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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
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 Ist eine Tagemutter meine Angestellte??
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rockfee

Schweiz
1 Beitrag

Erstellt am: 02.07.2008 :  10:31:38 Uhr  Profil anzeigen
Habe eine Frage wie habt Ihr das gelöst. Sind Eure Tagesmütter Selbständigerwerbend, oder Eure Angestellten?. Bringe meine beiden Kinder 2x die Woche zu einer Tagemutter. Betreuung erfolgt bei Ihr zu Hause.
Ich habe schon von beiden Varianten gehört.
Wurde mich riesig auf Eure Erfahrungen freuen.

locke

Schweiz
91 Beiträge

Erstellt  am: 02.07.2008 :  10:48:18 Uhr  Profil anzeigen
Hallöchen,
also, unsere Tagesmütter sind in dem Sinne Selbstständig.So müssen Sie sich selbstständig versichern und wir bekommen eine Auflistung, was Sie von uns pro Monat bekommen und anschliessend bekommen wir eine Quittung dafür....
Ist für uns die einfachere Variante, da die Tagesmutter auch noch andere Tageskinder hat...
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen!!!
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siby


3025 Beiträge

Erstellt  am: 02.07.2008 :  11:05:09 Uhr  Profil anzeigen
Für mich ists es so, dass eine Tagesmutter die bei sich zuhause arbeitet selbständigerwerbend oder über einen Verein angestellt ist. Und eine Tagesmutter die bei dir zuhause die Kinder betreut, dann deine Angestellte ist.
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Fiore

Schweiz
420 Beiträge

Erstellt  am: 02.07.2008 :  14:09:43 Uhr  Profil anzeigen
Eine Tagesmutter ist selbstständing, eine Nanny ist angestellt.
Tagesmütter arbeiten bei sich zu Hause und haben meist merhere Kinder, Nannys gehen zum Kind nach Hause und betreuen nur die Kinder in deren Haushalt.
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leni70

Schweiz
2517 Beiträge

Erstellt  am: 02.07.2008 :  14:15:24 Uhr  Profil anzeigen
Rockfee

Steuertechnisch gesehen, bist du als Tagesmutter selbständige Nebenerwerbende. Trotz Kantönligeist gehe ich davon aus, dass das hoffentlich mal gesamtschweizerisch so ist. Somit denke ich, erbringt sie eine Dienstleistung, für die du bezahlst. Die Sozialabzüge liefert sie eigentlich selber ab. Wenn sie bei einem Verein ist, ist sie Angestellte bei dem Verein, welcher dir die Stunden in Rechnung stellt.
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Frosch

Schweiz
2046 Beiträge

Erstellt  am: 02.07.2008 :  17:06:26 Uhr  Profil anzeigen
Ich bin teils teils. Tönt blöd, aber die Steuerverwaltung? stellt meine Quellensteuer den Eltern meiner Tageskinder in Rechnung.. Um die AHV muss ich mich selber kümmern, weil ich dann noch in eine AHV-Pauschale falle.
Erklären konnte mir das eigentlich niemand so wirklich, aber ich nehme das so hin, solange niemand etwas anderes von mir verlangt.
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leni70

Schweiz
2517 Beiträge

Erstellt  am: 02.07.2008 :  21:19:37 Uhr  Profil anzeigen
Na ja Frosch, du zahlst Quellensteuer, wir nicht, das dürfte dann der Unterschied sein. Wenn du mal den C-Ausweis hast, dann zahlst du keine Quellensteuer mehr, dann füllst du auch brav wie wir die Steuererklärung aus und zahlst die Steuern (Bund, Kanton, Gemeinde, Kirche) und es wird dir nicht mehr vom Lohn abgezogen.
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Frosch

Schweiz
2046 Beiträge

Erstellt  am: 02.07.2008 :  21:30:57 Uhr  Profil anzeigen
Ach ja, da hätte ich auch drauf kommen können.
Ich war noch so bei Quartal zu Quartal. Aber auch mit c.Ausweis kann mann Quartalsweise eine Vorableistung zahlen, oder? Tut aber eigentlich nichts zur Sache.
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