Liliput Zwerg Home Liliput Startseite | Kinderbetreuung | Stellenmarkt | Kleinanzeigen | Kontaktanzeigen | KiTa Stellenmarkt Schweiz
Liliput Zwerg - Familien Forum
Lilipedia: Jetzt neues Thema eröffnen
 Alle Foren
 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Recht und Gesetz - Rechtsfragen - OR, ZGB...
 Umzug in die Schweiz! Job, Krankenversicherung...
 Forum geschlossen
 Druckversion
Autor Vorheriges Thema Thema Nächstes Thema  

vale


22 Beiträge

Erstellt am: 01.06.2008 :  20:02:28 Uhr  Profil anzeigen
Hi,
ich hab da mal ne Frage, und könnte jemand von euch mir einen Rat geben.
Ich möchte in die Schweiz zu meinen Verlobten ziehen, aber, habe noch keine Arbeitsstelle dort und wir sind ja noch nicht Verheiratet. Was muss ich den zuerst machen, geht das so einfach das ich zu ihm rüber ziehe und dan eine Stelle suche ohne das ich ein Problem bekomme, oder? Und wie ist es mit der Krankenversicherung ich muss mich ja hier abmelden und dort kann ich mich ja noch nicht anmelden da ich noch keinen job habe.

??? kann mir da jemand weiter helfen..

gruss tina

anniegirl

Schweiz
252 Beiträge

Erstellt  am: 01.06.2008 :  21:38:01 Uhr  Profil anzeigen
Ich hoffe, ich erzähle dir jetzt nichts falschen: Du darfst ohne Arbeit ein Vierteljahr in der Schweiz bleiben.

Die Krankenkasse musst du sowieso selber zahlen, egal ob du Arbeit hast oder nicht. Du brauchst normalerweise ein Attest, also mit Anamese oder so ähnlich, damit der Krankenkassenbeitrag festgelegt werden kann.

Aber Leute wie Helmi oder der liliputzwerg höchstpersönlich wissen das wahrscheinlich eh besser ;-)
Zum Anfang der Seite

nyri

Schweiz
158 Beiträge

Erstellt  am: 01.06.2008 :  22:03:34 Uhr  Profil anzeigen
hallo tina.

warum musst du dich schon in deutschland bei der krankenkasse abmelden? du hast doch eh erstmal noch deinen Wohnsitz dort, dann kannst du auch ruhig und gut noch angemeldet bleiben. weil hier anmelden kannst du dich ja sowieso noch nicht.
sonst ist es so, du darfst 3monate quasi als tourist im land bleiben. in der zeit bist du besucher und kannst dich ja umschauen nach einer arbeit. und wenn du dann noch mehr fragen hast wende dich doch am besten an das migrationsamt in bern, die können dir alles super kompetent beantworten und die sachlage erklären.

viel erfolg
Zum Anfang der Seite

vale


22 Beiträge

Erstellt  am: 01.06.2008 :  22:08:53 Uhr  Profil anzeigen
danke für deine antwort auf meine fragen:) die haben mir schon etwas mehr überblick gegeben. Aber ich werde mich bei helmi und dem anderen genauer erkundigen. Danke für die weiterleitung.

gruss vale

Zitat:
Original erstellt von: anniegirl

Ich hoffe, ich erzähle dir jetzt nichts falschen: Du darfst ohne Arbeit ein Vierteljahr in der Schweiz bleiben.

Die Krankenkasse musst du sowieso selber zahlen, egal ob du Arbeit hast oder nicht. Du brauchst normalerweise ein Attest, also mit Anamese oder so ähnlich, damit der Krankenkassenbeitrag festgelegt werden kann.

Aber Leute wie Helmi oder der liliputzwerg höchstpersönlich wissen das wahrscheinlich eh besser ;-)
Zum Anfang der Seite

Frosch

Schweiz
2046 Beiträge

Erstellt  am: 02.06.2008 :  07:44:23 Uhr  Profil anzeigen
Wenn du in gesetzlich Krankenversichert bist, bist du automatisch noch 4 Wochen nachversichert.
Du brauchst hier aber um einen Wohnsitz anzumelden eine Bescheinigung einer Krankenkasse dass du versichert bist.
Bis zu 3 Monaten kannst du als "Gast" hier sein ohne Wohnsitz, musst es aber trotzdem auf der Stadt melden.
Zum Anfang der Seite

vale


22 Beiträge

Erstellt  am: 02.06.2008 :  15:08:03 Uhr  Profil anzeigen
danke euch allen für eure tipps und hilfe. Die geben mir klarheit über all meine sorgen jetzt.

vale

Zitat:
Original erstellt von: Frosch

Wenn du in gesetzlich Krankenversichert bist, bist du automatisch noch 4 Wochen nachversichert.
Du brauchst hier aber um einen Wohnsitz anzumelden eine Bescheinigung einer Krankenkasse dass du versichert bist.
Bis zu 3 Monaten kannst du als "Gast" hier sein ohne Wohnsitz, musst es aber trotzdem auf der Stadt melden.
Zum Anfang der Seite

vale


22 Beiträge

Erstellt  am: 02.06.2008 :  15:19:04 Uhr  Profil anzeigen

ich habe meine wohnung gekündigt und muss bis 31.8. die wohnung räumen. Dann muss ich mich doch abmelden hier und meinen neuen wohnsitz in der schweiz angeben, oder?
Zum Anfang der Seite

marleen

Schweiz
13 Beiträge

Erstellt  am: 02.06.2008 :  15:36:05 Uhr  Profil anzeigen
Also ich habe es im letzten Jahr so gemacht, dass ich mich in der Schweiz angemeldet habe ohne meinen Wohnsitz in Deutschland zu kündigen. Das ist auch nicht zwingend notwendig - erst Recht nicht, wenn du noch keine Arbeitsstelle hast.
Zum Anfang der Seite

nyri

Schweiz
158 Beiträge

Erstellt  am: 02.06.2008 :  18:08:41 Uhr  Profil anzeigen
das würd ich auch erst machen wenn du hier sicher bleiben kannst. sonst haste danach die übelsten rennereien.
Zum Anfang der Seite

vale


22 Beiträge

Erstellt  am: 03.06.2008 :  18:06:26 Uhr  Profil anzeigen
Danke euch allen um rat!

Ich mache zum ersten mal in meinem Leben diesen Schritt und es ist halt etwa neu für mich. Was Umzug in die Schweiz angeht. Aber ich freue mich, wenn alles vorbei ist und ich endlich bei meinem Schatzi sein darf.

alles liebe
Zum Anfang der Seite

vale


22 Beiträge

Erstellt  am: 04.06.2008 :  21:30:41 Uhr  Profil anzeigen
wie ist es eigentlich mit der Anmeldung in die Schule. Ich muss meine Tochter in Deutschland von der Schule abmelden und in der Schweiz doch anmelden.Und wenn wir noch keine Auffenthaltsbewilligung haben. Wie mach ich das? kann mir jemand von euch helfen, der vielleicht in einer änlichen situation gewesen war.

ich wäre für eure hilfe und ratschläge sehr dankbar

vale
Zum Anfang der Seite

Unicorn

Schweiz
245 Beiträge

Erstellt  am: 05.06.2008 :  08:09:13 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Vale

Schau mal auf diese Internetseite die hat uns damals sehr geholfen. www.hallo-schweiz.ch
Zum Anfang der Seite

vale


22 Beiträge

Erstellt  am: 05.06.2008 :  09:47:15 Uhr  Profil anzeigen
hallo unicorn,

aber auf dieser Seite finde ich nichts was zu meiner situation passt. Dort geht es um eventideen, Feier und Geburtstage usw. aber ich danke dir trotzdem..
Zum Anfang der Seite

nyri

Schweiz
158 Beiträge

Erstellt  am: 05.06.2008 :  09:53:23 Uhr  Profil anzeigen
vale,
denn erkundige dich doch wie schon mal erwähnt beim bundesamt für migration oder einfach bei der gemeinde,in die du vor hast zu ziehen!ich denk wenn du so viele unterschiedliche und vorallem wichtige fragen hast ist es am einfachsten und vorallem für dich am zuverlässigsten!
Zum Anfang der Seite

vale


22 Beiträge

Erstellt  am: 05.06.2008 :  09:59:00 Uhr  Profil anzeigen
du hast recht, nyri;)
ich denk das ist der einfachste weg und am zuverlläsigsten.

danke dir...
Zum Anfang der Seite

Kathi1970


194 Beiträge

Erstellt  am: 05.06.2008 :  10:30:58 Uhr  Profil anzeigen
ICh war in der gleichen Situation, hatte aber Arbeit. Trotzdem, das läuft jetzt so: Du ziehst um und meldest Dich erst DANACH hier bei der Einwohnerkontrolle.
Ich habe die Kinder in der deutschen Schule abgemeldet und hier schon vor dem Umzug (sobald ich den Mietvertrag hatte) angemeldet. Da die Kinder ja schulpflichtig sind, wird die Anmeldung aufgenommen, ohne dass Du irgendwelche Bewilligungen vorzeigen musst. Ich bekam dann Post von der Schulbehörde, in der mir mitgeteilt wurde, in welchen Klassen/Schulhaus meine Kinder aufgenommen sind. Alles SEHR unkompliziert!
Die4 deutsche Schule wollte vorher die Adresse der neuen Schweizer Schule, um dort die Zeugnisse der Kinder hinzuschicken, vor allem aber, da sie auch verpflichtet sind, sich zu überzeugen, dass der Schulpflicht entsprochen wird.

Zeitplan sah etwas so aus: Montags abmelden in DE, Dienstags Umzug, Freitag Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle im neuen Wohnort (bei mir mit Arbeitsvertrag), Montag erster Schultag der Kinder in der CH. Um die Krankenkasse habe ich mich danach gekümmert, man hat glaube ich drei Monate Zeit, das Geld dafür sollte man aber von Anfang an zurücklegen, da man sich evtl. rückwirkend versichern muss ab dem Tag der Einreise.
Du hast sehr wohl die Möglichkeit, hier drei Monate zur Arbeitssuche zu leben, musst dann aber beweisen, dass Deine finanziellen Reserven ausreichen oder Dein Partner muss für Dich bürgen!

Und guck mal genau unter hallo-schweiz.ch, im forum, da gibt es Rubriken für alle Arten von Fragen, auch zu Arbeit, Umzug, Steuern, Versicherung, Bewilligung etc., Deine Fragen sind da schon 1000mal diskutiert worden. Aber Du musst unter FORUM gucken!
Viel Glück!
Zum Anfang der Seite

Frosch

Schweiz
2046 Beiträge

Erstellt  am: 05.06.2008 :  13:02:29 Uhr  Profil anzeigen
Vale du hast eine PN.
Zum Anfang der Seite

Liliput

Schweiz
882 Beiträge

Erstellt  am: 05.06.2008 :  15:07:00 Uhr  Profil anzeigen
Der «Zwerg» kann sich nur immer wieder, wiederholen

Der wichtigste (offizielle) Link für Ausländerinnen, die in die Schweiz kommen/arbeiten möchten, ist unter anderem das Bundesamt für Migration (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement):

Unter der Webseite www.bfm.admin.ch finden sich (fast) alle tagesaktuellen Informationen zu ausländer- und asylrechtlichen Belange in der Schweiz.

Sympatisch ist auch das nützliche «Grüezi-Merkblatt» vom Bundesamt für Migration:
PDF: www.bfm.admin.ch - «Grüezi-Merkblatt»

Vorab einige Infos von der Webseite www.bfm.admin.ch/bfm/de/ vom Bundesamt für Migration (Das Bundesamt für Migration ist zuständig für alle ausländer- und asylrechtlichen Belange in der Schweiz.) die einen groben Überblick zu den verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen (EU/EFTA-Angehörige und andere) verschafft:

Infos für EU/EFTA-Angehörige
www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta.html

EFTA-Mitgliedstaaten: Island, Norwegen, Schweiz und Fürstentum Liechtenstein. Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Freihandelsassoziation

EU-Mitgliedstaaten (EU-27, seit 2007): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich / England und Zypern. Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Mitgliedstaaten_der_Europ%C3%A4ischen_Union

Die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen für Angehörige der Mitgliedstaaten der EU/EFTA
• Ausweis B EG/EFTA (Aufenthaltsbewilligung)
• Ausweis C EG/EFTA (Niederlassungsbewilligung)
• Ausweis C1 EG/EFTA (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit)
• Ausweis G EG/EFTA (Grenzgängerbewilligung)
• Ausweis L EG/EFTA (Kurzaufenthaltsbewilligung)

Arbeit / Arbeitsbewilligungen EU/EFTA-Angehörige:
Für Personen aus EU- oder EFTA-Staaten gilt - teilweise mit Übergangsfristen - das Personenfreizügigkeitsabkommen.

Informationen zum Aufenthalt und Arbeit der EU/EFTA Bürger in der Schweiz
www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/schweiz_-_eu/aufenthalt_der_eu.html




Infos für Nicht-EU/EFTA-Angehörige
www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/aufenthalt/die_verschiedenen.html

Die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen für die übrigen Staatsangehörigen
• Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung)
• Ausweis C (Niederlassungsbewilligung)
• Ausweis Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit)
• Ausweis G (Grenzgängerbewilligung)
• Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung)
• Ausweis F (Vorläufig aufgenommene Ausländer)
• Ausweis N (Ausweis für Asylsuchende)
• Ausweis S (Schutzbedürftige)


Arbeit / Arbeitsbewilligungen für Nicht EU/EFTA-Angehörige:
www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/arbeit/nicht-eu_efta-angehoerige.html

Grundlagen zur Arbeitsmarktzulassung von ausländischen Personen (Nicht EU/EFTA-Angehörige)
www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/arbeit/nicht-eu_efta-angehoerige/grundlagen_zur_arbeitsmarktzulassung.html



Siehe auch FAQ - Häufig gestellte Fragen
www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/aufenthalt/faq_-_haeufig_gestellte.html


Weitere offizielle Links zum Thema Einreise, Aufenthalt und Arbeit in der Schweiz:

www.ch.ch/schweiz/00157/00173/ - Einreise und Aufenthalt Schweiz
www.ch.ch/schweiz/00157/00174/ - Arbeiten in der Schweiz
www.ch.ch/schweiz/00157/00175/ - Leben in der Schweiz

www.ch.ch/schweiz/00143/00152/ - Infos über die Schweiz

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO - Europäische Freihandelsassoziation (EFTA, European Free Trade Association)
www.seco.admin.ch/themen/00513/00515/00516/
Zum Anfang der Seite

vale


22 Beiträge

Erstellt  am: 05.06.2008 :  21:03:43 Uhr  Profil anzeigen
hallo frosch, was meinst du mit PN?

Zitat:
Original erstellt von: Frosch

Vale du hast eine PN.

Zum Anfang der Seite

Frosch

Schweiz
2046 Beiträge

Erstellt  am: 06.06.2008 :  14:15:14 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Vale, eine PRivate Nachricht.
Gehe oben auf der Seite auf "alle Foren", da dann fast ganz runter, da steht dann in deinem Fall "Vale sie haben 1 neue Nachricht"
oder eben keine oder 5 ,....
Manches schreiben wir einfach nicht so offen im Forum.
Zum Anfang der Seite
  Vorheriges Thema Thema Nächstes Thema  
 Forum geschlossen
 Druckversion
Springe nach:
Wichtiger Hinweis zum «Liliput Familienforum»:
Bevor Sie einen Beitrag im Liliput Familienforum publizieren, beachten Sie bitte, dass die Liliput Webseite aus verschiedenen Bereichen besteht, wo Sie eine entsprechende Anzeige publizieren können! Zum Beispiel Angebote und Gesuche rund um die Kinderbetreuung (Babysitter, Tagesmutter, Kinderkrippe, Spielgruppe etc.) gehören ausdrücklich in den Bereich «Liliput Kinderbetreuung»! Stellenangebote oder Stellengesuche ebenfalls nicht im «Liliput Familienforum», sondern im «Liliput Stellenmarkt» platzieren!

Um neue Bekanntschaften und Kontakte zu knüpfen besuchen Sie auch die «Liliput Kontaktanzeigen» - die Kontakte Webseite der etwas anderen Art - Kontakte rund um Familie und Kind wie Mami/Mutter sucht Kontakt zu Mamis oder werdenden Mamis | «Betreuungssharing» & Spielgefährte/in | Ferienlager & Ferienplatz | Au Pair sucht Aupair | Familie sucht Ersatz Oma, Omi, Nonna oder Opa, Grosseltern, Grossmami oder Grosspapi | Gotti oder Götti, Pate oder Patin usw. Infos und Tipps rund um die Familie finden Sie auch unter Familien Beratungs- & Kontaktstellen und günstige Familienwohnungen finden Sie z.B. unter Wohnungen & Immobilien Schweiz.

Zudem wird das Liliput Familienforum bis auf weiteres werbefrei betrieben, smile da die Google AdSense Werbung in den meisten Fällen «unzutreffend», oder gar «tendenziös» waren! Siehe auch Liliput Forumsbeitrag: «Abzocker - Fragwürdiger Link auf Liliput»
Liliput Kinderbetreuung | Liliput Stellenmarkt | Liliput Kleinanzeigen | KiTa Verzeichnis Schweiz © Liliput.ch Zum Anfang der Seite
Snitz Forums 2000 | update 24.01.2023 by Liliput.ch