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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Ehe, Familie, Trennung und Scheidung
 Unterhaltzahlungen Berechnen - wer kann mir helfen
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ruunp


1 Beitrag

Erstellt am: 25.07.2008 :  20:50:56 Uhr  Profil anzeigen
Hallo zusammen,

meine Eltern leben seit 21 Jahren zusammen (verheiratet) und wollen sich nun trennen. Mein Vater ist bei uns derjenige, der das Geld nach Hause bringt. Meine Mutter geht auch arbeiten, jedoch nur teilzeit.
Kann mir jemand von Euch anhand eines (groben) Beispiel mal zeigen, wie man die Unterhaltszahlungen ausrechnen.

Nehmen wir an: Mein Vater verdient ca. 10'000fr und meine Mutter ca. 3000fr / Monat.

Im Falle der Scheidung würden ich (16Jahre, besuche das Gymnasium) und meine Schwester (18Jahre, macht eine KV-Lehre) bei der Mutter bleiben.

Was müsste mein Vater zahlen?

Ich verstehe, wenn man das nicht auf den Rappen genau sagen kann. Aber ich fände es schön, wenn ihr mir eifach grob eine Zahl nennen könntet. Auch über sonstige Infos wäre ich sehr dankbar :)

Ich weis, es kommt einbisschen komisch rüber, dass ich, als Sohn, Euch das frage. Aber meine Eltern sagen mir immer, es ginge mich nichts an, aber trotzem will ich einbisschen bescheid wissen. (darum frage ich euch :) )

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Mit freundlichen Grüsse,
Simon

Mondstern

Schweiz
3213 Beiträge

Erstellt  am: 25.07.2008 :  21:08:21 Uhr  Profil anzeigen
Das ist sehr schwierig Dir richtige Zahlen zu nennen. Ich denke dass Dein Vater rein vom Einkommen her, für Dich und Deine Schwester 2000 Fr. bezahlen muss. Auch Deine Mutter dürfte einen Unterhalt erhalten, ich schätze jetzt mal der liegt dann zwischen 500-1000 Fr. monatlich. Aber kannst mich nicht daran aufhängen.
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Inyuk

Schweiz
396 Beiträge

Erstellt  am: 25.07.2008 :  21:34:10 Uhr  Profil anzeigen
wieviel Kinderalimente es sein werden ist schwer zu sagen. Deine Mutter hat anspruch auf einen nachehelichen unterhalt, der ist nicht sehr hoch aber so das sie in etwa den gewohnten lebenstandart behalten kann. Ausser Deine Eltern haben einen ehevertrag

Bearbeitet von: Inyuk am: 25.07.2008 21:50:03 Uhr
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fabian

Schweiz
560 Beiträge

Erstellt  am: 25.07.2008 :  22:01:20 Uhr  Profil anzeigen
Ist es heute nicht so geregelt, dass eine Frau mit Kindern in diesem Alter im Falle der Scheidung zugemutet wird, ganztags zu arbeiten, da sie ja tagsüber keine Kinderbetreuung mehr leisten muss? So viel mir bekannt ist, wird dieser Sachverhalt zum Einkommen dazugezählt, unabhängig davon, ob die Frau arbeiten will oder nicht?

Aber kann auch sein,dass dies nur auf gewisse Kantone zutrifft ... bin gespannt über weitere Erfahrungen ...
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Mondstern

Schweiz
3213 Beiträge

Erstellt  am: 25.07.2008 :  22:41:10 Uhr  Profil anzeigen
Fabian, es kommt immer darauf an wie lange die Eltern verheiratet waren. Und wie die Chancen stehen beruflich so Fuss zu fassen, dass man selber über die Runden kommt.
Da die ja ziemlich lange verheiratet waren, denke ich dass sie schon noch Unterstützung bekommt vom Ex.
Die Kinderalimente werden in der Regel so lange bezahlt, bis die Erstausbildung abgeschlossen ist.
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fabian

Schweiz
560 Beiträge

Erstellt  am: 25.07.2008 :  22:59:30 Uhr  Profil anzeigen
Aha, danke für die Aufklärung Mondstern. Es wär nämlich echt fies, wenn die Frauen nach langen Berufsausstieg auf Grund familiärer Verhältnisse zum Dank nach der Scheidung im Regen gelassen werden.

Die Unterstützung der Kinder ist mir klar.

So viel ich weiss, hat die Frau noch Anspruch auf einen gewissen Betrag der beruflichen Vorsorge des ehemaligen Mannes. Dieser Betrag wird von der Vorsorgestelle auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen.
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Mondstern

Schweiz
3213 Beiträge

Erstellt  am: 25.07.2008 :  23:07:18 Uhr  Profil anzeigen
Ja, die PK und die AHV die sich angesammelt hat während der Ehe wird geteilt.
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