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 Tagesbetreuung - Bewilligungspflicht Grosseltern?!
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Liliput

Schweiz
882 Beiträge

Erstellt am: 23.06.2008 :  10:56:03 Uhr  Profil anzeigen
Tagesbetreuung von Kindern - Bewilligungspflicht für Grosseltern

Da das «Liliput Familienforum» zu Recht auch schon als läppisches «Pillen-Forum» in Verruf geraten ist, so gibt es doch hin und wieder Forumsbeiträge, die den «Zwerg» aufhorchen lassen. (zugegeben, der «Zwerg» liest längst nicht alle Forumsbeiträge )

So ein interessantes Stichwort ist beispielsweise die «Bewilligungspflicht von Grosseltern». (http://familienforum.liliput.ch/topic.asp?whichpage=3&TOPIC_ID=2145#33212)

Grundsätzlich ist es ja so, dass Gesetze nicht einfach so vom Himmel fallen und in Stein gemeisselt sind, sondern ein «situatives Gesellschaftsmodell» einer gesellschaftspolitischen Grundhaltung sind. Mit anderen Worten: Wie wird das zusammenleben von Menschen geregelt und gestaltet. Wie viel Freiheit und Gestaltungsmöglichkeit mutet man dem einzelnen Individuum zu und wo muss der «Staat» regeln und eingreifen und den «Polizisten spielen».

So sind letztendlich auch die Gesetze und Vorgaben in der Kinderbetreuung ein Resultat eines gesellschaftspolitischen Prozesses und dem zugrundeliegenden «Gesellschaftsentwurfes».

So heisst es zum Beispiel (noch) in der Verordnung zum Gesetz betreffend der Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsverordnung vom 23. Januar 2007, Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt) unter anderem:

[Zitat Tagesbetreuungsverordnung Kantons Basel-Stadt (Hervorhebungen von Liliput)

ii. Bewilligung und Aufsicht

Bewilligungspflicht

§ 5. Wer regelmässig während mehr als 16 Stunden pro Woche ein Kind oder mehrere Kinder unter 14 Jahren familienergänzend in Tagesbetreuung aufnimmt, braucht eine Bewilligung der zuständigen Stelle des zuständigen Departements, auch wenn es sich um ein verwandtes Kind handelt oder die Betreuung unentgeltlich erfolgt.

2 Wer ein Kind betreut, für dessen Betreuung Kantonsbeiträge ausgerichtet werden, braucht in jedem Fall eine Bewilligung.

Ausnahmen von der Bewilligungspflicht

§ 6. Von der Bewilligungspflicht ausgenommen sind im gleichen Haushalt lebende oder im Haushalt der Eltern und Erziehungsberechtigten angestellte Personen, die Grosseltern der Kinder, die Geschwister, die Geschwister der Eltern und deren im gleichen Haushalt lebende Lebenspartnerinnen und -partner.

2 Von der Bewilligungspflicht weiter ausgenommen sind die in Art. 13 Abs. 2 PAVO erwähnten Einrichtungen einschliesslich Ferienkolonien und Ferienangebote.

... Ende Zitat]


Tagesbetreuungsverordnung PDF: www.gesetzessammlung.bs.ch/erlasse/815.110.pdf

Ganzes PDF-Dokument auch unter «Download Tagesbetreuungsverordnung Kantons Basel-Stadt»


Nun sind aber offenbar Bestrebungen im Gange, Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht, wie z.B. Grosseltern (Grossmami und Grosspapi) aufzuheben. Solch ein Ansinnen ist höchst bedenklich und es stellt sich die bange Frage, wie lange es geht, bis der Staat noch unter die «Bettdecke» schaut.

Der «Zwerg» dachte immer: So viel wie nötig, so wenig wie möglich!

Frage: Wer weiss mehr zu diesem Thema und wagt eine Einschätzung?

Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 23.06.2008 :  12:06:32 Uhr  Profil anzeigen
Ich wage mal....

Hallo Liliput

du hast hier die Richtlinien von Basel-Stadt angegeben. Aber das weisst du ja am besten: In der Schweiz ist das von Kanton zu Kanton verschieden...

hier z.B. die Regelung des Kantons Zürich (man beachte, woher der 1. Link stammt...)

http://familienforum.liliput.ch/topic.asp?TOPIC_ID=21
www.stadt-zuerich.ch/internet/sd/home/kinder/betreuung/suche_nach_betreuungsangeboten/tages_wochen.html
www.sozialhilfe.zh.ch/internet/ds/sa/handbuch/de/weitereRechtsgebiete/uebrige_rechtsgebiete/Pflegekinder.html


In Zürich muss ganz klar auch die Betreuung durch Verwandte gemeldet werden. Eine Bewilligungspflicht entsteht erst, wenn das Kind mehr als 3x bei der Pflegefamilie übernachtet. Ob bei der Grossmutter oder Frau Meier ist egal.

Ich persönlich finde dies auch richtig. Die Tatsache, dass jemand mit dem Kind verwandt ist, heisst doch nicht, dass er/sie das Kind besser betreuen kann als eine prof. Tagesmutter. Gerade Grosseltern sind ja oft schon älter (das liegt halt so in der Natur) und daher körperlich oder nervlich nicht wirklich in der Lage, ein Kleinkind zu betreuen. Oft tun sie das trotzdem, der Tochter/dem Sohn zuliebe. Ob dann das Grosskind auch davon profitiert, da setze ich zumindest ein dahinter. Wohlgemerkt: viele Grosseltern können und wollen das hervorragend. Aber eben nicht alle.

Also: dass Verwandte genau gleich behandelt werden wie Nicht-Verwandte, das finde ich ganz i.O. Wo ich aber auch eine Diskrepanz sehe ist dieser Satz von Nivani:

Und wie sollte sich eine solche ausgedehnte Bewilligungspflicht mit dem Umstand vereinbaren lassen, dass es bis heute bekanntlich keiner Bewilligung bedarf Eltern zu werden?

Und warum bedarf nur die Betreuung "ausser Haus" einer Meldung? Wenn wir unsere Kinder dem 16jährigen Aupair überlassen oder der 80jährigen albanischen Grossmutter, dann dürfen wir dies ebenfalls ohne Meldung oder Bewilligung. Und wie lange und ab welchem Alter man Kinder alleine lassen darf oder unter "Aufsicht" der 7jährigen Schwester, das ist auch nirgends geregelt.

Aber andererseits soll und kann nun wirklich nicht jeder Lebenslage gesetzlich geregelt werden, sonst kommt Papa Staat wirklich bald unter meiner Bettdecke kontrollieren
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leni70

Schweiz
2517 Beiträge

Erstellt  am: 23.06.2008 :  13:47:59 Uhr  Profil anzeigen
Bei uns im Kanton Solothurn wurde das vom RR ebenfalls diskutiert, dass auch Grosseltern eine Bewilligung brauchen, wenn sie die Grosskinder an mehr als 4 Halbtagen pro Woche gegen Entgeld betreuen. Ich bin aber auch der Meinung, dass das aufgrund des Echos wieder fallen gelassen wurde.

Andererseits heisst es auch, dass sich unser Kanton dem Bundesgesetz angepasst hat, weshalb ansonsten jeder, der an mehr als 4 Halbtagen pro Woche Kinder betreut eine Bewilligung braucht.

Seien wir aber ehrlich. Wieviele Tagesmütter, Babysitter und Nannies arbeiten "schwarz"? Da nützen alle Gesetze und Vorlagen überhaupt nichts.
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