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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Ehe, Familie, Trennung und Scheidung
 Begleitetes Besuchsrecht umwandeln in unbegleites
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edne

Schweiz
2 Beiträge

Erstellt am: 09.08.2008 :  09:41:21 Uhr  Profil anzeigen
Hallo zusammen

Bin bald 3 Jahre von meinem Ehemann getrennt. Da unser Sohn bei der Trennung erst 1 Jahr alt war und mein Mann (Ausländer) mit Kindsentführung drohte, konnte ich ein begleitetes Besuchsrecht erwirken. 2 1/2 Jahre später bei der Scheidung ist nun ein ungegleitetes Besuchsrecht anzustreben, was ich grundsätzlich auch gut finde.
Mein Sohn wird Ende Jahr 4 Jahre alt. Mein Mann will nun, dass von einem begleiteten sofort in ein 6-stündiges unbegleitetes Besuchsrecht übergegangen wird, da der Sohn nun nicht mehr so klein ist und er mittlerweile besser mit ihm umgehen kann. Ich finde das nicht gut, da er die CH-Sprache noch nicht so gut beherrscht und auch nach wie vor Unterstützung von den Betreuungspersonen im Besuchstreff braucht. Ich weiss dass 6 Stunden sowohl für den Vater wie auch für das Kind zu Überforderungen führen würde.
Meine Frage nun. Ist jemandem ein Gerichtsurteil bekannt in dem hervorgeht, dass die Umsetzung in ein unbegleiteten Besuchsrecht aufbauend und je nach Situation angepasst und entschieden wird und nicht strikte feste Zeiten festgelegt werden?


Danke für eure Antworten.

Hilaria

Schweiz
28 Beiträge

Erstellt  am: 09.08.2008 :  13:18:41 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Edne

Mir ist kein Gerichtsurteil bekannt worin ein Aufbau eines unbegleiteten Besuchsrechts differenziert aufgeführt wird. Du hast aber die Möglichkeit entweder beim Gericht selbst (falls das Besuchsrecht dort neu entschieden wird) oder direkt bei der Vormundschaftsbehörde eine Beistandschaft für dein Kind zu beantragen mit dem alleinigen Auftrag des/der Beiständin eine aufbauende Besuchsregelung zu begleiten und in Angriff zu nehmen.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
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Inyuk

Schweiz
396 Beiträge

Erstellt  am: 09.08.2008 :  14:13:36 Uhr  Profil anzeigen
Ich nehme mal an das Du das alleineige Sorgerecht für Deinen Sohn hast. Wie Du schon selber geschrieben hast ist es eine völlige überforderung Deines Kindes von einem Begleiteten Besuchrecht gleich in ein 6 Std. unbegleitetes zu gehen. Wende Dich an die Vormundschafts Behörde und erkläre denen Deine Situation und das Du gerne einen " sanften" übergang von begleiteten ins unbegleiteten Besuchsrecht möchtest, damit sich das Kind daran gewöhnen kann alleine mit dem Vater zu sein.
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edne

Schweiz
2 Beiträge

Erstellt  am: 09.08.2008 :  21:47:17 Uhr  Profil anzeigen
Danke für Eure Beiträge.

Ja, ich habe das alleinige Sorgerecht.
Es ist so, ich wurde beim Gericht leider über den Tisch gezogen. Mein Anwalt hat mir weiss gemacht, dass ich mit 6 Stunden unbegleitetem Besuchsrecht gut drann bin und daher die Vereinbarung unterschreiben soll, daher tat ich es auch. Erst nachher wurde mir klar, dass der Anwalt mich nicht korrekt vertreten hat und ich hatte bei der ganzen Sache kein gutes Gefühl. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, daher werde ich Rekurs eingeben.
Meine Beiständin hat mir bereits mitgeteilt, dass die Vormundschaftsbehörde nichts ändern kann, wenn es im Gerichtsurteil heisst 6 Stunden unbegleitet, dann sind es 6 Stunden! Meine Beiständin würde jedoch eine langsame, sanfte Aufbauung des unbegleiteten Besuchstreffens befürworten. Vorallem da der Sohn erst 3 3/4 J. ist und zu seinem Vater noch keine intensive Beziehung aufgebaut wurde.
Ich bin etwas unsicher wieviel und was die Vormundschaftsbehörde tatsächlich bewirken kann, wenn ein solches Gerichtsurteil vorliegt. Vermutlich wäre es das Beste, wenn ich einfach mal dort nachfrage.



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Inyuk

Schweiz
396 Beiträge

Erstellt  am: 10.08.2008 :  14:28:38 Uhr  Profil anzeigen
Frag Deine Beiständin ob sie Dir beim Rekurseingabe hilft. Das sie z.B. einen Bericht mitgiebt oder Erklärt warum ein Aufbau für das Kinde wichtig ist.
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