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Ambura


8 Beiträge

Erstellt am: 25.04.2008 :  16:02:27 Uhr  Profil anzeigen
Hi, Kann mir jemand Informationen geben was fuer finanzielle Hilfen alleinerziehende Muetter in der Schweiz bekommen. Ich will wieder in die Schweiz ziehen um naeher bei meiner Familie zu sein. Merci
ICH BIN SCHWEIZERIN!!!

Bearbeitet von: Ambura am: 25.04.2008 16:31:43 Uhr

Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 25.04.2008 :  16:13:18 Uhr  Profil anzeigen
das ist in der Schweiz von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde verschieden...

Aber habe ich Dich jetzt richtig verstanden: Du willst in die Schweiz ziehen und vom Schweizer Sozialstaat profitieren? Interessante Idee.. Zum Glück brauchst Du aber eine Aufenthaltsbewilligung und die erhältst Du nur mit einer Arbeitsstelle. Hoffentlich.

Hier hats viele Tipps und rechtliche Belehrungen: www.hallo-schweiz.ch/CH_2_AErl.htm

Falls ich Dich aber natürlich falsch interpretiert habe, bitte ich um Entschuldigung.
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Ambura


8 Beiträge

Erstellt  am: 25.04.2008 :  16:25:25 Uhr  Profil anzeigen
Ich bin Schweizerin. Und als Schweizerin hoffe ich dass die Schweiz mir hilft wieder auf die Beine zu kommen. Es hat nichts zu tun mit der Schweiz melken. Hast du Angst, dass du wegen mir mehr Steuern bezahlen musst
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Liliput

Schweiz
882 Beiträge

Erstellt  am: 25.04.2008 :  16:29:52 Uhr  Profil anzeigen
Sozialhilfe - Wie schon oben erwähnt, das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden...

Übrigens, wichtigster (offizieller) Link für Ausländerinnen, die in die Schweiz kommen/arbeiten möchten, ist unter anderem:

Bundesamt für Migration
www.bfm.admin.ch/bfm/de/
(Das Bundesamt für Migration ist zuständig für alle ausländer- und asylrechtlichen Belange in der Schweiz.)

Infos für EU/EFTA-Angehörige
www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta.html

Die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen für Angehörige der Mitgliedstaaten der EU/EFTA
• Ausweis B EG/EFTA (Aufenthaltsbewilligung)
• Ausweis C EG/EFTA (Niederlassungsbewilligung)
• Ausweis C1 EG/EFTA (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit)
• Ausweis G EG/EFTA (Grenzgängerbewilligung)
• Ausweis L EG/EFTA (Kurzaufenthaltsbewilligung)


Infos für Nicht-EU/EFTA-Angehörige
www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/aufenthalt/die_verschiedenen.html

Die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen für die übrigen Staatsangehörigen
• Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung)
• Ausweis C (Niederlassungsbewilligung)
• Ausweis Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit)
• Ausweis G (Grenzgängerbewilligung)
• Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung)
• Ausweis F (Vorläufig aufgenommene Ausländer)
• Ausweis N (Ausweis für Asylsuchende)
• Ausweis S (Schutzbedürftige)

Siehe auch FAQ - Häufig gestellte Fragen
www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/aufenthalt/faq_-_haeufig_gestellte.html
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Liliput

Schweiz
882 Beiträge

Erstellt  am: 25.04.2008 :  16:41:04 Uhr  Profil anzeigen
@Ambura
Ja, hoffentlich hilft die Schweiz auch den Schweizerinnen.

Übrigens, die Ziele der Schweizerischen Sozialhilfe sind:
• die Garantie eines Existenzminimums
• die Hilfe sich selbst zu helfen, das heisst die Ermutigung zur individuellen Verantwortung und Autonomie
• die Förderung der sozialen Integration und der beruflichen Wiedereingliederung.

Hinsichtlich Sozialhilfe in der Schweiz, ist sicher die «Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe» eine gute Adresse. Da finden sich viele relevante Informationen zur Sozialhilfe in der Schweiz. (FAQ: www.skos.ch/de/?page=faq)

SKOS, der schweizerische Fachverband für Sozialhilfe und Sozialpolitik mit VertreterInnen aus allen Stellen der privaten und öffentlichen Sozialhilfe in der Schweiz.

[Zitat Webseite SKOS - www.skos.ch/de/?page=richtlinien

Die Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der SKOS

Die SKOS-Richtlinien definieren, wie die Sozialhilfe berechnet wird. Dabei handelt es sich um Empfehlungen zuhanden der Sozialhilfeorgane des Bundes, der Kantone, der Gemeinden sowie der Organisationen der privaten Sozialhilfe.

Die SKOS-Richtlinien werden durch die kantonale Gesetzgebung und die kommunale Rechtsetzung und -sprechung verbindlich.

  • Die SKOS-Richtlinien sind ein unverzichtbares Arbeitsinstrument für Sozialdienste und Sozialbehörden.
  • Die SKOS-Richtlinien fördern die Rechtsgleichheit und -sicherheit über Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinaus.
  • Die SKOS-Richtlinien definieren das soziale Existenzminimum. Sie sind in der schweizerischen Sozialpolitik zu einer zentralen Richtgrösse geworden.
  • Die SKOS-Richtlinien berücksichtigen die allgemeine und regionale Entwicklung der Schweizerischen Sozialpolitik. Die letzte Revision hat 2004 stattgefunden. Die neuen SKOS-Richtlinien sind seit April 2005 in Kraft.

... Ende Zitat]



Weitere Links zur Schweizerischen Sozialhilfe:

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV - Soziale Sicherheit in der Schweiz
www.bsv.admin.ch/themen/ueberblick/00003/

Bundesamt für Statistik - Sozialhilfe
www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/13/03/03.html

Sozialhilfe in Deutschland, Österreich und der Schweiz bei der Online Wikipedia®
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialhilfe
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fabian

Schweiz
560 Beiträge

Erstellt  am: 25.04.2008 :  21:52:54 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Liliput- Zwerg und hallo Ambura

Wie Lilliput so schön schreibt, sind die SKOS lediglich Richtlinien und keine gesetzlichen Grundlagen. Das heisst, jede Gemeinde ist frei, ihr Existenzmimimum selber zur berechnen. Die SKOS-Richtlinien bieten dabei eine Hilfe bei den entsprechenden zahlen. Bei weitem richten sich viele Gemeinden leider nicht nach diesen Richtlinien.

Als Schweizer Bürgerin wirst Du bei Deiner Rückkehr in Dein Heimatland auf jeden Fall unterstützt. Und Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung entfällt ja sowieso. Ich empfehle Dir, dich erstmals bei Deiner Heimatgemeinde zu informieren oder allenfalls in der gewünschten Gemeinde, in welcher Du voraussichtlich Wohnsitz nehmen willst.

@ Helmi, als Schweizer Bürgerin benötigt Ambura ganz sicher keine konkrete Arbeitsbewilligung. Als Schweizer Bürger darfst Du jederzeit wieder einreisen. Aber mit überwiegender Wahrscheinlichkeit weisst Du das ja ganz sicher und hast allenfalls den Beitrag von Amubra nicht fertig gelesen??

Grüsse



Die SKOS-Richtlinien sind ein unverzichtbares Arbeitsinstrument für Sozialdienste und Sozialbehörden.
Die SKOS-Richtlinien fördern die Rechtsgleichheit und -sicherheit über Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinaus.
Die SKOS-Richtlinien definieren das soziale Existenzminimum. Sie sind in der schweizerischen Sozialpolitik zu einer zentralen Richtgrösse geworden.
Die SKOS-Richtlinien berücksichtigen die allgemeine und regionale Entwicklung der Schweizerischen Sozialpolitik. Die letzte Revision hat 2004 stattgefunden. Die neuen SKOS-Richtlinien sind seit April 2005 in Kraft.
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orphan

Schweiz
1730 Beiträge

Erstellt  am: 25.04.2008 :  23:31:02 Uhr  Profil anzeigen
@fabian - ich denke, dass Ambura ihren Beitrag nach der Antwort von Helmi ergänzt hat!!!
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 26.04.2008 :  00:15:07 Uhr  Profil anzeigen
@Orphan: genau so war es. Ambura hat den letzten Satz erst nachträglich eingefügt, sonst hätte ich mir meine bösen Bemerkungen ja ersparen können.
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Ambura


8 Beiträge

Erstellt  am: 26.04.2008 :  10:33:18 Uhr  Profil anzeigen
@. Ja ich habe nach der zweiten Antwort in meiner Botschaft noch hinzugefuegt dass ich Schweizerin bin. Ich finde es sehr schweizerisch immer anzunehmen dass Auslaender in die Schweiz wollen und vom Staat leben. Wiso nicht zuerst nachfragen woher jemand kommt bervor man einen beschluss macht wie jamand ist oder woher jemand kommt. Es ist wie Angst haben dass Fremde den Schweizern alles wegnehmen wollen. Nicht alle Leute sind faul und wollen nichts machen.Was fuer ein Vorbild waere ich fuer meine Tochter, den ganzen Tag vor dem TV zu sitzen und nichts machen. Aber ich bin nun mal in einer Situation wo ich Unterstuetzung brauche um wieder auf die Beine zu kommen.Dass heisst nicht dass ich vor dem TV sitzt
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fabian

Schweiz
560 Beiträge

Erstellt  am: 26.04.2008 :  22:31:36 Uhr  Profil anzeigen
Lieber Helmi

Bitte verzeih, auf die Idee bin ich nicht gekommen, dass die doch noch wichtige Information nachträglich hinzugefügt wurde *Händeschüttel*

Gruss
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Zaubermaus

Schweiz
20 Beiträge

Erstellt  am: 27.04.2008 :  15:17:56 Uhr  Profil anzeigen
Liebe Ambura,

schade dass du gleich so mit Steinen wirfst, wenn du doch selber im Glashaus sitzt
Genauso wie ich nicht alle alleinerziehenden Mütter in den gleichen Topf werfe, solltest du auch nicht einfach alle Schweizer und deren Art in einen Topf werfen. Du wirst deine Gründe haben warum du allein erziehend bist und warum du in die Schweiz zurück kommst und hier Sozialhilfe empfangen möchtest.
Es hat dir aber niemand vorgeworfen eine schlechte Mutter zu sein und den ganzen Tag vor dem TV zu sitzen, oder?
Nur soviel zu der manchmal sehr abweisenden Haltung die ich durchwegs nachvollziehen kann: Mein Mann arbeitet 100% und ich 50%, wir haben 2 Kinder und uns bleibt Ende Monat weniger als ein paar alleinerziehenden Müttern die wir kennen. Allerdings sind wir sehr glücklich so wie es ist.

Ich wünsche dir alles Gute!

LG Zaubermaus

Bearbeitet von: Zaubermaus am: 27.04.2008 15:37:14 Uhr
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Ambura


8 Beiträge

Erstellt  am: 27.04.2008 :  20:47:46 Uhr  Profil anzeigen
@Helmi, Liliput, fabian, Orphan und Zaubermaus,
Ich habe dieses Forum gefunden und nur eine einfache Frage gestellt. Liliput und Fabian haben mir nuetzliche Antworten gegeben, merci. Helmi bist du im Forum um Leute zu verurteilen?
Ich habe alles nochmals gelesen. Wenn meine Frage richtig gelesen worden waere, ohne das nachher angehaengte 'Schweizerin', sollte eigentlich ersichtlich sein dass ich moeglicherweise Schweizerin bin. Wir befinden uns auf einer Schweizer webpage und ich schreibe, dass ich WIEDER ind die Schweiz will um naeher bei meiner FAMILIE zu sein. So fuer mich war klar ich bin Schweizerin. Es hat mich einfach genervt so negative Antworten zu erhalten. Ich hatte eine Frage gestellt, dass war alles. Ich bin genervt dass ich mich nun moeglicherweise schuldig fuehlen sollte eine alleinerziehende Mutter zu sein. Niemand kennt meine Umstaende.
Zaubermaus, keine steine sind geflogen nur ein Vulkan ausbruch
und somit verabschiede ich mich...
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