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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Bewilligungen, Löhne, Versicherungen und Verträge
 Hallo - Aufenthaltsbewilligung in der CH
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sommerwein

Schweiz
73 Beiträge

Erstellt am: 21.03.2008 :  22:02:33 Uhr  Profil anzeigen
Ist es schwer Aufenthaltsbewilligung in der CH zu bekommen?

Cameleon


215 Beiträge

Erstellt  am: 21.03.2008 :  22:04:12 Uhr  Profil anzeigen
hallooo
also erst mals herzlich willkommen!
und dann waers vielleicht eine hilfe, du wuerdest etwas mehr ueber dich und deine situation schreiben..
liebe gruesse und viel spass im forum
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Inyuk

Schweiz
396 Beiträge

Erstellt  am: 21.03.2008 :  22:06:40 Uhr  Profil anzeigen
Es kommt darauf an aus welchem Land man stammt und ob man einen Arbeitsvertrag/ Arbeitsbewilligung hat oder nicht. Die Schweiz hat Bilaterale Verträge und Personenfreizügikeit mit meisten EU -Ländern abgeschlossen. Das ermöglicht eine einfachere Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung.
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sommerwein

Schweiz
73 Beiträge

Erstellt  am: 22.03.2008 :  02:01:24 Uhr  Profil anzeigen
Zitat:
Original erstellt von: Inyuk

Es kommt darauf an aus welchem Land man stammt und ob man einen Arbeitsvertrag/ Arbeitsbewilligung hat oder nicht. Die Schweiz hat Bilaterale Verträge und Personenfreizügikeit mit meisten EU -Ländern abgeschlossen. Das ermöglicht eine einfachere Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung.

Hoi,
Danke dir für die Antwort.
Ja, es wäre Person von EU Länder.
Meinst du, wenn der Person den Arbeitsgeber gefunden hat, hat eine Chance auch Aufenthaltbewilligung zu bekommen?
Danke
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naveena


5 Beiträge

Erstellt  am: 22.03.2008 :  07:11:54 Uhr  Profil anzeigen
Hallo.. When man C bewilligung hat kann man in CH 6 monat und ausland 6 monat leban. ?? Kann jemand mir das sagen bitte .. Danke
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Inyuk

Schweiz
396 Beiträge

Erstellt  am: 22.03.2008 :  09:21:58 Uhr  Profil anzeigen
naveena es kommt darauf an wie weit weg man von der CH Grenze Wohnt. Wer direkz neben der Grenze Wohnt bekommt nicht so einfach eine Aufenthaltsbewilligung, nur Arbeitsbewilligung.
Zuerst gibt es die B Bewilligung, gültig 5 Jahre, wer diese 5 Jahre in der CH gelebt und gearbeitet hat bekommt C Bewilligung auch 5 Jahre Gültig und danach je nach dem nochmals C Bewilligung oder gleich die Niederlassungsbewilligung ( mit der Niederlassung darf man auch Wählen und muss Steuern zahlen). Das ist so das normale vorgehen bei den alten EU - Mitgliedsländer und wenn man diese Jahre durchgehend hier gelebt und gearbeitet hat.
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fabian

Schweiz
560 Beiträge

Erstellt  am: 22.03.2008 :  09:28:11 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Sommerwein und Naveena

Weshalb ihn Gottes Namen erkundigt ihr Euch bei solch heiklen Fragen nicht direkt bei der entsprechenden Behörde - der Fremdenpolizei - sondern stellt solche Fragen in einem Fragen? Wir sind nur Laien und können auch nur laienhafte Auskünfte geben. Es kommt doch drauf an, welche Staatsangehörigkeit ihr habt etc. Schildert Eure Verhältnisse direkt bei der Behörde und im Nu habt ihr die richtigen Antworten.

Greift doch am Dienstag zum Telefon und erledigt Eure Anliegen direkt bei der professionellen Stelle. Dabei ist doch Euch am besten gedient.

Grüsse

Christina
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fabian

Schweiz
560 Beiträge

Erstellt  am: 22.03.2008 :  09:29:14 Uhr  Profil anzeigen
P.S.

Es sollte natürlich heissen: ... sondern stellt solche Fragen in einem Forum?
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sommerwein

Schweiz
73 Beiträge

Erstellt  am: 22.03.2008 :  10:12:02 Uhr  Profil anzeigen
Zitat:
Original erstellt von: fabian

Hallo Sommerwein und Naveena

Weshalb ihn Gottes Namen erkundigt ihr Euch bei solch heiklen Fragen nicht direkt bei der entsprechenden Behörde - der Fremdenpolizei - sondern stellt solche Fragen in einem Fragen? Wir sind nur Laien und können auch nur laienhafte Auskünfte geben. Es kommt doch drauf an, welche Staatsangehörigkeit ihr habt etc. Schildert Eure Verhältnisse direkt bei der Behörde und im Nu habt ihr die richtigen Antworten.

Greift doch am Dienstag zum Telefon und erledigt Eure Anliegen direkt bei der professionellen Stelle. Dabei ist doch Euch am besten gedient.

Grüsse

Christina


Hoi,

Es ist gar nicht heikle Frage,sondern normale Frage für Ausländer,welche in der CH leben wolen.
Selbsverständlich dass,die werden sich bei Fremdenpolizeit erkündigen.
Dafür gibt es da auch Forum,wo kann man sich bei Inteligente Leute erkündigen.
Vielen dank für Verstädnis!
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fabian

Schweiz
560 Beiträge

Erstellt  am: 22.03.2008 :  13:18:01 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Sommerwein

Ich möchte Dich nur darauf hinweisen, dass es nicht für alle Ausländer gleich ist, eine Aufenthaltsbewilligung zu bekommen. Es kommt ganz drauf an, welche Staatsangehörigkeit Du besitzt etc. Deshalb kann nicht generell zu Deiner Frage Stellung genommen werden, ohne dass Du mehr Informationen schreibst als allgemein.

Meine Mutter ist auch Ausländerin, doch wenn sie solche Fragen hat, stellt sie diese ganz bestimmt nicht in einem Forum sondern bei der Behörde selbst oder eben beim entsprechnden Konsulat im Ausland.

Wie Du ja sehen kannst, bekommst Du keine konkrete Antworten, sondern eher solche wie "vielleicht" und "eventuell". Ich denke nicht, dass Dir das wirklich weiterhilft und Dir das auch reicht, wenn es Dir mit einer Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz ernst ist. Anderseits sehe ich ja, dass Du bereits in der Schweiz wohnst, gemäss Deinen Daten.

Ich wünsch Dir auf jeden Fall viel Glück und dass es mit der Aufenthaltsbewilligung klappt.

Lieber Gruss

Christina
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fabian

Schweiz
560 Beiträge

Erstellt  am: 22.03.2008 :  13:21:21 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Inyuk

Seit wann kann man in der Schweiz mit der Niederlassungsbewilligung C wählen? Ganz sicher nicht auf Bundesebene. Allenfalls in gewissen Kantonen auf kantonaler Ebene? Das wär mir neu, kann mir aber vorstellen, dass allenfalls Niedergelassene C in bestimmen Ortschaften auf komunaler Ebene wählen können?

Danke für eine entsprechende Info - man hat ja nie ausgelernt :-)

Lieber Gruss

Christina
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Inyuk

Schweiz
396 Beiträge

Erstellt  am: 22.03.2008 :  16:15:28 Uhr  Profil anzeigen
Fabian
ich habe nicht gesagt das man mit der C Bewilligung wählen kann. Nach der C Bewilligung bekomt man die Niederlassungs und dann darf man Wählen. Erst wenn man die Niedrlassung hat darf man wählen. Die C Bewilligung und die Niederlassung sind 2 verschiedenen bewilligungn. Mit der Niederlassung ist man gleichgestellt wie ein CH - Abgehöriger ( nicht mit der C )
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 22.03.2008 :  16:51:43 Uhr  Profil anzeigen
Doch, in den Kantonen Waadt, Jura, Neuenburg und Appenzell AR hat man unter gewissen Bedingungen auch als Ausländer ein Stimm- und Wahlrecht.

Inyuk, Du vermischt da aber C-Bewilligung (= Niederlassung C) mit dem Schweizerpass resp. erfindest eine neue "Niederlassung".

Es gibt meines Wissens F (Flüchtlinge), L (Kurzaufenthalt), B (Jahresaufenthalt), C (Niederlassung) und dann eben den Schweizerpass. Ich lasse mich aber gerne belehren, falls diese Info nicht ganz up-to-date sein sollte.
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Inyuk

Schweiz
396 Beiträge

Erstellt  am: 22.03.2008 :  17:07:32 Uhr  Profil anzeigen
Helmi
mit der C - Bewilligung bist Du dem Schweizer bürger gleichgestellt. Es stimmt aber das die C - Bewilligung die Niederlassund ist, sorry habe da was durcheinander gebracht. Es die Quellensteuer weg, dafür musst Du wie Steuern zahlen mit Steuererklärung. Das hat mit dem Ch -pass nichts zu tun. Das währe dann die nächste stufe nach der C - Bewilligung, sofern man eingebürgert wird.
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Unicorn

Schweiz
245 Beiträge

Erstellt  am: 22.03.2008 :  17:16:08 Uhr  Profil anzeigen
Am besten ist man erkundigt sich bei dem Migrationsamt des jeweiligen Kantones. Desweiteren kommt es darauf an ob man eine Arbeit hat. Ohne Aufenthaltbewilligung darf man 6 Monate im Land bleiben. Während dieser Zeit muss man sich um Arbeit kümmern. Wenn man keine hat, muss man wieder ausreisen. Helmi hat recht mit den Aufenthaltbewilligungen. Wobei die L 2 mal verlängert werden kann. Die L Bewilligung bekommt man meistens wenn man einen Zeitarbeitsvertrag hat. Aufenthaltbewilligung B bekommt man, wenn man einen Festen Anstellungsvertrag hat der unbefristet läuft. Diese dauert ca. 8 Jahre.
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sommerwein

Schweiz
73 Beiträge

Erstellt  am: 22.03.2008 :  19:03:26 Uhr  Profil anzeigen
Zitat:
Original erstellt von: Unicorn

Am besten ist man erkundigt sich bei dem Migrationsamt des jeweiligen Kantones. Desweiteren kommt es darauf an ob man eine Arbeit hat. Ohne Aufenthaltbewilligung darf man 6 Monate im Land bleiben. Während dieser Zeit muss man sich um Arbeit kümmern. Wenn man keine hat, muss man wieder ausreisen. Helmi hat recht mit den Aufenthaltbewilligungen. Wobei die L 2 mal verlängert werden kann. Die L Bewilligung bekommt man meistens wenn man einen Zeitarbeitsvertrag hat. Aufenthaltbewilligung B bekommt man, wenn man einen Festen Anstellungsvertrag hat der unbefristet läuft. Diese dauert ca. 8 Jahre.


Hoi,
Bist du auch Ausländer?
Ich informiere mich für meine Bekannte,weil Sie aus Sk stammt.
Sie kann in der CH ohne Arbeit 3 Monate lang bleiben,dann muss Sie ausreisen.
Sonst habe ich gehört,dass es schwer in Zurich eine Arbeitsbewiligung zu bekommen.
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anniegirl

Schweiz
252 Beiträge

Erstellt  am: 22.03.2008 :  19:26:31 Uhr  Profil anzeigen
Ist das sicher dass man ohne Bewilligung ein halbes Jahr in der Schweiz bleiben darf? Ich habe von 3 Monaten gehört.

Siehst du, Sommerwein, es ist sicherer sich bei der Ausländerbehörde des Kantons zu erkundigen. Jeder weiss etwas anderes. Und es ist kantonal unterschiedlich. Ich habe zuerst nur die L-Bewilligung bekommen und dann erst die einjährige weil damals im Kanton Zug soviele Leute eine längere Bewilligung wollten und dann nicht lange geblieben sind.
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sommerwein

Schweiz
73 Beiträge

Erstellt  am: 22.03.2008 :  20:11:57 Uhr  Profil anzeigen
Zitat:
Original erstellt von: anniegirl

Ist das sicher dass man ohne Bewilligung ein halbes Jahr in der Schweiz bleiben darf? Ich habe von 3 Monaten gehört.

Siehst du, Sommerwein, es ist sicherer sich bei der Ausländerbehörde des Kantons zu erkundigen. Jeder weiss etwas anderes. Und es ist kantonal unterschiedlich. Ich habe zuerst nur die L-Bewilligung bekommen und dann erst die einjährige weil damals im Kanton Zug soviele Leute eine längere Bewilligung wollten und dann nicht lange geblieben sind.


Hoi,

Ja,sehe ich,dass da jeder etwas anderes sagt :-)
Kann ich wissen,woher kommst du ürsprunglich?
Danke
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Unicorn

Schweiz
245 Beiträge

Erstellt  am: 22.03.2008 :  20:49:21 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Sommerwein
Ja ich bin auch Ausländerin. Was arbeitet denn Deine Bekannte? Ist es möglich, dass sie einen Zeitarbeitsvertrag bekommen kann? Will Deine Bekannte denn unbedingt nach Zürich? Es gibt noch eine sehr gute Internetseite www.halloschweiz.ch die ist wirklich sehr informativ.
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fabian

Schweiz
560 Beiträge

Erstellt  am: 22.03.2008 :  21:41:28 Uhr  Profil anzeigen
Und hier hab ich noch einen Link gefunden

www.arbeitsbewilligungen.zh.ch/internet/vd/awa/e_workpermits2/de/home.html

Gruss
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anniegirl

Schweiz
252 Beiträge

Erstellt  am: 22.03.2008 :  22:28:01 Uhr  Profil anzeigen
Ich bin Deutsche (eine von den Vielen, die dieses schöne Land überschwemmen ;-) )
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sommerwein

Schweiz
73 Beiträge

Erstellt  am: 22.03.2008 :  23:14:54 Uhr  Profil anzeigen
Zitat:
Original erstellt von: fabian

Und hier hab ich noch einen Link gefunden

www.arbeitsbewilligungen.zh.ch/internet/vd/awa/e_workpermits2/de/home.html

Gruss

Hoi,

Danke dir, ich hoffe, dass es meiner Bekannte hilft.
Grüss
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sommerwein

Schweiz
73 Beiträge

Erstellt  am: 22.03.2008 :  23:16:24 Uhr  Profil anzeigen
Zitat:
Original erstellt von: fabian

Und hier hab ich noch einen Link gefunden

www.arbeitsbewilligungen.zh.ch/internet/vd/awa/e_workpermits2/de/home.html

Gruss

hallo,

Danke dir fabian.
Ihr sein so lieb,dass sie meiner Bekannte helfen wollen.
Ich hoffe es wird auch klappen.

Beste Grüsse
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naveena


5 Beiträge

Erstellt  am: 23.03.2008 :  08:26:44 Uhr  Profil anzeigen
Danke für alle antworten. Danke Inyuk. Ich bin Nicht-EU-Bürger (Aus asian ) Ich habe B bewilligung . Nexte jahre bekomme C . Kann man schweier pass auch haben ? und darf man wohn land selbr wälen whne man C hat ?? Oder nur wohn ort inner CH .. ??Ich freü mich auf antwort.
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sommerwein

Schweiz
73 Beiträge

Erstellt  am: 23.03.2008 :  12:37:26 Uhr  Profil anzeigen
Zitat:
Original erstellt von: Unicorn

Hallo Sommerwein
Ja ich bin auch Ausländerin. Was arbeitet denn Deine Bekannte? Ist es möglich, dass sie einen Zeitarbeitsvertrag bekommen kann? Will Deine Bekannte denn unbedingt nach Zürich? Es gibt noch eine sehr gute Internetseite www.halloschweiz.ch die ist wirklich sehr informativ.

hoi,

Sie arbeitet im moment nicht,aber Sie hat eine Arbeit gefunden,nun ist die Frage jetzt,ob Sie für die Arbeit auch Arbeitsbewiligung bekommt. Ja sie will in Zürich arbeiten. Warum in Zurich ist nicht gut?
grüssli
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Inyuk

Schweiz
396 Beiträge

Erstellt  am: 23.03.2008 :  13:47:11 Uhr  Profil anzeigen
Hallo
normalerweise braucht man einen gültigen Arbeitsvertrag ( diejenige Länder mit denen die CH Bilateralt Vertäge hat) bei allen anderen bekommt man die bewilligung über den Arbeitgeber. Wie das ganz genau funktioniert weiss ich nicht, aber das Amt für Imigration oder das zuständige Konsulat.
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Frosch

Schweiz
2046 Beiträge

Erstellt  am: 23.03.2008 :  19:56:03 Uhr  Profil anzeigen
Hallo, wir haben einen b-Ausweis, der gilt erst mal für 5 Jahre.
Um ihn zu bekommen musste mein Mann einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorweisen können. Die Kinder und ich sind dann im Rahmen von Familiennachzug eingereist. Mein Mann war also schon vor uns da.
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Tigerente

Schweiz
42 Beiträge

Erstellt  am: 28.03.2008 :  08:43:59 Uhr  Profil anzeigen
Also bei mir war das kein Problem mit dem Ausländerausweis "B". Ich hab im Stadthaus meinen Personalausweis, meine Arbeitsbewilligung und den Mietvertrag vorgelegt und das war es dann auch schon.
Ich darf jetzt 5 Jahre mit dem "B" Ausweis hier bleiben.
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sommerwein

Schweiz
73 Beiträge

Erstellt  am: 28.03.2008 :  09:34:42 Uhr  Profil anzeigen
Zitat:
Original erstellt von: Tigerente

Also bei mir war das kein Problem mit dem Ausländerausweis "B". Ich hab im Stadthaus meinen Personalausweis, meine Arbeitsbewilligung und den Mietvertrag vorgelegt und das war es dann auch schon.
Ich darf jetzt 5 Jahre mit dem "B" Ausweis hier bleiben.


Hoi,
Und darf ich fragen,woher du kommst,aus welcher Stadt im Ausland?
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nyri

Schweiz
158 Beiträge

Erstellt  am: 28.03.2008 :  10:03:42 Uhr  Profil anzeigen
sommerwein,
warum kontaktiert sie denn nicht einfach das bundesamt für migration?das ist doch das aller aller aller einfachste!die haben mi damals auch super geholfen.oder eben die gemeinde auf der sie dann wohnen will.hier im forum sagt die zwar jeder was,aber das verlässlichste ist doch das bundesamt.
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Tigerente

Schweiz
42 Beiträge

Erstellt  am: 29.03.2008 :  12:42:58 Uhr  Profil anzeigen
Hi Sommerwein!

Ich komme aus Deutschland, genauer aus dem Ruhrgebiet.
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sommerwein

Schweiz
73 Beiträge

Erstellt  am: 29.03.2008 :  19:09:39 Uhr  Profil anzeigen
Zitat:
Original erstellt von: Tigerente

Hi Sommerwein!

Ich komme aus Deutschland, genauer aus dem Ruhrgebiet.


Hallo,
Naja,die Deutscher haben vorrechte als die andere Stadten.
Meine Kollegin kommt aus EU-Land -Slowakei.
Und das ist schwieriger denke ich,um eine Arbeitsbewiligung zu bekommen.
Grüss
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Tigerente

Schweiz
42 Beiträge

Erstellt  am: 30.03.2008 :  13:52:44 Uhr  Profil anzeigen
Ich würde sagen EU ist EU.. Egal von wo aus der EU deine Freundin kommt.
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