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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
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 Mutterschutz in der Schweiz - wie ist das geregelt
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jsm557

Schweiz
87 Beiträge

Erstellt am: 19.08.2008 :  08:37:59 Uhr  Profil anzeigen
Hallo habe mal folgende Frage wie folgendes bei euch gehabndhabt wird. In Deutschland ist es so das man ab 8 Wochen vor der Geburt nicht mehr arbeiten darf, wie ist das bei euch geregelt und wie ist es mit Lohn geregelt bekommt man den dann nur noch zu 80 %?

Joli82

Schweiz
11 Beiträge

Erstellt  am: 19.08.2008 :  10:46:16 Uhr  Profil anzeigen
Hallo

in der schweiz gibt es 16 wochen Mutterschaftsurlaub. Der Lohn ist, glaube ich, 80 %, bin mir aber nicht sicher. Ich werde von meinem Arbeitgeber 100 % erhalten. Ich vermute, die 80 % sind das minimum.

liebe Grüsse
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jsm557

Schweiz
87 Beiträge

Erstellt  am: 19.08.2008 :  10:51:39 Uhr  Profil anzeigen
Hallo ja das Nach der Geburt weiss ich, das sind doch aber nur 14 Wochen oder? Danach werde ich mich kündigen lassen, da ich eine Stelle mit 100 % arbeiten mit zwei Kindern nicht mehr machen kann. Ich meinte aber wielang darf man vor der Geburt zu Hause bleiben?
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Joli82

Schweiz
11 Beiträge

Erstellt  am: 19.08.2008 :  10:59:18 Uhr  Profil anzeigen
Hallo

Ich bin jetzt in der 35. Woche und arbeite noch 50 %. die restlichen 50 % hat mich mein Frauenarzt krank geschrieben. Wenn ein Arztzeugnis vorliegt, dass du zu 100 % krankgeschrieben bist, ist es egal wie weit vor der Geburt das Arztzeugnis ausgestellt wird. Wenn aber kein Arztzeugnis vorliegt und du von dir aus sagst, so ich bleibe ab heute zu hause, zählen die 16 wochen von dem moment an. Mein Arbeitgeber gibt mir 16 Wochen Urlaub. Vielleicht gibt es da auch ein minimum. ich kann nur von meiner Situation sprechen.

liebe Grüsse
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jsm557

Schweiz
87 Beiträge

Erstellt  am: 19.08.2008 :  11:00:59 Uhr  Profil anzeigen
Ich soll also bis zur Geburt ( bis sie beginnt) voll arbeiten sonst erhalte ich meine 14 Wochen nac der Geburt kein Geld mehr?
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Joli82

Schweiz
11 Beiträge

Erstellt  am: 19.08.2008 :  11:10:26 Uhr  Profil anzeigen
Sobald ich dem Frauenarzt melde, dass es gesundheitlich nicht mehr geht, schreibt mich dieser zu 100 % krank. Die 16 Wochen zählen erst aber der Geburt, wenn bis zur Geburt ein Arztzeugnis vorhanden ist.

Du sollst nicht voll arbeiten bis zur Geburt. Ich würde reduzieren, auf 50 % für den letzten Monat vor der Geburt und dann kurz ( 2 Wochen vor dem Termin ) vor dem Termin komplett aufhören. Als was arbeitest du denn? und in welcher Woche bist du denn?

grüsse
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Samantha_80


1200 Beiträge

Erstellt  am: 19.08.2008 :  11:16:32 Uhr  Profil anzeigen
Hallo JSM also wenn es Dir gut geht und Du keine Probleme hast (richtige Probleme, nicht nur Zipperlein) und Dein FA das Okay gibst, kannst Du bis zum Tag der Geburt arbeiten. Habe ich auch gemacht und für mich war es das Richtige. Zuhause rum zu hangen und über die bevorstehende Geburt und alles nachzudenken hätte mich wohl wahnsinnig gemacht.

Was arbeitest Du denn? Körperliche Arbeit?

Ich finde es okay, wenn eine Frau Probleme hat während der Schwangerschaft, dass sie früher aufhört zu arbeiten oder das Pensum reduziert, aber wenn es einer Frau in der Schwangerschaft gut geht und sie gesund ist, warum sollte sie dann reduzieren?!
Das bestärkt nur das "Frauen-Arbeit-Kinder"-Klischee...

Tja.... Liebe Grüsse und en Guete

Samantha
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Joli82

Schweiz
11 Beiträge

Erstellt  am: 19.08.2008 :  11:20:27 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Samantha

Ich habe erst reduziert als es mit dem Rücken nicht mehr ging. Klar arbeite ich nur im Büro aber da mein rücken von einem Autounfall geschädigt ist, ging es nicht mehr anders, als zu reduzieren. Ich wollte eigentlich zu sagen, dass man das Recht dazu hat zu reduzieren, und nichts durchboxen muss. Somit keine bedenken haben muss, wegen dem Geld.

güsse

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Samantha_80


1200 Beiträge

Erstellt  am: 19.08.2008 :  11:35:57 Uhr  Profil anzeigen
:-) Nein joli82, an das Geld habe ich im ersten Moment gar nicht gedacht. Du hast das glaubeich in den falschen Hals gekriegt, ich will da nicht sagen, dass man nicht reduzieren soll. Zur erklärung:

Ist klar, dass man reduziert, wenn man Probleme in der SS hat, wie schon gesagt. Aber ich persönlich habe schon schwangere Kolleginnen und Bekannte getroffen, welche sich frischfröhlich zu 50%-100% krank schreiben liessen und dann "la dolce vita" in vollen Zügen genossen.

"Ach mein Arbeitgeber hat ja eine Versicherung für so einen Fall" und solche Sprüche. Das finde ich moralisch gesehen absolut "Sch..." (tschuldigung :-)), und unfair dem AG und Mitarbeiter gegenüber.

Darum ging es mir, ein kleiner moralischer Appell, alles was recht ist, aber nur, wenn es sein muss. Und meistens schadet es nicht, wenn man ab und zu mal ein bisschen auf die Zähne beissen muss. Das Leben ist nun mal kein Zuckerschlecken, und solange eine SS keine körperlichen Probleme mit sich bringt (ausser mal Müdigkeit, ein paar Hitzewallungen, und etwas Übelkeit, oder wenig/schlechtem Schlaf, das gehört halt einfach dazu, lässt sich aber auch kontrollieren und in Grenzen halten:-)) gehört die Arbeitnehmerin nicht krank geschrieben.

Also ich will damit sagen: Wenn es wirklich nötig ist zu reduzieren oder die Arbeit ganz zu lassen, dann wird der Arzt schon ein entsprechendes Zeugnis ausstellen, und somit ist dies dann wieder gerchtfertigt und in Ordnung.

Liebs Grüessli Samantha
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Joli82

Schweiz
11 Beiträge

Erstellt  am: 19.08.2008 :  11:41:46 Uhr  Profil anzeigen
Ich habe mich bis zuletzt geweigert zu reduzieren. Der Frauenarzt meinte, dass ich später nur noch mehr Beschwerden haben werde. Ich lief anfangs ganz schief vor lauter schmerzen, hatte schlechtes gewissen gegenüber dem AG, da noch kein Nachfolger da ist und die Kunden nicht bedient würden. Schlussendlich musste ich nachgeben und habe mich nun zu 50 % krankschreiben lassen. Die Arbeit bleibt zwar liegen, ich schaffe es irgendwie dies zu meistern und schaue selbst intern um Hilfe. Keine Ahnung was nach meinem Wegbleiben mit der Arbeit passiert. Mittlerweile denke ich egoistisch, habe es ja frühzeitig gemeldet, dieses jahr im März, also hatte der AG genügend Zeit sich darauf vorzubereiten.

Leider kenne ich auch solche Mitarbeiterinnen, welche 3 Monate vorher zu Hause blieben. Am wochenende im Ausgang angetroffen habe oder einfach erzählt bekommen habe dass sie dies und das unternommen haben...

muss mich wieder der Arbeit widmen... :-)

liebe Grüsse

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Samantha_80


1200 Beiträge

Erstellt  am: 19.08.2008 :  11:46:24 Uhr  Profil anzeigen
Ja siehst Du, aber das ist ja genau was ich meine!

Gerade wurde bei uns auch eine Sekretärin krank geschrieben bis zur Geburt (na danke ;-)) und wir sind alle froh, dieses Gejammer nicht mehr anhören zu müssen. Wetten ich treffe die am Freitag im Ausgang an??

Das meine ich eben. Wenn es wirklich Probleme gibt, ist es gut, wenn man zu hause bleiben kann, und dann soll man auch egoistisch sein, aber wenn z.B. ich mich während der Schwangerschaft hätte krank schreiben lassen, wäre dies einfach nur BETRUG gewesen. Ging mir nämlich super, fast besser wie zuvor :-)

Tja, somit.. en guete.

Ich brauch jetz mal einen Kaffe...
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Joli82

Schweiz
11 Beiträge

Erstellt  am: 19.08.2008 :  11:56:37 Uhr  Profil anzeigen
Eine solche Schwangerschaft hätte ich mir gewünscht.. mir war nie übel oder so.. nur der Rücken machte nicht mehr mit..

Auch dir en guete.. und danke für die super diskussion..

grüessli
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zebra

Schweiz
19 Beiträge

Erstellt  am: 19.08.2008 :  15:20:10 Uhr  Profil anzeigen
Hallo JSM, zu Deiner Frage wegen dem vorgeburtlichen "Urlaub": den gibt es in der Schweiz nicht, es sei denn, Du bekommst ein Arztzeugnis.

Der Mutterschaftsurlaub ist 14 Wochen bezahlt. Die Lohnfortzahlung (100% des Lohnes) hängt davon ab, wie lange Du bereits bei Deinem jetzigen Arbeitgeber arbeitest. Freiwillig kann der AG natürlich immer länger zahlen. Nach Ablauf dieser Lohnfortzahlungs-Frist erhältst Du für die restliche Zeit (bis zu diesen 14 Wochen) 80% des Lohnes ausbezahlt. Du hast zwar Anrecht auf 16 Wochen Mutterschaftsurlaub, wobei Woche 15 und 16 aber nicht bezahlt werden.

Falls Du jedoch VOR der Geburt krankgeschrieben wirst, beginnt bereits ab diesem Zeitpunkt diese oben genannte Lohnfortzahlungs-Pflicht des Arbeitgebers. Sollte diese Lohnfortzahlungspflicht schon vor der Geburt zu Ende sein, kommt bis zur Niederkunft die Taggeldversicherung ins Spiel. In solch einem Fall wäre es jedoch ratsam, vorher irgendwie in Erfahrung zu bringen, ob der Arbeitgeber Krankheit infolge Schwangerschaft versichert hat! In einer Taggeldversicherung ist anscheinend eben nicht automatisch auch die Krankheit infolge Schwangerschaft inbegriffen (ich schreibe aus Erfahrung). Sonst gibt es bis zur Geburt keinen Lohn ausser Du opferst Ferientage oder Überzeit dafür oder der Arbeitgeber zahlt freiwillig. Diese Info nur so nebenbei…

Schau einfach mal in Deinem Arbeitsvertrag nach, wie das Ganze geregelt ist mit der Lohnfortzahlungspflicht anhand Deiner Dienstjahre. Der Arbeitgeber verwendet dazu entweder die Basler, Berner oder Zürcher Skala. Den Rest übernimmt die Mutterschaftsversicherung bis maximal 14 Wochen nach der Geburt.

Ich wünsch Dir alles Gute!
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