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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Kindermädchen, Kinderbetreuerin und Nanny
 Lohnrichtlinien: Entlöhnung als HauswirtschafterIn
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Lissi

Deutschland
8 Beiträge

Erstellt am: 06.02.2007 :  07:48:41 Uhr  Profil anzeigen
Wieviel Schweizer Franken kann ich in der Schweiz als Hauswirtschafterin (voll ausgebildet) verlangen, wenn ich 100 % im Monat arbeite. Gibt es Richtlinien und wo finde ich sie?
Im Vorfeld hat mir mein Arbeitgeber 1026 Franken erstattet, obwohl ich nur Sonntags frei hatte und auch nachts präsent sein musste. Bitte um Hilfe und Danke im Vorraus. Lissi

sonne

Schweiz
66 Beiträge

Erstellt  am: 06.02.2007 :  09:36:37 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Lissi

Also auch Du wurdest ausgenutzt. Dieser Lohn ist ja zum heulen! Hattest Du wenigstens noch Kost und Logis?

Eine Putzfrau verdient bei uns im Schnitt CHF 25.-- Std.- Lohn! Jetzt kannst Du selbst rechnen...

Also sorry, aber ich verstehe nicht wie man sich unter solchen Bedingungen einstellen lässt!
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Mondstern

Schweiz
3213 Beiträge

Erstellt  am: 08.02.2007 :  20:06:39 Uhr  Profil anzeigen
Hallo,
Du findest Richtlinien bei Childcare. Ich denke es müssten mindestens 25 CHF brutto / Stundenlohn haben. Wer eine erfahrene Hilfskraft will, der soll dies auch dementsprechend bezahlen!!
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mh


8 Beiträge

Erstellt  am: 10.02.2007 :  15:39:16 Uhr  Profil anzeigen
Zitat:
Original erstellt von: Lissi

Wieviel Schweizer Franken kann ich in der Schweiz als Hauswirtschafterin (voll ausgebildet)verlangen, wenn ich 100 % im Monat arbeite. Gibt es Richtlinien und wo finde ich sie?
Im Vorfeld hat mir mein Arbeitgeber 1026 Franken erstattet, obwohl ich nur Sonntags frei hatte und auch nachts präsent sein musste. Bitte um Hilfeund Danke im Vorraus. Lissi


Hast Du einen richtigen Arbeitsvertrag? Und kannst Du legal arbeiten? Falls ja: Du bist vom Normalarbeitsvertrag geschützt und kannst damit auch klagen. Falls nein: Vertrag abschliessen und Arbeitsbewilligung beantragen, falls nötig.
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mülli

Schweiz
1 Beitrag

Erstellt  am: 21.02.2008 :  15:36:46 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Lissi

Als hauswirtschaftliche Mitarbeiterin kannst du im Kanton Aargau laut Verband Hauswirtschaft (www.hauswirtschaft.ch) folgende Mindestlöhne geltend machen:

Hausangestellte, ohne Berufsausbildung und unter 18 Jahren 2’490.––
Hausangestellte, angelernt und ohne Berufsausbildung 3’390.––
Hausangestellte, mit Fähigkeitsausweis 3’890.––
Hausangestellte, anspruchsvollere hauswirtschaftlicher Berufsausbildung 4’290.––

Hievon kann Dein Arbeitgeber pro tatsächlich bezogene Leistung folgenden Naturallohn abziehen:

Pro Frühstück 3.50, pro Mittagessen 10.--, pro Nachtessen 8.-- und für das Logis pro Nacht 11.50 (Richtlinien N 2/2007 der eidgenössischen Steuerverwaltung)


Dein Recht solltest Du erstmal mittels eingeschriebenem Brief beim Arbeitgeber, unter Gewährung einer Frist von etwa fünf Tagen, geltend machen. Sofern dies nicht fruchtet bleibt Dir als einzige Möglichkeit, ihn beim Bezirksgericht im Bezirk in welchem Du gearbeitet hast, einzuklagen. Eine Forderung der Verzinsung von 5% ist hierbei in der Regel üblich. Bis zum Streitwert von 30'000.-- sollte das Verfahren, nach Obligationenrecht Artikel 343, kostenlos sein. Das Gericht kann Dir behilflich sein.

Gruss Mülli
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