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vale
22 Beiträge |
Erstellt am: 01.06.2008 : 20:02:28 Uhr
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Hi, ich hab da mal ne Frage, und könnte jemand von euch mir einen Rat geben. Ich möchte in die Schweiz zu meinen Verlobten ziehen, aber, habe noch keine Arbeitsstelle dort und wir sind ja noch nicht Verheiratet. Was muss ich den zuerst machen, geht das so einfach das ich zu ihm rüber ziehe und dan eine Stelle suche ohne das ich ein Problem bekomme, oder? Und wie ist es mit der Krankenversicherung ich muss mich ja hier abmelden und dort kann ich mich ja noch nicht anmelden da ich noch keinen job habe.
??? kann mir da jemand weiter helfen..
gruss tina |
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anniegirl
Schweiz
252 Beiträge |
Erstellt am: 01.06.2008 : 21:38:01 Uhr
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Ich hoffe, ich erzähle dir jetzt nichts falschen: Du darfst ohne Arbeit ein Vierteljahr in der Schweiz bleiben.
Die Krankenkasse musst du sowieso selber zahlen, egal ob du Arbeit hast oder nicht. Du brauchst normalerweise ein Attest, also mit Anamese oder so ähnlich, damit der Krankenkassenbeitrag festgelegt werden kann.
Aber Leute wie Helmi oder der liliputzwerg höchstpersönlich wissen das wahrscheinlich eh besser ;-) |
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nyri
Schweiz
158 Beiträge |
Erstellt am: 01.06.2008 : 22:03:34 Uhr
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hallo tina.
warum musst du dich schon in deutschland bei der krankenkasse abmelden? du hast doch eh erstmal noch deinen Wohnsitz dort, dann kannst du auch ruhig und gut noch angemeldet bleiben. weil hier anmelden kannst du dich ja sowieso noch nicht. sonst ist es so, du darfst 3monate quasi als tourist im land bleiben. in der zeit bist du besucher und kannst dich ja umschauen nach einer arbeit. und wenn du dann noch mehr fragen hast wende dich doch am besten an das migrationsamt in bern, die können dir alles super kompetent beantworten und die sachlage erklären.
viel erfolg |
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vale
22 Beiträge |
Erstellt am: 01.06.2008 : 22:08:53 Uhr
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danke für deine antwort auf meine fragen:) die haben mir schon etwas mehr überblick gegeben. Aber ich werde mich bei helmi und dem anderen genauer erkundigen. Danke für die weiterleitung.
gruss vale
Zitat: Original erstellt von: anniegirl
Ich hoffe, ich erzähle dir jetzt nichts falschen: Du darfst ohne Arbeit ein Vierteljahr in der Schweiz bleiben.
Die Krankenkasse musst du sowieso selber zahlen, egal ob du Arbeit hast oder nicht. Du brauchst normalerweise ein Attest, also mit Anamese oder so ähnlich, damit der Krankenkassenbeitrag festgelegt werden kann.
Aber Leute wie Helmi oder der liliputzwerg höchstpersönlich wissen das wahrscheinlich eh besser ;-)
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Frosch
Schweiz
2046 Beiträge |
Erstellt am: 02.06.2008 : 07:44:23 Uhr
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Wenn du in gesetzlich Krankenversichert bist, bist du automatisch noch 4 Wochen nachversichert. Du brauchst hier aber um einen Wohnsitz anzumelden eine Bescheinigung einer Krankenkasse dass du versichert bist. Bis zu 3 Monaten kannst du als "Gast" hier sein ohne Wohnsitz, musst es aber trotzdem auf der Stadt melden. |
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vale
22 Beiträge |
Erstellt am: 02.06.2008 : 15:08:03 Uhr
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danke euch allen für eure tipps und hilfe. Die geben mir klarheit über all meine sorgen jetzt.
vale
Zitat: Original erstellt von: Frosch
Wenn du in gesetzlich Krankenversichert bist, bist du automatisch noch 4 Wochen nachversichert. Du brauchst hier aber um einen Wohnsitz anzumelden eine Bescheinigung einer Krankenkasse dass du versichert bist. Bis zu 3 Monaten kannst du als "Gast" hier sein ohne Wohnsitz, musst es aber trotzdem auf der Stadt melden.
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vale
22 Beiträge |
Erstellt am: 02.06.2008 : 15:19:04 Uhr
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ich habe meine wohnung gekündigt und muss bis 31.8. die wohnung räumen. Dann muss ich mich doch abmelden hier und meinen neuen wohnsitz in der schweiz angeben, oder? |
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marleen
Schweiz
13 Beiträge |
Erstellt am: 02.06.2008 : 15:36:05 Uhr
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Also ich habe es im letzten Jahr so gemacht, dass ich mich in der Schweiz angemeldet habe ohne meinen Wohnsitz in Deutschland zu kündigen. Das ist auch nicht zwingend notwendig - erst Recht nicht, wenn du noch keine Arbeitsstelle hast. |
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nyri
Schweiz
158 Beiträge |
Erstellt am: 02.06.2008 : 18:08:41 Uhr
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das würd ich auch erst machen wenn du hier sicher bleiben kannst. sonst haste danach die übelsten rennereien. |
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vale
22 Beiträge |
Erstellt am: 03.06.2008 : 18:06:26 Uhr
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Danke euch allen um rat!
Ich mache zum ersten mal in meinem Leben diesen Schritt und es ist halt etwa neu für mich. Was Umzug in die Schweiz angeht. Aber ich freue mich, wenn alles vorbei ist und ich endlich bei meinem Schatzi sein darf.
alles liebe |
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vale
22 Beiträge |
Erstellt am: 04.06.2008 : 21:30:41 Uhr
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wie ist es eigentlich mit der Anmeldung in die Schule. Ich muss meine Tochter in Deutschland von der Schule abmelden und in der Schweiz doch anmelden.Und wenn wir noch keine Auffenthaltsbewilligung haben. Wie mach ich das? kann mir jemand von euch helfen, der vielleicht in einer änlichen situation gewesen war.
ich wäre für eure hilfe und ratschläge sehr dankbar
vale |
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Unicorn
Schweiz
245 Beiträge |
Erstellt am: 05.06.2008 : 08:09:13 Uhr
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Hallo Vale
Schau mal auf diese Internetseite die hat uns damals sehr geholfen. www.hallo-schweiz.ch |
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vale
22 Beiträge |
Erstellt am: 05.06.2008 : 09:47:15 Uhr
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hallo unicorn,
aber auf dieser Seite finde ich nichts was zu meiner situation passt. Dort geht es um eventideen, Feier und Geburtstage usw. aber ich danke dir trotzdem.. |
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nyri
Schweiz
158 Beiträge |
Erstellt am: 05.06.2008 : 09:53:23 Uhr
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vale, denn erkundige dich doch wie schon mal erwähnt beim bundesamt für migration oder einfach bei der gemeinde,in die du vor hast zu ziehen!ich denk wenn du so viele unterschiedliche und vorallem wichtige fragen hast ist es am einfachsten und vorallem für dich am zuverlässigsten! |
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vale
22 Beiträge |
Erstellt am: 05.06.2008 : 09:59:00 Uhr
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du hast recht, nyri;) ich denk das ist der einfachste weg und am zuverlläsigsten.
danke dir... |
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Kathi1970
194 Beiträge |
Erstellt am: 05.06.2008 : 10:30:58 Uhr
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ICh war in der gleichen Situation, hatte aber Arbeit. Trotzdem, das läuft jetzt so: Du ziehst um und meldest Dich erst DANACH hier bei der Einwohnerkontrolle. Ich habe die Kinder in der deutschen Schule abgemeldet und hier schon vor dem Umzug (sobald ich den Mietvertrag hatte) angemeldet. Da die Kinder ja schulpflichtig sind, wird die Anmeldung aufgenommen, ohne dass Du irgendwelche Bewilligungen vorzeigen musst. Ich bekam dann Post von der Schulbehörde, in der mir mitgeteilt wurde, in welchen Klassen/Schulhaus meine Kinder aufgenommen sind. Alles SEHR unkompliziert! Die4 deutsche Schule wollte vorher die Adresse der neuen Schweizer Schule, um dort die Zeugnisse der Kinder hinzuschicken, vor allem aber, da sie auch verpflichtet sind, sich zu überzeugen, dass der Schulpflicht entsprochen wird.
Zeitplan sah etwas so aus: Montags abmelden in DE, Dienstags Umzug, Freitag Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle im neuen Wohnort (bei mir mit Arbeitsvertrag), Montag erster Schultag der Kinder in der CH. Um die Krankenkasse habe ich mich danach gekümmert, man hat glaube ich drei Monate Zeit, das Geld dafür sollte man aber von Anfang an zurücklegen, da man sich evtl. rückwirkend versichern muss ab dem Tag der Einreise. Du hast sehr wohl die Möglichkeit, hier drei Monate zur Arbeitssuche zu leben, musst dann aber beweisen, dass Deine finanziellen Reserven ausreichen oder Dein Partner muss für Dich bürgen!
Und guck mal genau unter hallo-schweiz.ch, im forum, da gibt es Rubriken für alle Arten von Fragen, auch zu Arbeit, Umzug, Steuern, Versicherung, Bewilligung etc., Deine Fragen sind da schon 1000mal diskutiert worden. Aber Du musst unter FORUM gucken! Viel Glück! |
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Frosch
Schweiz
2046 Beiträge |
Erstellt am: 05.06.2008 : 13:02:29 Uhr
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Vale du hast eine PN. |
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Liliput
Schweiz
882 Beiträge |
Erstellt am: 05.06.2008 : 15:07:00 Uhr
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Der «Zwerg» kann sich nur immer wieder, wiederholen
Der wichtigste (offizielle) Link für Ausländerinnen, die in die Schweiz kommen/arbeiten möchten, ist unter anderem das Bundesamt für Migration (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement):
Unter der Webseite www.bfm.admin.ch finden sich (fast) alle tagesaktuellen Informationen zu ausländer- und asylrechtlichen Belange in der Schweiz.
Sympatisch ist auch das nützliche «Grüezi-Merkblatt» vom Bundesamt für Migration: PDF: www.bfm.admin.ch - «Grüezi-Merkblatt»
Vorab einige Infos von der Webseite www.bfm.admin.ch/bfm/de/ vom Bundesamt für Migration (Das Bundesamt für Migration ist zuständig für alle ausländer- und asylrechtlichen Belange in der Schweiz.) die einen groben Überblick zu den verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen (EU/EFTA-Angehörige und andere) verschafft:
Infos für EU/EFTA-Angehörige www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta.html
EFTA-Mitgliedstaaten: Island, Norwegen, Schweiz und Fürstentum Liechtenstein. Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Freihandelsassoziation
EU-Mitgliedstaaten (EU-27, seit 2007): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich / England und Zypern. Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Mitgliedstaaten_der_Europ%C3%A4ischen_Union
Die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen für Angehörige der Mitgliedstaaten der EU/EFTA • Ausweis B EG/EFTA (Aufenthaltsbewilligung) • Ausweis C EG/EFTA (Niederlassungsbewilligung) • Ausweis C1 EG/EFTA (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit) • Ausweis G EG/EFTA (Grenzgängerbewilligung) • Ausweis L EG/EFTA (Kurzaufenthaltsbewilligung)
Arbeit / Arbeitsbewilligungen EU/EFTA-Angehörige: Für Personen aus EU- oder EFTA-Staaten gilt - teilweise mit Übergangsfristen - das Personenfreizügigkeitsabkommen.
Informationen zum Aufenthalt und Arbeit der EU/EFTA Bürger in der Schweiz www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/schweiz_-_eu/aufenthalt_der_eu.html
Infos für Nicht-EU/EFTA-Angehörige www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/aufenthalt/die_verschiedenen.html
Die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen für die übrigen Staatsangehörigen • Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung) • Ausweis C (Niederlassungsbewilligung) • Ausweis Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit) • Ausweis G (Grenzgängerbewilligung) • Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung) • Ausweis F (Vorläufig aufgenommene Ausländer) • Ausweis N (Ausweis für Asylsuchende) • Ausweis S (Schutzbedürftige)
Arbeit / Arbeitsbewilligungen für Nicht EU/EFTA-Angehörige: www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/arbeit/nicht-eu_efta-angehoerige.html
Grundlagen zur Arbeitsmarktzulassung von ausländischen Personen (Nicht EU/EFTA-Angehörige) www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/arbeit/nicht-eu_efta-angehoerige/grundlagen_zur_arbeitsmarktzulassung.html
Siehe auch FAQ - Häufig gestellte Fragen www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/aufenthalt/faq_-_haeufig_gestellte.html
Weitere offizielle Links zum Thema Einreise, Aufenthalt und Arbeit in der Schweiz:
www.ch.ch/schweiz/00157/00173/ - Einreise und Aufenthalt Schweiz www.ch.ch/schweiz/00157/00174/ - Arbeiten in der Schweiz www.ch.ch/schweiz/00157/00175/ - Leben in der Schweiz
www.ch.ch/schweiz/00143/00152/ - Infos über die Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Europäische Freihandelsassoziation (EFTA, European Free Trade Association) www.seco.admin.ch/themen/00513/00515/00516/ |
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vale
22 Beiträge |
Erstellt am: 05.06.2008 : 21:03:43 Uhr
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hallo frosch, was meinst du mit PN?
Zitat: Original erstellt von: Frosch
Vale du hast eine PN.
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Frosch
Schweiz
2046 Beiträge |
Erstellt am: 06.06.2008 : 14:15:14 Uhr
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Hallo Vale, eine PRivate Nachricht. Gehe oben auf der Seite auf "alle Foren", da dann fast ganz runter, da steht dann in deinem Fall "Vale sie haben 1 neue Nachricht" oder eben keine oder 5 ,.... Manches schreiben wir einfach nicht so offen im Forum. |
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