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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Recht und Gesetz - Rechtsfragen - OR, ZGB...
 Altersuntersunterschied 10 Jahre - straflich?
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Pinkstar

Schweiz
3 Beiträge

Erstellt am: 09.08.2008 :  10:54:34 Uhr  Profil anzeigen
huhu.. alle zusammen ich bin 22 und hab eine frage!!!

Ich hab eine freundin und sie ist erst 17 und hat einen 10 jahren älteren freund. ist das straflich ich will nur gutes für sie.
kann mir jemand sagen ob das straflich ist?
sie hatten auch schon intimes..

lg. Pinkstar

leni70

Schweiz
2517 Beiträge

Erstellt  am: 09.08.2008 :  11:01:12 Uhr  Profil anzeigen
Pinkstar, ist nur ein Detail, es heisst "strafbar" nicht "straflich". Ich glaube es gibt einen Unterschied zwischen der Volljährigkeit (18) und dem Schutzalter (14?). Ich glaube nicht, dass sich der Freund strafbar macht. Ich gehe davon aus, dass der Sex einvernehmlich war und sie das auch wollte. Anders wäre es natürlich wenn er sie genötigt hätte.

Wenn du nur Gutes für sie willst, dann freu dich doch, dass sie einen Freund hat.
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Pinkstar

Schweiz
3 Beiträge

Erstellt  am: 09.08.2008 :  11:22:07 Uhr  Profil anzeigen
Danke.. hatte mir schon sorgen gemacht.. den ich kenne ja das gesetzbuch nicht.
also den sex wollte sie beide..
freue mich das alles gut ist :)
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siby


3025 Beiträge

Erstellt  am: 09.08.2008 :  12:51:24 Uhr  Profil anzeigen
Art. 187 StGB sexuelle Handlungen mit Kindern

Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.


Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.


Hat der Täter zur Zeit der Tat das 20. Altersjahr noch nicht zurückgelegt und liegen besondere Umstände vor oder hat die verletzte Person mit ihm die Ehe geschlossen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.


Handelte der Täter in der irrigen Vorstellung, das Kind sei mindestens 16 Jahre alt, hätte er jedoch bei pflichtgemässer Vorsicht den Irrtum vermeiden können, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Dieser Straftatbestand will Jugendliche in ihrer körperlichen, emotionalen und sexuellen Entwicklung schützen und sie gleichzeitig in ihrer sexuellen Entwicklung unterstützen. Jugendliche brauchen sexuelle Erfahrungen, um sich sexuell gesund zu entwickeln. Darum sind sexuelle Handlungen unter Gleichaltrigen (Altersunterschied weniger als 3 Jahre) nicht strafbar.


Quelle www.lilli.ch/infos.php?action=showinfo&infoid=82&catid=18&subcatid=70
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