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Thema |
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bird
Schweiz
1 Beitrag |
Erstellt am: 30.03.2007 : 10:41:19 Uhr
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Hallo!
Wir sind dabei, eine Kleinkindererzieherin in unserem Privathaushalt im Kanton Zürich einzustellen. Ich bräuchte dringend eine allgemeine Vertragsvorlage für den Arbeitsvertrag. Hat jemand sowas?
Tausend Dank! |
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Mondstern
Schweiz
3213 Beiträge |
Erstellt am: 30.03.2007 : 11:30:59 Uhr
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Hallo,
ich habe Childcare (www.childcare.ch) angeschrieben und die hatten mir einen Stundenlohn und Monatslohn Mustervertrag gemailt. Frag doch da mal nach!
Liebe Grüsse Mondstern |
Bearbeitet von: Mondstern am: 30.03.2007 11:31:38 Uhr |
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Liliput
Schweiz
882 Beiträge |
Erstellt am: 30.03.2007 : 12:57:07 Uhr
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Hallo bird
Ja, solche Muster Arbeitsverträge / Anstellungsverträge für KleinkinderzieherInnen (Personal von Kindertagesstätten) existieren tatsächlich (Empfehlung Sozialdepartement der Stadt Zürich und Schweizerischer Krippen Verband SKV).
Übrigens, die Bezeichnung KleinkinderzieherIn ist eigentlich nicht mehr ganz «korrekt», sondern wurde durch die Berufsbezeichnung «Fachfrau Betreuung / Kinderbetreuung» abgelöst. Siehe auch Liliput Forumsbeiträge «KleinkinderzieherIn ein Auslaufmodell» und «Berufslehre Fachfrau / Fachmann Betreuung»
PDF: KleinkinderzieherIn Muster Arbeitsvertrag / Anstellungsvertrag
Obiger Muster Arbeitsvertrag ist natürlich speziell für das Personal von Kindertagesstätten (KiTa) gedacht. Sinngemäss kann dieser Muster Arbeitsvertrag natürlich auch für einen Privathaushalt übernommen werden.
Grundsätzliches zum Arbeitsvertrag Auskunft über den Einzelarbeitsvertrag gibt das Schweizerische Obligationen Recht (OR). Unter § 319 bis § 343 finden Sie nähere Infos über den Normalarbeitsvertrag. Direkter Link zum online Obligationenrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft: www.admin.ch/ch/d/sr/22.html
Und noch etwas hinsichtlich «Pflichtenheft» und «Stellenbeschrieb» Vor lauter Arbeitsvertrag wird leider oftmals dem Pflichtenheft und einem sorgfältig verfassten Stellenbeschrieb zuwenig Beachtung geschenkt. Dabei sind doch gerade der Stellenbeschrieb und das Pflichtenheft sehr wichtige «Puzzlestücke», damit ein Arbeitsverhältnis auch gut «gedeihen» kann! Denn klare Verhältnisse erleichtern vieles und beugen Missverständnissen vor! Übrigens, im Arbeitsvertrag kann dann auch auf diese Dokumente wie Stellenbeschrieb etc. verwiesen werden.
Ideen für einen Stellenbeschrieb etc. • Aufgaben / Zielsetzung (Hauptaufgaben / Nebenaufgaben) • Zusammenarbeit (wie sieht die praktische Zusammenarbeit aus...) • Kompetenzen (Entscheidungen treffen, Unterschriftenregelung...) • Gesetze / Weisungen / Richtlinien (was gilt als Grundlage für die Stelle) • Anforderungen an StelleninhaberIn (Ausbildung, Erfahrung, Weiterbildung etc.) • Übergeordnete und untergeordnete Stellen (Lehrlinge, PraktikantInnen etc.) • u.s.w.
Gerade auch diverse Beiträge im Liliput Forum lassen erkennen, dass die genaue Beschreibung der Arbeitsstelle inkl. «Pflichtenheft» enorm wichtig ist, damit es im Nachhinein nicht zu unnötigen Diskussionen und Auseinandersetzungen kommt!
Zum Beispiel: Ab wann dürfen Überstunden verrechnet werden, oder gehen 30 Min. unter Kulanz, das heisst, dass dies selbstverständlich ist und nicht verrechnet werden darf... u.s.w.
Übrigens, für alle, die keinen Adobe Acrobat Reader (PDF) auf dem Computer installiert haben, nachfolgend eine kleine Vorschaugrafik eines Muster Arbeitsvertrages / Anstellungsvertrages für das Personal von Kindertagesstätten:
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Mondstern
Schweiz
3213 Beiträge |
Erstellt am: 30.03.2007 : 17:12:31 Uhr
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Hallo Liliput,
danke dass Ihr den Vertrag hier eingestellt habt. Dies wird für viele Arbeitgeber/Nehmer eine Hilfe sein. Es zeigt auf wie das normalerweise geregelt wird. Denn ich denke dass viele gar keine Ahnung davon haben.
Liebe Grüsse Mondstern |
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orphan
Schweiz
1730 Beiträge |
Erstellt am: 28.04.2008 : 12:07:30 Uhr
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Hallo Zusammen
Besten Dank, Liliput, für diesen Arbeitsvertrag. Ich gehe davon aus, dass ich das so in etwa auch für meinen Babysitter übernehmen kann?
Was mich zusätzlich interessieren würde, wie kann ich mich als "Arbeitgeber" eines Babysitters gegen Schwangerschaft absichern? Ich habe eine Online Berechnung gemacht und müsste, wenn der Babysitter Fr. 300.-- im Monat verdient ca. Fr. 800.-- bezahlen nach Geburt des Kindes!
Zudem suche ich noch eine Lohnabrechnung als Muster!
Besten Dank für die Infos! |
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 28.04.2008 : 12:27:21 Uhr
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Orphan, schick mir mal ein Mail, dann schicke ich Dir ein Excel-File einer Lohnabrechnung.
Gegen Schwangerschaft des AN kannst Du Dich nicht absichern, das müsste schon der Babysitter selber tun...
Schwangerschaft gilt arbeitsrechtlich als Krankheit. Du meinst aber wohl die Zeit nach der Geburt des Kindes. Mutterschaftsurlaub musst Du nicht mehr versichern, Papa Staat zahlt ja jetzt 14 Wochen lang 80 % vom Lohn und Dein Babysitter wird auch nicht verhungern wegen dem Lohn von 300.--/monatlich, also macht es auch wenig Sinn, eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. |
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orphan
Schweiz
1730 Beiträge |
Erstellt am: 28.04.2008 : 12:45:39 Uhr
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@helmi - Super. Vielen Dank. Habe dir eine PN mit meiner E-Mail-Adresse gesandt! |
Bearbeitet von: orphan am: 28.04.2008 12:48:28 Uhr |
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orphan
Schweiz
1730 Beiträge |
Erstellt am: 28.04.2008 : 15:15:21 Uhr
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@helmi - noch eine Frage: Was ist mit Familienausgleichskasse? |
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 28.04.2008 : 16:14:44 Uhr
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Familienausgleichskasse = AHV. Mach Dir keine Sorgen: das verrechnen die Dir dann schon... bei mir sind es 1.3 % der Lohnsumme, die der AG übernehmen muss. Die genaue Abrechung sieht so aus:
- 10.10 % AHV (50 % dem AN abziehen!) - 2.00 % ALV (dito) - 1.30 % FAK (100 % AG) - 2.00 % des AHV-Betrages (nur AHV, nicht ALV) als "Verwaltungskosten". Die bezahlst auch Du.
Sie sind uns ja lieb und teuer, die Angestellten |
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orphan
Schweiz
1730 Beiträge |
Erstellt am: 28.04.2008 : 19:23:42 Uhr
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@helmi - danke nochmals. Hast du meine PN erhalten? |
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 28.04.2008 : 19:40:08 Uhr
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jaja, schon lange geantwortet... mit Beilagen!
viel Vergnügen *grins* |
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orphan
Schweiz
1730 Beiträge |
Erstellt am: 28.04.2008 : 19:43:16 Uhr
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... ups - helmi - hab dir die falsche E-Mail-Adresse angegeben! Am Schluss .ch und nicht .net! Sorry. Das war früher mal so! Kein Wunder, dass ich nichts erhalten habe! |
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 28.04.2008 : 19:51:34 Uhr
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.......pfffffff...... Frauen und Technik - würde mein Sohn da sagen....
Ich schicks gleich nochmals |
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orphan
Schweiz
1730 Beiträge |
Erstellt am: 28.04.2008 : 21:11:32 Uhr
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@helmi - ha, ha ... Frauen können technisch sehr gut sein ... zudem hab ich mal in der Informatik gearbeitet! Gruss an deinen Sohn ! Danke für die Infos. Alles angekommen! |
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Thema |
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