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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Bewilligungen, Löhne, Versicherungen und Verträge
 Fragen Arbeitsbewilligung, in der Schweiz arbeiten
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spatz

Deutschland
7 Beiträge

Erstellt am: 20.05.2008 :  15:06:49 Uhr  Profil anzeigen
Hallo,
könnte mir jemand 2 Fragen beantworten? Ich würde gerne in der Schweiz arbeiten a b e r.......
Muss ich die Bewilligung beantagen oder macht das der Arbeitgeber?
Spielt eine negative Schufaauskunft in D eine Rolle? ABLEHNUNG?? Jede Info ist mir recht. Auch die Ämter, an die ich michwenden muß.
In der Schweit ist ds Ausbildungssystem so verschieden, ich blickenicht durch. Ebenso bei Ämtern.
Es wäre wirklich lieb wenn ihr mir Adressen/Anlaufstellen sagenkönntet.....
Liebe Grüsse aus Lörrach.

Bearbeitet von: spatz am: 20.05.2008 15:40:01 Uhr

marla

Schweiz
641 Beiträge

Erstellt  am: 20.05.2008 :  15:41:24 Uhr  Profil anzeigen
Hy Spatz,

je nach Arbeitgeber, bei mir wurde das alles übernommen, ist im Gesundheitswesen glaub relativ einfach.
Nein, eine negative Schufaauskunft sollte niemand interessieren.
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nyri

Schweiz
158 Beiträge

Erstellt  am: 20.05.2008 :  15:59:08 Uhr  Profil anzeigen
hallo spatz.
also mein freund und ich mussten uns um alles selber kümmern, bewilligung beantragen, krankenversicherung anmelden etc. aber es ist relativ einfach und keine grosse hürde. die bürokratie ist nicht so erschreckend wie in Deutschland (dtld.)
und schufaauskunft, also ich glaub marla hat recht, die juckt keinen. wir haben sie bei der wohnungsbewerbung dazu getan und es hiess, da sie damit quasi nichts anfangen können müssen wir halt einfach mehr kaution hinterlegen. wenn du dann hier bist und mal umziehst ist es anders, denn braucht du einen auszug vom schweizer betreibungsamt, wenn da denn was drin steht wie bei der schufa wirds spannender und interessanter...
aber egal wie,informier dich doch über all solche sachen einfach beim migrationsamt,die sind freundlich und haben mir damals sehr weitergeholfen.
viel erfolg
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Unicorn

Schweiz
245 Beiträge

Erstellt  am: 20.05.2008 :  16:17:08 Uhr  Profil anzeigen
Eine Schufa Auskunft muss man nicht hinterlegen. In der Schufa Auskunft steht ja alles darin was man an Krediten hat usw. das geht keinen etwas an. Als wir in die Schweiz gezogen sind um eine Wohnung zu bekommen mussten wir vom Gericht ein Schreiben bringen, dass gegen uns kein Insolvenzverfahren und keine Vorbestrafung vorliegt. Aber das ist auch von Vermieter zu Vermieter verschieden. Das bekommt man relativ Problemlos.
Ich gebe nyri recht die vom Migrationsamt sind super nett und helfen einem bei allen fragen.
Wenn du schon einen Job hast in der Schweiz, dann macht das in der Regel der Arbeitgeber den ganzen Bürokratiekram ;o)
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Frosch

Schweiz
2046 Beiträge

Erstellt  am: 20.05.2008 :  16:53:19 Uhr  Profil anzeigen
Hallo, du brauchst einen Arbeits- und einen Mietvertrag. Damit und mit 2 Passfotos und der Bescheinigung der Krankenkasse gehst du zur Stadtverwaltung/Passamt. Damit beantragst du deinen Ausländerausweis, der ist gleichzeitig deine Aufenthaltsbewilligung. Zur Krankenkasse musst du selber gehen. Da gibt es auch etliche verschiedene mit etlichen Tarifen.
Deine Schulden sind kein Hindernis hier her zu kommen, aber sie verschwinden auch nicht.
Infos bekommst du auch unter www.hallo-schweiz.ch
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Liliput

Schweiz
882 Beiträge

Erstellt  am: 20.05.2008 :  18:05:19 Uhr  Profil anzeigen
Übrigens, wichtigster (offizieller) Link für Ausländerinnen, die in die Schweiz kommen/arbeiten möchten, ist unter anderem das Bundesamt für Migration:

Unter der Webseite www.bfm.admin.ch finden sich (fast) alle tagesaktuellen Informationen zu ausländer- und asylrechtlichen Belange in der Schweiz.

Sympatisch ist auch das nützliche «Grüezi-Merkblatt» vom Bundesamt für Migration:
PDF: www.bfm.admin.ch - «Grüezi-Merkblatt»

Vorab einige Infos von der Webseite www.bfm.admin.ch/bfm/de/ vom Bundesamt für Migration (Das Bundesamt für Migration ist zuständig für alle ausländer- und asylrechtlichen Belange in der Schweiz.) die einen groben Überblick zu den verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen (EU/EFTA-Angehörige und andere) verschafft:

Infos für EU/EFTA-Angehörige
www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta.html

Die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen für Angehörige der Mitgliedstaaten der EU/EFTA
• Ausweis B EG/EFTA (Aufenthaltsbewilligung)
• Ausweis C EG/EFTA (Niederlassungsbewilligung)
• Ausweis C1 EG/EFTA (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit)
• Ausweis G EG/EFTA (Grenzgängerbewilligung)
• Ausweis L EG/EFTA (Kurzaufenthaltsbewilligung)


Infos für Nicht-EU/EFTA-Angehörige
www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/aufenthalt/die_verschiedenen.html

Die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen für die übrigen Staatsangehörigen
• Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung)
• Ausweis C (Niederlassungsbewilligung)
• Ausweis Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit)
• Ausweis G (Grenzgängerbewilligung)
• Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung)
• Ausweis F (Vorläufig aufgenommene Ausländer)
• Ausweis N (Ausweis für Asylsuchende)
• Ausweis S (Schutzbedürftige)

Siehe auch FAQ - Häufig gestellte Fragen
www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/aufenthalt/faq_-_haeufig_gestellte.html
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