun arbeitet meine Ex-Partnerin nur 30% und will nicht mehr arbeiten. Während der Arbeitszeit schauen meine Eltern GRATIS zu unserem Sohn! Die Babysitterkosten wären sowieso gemäss obigem Vertrag nicht inbegriffen, also müsste ich noch mehr zahlen, wenn meine Eltern nicht hüten würden. Zudem sind auch a.o. Auslagen wie Zahnarzt, etc. nicht im obigen Betrag inbegriffen sind. Gemäss Lohnaufteilung muss ich 1'450.-- plus Kinderzulagen zahlen und Sie 370.--. Ich bin jedoch nur gewillt, 1'300.-- inkl. Kinderzulagen zu tragen, da meine Eltern gratis auf den Sohn schauen, wenn Sie arbeitet und er 2-3 Tage pro Woche bei mir ist und nicht nur alle 14 Tage 4 Stunden wie es gemäss Besuchsrecht geregelt ist. Dies möchte ich natürlich weiterhin so erhalten, denn ich liebe meinen Sohn sehr und geniesse die Zeit, wenn er bei mir ist.

Hat jemand eine ähnliche Situation?




Um Himmels Willen, such dir einen Anwalt/Rechtshilfe und sieh zu, dass Du da raus kommst. Damit kommt Deine Ex vor Gericht nie im Leben durch! Ausser Du verdienst locker einen 5stelligen Betrag
Dann ist es schon möglich dass Du mehr bezahlen musst, aber wie Helmi gesagt hat, liegt der durchschnittliche Betrag pro Kind bei CHF 500 - 1'000.--



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Hihaho

Schweiz
5 Beiträge

Erstellt  am: 15.10.2008 :  20:53:26 Uhr  Profil anzeigen
Vielen Dank für Eure Mitteilungen! Aber dieser Unterhaltsvertrag wurde im April 2005 durch unsere Gemeinde aufgesetzt. Er bassiert auf Basis des Zürcher Ansatzes und soll so schweizweit üblich sein. Ich weiss, dass früher Konkubinatspaare anders geregelt waren. Aber heutzutage kostet das Kind gemäss Zürcher Ansatz von 1-6 Jahre ca. CHF 2'000.-- pro Monat exklussive Babysitter/Kinderkrippe! Dies ist ausdrücklich auch im Zürcher Ansatz so vermerkt. Ich war bei einem Anwalt hier und er hat mir gesagt, dass ich nichts machen könne! Irrt sich der Anwalt oder was denkt ihr? Ich finde es einfach sehr viel für 1 Kind! Ich will ja zahlen, finde es jedoch sehr hoch. Ich kenne Männer (auch Konkubinat), welche effektiv nur 600 - 1000.-- zahlen mussten, jedoch noch altem Ansatz. Inzwischen hat jedoch die Basis bezw. Regelung massiv geändert.
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Hihaho

Schweiz
5 Beiträge

Erstellt  am: 15.10.2008 :  21:04:10 Uhr  Profil anzeigen
Ich habe den Vertrag vor mir, abgesegnet vor der Geburt unseres Sohnes durch die Gemeinde sowie die Vormundschaftsbehörde / Kindesschutz:

Da steht:
Bedarf des Kindes: Berechnung nach den Empfehlungen zur Bemessung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder vom Amt für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich:

Ernährung 405.--
Bekleidung 135.--
Unterkunft 325.--
weitere Kosten 840.--
Pflege/Erziehung 315.--
Total 1'820.-- zur Deckung durch Vater und Mutter!

Unten steht:
- Familienergänzende Kinderbetreuung: je nach Alter des Kindes fallen bei den Ausgaben während der Erwerbstätigkeit der Mutter zusätzliche Kinderbetreuungskosten an, die oben noch nicht berücksichtigt sind.

Dann steht da noch, dass die Berechnung auf dem Landesindex für Konsumentenpreise (Indexzahl) per September 2005 von 104.7 Punkten basiert. Verändert sich der Landesindex um jeweils 10 Punkte, so ist der Unterhaltsbeitrag auf den Ersten des dieser Veränderung folgenden Monats nach der nachfolgenden Formel anzupassen:
Unterhaltsbeitrag gemäss Unterhaltsvertrag x neuer Indexstand / 104.7 Punkte!!!

Die 1'820.-- sind durch uns beide zu tragen. Es wird prozentual auf den Lohn aufgeteilt und da ich einen hohen Lohn habe und meine Ex-Partnerin einen tiefen, habe ich soviel zu zahlen! Ich glaube, da kann ich nicht sehr viel dagegen machen oder was meint ihr? Das ist doch schweizweit heute so geregelt. Kann mir nicht vorstellen, dass die Gemeinde bzw. der Kanton da was falsch ausgerechnet hat, ist ja von allen abgesegnet!

Gruss und vielen Dank für Eure Antworten!



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