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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
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 Halbwaisenrente - hat da jemand Erfahrung?
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Sunneschii-Kerim

Schweiz
7 Beiträge

Erstellt am: 12.09.2008 :  15:08:33 Uhr  Profil anzeigen
Hallo...
Ich dachte, ich frag jetzt auch mal was.
Also, mein Sohn ist 2 1/2 j. ich musste mich im Juli 2007 von seinem Vater trennen, da die Probleme immer schlimmer und deftiger wurden und mir alle Kraft raubten. Ich arbeite sehr viel, dass ich meinen Kleinen auch durchbringe, denn mit den Alimenten klappte es auch nie wirklich und als ich dann schliesslich Alimentenbevorschussung beantragen wollte (das war dieses Jahr im Mai 2008), starb sein Vater, also mein (Ex) Freund. Er starb Juli 2008.

Jetzt meine Frage: Hat da jemand Erfahrung, wie das mit den Halbwaisenrenten abgeht? Wie lange geht das, bis die in Kraft treten? Und wird es der gleiche Betrag wie die Alimente sein? Ich hoffe, ihr könnt mir helfen oder ein paar Tips geben. Vielleicht ist da jemand, der das gleiche erlebt (hat)...

fabian

Schweiz
560 Beiträge

Erstellt  am: 12.09.2008 :  15:15:28 Uhr  Profil anzeigen
Liebe Sunneschi-Kerim

Dein Sohn hat Anspruch auf eine gesetzliche Waisenrente der Alters- und HINTERBLIEBENEN-Versicherung. Zudem kannst Du auch Ergänzungsleistungen beantragen auf den Namen Deines Sohnes, da er eine Rente bezieht. Dir wird dann sehr wahrscheinlich wegen Kinderbetreuung kein sogenanntes "hypothetisches Einkommen" angerechnet. Das heisst, Du kannst wegen der Erziehung Deines Sohnes keiner ausserhäuslichen Arbeit nachgehen. Die Anrechnung eines solchen Einkommens erfolgt in der Regel erst, ab dem 16. oder teilweise 18. Altersjahres Deines Kindes. Dann wird zur Berechnung des Existenzminimums ein solches Einkommen angerechnet, weil Du ja ab diesem Zeitpunkt wieder arbeiten könntest.

Melde Dich umgehend bei der zuständigen Ausgleichskasse und beantrage diese Rente. In welchem Kanton wohnst Du?

Falls ich Dir dabei irgendwie helfen kann, melde Dich. Ich arbeite auch bei einer Sozialversicherung und mein Mann bei der Ausgleichskasse, Bereich Ergänzungsleistungen. Für sämtliche Fragen über Ergänzungsleistungen kannst Du Dich an die AHV-Zweigstelle Deines Wohnortes melden - da wird Dir auf jeden Fall weitergeholfen. Dazu kann ich nur theoretisch Auskunft geben, da die Ergänzungsleistungen im Gegensatz der Renten kantonal geregelt sind.

Beeil Dich, denn Dein Sohn hat den Anspruch auf die Halbwaisenrente ab Juli 2008. Durch den Staat bis Du wenigstens gut abgedeckt, so dass Du sehr wahrscheinlich nach Berechnung der Halbwaisenrente sowie der Ergänzungsleistungen nicht vom Sozialamt abhängig sein musst.
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Sunneschii-Kerim

Schweiz
7 Beiträge

Erstellt  am: 12.09.2008 :  16:23:39 Uhr  Profil anzeigen
Dabke sehr fürs helfen, fabian! Ich wohne im Kanton Zürich, muss aber demnächst ins Bündnerland wechseln, da ich ab November dort arbeiten werde. Ich werde mich am Montag mit der SVA (Sozialversicherungsanstalt) in Verbindung setzen.
Ich hasse diesen ganzen Papierkrieg, aber da muss ich jetzt durch. Das Dumme ist nur, dass diese Stellen immer so viel wissen müssen; zum Teil auch Dinge, die ich gar nicht weiss oder wissen kann.
Ich werde mich wieder melden, daaaanke nochmals!
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Juni

Schweiz
85 Beiträge

Erstellt  am: 12.09.2008 :  19:55:56 Uhr  Profil anzeigen
soviel ich weiss ist die halbweisenrente mindestens 650.- möchte mich jetzt aber nicht zusehr festlegen. bei meinem älteren ist das beim thema alimente mal zur sprache gekommen...
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fabian

Schweiz
560 Beiträge

Erstellt  am: 12.09.2008 :  20:35:36 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Sunneschii-Kerim

Du kannst die Formular auch bei der SVA Zuerich runterladen und elektronisch weiterleiten. Es werden nur die Angaben benötigt, welche für die Berechnung der Halbwaisenrente notwendig sind. Andere Angaben werden nicht benötigt, habe keine Angst. Hier mal das Formular für die Hinterlassenenrente, Du kannst sie sofort ausfüllen und weiterleiten oder Dir ausdrucken und an die SVA Zürich schicken.

www.ahv.ch/Home-D/allgemeines/formulare/318371-d.pdf

Hier auch der Link der SVA Zürich:

www.svazurich.ch/home.cfm

Im Kanton Zürich sind die Ergänzungsleistungen speziell organisiert (dies ist im Kanton Zürich, Basel Stadt und Genf der Fall). Im Kanton Zürich heisst es "Zusatzleistungen zur AHV und IV" - siehe diesbezüglich auch den Titel auf der Homepage der SVA.

Für Informationen zur Zusatzleistung siehe diese Link:

www.svazurich.ch/index/index.cfm?page=zl_kurzinformation&sprache=de

Ich würde trotz Kantonswechsel allfällige Ansprüche schon geltend machen.

Viel Glück und bei Fragen stehe ich Dir sehr gerne zur Verfügung.
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