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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Alles rund um die Kinderbetreuung
 Dürfen Kindergartenkinder von einer Praktikantin
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Klarinettenspieler


2 Beiträge

Erstellt am: 08.04.2008 :  10:12:14 Uhr  Profil anzeigen
Hallo zusammen,
ich bräuchte Hilfe in einem rechtlichen Fall. Hier eine kleine Einführung dazu.
In unserer Gemeinde (Bundesland Bayern)gibt es seit dem letzten September eine Waldkindergartengruppe. Der Träger ist die Gemeinde, wie auch im Regelkindergarten, in der Kinderkrippe und im Hort. Die Gesamtleitung hat eine Erzieherin und jede Gruppe hat seine Gruppenleitung.
In der Waldgruppe sind eine Erzieherin (Gruppenleitung), ein Pädagoge (3Tage in der Woche) und eine Praktikantin beschäftigt. Nun kommt es vor dass von der Gesamtleitung Teamsitzungen einberufen werden, zu Kindergartenbeginn,an der die Gruppenleitungen teilnehmen müssen und somit die Waldkinder ( 12 Kinder) mit der Praktikantin alleine sind,bis die Erzieherin dann kommt. Allerdings sind an diesen Tagen die Kinder des Regelkindergarten und der Krippe mit den Kinderpflegerinnen alleine.
Jetzt meine Frage. Darf so etwas sein ? Wo finde ich eine gesetzliche Grundlage ? Wer haftet wenn etwas passiert?

Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 08.04.2008 :  11:24:54 Uhr  Profil anzeigen
Klarinette, für rechtliche Fälle, die das Bundesland Bayern betreffen, fragst Du wohl besser in einem deutschen Forum nach. In der Schweiz ist es so, dass Kinder von 0-5 von einer ausgebildeten Person betreut werden müssen, falls die Gruppengrösse mehr als 7 Kinder sind, müssen zwei Personan anwesend sein, davon eine ausgebildete. Natürlich muss die ausgebildete nicht immer im gleichen Raum sein sondern kann auch abrufbereit im Nebenraum eine Sitzung machen. Andererseits ist auch das Alter und/oder die Vorbildung einer Praktikantin entscheidend: unsere sind meist 16jährig, Eure machen ev. ein Anerkennungsjahr.

Haften tut auf jeden Fall die Gesamtleitung, da diese dafür verantwortlich ist, dass die ihr anvertrauten Kinder auch pflichtbewusst betreut werden.
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HaMa

Schweiz
121 Beiträge

Erstellt  am: 08.04.2008 :  12:56:44 Uhr  Profil anzeigen
Zitat:
Original erstellt von: Helmi47

Klarinette, für rechtliche Fälle, die das Bundesland Bayern betreffen, fragst Du wohl besser in einem deutschen Forum nach. In der Schweiz ist es so, dass Kinder von 0-5 von einer ausgebildeten Person betreut werden müssen, falls die Gruppengrösse mehr als 7 Kinder sind, müssen zwei Personan anwesend sein, davon eine ausgebildete. Natürlich muss die ausgebildete nicht immer im gleichen Raum sein sondern kann auch abrufbereit im Nebenraum eine Sitzung machen. Andererseits ist auch das Alter und/oder die Vorbildung einer Praktikantin entscheidend: unsere sind meist 16jährig, Eure machen ev. ein Anerkennungsjahr.

Haften tut auf jeden Fall die Gesamtleitung, da diese dafür verantwortlich ist, dass die ihr anvertrauten Kinder auch pflichtbewusst betreut werden.



Hallo Helmi

Kannst Du mir bitte sagen wo ich das nachlesen kann??? Finde leider nichts beim googlen.

Vielen, vielen Dank
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Frosch

Schweiz
2046 Beiträge

Erstellt  am: 08.04.2008 :  18:39:52 Uhr  Profil anzeigen
Frag doch mal beim Jugendamt nach. Soweit ich weiss dürfen angehende Erzieherinnen die im letzten Praktikum bzw. Anerkennungsjahr sind schon mal alleine die Verantwortung für die Gruppe übernehmen.
Meine Grosse war in Mittelfranken 1 Jahr in einem Initiativkindergarten und da haben sogar Eltern manchmal eine Gruppe betreut. Ich hab da zum Beispiel mal einen Kinder-EH_Kurs gegeben.
Ansonsten kann man bestimmt das Kindertagesstättengesetz/verordnung googeln. Ich probiers nachher aus.
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Frosch

Schweiz
2046 Beiträge

Erstellt  am: 08.04.2008 :  18:47:35 Uhr  Profil anzeigen
www.kas.de
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Klarinettenspieler


2 Beiträge

Erstellt  am: 08.04.2008 :  20:28:16 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Helmi, Hallo Frosch
vielen Dank für eure Mühe. Dass ich in einem Schweizer Forum gelandet bin habe ich auch erst gerade bemerkt, aber trotzdem danke!
Ich habe auch im bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz schon nachgeschaut aber leider nichts gefunden (oder aber auch überlesen).Aber bekanntlich sehen ja mehrere Augen besser als nur zwei.
ich bin übrigens auch das erste Mal in einem Forum, also nichts für ungut
wenn´s mal nicht so hinhaut.
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Frosch

Schweiz
2046 Beiträge

Erstellt  am: 08.04.2008 :  21:05:44 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Klarinettenspieler, ich kann mal eine Freundin von mir fragen, kann ein paar Tage dauern, die ist Erzieherin. Vielleicht weiss die genaueres.
Was ist es denn für eine Praktikantin und welche Ausbildung macht sie?
Für wie lange betreut sie die Gruppe alleine?
In Bayern ist die Regelgruppenstärke bei 25 Kindern, da sind 12 evtl. als Kleingruppe zumutbar.
Hier wurde die Kindergartengruppe meiner Tochter letztens auch von einer Praktikantin alleine betreut und zwar über einige Wochen, das heisst hier glaube ich Ausbildungsvikariat und findet im letzten Ausbildungsjahr statt. Sie hat das recht gut gemacht - soweit ich das beurteilen kann.
In der Schweiz ist der Betreuungsschlüssel ein ganz anderer. Es kommen bei uns 18 Kinder zwischen 4 und 7 Jahren auf eine Betreuerin.
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