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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
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 Elternschaftsbeihilfe - Arbeitgeber wird kündigen
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Sidefiin

Schweiz
4 Beiträge

Erstellt am: 13.08.2008 :  17:43:28 Uhr  Profil anzeigen
Hallo zusammen
Ich bin seit 2 Mt. Mami eines kleinen super süssen Jungen, leider alleinerziehend. Nun habe ich den Antrag auf Elternschaftsbeihilfe gestellt. Mein noch AG wird mir nach der Sperrfrist kündigen. Ich hätte nun aber noch eine Kündigungsfrist in der ja eigentlich arbeiten müsste, doch das geht ja nicht wegen der Elternschaftsbeihilfe. Weiss jemand wie ich das zwischen mir und meinem AG nun klären muss? Ich war bei der Rechtsberatung und und und, doch niemand kann mir etwas hilfreiches sagen. Ich dachte vielleicht unbezahlter Urlaub und sie kündigen mir wie vorgehabt. Danke für eure Hilfe!
Liebe Grüsse

Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 13.08.2008 :  21:57:38 Uhr  Profil anzeigen
Sidefi, was ist "Elternschaftsbeihilfe"? So etwas wie Kleinkinderbetreuungsbeiträge (KKB) hier im Kanton Zürich? Wo wohnst du denn? Und warum kriegst du diese nicht, weil du in der Kündigungsfrist arbeiten musst?

Bearbeitet von: Helmi47 am: 13.08.2008 21:59:08 Uhr
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siby


3025 Beiträge

Erstellt  am: 13.08.2008 :  22:02:09 Uhr  Profil anzeigen
Genau die Elternschaftsbeihilfe (im Kanton Aargau) ist das gleiche wie die KKB im Kanton Zürich, allerdings gibts die nur für 6 Monate.

Astrid, nimm doch deinen Namen aus dem Profil, man weiss nie, was für Irre im Internet ihr Unwesen treiben.
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 13.08.2008 :  22:25:02 Uhr  Profil anzeigen
Danke Siby!

Also: du KANNST nicht arbeiten, wegen der Elternbeihilfe - oder du willst nicht, weil du dann keine kriegst?

Wie wärs, wenn ihr euren Arbeitsvertrag in diesem Fall "im gegenseitigen Einverständnis" per sofort auflöst? Dein AG wird vielleicht ganz froh sein. Schliesslich bist du jetzt längere Zeit (14 Wochen + ev. schon vor der Geburt) nicht im Betrieb und wenn du anschliessend nochmals für 1-3 Monate arbeiten kommst, gibt das wohl mehr Umtriebe. Unbezahlter Urlaub kommt natürlich auch in Frage, wenn der AG damit einverstanden ist. Das ist aber umständlicher für den AG (und teurer), als eine direkte Auflösung des Arbeitsvertrages.
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Sidefiin

Schweiz
4 Beiträge

Erstellt  am: 14.08.2008 :  11:13:38 Uhr  Profil anzeigen
Danke für eure Meinungen! Und danke Siby für den Tipp - hab eben gar nicht gemerkt das man ihn im Profil sehen kann. Also dachte das sehe man nicht. Hab ihn nun rausgenommen.

Ich will nicht arbeiten gehen während der Kündigungsfrist da ich dann keine Elternschaftsbeilhilfe bekomme und nicht länger bei meinem Sohn bleiben kann. Abgesehen davon ist mein AG nicht so mega nett zu mir seit ich schwanger war... wäre echt ne Zumutung wieder dahin zu müssen.
Helmi, du denkst also ich könnte dem AG vorschlagen den Vetrag gegenseitig per sofort auflösen zu lassen? - Das wäre denke ich schon auch eine gute Idee, doch dann bekomme ich wenn ich nachher zum RAF muss Einstelltage weil es ein gegenseitiges Auflösen war, weisst du was ich meine? Deshalb wäre unbezahlter Urlaub besser.... doch was soll ich tun, wenn sie darauf nicht eingehen? Hab jetzt schon Angst vor dem Gespräch nächste Woche. Sie können mir das mit der Elternschaftsbeihilfe ja nicht verbieten. Hm...
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 14.08.2008 :  11:18:04 Uhr  Profil anzeigen
Sidefiin, du bekommst nur Einstelltage, wenn du sofort nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum RAV (RAF ist etwas anderes..) gehst. Du willst aber, wenn ich dich richtig verstanden habe, nun sowieso eine Zeit lang nicht arbeiten und wenn du nach der Babypause neu anfängst, dann hat die Art und Weise deiner aktuellen Kündigung damit nichts zu tun.
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Sidefiin

Schweiz
4 Beiträge

Erstellt  am: 14.08.2008 :  18:47:36 Uhr  Profil anzeigen
Helmi, meinet auch das RAV, sorry.
Ja ich würde eine Arbeit suchen auf Anfang Jahr.... dann würdest du mir also raten mit dem AG eine sofortige Vertragsauflösung zu machen? Und du bist dir sicher, dass wenn ich dann erst im Januar aufs RAV gehen würde, ich keine Einstelltage bekommen würde? - Merci!
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 14.08.2008 :  19:06:53 Uhr  Profil anzeigen
nein, Sidefiin, ganz sicher bin ich nicht. Aber ganz logisch wäre es ja, oder?

Aber wir haben auch eine RAV-Fachfrau hier im Forum, die kann sicher noch kompetenter Auskunft geben. Oder frag mal beim RAV selber nach? Nach meiner Erfahrung hat die Anzahl der Einstelltage auch viel mit der Einstellung des RAV-Beraters zu tun
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Sidefiin

Schweiz
4 Beiträge

Erstellt  am: 14.08.2008 :  19:10:42 Uhr  Profil anzeigen
helmi, danke dir. werde mal nachfragen und ich kann mir das auch noch gut vorstellen, dass es auf den berater drauf ankommt. wünsche dir einen schönen abend!
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