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Inyuk

Schweiz
396 Beiträge

Erstellt am: 27.08.2008 :  14:22:40 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Zusammen
ich muss langsam an eine umschulung/ Neuausbildung denken damit ich wieder im Berufsleben Fussfassen kann. Die Kinder werden auch grösser und ich muss in spätestens 2 Jahren wieder ( min. 50% ) Arbeiten. Da eine gut Ausbildung auch seine Zeit braucht muss ich langsam damit anfangen.
Jetzt meine frage: Bekomme ich von einer Behörde Unterstützung bei den ausbildungskösten??? Oder gibt es so eine art Subventionen???
Momentan kann ich nicht auf finanzielle unterstüzung meiner Familie rechnen und mein Freund macht selber eine Weiterbildung. Es ist nicht das ich es überhaupt nicht finanzieren könnte, es währe einfach extrem knapp und einen Babysitter bräuchte ich dann auch noch...

siby


3025 Beiträge

Erstellt  am: 27.08.2008 :  14:31:57 Uhr  Profil anzeigen
Inyuk hast du schon beim RAV nachgefragt? Vielleicht können die dir weiterhelfen. Oder frag doch zuerst beim Berufsberater in deiner Region, die wissen auch sowas. Oder vielleicht gibts bei dir in der Region auch eine Stiftung, die dich unterstützen würde.
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Inyuk

Schweiz
396 Beiträge

Erstellt  am: 27.08.2008 :  14:59:26 Uhr  Profil anzeigen
vom RAF bebokke ich nicht mal Arbeitslose, da ich die letzten 3 Jahre als Hausfrau tätig wahr und nicht gearbeitet habe. Eine Stiftung hier in meiner region kenne ich nicht, aber ich werde weiter googeln. Das einzige was mich möglicherweise unterstüzen würde währe das Sozi, und das währe wirklich nur eine notlösung wenn absolut nichts mehr gehen würde. Die Gemeinde weiss eben auch sonst nichts.
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 27.08.2008 :  16:10:44 Uhr  Profil anzeigen
Inyuk, das RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) ist nicht die Arbeitslosenlasse. Fabian kann das sicher besser erklären... Aber jederman hat Anrecht darauf, dass das RAV bei der Jobsuche hilft (naja, die wissen das selbst oft nicht *seufz*).

Das hat gar nichts damit zu tun, ob du Anrecht auf Arbeitslosengeld hast. Also, frag doch dort trotzdem mal nach. Das Sozialamt unterstützt dich ev. finanziell oder über Beiträge an die Kinderbetreuung.
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Inyuk

Schweiz
396 Beiträge

Erstellt  am: 27.08.2008 :  16:43:50 Uhr  Profil anzeigen
@ Helmi danke. Dann muss ich wohl meinem RAV - Berater mal auf die Füsse treten. Der hat mir gesagt sie seinen dafür nicht zuständig. Es ist wieder mal was mit Bürokratie und da schiebt jeder dem anderen den Ball zu, wie so oft..
dann werde ich dort nochmals nachhacken.
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fabian

Schweiz
560 Beiträge

Erstellt  am: 27.08.2008 :  21:24:29 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Inyuk

Wenn Du wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten konntest, dann wird pro Kind der versicherte Verdienst von den letzten vier Jahren berechnet. Du bist jetzt seit drei Jahren Hausfrau, also könntest Du theoretisch doch noch auf 12 Monate Beiträge kommen. Dann müsstest Du Dich aber jetzt melden und Deine Ansprüche geltend machen (falls Du "nur" ein Kind hast.). Denen würde ich mal auf die Füsse treten. Ich schau mal im Gesetz nach, ob ich den passenden Artikel finde Wichtig ist, dass Du weisst, dass die Arbeitslosenkasse prüft, ob Du Anspruch hast oder nicht und nicht das RAV.

Es zeigt sich wieder einmal mehr, dass sich der Bürger mal wieder selber informieren muss...

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fabian

Schweiz
560 Beiträge

Erstellt  am: 27.08.2008 :  21:29:35 Uhr  Profil anzeigen
Hier noch der entsprechende Artikel:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/837_0/a9b.html

Falls Du noch ein zweites Kind hast, wird die Rahmenfrist für die Berechnung der Beitragszeit nochmals um zwei Jahre ausgedehnt, das heisst, es werden dann die letzten sechs Jahre berücksichtigt. Da kannst Du schon auf zwölf Monate Beiträge kommen.

Falls Du Fragen hast, nur zu. Ansonsten findest Du übrigens unter www.admin.ch sämtliche Gesetze der Sozialversicherungen.

Liebe Grüsse und lass Dich nicht unterkriegen

fabian
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