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 Stadt Bern: Tarifsystem Kinderbetreuung
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Liliput

Schweiz
882 Beiträge

Erstellt am: 13.09.2006 :  16:35:44 Uhr  Profil anzeigen
Tarifsystem Kinderbetreuung der Bundeshauptstadt Bern

Hinweis:
Infos zum Tarifsystem (Kosten in der Kinderbetreuung) der Stadt Zürich finden Sie im Liliput Forums Beitrag
Stadt Zürich: «Wie viel kostet ein Betreuungsplatz»


Nachfolgend einige Infos zum Tarifsystem Kinderbetreuung der Stadt Bern:

Gerechte Gebühren bei der Kinderbetreuung. Das Tarifsystem ist linear aufgebaut und sorgt so für gerechte Gebühren, massgebend ist das Bruttoeinkommen der Eltern oder Erziehungsberechtigen.

Das Tarifsystem Tagesstätten für Schulkinder und Tagesstätten für Kleinkinder nimmt Rücksicht auf die Betreuungsstunden, das Bruttoeinkommen und neu auch auf die Familiengrösse.

Die Gebühren berechnen sich nach dem Tarif für eine Betreuungsstunde, welcher vom Einkommen der Eltern oder Erziehungsberechtigten, einem allfälligen Familienrabatt und der vereinbarten Betreuungsdauer abhängig ist, sowie einem Zuschlag für die Mittagsverpflegung. Im Einzelnen gestalten sich die Gebühren nach den folgenden Elementen:

• Der Stundentarif basiert auf Eckwerten, die in eine Formel eingebaut sind.
• Durch die linear ansteigenden Tarife wird jeder Einkommenszuwachs proportional gleich mit einer Gebührenerhöhung belastet.
• Der Rabatt in Abhängigkeit zur Familiengrösse berücksichtigt die effektive Belastung der Familie. Ab der dritten Person wird der Stundentarif für jedes zusätzliche Mitglied der Familie um je einen Franken reduziert. Der Minimaltarif wird jedoch nie unterschritten.
• Die Gebühr wird als Monatspauschale erhoben.
• Der Minimaltarif orientiert sich an der sozialen Existenzsicherung.
• Der Maximaltarif ist kostendecken.

Das massgebende monatliche Einkommen

1. Das massgebende Einkommen umfasst:
den Bruttolohn inklusive Anteil 13. Monatslohn; Gratifikationen / Leistungsprämien; Unterhaltsbeiträge (Alimente); Ortszulagen / Arbeitsmarktzulagen; Renten, Pensionen und andere wiederkehrende Leistungen; Stipendien und Ausbildungsbeiträge, sofern sie total den Betrag von Fr. 2 000 pro Jahr überschreiten; den Haushaltsbeitrag (Pt.4).

2. Konkubinatspaare mit gemeinsamen Kindern sind den Ehepaaren gleichgestellt (Zusammenrechnen der Einkommen).

3. Bei Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht werden die Einkommen beider Elternteile sowie die Haushaltsbeiträge von eventuellen Partnerinnen oder Partnern jeweils zur Hälfte in die Berechnung einbezogen.

4. Bei Wiederverheiratung eines geschiedenen Elternteils und bei Konkubinatspaaren mit nicht gemeinsamen Kindern wird ein Haushaltsbeitrag des Partners bzw. der Partnerin von Fr. 800 als Einkommensbestandteil aufgerechnet.

5. Bei Selbständigerwerbenden wird auf das steuerbare Einkommen zuzüglich eines Zuschlags von 20% abgestellt.

6. Bei unregelmässigen Einkommen wird auf einen jährlichen Durchschnittswert abgestellt.

7. Unterhaltsbeiträge können in Abzug gebracht werden.

8. Sozialhilfeleistungen zählen nicht zum Einkommen.

Festlegen der Familiengrösse
Bei der Festlegung der Familiengrösse sind diejenigen Personen zu berücksichtigen, für deren Lebensunterhalt die Einkommensbestandteile bestimmt sind, welche zur Berechnung des Tarifs herangezogen werden.

Partnerinnen oder Partner, die einen Haushaltsbeitrag entrichten, werden demnach nicht in die Familiengrösse einbezogen. Dasselbe gilt für mündige Kinder, die im gleichen Haushalt leben und von den Eltern nicht mehr unterstützt werden.

Teilweise können in einem Haushalt mit mehreren Kindern, die in einer Tagesstätte betreut werden, verschiedene Tarifberechnungen mit abweichenden Angaben zur Familiengrösse nötig werden.


Direkte Links zum Tarifsystem Kinderbetreuung der Stadt Bern:

Stadt Bern - Tarifsystem Kinderbetreuung
www.bern.ch/leben_in_bern/persoenliches/familie/kinderbetreuung/grundlagen/tarife

Tagesstätten für Kleinkinder Tarifrechner
Neuer Tarif für Tagesstätten für Kleinkinder
www.bern.ch/kitaBerechnungsForm

Tagesstätten für Schulkinder Tarifrechner
Neuer Tarif für Tagesstätten für Schulkinder
www.bern.ch/tagiBerechnungsForm


Stadt Bern - Familienergänzende Kinderbetreuung
Die Stadt Bern bietet Tagesstätten für Kleinkinder und Schulkinder sowie Tagesschulen an
www.bern.ch/leben_in_bern/persoenliches/familie/kinderbetreuung

Statistische Angaben zur Kinderbetreuung in der Stadt Bern
Kinderbetreuung Vorschulalter und Schulalter (6-16 Jahre)
www.bern.ch/leben_in_bern/persoenliches/familie/kinderbetreuung/statistik

Kinderbetreuung Stadt Bern - Grundlagen
Hier finden Sie Informationen zum politischen Auftrag der Stadt Bern in der familienergänzenden Betreuung, zum Tarifsystem der Kinderbetreuung und das Qualitätshandbuch der Tagesstätten für Schulkinder
www.bern.ch/leben_in_bern/persoenliches/familie/kinderbetreuung/grundlagen
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