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mic1978
Schweiz
6 Beiträge |
Erstellt am: 24.09.2008 : 10:11:03 Uhr
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Hallo Miteinander
habe ein ziemlich grosses Problem und bitte um hilfe
folgender sachverhalt, im sept. 06 ist mein vater aus der familienwohnung ausgezogen und es kam zur gerichtlichen trennung, auf alle gerichtsentscheide wurde seitens vater einspruch erhoben, nun gibts einen entscheid des obergerichts, darin steht dass er div. unterhalt zu bezahlen hat, unteranderem auch an mich.
im sept 06 war ich 17, im entscheid des obergerichts redet mann immer nur bis zu meiner mündigkeit, allerdings muss er doch alimente bezahlen bis zur beendigung meiner Erstausbildung, diese wurde dieses jahr im august beendet, d.h. ich war fast 19
damals wollte ich alimentenbevorschussung da er nicht bezahlte, doch die behörde sagte ohne rechtsentscheid gibts nichts, jetzt habe ich einen rechtsentscheid und die behörde sagt es werde nichts bevorschusst weil ich schon mündig sei, was kann ich machen? meinen vater betreiben? für die alimente bis zu meiner mündigkeit? was passiert wenn er dass land verlässt was er auch angedroht hat?`kann ich seine ahv oder pk pfänden lassen?
was muss ich tun um auch die alimente zu erhalten ab meiner mündigkeit bis zum abschluss meiner erstausbildung?
benötige ich für so einen fall einen anwalt oder wird mir von sonst wo geholfen?
besten dank für eure hilfe |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 24.09.2008 : 10:50:50 Uhr
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Versuche es mal auf dem Sozialamt oder Vormundschaftsbehörde. Ich weiss aber nicht ob man nachträglich für 2 Jahre Alimenten nachbeziehen kann. Die Bevorschussung ist eigentlich gedacht das es während der Alimentenzahlungen bevorschusst wird und nicht im Nachhinein. Du kannst sonst auch bei einer Rechtsberatung anfragen. |
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Samantha_80
1200 Beiträge |
Erstellt am: 24.09.2008 : 11:02:06 Uhr
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Hallo Mic
Du kannst die Alimente für die letzten beiden Jahre "nur" bei Deinem Vater betreiben. Bevorschussen tut sie Dir das Sozialamt natürlich nicht mehr, siehe Inyuks Beitrag.
Aber das Alimenteninkasso (meist im Sozialamt integriert) sollte Dir Auskunft geben können und Dich auch unterstützen, evtl. sogar die Betreibung für Dich einleiten. Ansonsten versuchs mal bei der kostenlosen Rechtsberatung Deiner Gemeinde. Falls das auch nichts nützt, würde ich rasch möglichst einen Anwalt hinzu ziehen.
Falls Dein Vater ins Ausland abhaut, wird er trotzdem betrieben, und zwar, falls kein Wohnsitz im Ausland bekannt ist, auf der Gemeinde, auf der er als letztes angemeldet war. Das ist aber rein formell, und hat meistens keinen Erfolg. Das einzig Positive ist, dass Du nach Ablauf der Pfändungs (1 Jahr) einen Verlustschein bekommst, mit welchem Du die Forderung noch 20 Jahre lang wieder stellen kannst.
Zu einigen Ländern pflegen wir Rechtshilfebeziehungen, d.h. dass eine Schuld auch im Ausland eingetrieben werden kann. Sonst könnte sich hier ja jeder verschulden und dann ins Ausland abhauen... ;-)
Hoffe, Dir wenigstens ein bisschen geholfen zu haben!
LG Samantha |
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mic1978
Schweiz
6 Beiträge |
Erstellt am: 24.09.2008 : 11:13:30 Uhr
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danke erst mal
also dass mit der bevorschussung ist mir eigentlich schon klar, aber damals wollten sie eben auch nicht bevorschussen, von dem her wiederspricht sich das system eigentlich in sich selbst
angenommen der herr vater verschwindet ins ausland und ich habe ihn betrieben oder bereits gepfändet, wenn er ins ausland gehen würde, würde er garantiert nicht auf sein Pensionskassengeld und auch nicht auf die AHV verzichten, diese sind ja seine gelder zumindest die Pk könnte er bei verlassen des landes sich ausbezahlen lassen und die AHV sich in dass andere land überweisen lassen, von diesen geldern müsste doch etwas für mich drin sein wenn ich ihn betreibe/pfände? |
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Samantha_80
1200 Beiträge |
Erstellt am: 24.09.2008 : 11:40:35 Uhr
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mic, wenn er sich die PK ausbezahlen lässt und betrieben wird (muss dann aber in dem Jahr, in dem die Pfändung läuft sein), dann wird erst das Geld für die Betreibung abgezogen, und erst dann an ihn überwiesen. Da man für eine Auswanderungsbedingte Auszahlung der PK-Gelder eine Bescheinigung von der alten Gemeinde über die endgültige Abmeldung, sowie eine Bescheinigung der neuen Gemeinde/Stadtverwaltung über die definitive Anmeldung braucht, um das Geld überhaupt zu bekommen, würde das Geld dann direkt über die Gemeinde, evtl. sogar mit der Kapitalsteuer zusammen abgezogen werden.
Die AHV ist meines Erachtens nicht pfändbar, vor allem nicht nach einem Splitting, da das ja die Rentenleistung bis ca. Alter 85 sein sollte.
LG Samantha |
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mic1978
Schweiz
6 Beiträge |
Erstellt am: 25.09.2008 : 15:40:57 Uhr
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konnte heute mit dem gerichtsschreiber des obergerichts telefonieren
nun sagt der dass dass geld meiner mutter überwiesen wird, d.h.
die frauenalimente, und meine kinderalimente, allerdings wird meine mutter diese nicht an mich weitergeben da sie auch die letzten 2 jahre die sozialgelder die mir zustanden eingesackt hat, der gerichtsschreiber meinte ich solle mir einen anwalt nehmen und in dem moment meine mutter verklagen, dies funktioniere aber nur wenn meine mutter meinen vater wegen den allimenten betreiben würde? stimmt dass so?
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Samantha_80
1200 Beiträge |
Erstellt am: 25.09.2008 : 15:49:13 Uhr
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Du bist volljährig, wenn ich das richtig sehe. Wohnst Du noch bei Deiner Mutter? Wann ist Deine Erstausbildung beendet?
Hast Du mit Deiner Mutte schon drüber gesprochen?
LG Samantha |
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mic1978
Schweiz
6 Beiträge |
Erstellt am: 25.09.2008 : 16:01:42 Uhr
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samantha
danke für deine antworten erst mal
ich bin volljährig seit sept. 07, meine erstausbildung habe ich im aug 08 abgeschlossen, und ja ich bin noch wohnhaft bei meiner mutter, spreche allerdings nicht mit ihr, werde auch früher oder später ausziehen |
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Samantha_80
1200 Beiträge |
Erstellt am: 25.09.2008 : 16:20:29 Uhr
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Ui, ja das ist klar. Solange Du bei Deiner Mutter wohnst, gehen die Alimente an sie. Das ist normal so. Oder aber wenn Du vor Deinem 18. Geburtstag ausgezogen wärst, hätte Deine Mutter die Alimente erhalten.
Du kannst nur etwas ändern wenn Du ausziehst, aber Achtung: Das kann manchmal eine Weile dauern bis die das auch wirklich an Dich überweisen, so lange bekommt noch Deine Mutter das Geld.
Natürlich kannst Du bei Deiner Mutter die 2 Jahre Kinderalimente einfordern (bist Du sicher, hat sie das Geld auch bekommen?) aber wenn sie geltend macht, dass Du bei ihr gewohnt hast, dann wird Deine Klage kurzerhand abgeschmettert.
Wieviel hast Du abgegeben zuhause, während Du in Ausbildung warst? Und wieviel ist es heute?
LG |
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mic1978
Schweiz
6 Beiträge |
Erstellt am: 25.09.2008 : 16:26:09 Uhr
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na ja
es ist ja folgendes, meine mutter hat in den jahren 06-08 dass sozialgeld was mir zustand eingesackt, da handelt es sich um monatlich 560.- laut gericht muss ich 200 franke pro monat zu hause abgeben, seit meinem 16 lebensjahr bezahli ich meine krankenkasse auch selber, also steht ihr dass geld nicht zu, dass sozialamt ist darüber informiert.
nein meine mutter hat dass geld noch nicht erhalten da der trennungsentscheid des obergerichts erst seit letzte woche rechtsgültig ist, sie muss dass geld bei meinem vater einfordern, nur ist die frage ob ich "nur" meinen teil einfordern kann bei meinem vater falls ich jetzt ausziehen würde? oder soll ich abwarten bis meine mutter dass macht und dann dass geld von ihr einfordern? |
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Samantha_80
1200 Beiträge |
Erstellt am: 25.09.2008 : 16:33:28 Uhr
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Also mich verwirrt das ganze ein bisschen. Deine Mutter hat keine Alimentenbevorschussung erhalten? Bitte doch einfach Deine Mutter Dir das Geld zu geben.
Was denkst Du dazu?
Wäre bestimmt die einfachere und günstigere Lösung...
LG Samantha |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 25.09.2008 : 16:40:35 Uhr
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Also wenn Deine Mutter vom Sozialamt Geld für Dich bekommen hat, ist es ziehmlich sicher Alimentbevorschussung. Um es genau zu wissen solltest Du aber mal beim Sozi nachfragen was das genau für Geld ist, das Deine Mutter für Dich bekommen hat. Ich würde auf jedenfall über Deine Mutter die Alimente einfordern. Ist echt eine verzwickte situation in der Du steckst. |
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Samantha_80
1200 Beiträge |
Erstellt am: 25.09.2008 : 16:45:10 Uhr
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Inyuk, irgendwie hat sie das Geld eben noch nicht bekommen, weil das Urteil noch nicht rechtsgültig war, gemäss 3. letztem Beitrag, aber irgendwie eben hat die Mutter doch Geld eingesackt, welches der Mic zustand. Drum frag ich so bescheuert nach... *grins*
LG Samantha |
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mic1978
Schweiz
6 Beiträge |
Erstellt am: 25.09.2008 : 16:53:49 Uhr
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ich werde heute abend noch mal alle unterlagen genau durchlesen, und morgen alles verständlicher schreiben, ich weiss es hört sich verwirrt an, aber dass liegt an meiner ausdrucksweise
morgen bringe ich klarheit |
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Samantha_80
1200 Beiträge |
Erstellt am: 25.09.2008 : 20:16:52 Uhr
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Das wäre super, Mic. Falls es zu persönlich ist, schreib doch einfach eine PN, ok? Ich sehe es mir dann morgen an!
Wünsche allen einen schönen Abend!!
Samantha |
Bearbeitet von: Samantha_80 am: 25.09.2008 20:17:24 Uhr |
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