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Tigerli
Schweiz
257 Beiträge |
Erstellt am: 08.08.2007 : 22:56:17 Uhr
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Ich habe Heute wieder ein Stellengesuch gefunden das wirklich absolut daneben ist. Zudem wird es immer erneuert und immer anders geschrieben bzw. umgeschrieben. Dieses Stellengesuch sehe ich bestimmt schon seit 3 - 4 Wochen.
www.Liliput.ch/Stellenangebote/Stelle.aspx?Id=11234 |
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Seestärndli
Schweiz
1060 Beiträge |
Erstellt am: 08.08.2007 : 23:15:56 Uhr
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Hallo Tigerli Na, da kann man nur hoffen, dass sich hier niemand meldet. Ich arbeite seit bald 2 Jahren 40% in einer Familie und ich habe alles geregelt, etwas anderes kommt für mich gar nicht in Frage. Wenn sie schon einen Lohn bezahlen können, werden sie auch noch das bisschen AHV bezahlen können. Frechheit! Dir einen schönen Abend |
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lonely
66 Beiträge |
Erstellt am: 08.08.2007 : 23:21:42 Uhr
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Na der Lohn ist ja nicht schlecht, 1250.- netto wär doch super für eine Praktikantin.
Für eine Nanny wahrscheinlich nicht, aber so wie es tönt ist das eine ausländische Familie und hat sicher keine Ahnung von den unzähligen Bezeichnungen, die es für eine "Kinderbetreuung" gibt. |
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Seestärndli
Schweiz
1060 Beiträge |
Erstellt am: 08.08.2007 : 23:24:51 Uhr
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Da gebe ich dir recht, der Lohn ist nicht das Problem. Aber das gleich steht, keine AHV, kein Vertrag... Nicht wirklich vertrauenswürdig oder? |
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Anja28
Schweiz
38 Beiträge |
Erstellt am: 09.08.2007 : 09:56:40 Uhr
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was haltet ihr von arbeitgeber die ne ausgelernte berufserfahrene nanny einstellt die zwar nen vertrag usw hat nur der chef sich weigert sie ahv zu versichern geschweige denn als angestellt bei der gemeinde eintragen zu lassen und auch keine detailierte lohnabrechnung am ende des monats ausstellt? |
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Seestärndli
Schweiz
1060 Beiträge |
Erstellt am: 09.08.2007 : 10:25:21 Uhr
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Das geht wohl in die gleiche Richtung. Es weiss jeder Arbeitgeber in der Schweiz, dass die AHV Pflicht ist. Am besten arbeitet man nie für solche Leute, aber eben. Wenn jemand auf das Geld angewiesen ist macht man noch viel. Aber eigentlich könnte man ihn anzeigen. |
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 09.08.2007 : 11:11:38 Uhr
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@Liliput: kann man solche Inserate nicht gleich löschen? Eine Stelle ohne Vertrag (haha, auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist ein Vertrag, bloss etwas schwer zu beweisen!) und vor allem ohne AHV anzubieten, ist schliesslich illegal und dazu sollte der Zwerg keine Hand bieten.
@Anja: Dein Problem hast Du nun schon ausführlich geschildert, bitte pflastere nun nicht das ganze Forum damit voll. Danke!
Helmi |
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anniegirl
Schweiz
252 Beiträge |
Erstellt am: 09.08.2007 : 12:27:03 Uhr
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@lonely: Da steht doch 750 Fr Lohn, oder wurde das nachträglich geändert? |
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Tigerli
Schweiz
257 Beiträge |
Erstellt am: 09.08.2007 : 12:58:30 Uhr
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also ich habe auch 750fr. gelesen und ohne vertrag / AHV. das inserat sehe ich immer wieder und vor allem immer etwas anders dargestellt. aber immer 750fr. und ohne vertrag / AHV. So wie es scheint, meldet sich niemand drauf, selber schuld. |
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chanelblue
64 Beiträge |
Erstellt am: 09.08.2007 : 13:31:39 Uhr
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Ich pflichte Helmi47 bei!!! Solch ein Inserat gehört gelöscht. Frechheit eigentlich, denn so ist die Arbeit wieder beim Liliputzwerg:-( Zum Glück ist anscheinend niemand bis jetzt darauf eingegangen... |
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Liliput
Schweiz
882 Beiträge |
Erstellt am: 09.08.2007 : 15:07:46 Uhr
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Ja, dieses Stellenangebot ist nicht nur absolut daneben, sondern wie Helmi47 zu Recht bemerkt, auch illegal! Es ist immer wieder erstaunlich, wie sich Leute nicht nur über die Liliput Regeln hinweg setzen, sondern auch klar gegen Schweizer Recht (Arbeitsgesetz) verstossen!
Eigentlich wollte sich der «Liliput Zwerg» einige erholsame Sommerferientage gönnen. Leider vereiteln solche Inserate die Sommer-Ruhe im «Zwergenland»...
Somit wurde also folgendes Stellenangebot gelöscht: (Rechtschreibfehler nicht von Liliput)
+ - + - + - + - + - + - + - + - + - + - + - + - + - + Titel: Fam. sucht gute Nanny
nach verienbarung od ab sofort
WIR SUCHEN GEDULDIGE VERANTWORTLICHE SYMPATISCHE NANNY FUER SEBASTIAN (FAST 6 JAHRE ALT) UND SASKIA (6 MTE ALT) WAS DU MUSS IST EINFACH AUF SIE BEIDE AUFPASSEN UND KOCHEN NUR DAS KEIN HAUSHALT ARBEIT ARBEITSTAGEN :MONTAG DIENSTAG UND DONNERSTAG AB 7:00 BIS SPAETENSTEN 18:30 MONATSLOHN :750 FR KEIN VERTRAG KEIN AHV WENN DU ZWISCHEN 18 UND 30 BIST FALLS INTERESSE GEWECKT SIND MINDESTENS ARBEITSDAUER 6 MTE + - + - + - + - + - + - + - + - + - + - + - + - + - +
Obiges «skandalöses» Stellenangebot ist wieder einmal ein gute Gelegenheit, auf die wichtigsten Punkte hinsichtlich einer Anstellung / Arbeitsverhältnis hinzuweisen! Es ist eben nicht so, dass jede/r tun kann, was einem gerade so passt.
Auch wenn bei Arbeitsaufnahme grundsätzlich kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegen muss, so darf dennoch nicht übersehen werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen zumindest eine Informationspflicht (Mitteilungspflicht) gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Denn Fakt ist, dass mit der Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Staaten und den damit verbundenen verschärften flankierenden Massnahmen, das Stimmvolk am 25. September 2005 auch einem neuen Artikel 330b OR zugestimmt hat.
Denn dieser neue Artikel 330b OR schreibt vor, dass der/die Arbeitgeber/In spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses den Arbeitnehmer über die folgenden Punkte schriftlich informieren muss, sofern das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit oder für mehr als einen Monat eingegangen wird.
Obligationenrecht (OR) Pflichten des Arbeitgebers
Art. 330b - direkter Link: www.admin.ch/ch/d/sr/220/a330b.html
3. Informationspflicht
1 Wurde das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit oder für mehr als einen Monat eingegangen, so muss der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses den Arbeitnehmer schriftlich informieren über:
a. die Namen der Vertragsparteien b. das Datum des Beginns des Arbeitsverhältnisses c. die Funktion des Arbeitnehmers d. den Lohn und allfällige Lohnzuschläge e. die wöchentliche Arbeitszeit
2 Werden Vertragselemente, die nach Absatz 1 mitteilungspflichtig sind, während des Arbeitsverhältnisses geändert, so sind die Änderungen dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nachdem sie wirksam geworden sind, schriftlich mitzuteilen.
Diese Informationspflicht ist auch bitter nötig, denn gerade seid der Ausdehnung des Personenfreizügigkeits- Abkommens auf die neuen EU-Staaten, verspürt auch die Liliput Webseite eine markante Zunahme insbesondere aus dem Ostblock.
Übrigens, zu diesem neu eingeführten OR Artikel 330b gibt es eine empfehlenswerte Abhandlung von Rechtsanwalt Thomas M. Meyer www.vpe.ch/pdf/rechts/Arbeitsrecht_Schriftlichkeit.pdf
Übrigens, wer sich intensiver mit arbeitsrechtlichen Fragen beschäftigen möchte, findet auf der Webseite des «Verband der Personalvertretungen der Schweizerischen Elektrizitätswirtschaft (VPE)» www.vpe.ch/rechts_main.htm eine Vielzahl sehr guter Rechtsbeiträge von Juristen!
Die Fachartikel behandeln unter anderem folgende Themen: • Rechte von Schwangeren • Schutz der Frauen in der Arbeitswelt • Mutterschaftsentschädigung – so kommen Mütter zu ihrem Geld • Wie gleichgestellt sind Väter den Müttern? • Wenn sich Familien- und Arbeitspflichten in die Quere kommen • Wie familienfreundlich sind GAV und Arbeitsgesetz? • Krank – wann brauche ich ein Arztzeugnis? • Tücken der Teilzeit • Fussangel Arbeitszeugnis • Kündigung zur Unzeit • Rechtmässige Kündigung? • Fristlose Entlassungen • Kündigen oder kündigen lassen? • Geheimcodes im Zeugnis? • Notlüge im Bewerbungsgespräch • Lohnkürzungen sind nicht einfach hinzunehmen • Streitpunkt Ferien • Missbrauch Arztzeugnis • Gekündigt - und auch noch krank • Wann ist der Reiseweg auch Arbeitszeit? • Ist die Arbeitnehmendenvertretung Freiwilligenarbeit? • Teilzeitarbeit: volle Rechte und Pflichten
Viele weitere Artikel unter www.vpe.ch/rechts_main.htm |
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Tigerli
Schweiz
257 Beiträge |
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lonely
66 Beiträge |
Erstellt am: 09.08.2007 : 23:04:26 Uhr
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Anni & Tigerli
Ja aber es ist ja nur 60%, somit wären es eben 1250.- für 100%, was ich für eine Praktikantin ganz ehrlich sehr gut finde.
Ich kann sogar nachvollziehen, dass eine Ausländer-Familie (Spanier oder Italiener oder was auch immer) nicht so ganz den Durchblick hat, wie sie das mit AHV etc. hier regeln muss. Denn sogar ich als Schweizer blicke da ganz ehrlich nicht so ganz durch. |
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