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Redshift
Schweiz
3 Beiträge |
Erstellt am: 22.09.2008 : 21:25:46 Uhr
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Guten Tag,
Ich hoffe ich finde Hilfe in diesem Forum
zum vorfall :
Mein 11 Jähriger Sohn hatt mit 2 freunden im gleichen Alter auf dem Spielplatz der sich auf dem Schulareal befindet gespielt. Die 3 Jungs wollten eine Mutprobe machen, die dann so ausfiel :
Sie haben das Geschlechtsteil mit den Händen imitiert, (also mit beiden Händen die Form nachgestellt) und das an einer erwachsenen Person gezeigt, wo leider auch gleichzeitig 2 Mädchen dabei waren.
Die erwachsenen Person hat das aber so implementiert, dass die Jungs die Hosen runter hatten, und das Genital frei war.
Es wurde wirklich nur mit den Händen imitiert, nichts anderes.
Nun hat die Schulleitung die Kinder zu "Sexueller belästigung" verurteilt.
Was kann ich da machen, ist das schon wirklich eine Sexuelle Belästigung ?
Besten dank und entschuldigt meine schreibfehler |
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Räubertochter
Schweiz
1834 Beiträge |
Erstellt am: 22.09.2008 : 21:46:40 Uhr
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Ohje, für die Jungs war es eine Mutprobe!!!! Das solltest du und die anderen Eltern der Schulleitung nochmals klar machen.... "en buebestraich", was mich irritiert ist allerdings, dass diese personen lügen sollten wegen den runtergelassenen Hose???
Denn ich zum beispiel bekomme ein "schnäbi" mit meinen zwei Händen nicht so richtig hin, dass jetzt jemand darauf kommen würde. Hmmmm. oder haben sie dann die Hände runter zu reisverschluss gemacht. |
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Redshift
Schweiz
3 Beiträge |
Erstellt am: 22.09.2008 : 21:50:26 Uhr
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Hallo,
ja sie hatten auf der höhe des reisverschlusses linke hand faust, recht auch faust aber gestreckter zeigefinger,beide hände anliegend das nach unten gerichtet gezeigt.
Gruss |
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Radiisli88
Schweiz
976 Beiträge |
Erstellt am: 22.09.2008 : 21:53:14 Uhr
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Hallo Redshift Aber man kann doch ein richtiges "Schnäbi" von einer oder zwei Händen unterscheiden!? Manche Menschen sehen halt das, was sie sehen wollen. Schade, dass Kinder nichtmal mehr Streiche machen dürfen, ohne dass es gleich unangenehme Konsequenzen nach sich zieht. |
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Redshift
Schweiz
3 Beiträge |
Erstellt am: 22.09.2008 : 21:58:06 Uhr
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Hallo,
Ja da hast du recht.
Mir gehts auch darum, kann ein 11 Jähriges Kind zu "Sexueller Belästigung" verurteilt werden ?
Grüsse |
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Radiisli88
Schweiz
976 Beiträge |
Erstellt am: 22.09.2008 : 21:58:46 Uhr
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In welchen Sinne verurteilt meinst du denn? Gerichtlich?-nein.
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Radiisli88
Schweiz
976 Beiträge |
Erstellt am: 22.09.2008 : 22:01:51 Uhr
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Um jemanden verurteilen zu können, muss man ihm/ihr zuerst die Schuld beweisen. Hat er nichts schlimmes getan, ist er auch nicht schuldig. Mal ganz ehrlich, was meinste habe ich alles gemacht, um die Älteren zu schockieren? Wir haben uns mit Wasser gefüllte Kondome aud den Hosenschlitzen hängen lassen und sind so an der Strasse gestanden:-) war echt witzig. Wir bekamen deswegen übrigens keine Probleme... |
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Räubertochter
Schweiz
1834 Beiträge |
Erstellt am: 22.09.2008 : 22:09:42 Uhr
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Phuu.... Sowas! Dass die das überhaupt der Schule gemeldet haben... Ich weiss nicht genau ob sie jetzt tatsächlich verurteilt werden können! Denke aber du wirst hier schon noch hilfe bekommen. Mein Gott, hauptsache die Leute können sich künstlich aufregen :-( |
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Radiisli88
Schweiz
976 Beiträge |
Erstellt am: 22.09.2008 : 22:24:07 Uhr
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Ich hoffe nur eines: "Freispruch im Zweifel für den Angeklagten!" das meinte ich jetzt eher solidarisch. |
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blaubaer
286 Beiträge |
Erstellt am: 23.09.2008 : 17:50:29 Uhr
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Redshift:Mach dir doch nicht daraus.die Schulleitung hat auf einen kleinen jungenstreich uberreagiert.es hätte auch mit einer unterredung mit den eltern gereicht.finde ich.was soll den mal aus kindern werden wenn sie wegen jedem streich so übertrieben bestraft werden und sie wie junge kriminelle behandelt werden,Redshift ich verstehe eines nicht und zwar den satz, wurden von der schulleitung zu sexueller belästigung verurteilt.was ist das für eine strafe waren die eltern der buben bei dieser verurteilung dabei.und ich wage die zuständigkeit der schulleitung zu bezweifeln und weis eigentlich ein jugentlicher von 11 jahren was eine sexuelle belästigung ist. |
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Velofahrer
311 Beiträge |
Erstellt am: 24.09.2008 : 14:32:45 Uhr
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Zitat: Original erstellt von: Redshift Ich hoffe ich finde Hilfe in diesem Forum
Was für eine Hilfe erwartest du denn?
Zitat: Original erstellt von: Redshift Sie haben das Geschlechtsteil mit den Händen imitiert, (also mit beiden Händen die Form nachgestellt) und das an einer erwachsenen Person gezeigt, wo leider auch gleichzeitig 2 Mädchen dabei waren. Was kann ich da machen, ist das schon wirklich eine Sexuelle Belästigung ?
Ja und? Wo liegt das Problem? Wir haben früher in dem Alter "Blutt" den Bach gestaut, ohne das sich jemand daran gestört hätte. Nein, das ist keine sexuelle Belästigung.
Zitat: Original erstellt von: Redshift Nun hat die Schulleitung die Kinder zu "Sexueller belästigung" verurteilt.
Zitat: Original erstellt von: Redshift Mir gehts auch darum, kann ein 11 Jähriges Kind zu "Sexueller Belästigung" verurteilt werden ?
Also wenn ich deine beiden Sätze lese, dann verstehe ich folgendes: Die Schulleitung verurteilt die Kinder zu sexueller Belästigung. Das heisst das Urteil ist gleichzusetzen mit "Schulleitung stiftet Kinder zu sexueller Belästigung an".
Es scheint mir als ob du ein Scherzkeks bist....
Ein Rechtskräftiges Urteil wird hierzulande immer noch von Richtern gefällt und nicht von einer Schulleitung. Abgesehen davon das ein 11 Jähriger nicht vor den Richter gestellt wird.
Überhaupt denke ich ist dein Beitrag eher in der Kategorie "Forumsclown" einzuordnen... ... und ich antworte auch noch darauf. |
Bearbeitet von: Velofahrer am: 24.09.2008 14:34:31 Uhr |
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blaubaer
286 Beiträge |
Erstellt am: 24.09.2008 : 17:25:32 Uhr
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Velofahrer.Das wahr früher.Wenn heute ein Kind das machen würde was wir früher gemacht haben,dann wird sofort die jugendstattsanwaltschaft eingeschaltet.und darum finde ich den beitrag von redshift gar nicht scherzhaft und am allerwenigsten eine clownerie.und wieso antwortest du den wenn du gar nicht willst.lass es doch einfach bleiben. |
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leni70
Schweiz
2517 Beiträge |
Erstellt am: 24.09.2008 : 19:50:47 Uhr
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Also, mal ehrlich, ich bin ja sonst selten gleicher Meinung wie Velofahrer, aber ich verstehe die Geschichte auch nicht.
So wie sie dargestellt wird, haben die Kinder in ihrer Freizeit "Seich" gemacht und werden nun von der Schulleitung zu irgendetwas verurteilt? In der Freizeit der Kinder hat die Schulleitung keine Befugnisse, auch wenn sich der Spielplatz auf dem Schulgelände befindet. Wenn sich die Frau sexuell belästigt gefühlt hätte, dann wäre der Gang zu den Eltern der Kinder der richtige Weg gewesen, aber sicher nicht zur Schulleitung. Und zur sexuellen Belästigung kann die Schulleitung sicher niemanden verurteilen. Ich denke auch, dass sie wohl die Jungs - wenn überhaupt so geschehen - noch angehört hat, bevor sie sich irgendeine Meinung gebildet hat.
Tut mir leid, ich kann das ehrlich nicht so ganz glauben, hoffe aber, dass ich Redshift damit nicht unrecht tue.
Redshift, es würde mich schon interessieren, was die Schulleitung genau befunden hat, welche Konsequenzen das für die Kinder hat und weshalb.
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 24.09.2008 : 19:57:54 Uhr
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Ja, mir gehts wie Leni und dem Velofahrer. Die Formulierung "ZU sexueller Belästigung verurteilt" fand ich einfach etwas ungeschickt, sollte natürlich "wegen" heissen - sonst wirds eben komisch.
Und "verurteilen" kann eine Schulleitung zu gar nix ausser zu Strafaufgaben oder Pausenplatz wischen.
Also: Mich nähme auch wunder, das denn nun genau das Problem ist. |
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