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 B-Bewilligung statt C bei Gasteltern möglich?
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solo

Schweiz
3 Beiträge

Erstellt am: 18.09.2008 :  20:39:23 Uhr  Profil anzeigen
hallo, kennt sich jemand aus, wenn man im kanton SO ein aupair einstellen möchte, aber nur B statt C hat? Gibt es ausnahmen oder ist C ein MUST? besten dank für eure hilfe.

Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 18.09.2008 :  20:49:07 Uhr  Profil anzeigen
Sorry, ich versteh deine Frage nicht. Ein Au Pair ist per Definition jemand, der im Ausland eine andere Sprache, Kultur etc. kennenlernt, d.h. keine Person, die bereits in der Schweiz lebt.

Du sprichst aber wohl von Aufenthaltsbewilligung B, die deine Kandidatin hat? Damit kann sie problemlos arbeiten. Aber eigentlich nicht als Au Pair... Als Praktikantin kannst du sie hingegen jederzeit einstellen, wenn sie aus dem EU-Raum stammt oder ihre Eltern hier eine B- oder C-Bewilligung haben und sie im Rahmen des Familiennachzuges in der Schweiz ihre B-Bewilligung hat.

http://www.arbeitsbewilligungen.zh.ch/internet/vd/awa/e_workpermits2/de/bewilligungen_noneu.html

Bearbeitet von: Helmi47 am: 18.09.2008 20:57:19 Uhr
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banbuan

Schweiz
10 Beiträge

Erstellt  am: 18.09.2008 :  21:15:59 Uhr  Profil anzeigen
Also wenn ich das recht verstehe, hat solo die Bewilligung B, und möchte gerne eine Au Pair aus dem Ausland einstellen.
Wenn das so ist, denke ich, das es nicht gehen wird, da der Antragsteller selber nur eine Aufenthaltsbewilligung besitzt.
Wie gesagt, nehme ich das an, kann es aber nicht bestimmt sagen. aber über das Kantonale Fremdenpolizei resp. Ausländeramt, wo mann ja sowieso den Antrag stellen müsste, geben Dir solo bestimmt gerne und jeder Zeit Auskunft.
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