Autor |
Thema |
|
leon1188
Deutschland
5 Beiträge |
Erstellt am: 08.05.2008 : 10:21:11 Uhr
|
Hallo, ich hoffe mir kann jemand weiter helfen!? Ich habe mit meinem zukünftigen Mann 1 Kind (2J). Er hat aber noch 2 Kinder mit 2 versch. Frauen (17J und 11J). Für den 17jähr. Sohn bezahlt er monatl. 200 Euro (Titel ist vorhanden) und für den 11jährigen Sohn zahlt er 228 Euro. Da der 17jähr. jetzt HartzIV beantragt hat, soll nun mein "Mann" 263 Euro zahlen. Dies wäre für ihn zumutbar... Wir sind beide berufstätig und haben ein Haus was noch abbezahlt werden muß,also Hypotheken bestehen. Da uns kein Amt Auskunft darüber gibt, was der 17j. Sohn überhaupt beruflich macht, würde uns interessieren, wie lang mein Bester diesen Unterhalt zahlen muß? Und ob es eigentlich nicht zu hoch ist? Wir können leider das Geld nicht drucken, aber wenn wir nun die 263 Euro zahlen müssen, bis er bspw. 25 ist, können wir den Kit aus den Fenstern (fr)essen... Wir würden uns ja anwaltliche Hilfe suchen, nur muß dies ja auch wieder bezahlt werden... |
|
siby
3025 Beiträge |
Erstellt am: 08.05.2008 : 10:24:37 Uhr
|
Hallo leon
das hier ist ein Schweizer Forum, die Gesetzgebung ist wahrscheinlich nicht gleich wie bei euch in Deutschland. Infomier dich doch in einem Deutschen Forum darüber. Gibt es denn keine unentgeltliche Rechtsauskunft bei euch?
lg siby |
|
|
leon1188
Deutschland
5 Beiträge |
Erstellt am: 08.05.2008 : 10:49:05 Uhr
|
Vielen lieben Dank siby! Ich weiß, dass das ein Schweizer Forum ist, aber es gibt ja auch genug Deutsche die in der Schweiz wohnen und mir evtl. einen Tip geben können. Für eine unentgeltliche Auskunft verdienen wir beide wieder zu viel, das ist ja das Problem. Es werden immer nur die Einnahmen berücksichtigt aber nicht die Ausgaben... |
|
|
Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 08.05.2008 : 11:23:43 Uhr
|
hallo leon suche doch mal im Internet ob Du berechnungsblätter für das Existenzminimum findest. Dort kannst Du alle Einnahmen und Ausgaben eintragen und dann würde ich damit aufs Amt gehen und denen die Situation erklären. Wenn der 17 jährige keine Ausbildung macht muss dein Mann nur bis zur Volljährigkeit bezahlen. So ist es mal in der Schweiz, denke in DE ist es nicht viel anders. Ansonsten suche Dir eine Rechtsberatung raus ( es gibt sicher auch in DE unentgeltliche Rechtsauskünfte ) und frage dort nach. |
|
|
Frosch
Schweiz
2046 Beiträge |
Erstellt am: 08.05.2008 : 11:36:37 Uhr
|
Unterhaltspflicht besteht normalerweise bis Ende der 1. Ausbildung. Ist die Ausbildung als Vorbereitung für ein Studium gedacht bis Ende des ersten Studiums. Wenn ein "Kind" aber ewig rumstudiert und ständig die Fächer wechselt kann man die Zahlung begründet einstellen. Soweit ich weiss gibts noch die Regelung dass man längstens bis das Kind 27 ist zahlen muss. |
|
|
Frosch
Schweiz
2046 Beiträge |
Erstellt am: 08.05.2008 : 11:40:17 Uhr
|
Ihr könnt die Unterhatshöhe jährlich prüfen und ggf. anpassen lassen. Ausserdem müsst ihr eigentlich Auskunft bekommen was das Kind macht, Ausbildung,... Bei Harz4 ist das Problem dass Ihr vermutlich bis 27 zahlen müsst wenn er nicht vermittlet werden kann. Ich kenn jemand bei der ARGE und frage nach. Kann aber bis morgen dauern! |
|
|
leon1188
Deutschland
5 Beiträge |
Erstellt am: 08.05.2008 : 12:33:47 Uhr
|
Ach vielen lieben Dank für Eure Antworten! Wenn wir bis 27 zahlen müssen, krieg ich ne Macke und lass mich vorher einweisen... Ist es eigentlich möglich, dass dieser Sohn auch noch seinen Pflichtteil vom Erbe vorher auszahlen lassen kann??? Mein Mann hat ja ein Haus (wo er momentan mit mir, der 2.Frau 25.000 Euro auszahlt...) |
|
|
orphan
Schweiz
1730 Beiträge |
Erstellt am: 08.05.2008 : 14:30:33 Uhr
|
@leon - also ich wäre der Meinung, dass man bis zur vollendeten 1. Ausbildung zahlen muss. Wenn die Kinder volljährig sind und keine Ausbildung haben, ist man meiner Meinung nach nicht verpflichtet, sie finanziell zu unterstützen! Man stelle sich das vor ... könnte ja jedes Kind auf der faulen Haut liegen und den Eltern den Kühlschrank leer essen!!! Anders sieht es - glaube ich aus - wenn das "Kind" z. B. mit 20 Jahren eine 1. Ausbildung anfängt. Dann wären die Eltern wieder vepflichtet, das "Kind" zu unterstützen! Aber mit Sicherheit auch nicht ein Leben lang ...!!!
Diesbezüglich würde ich dir aber auch raten, bei einem Rechtsauskunftsdienst nachzufragen! |
|
|
leon1188
Deutschland
5 Beiträge |
Erstellt am: 08.05.2008 : 15:18:08 Uhr
|
Soeben haben wir vom Jugendamt erfahren, dass die Mutter von ihm HartzIV bekommt, er eine schulische Ausbildung bis 31.07.2009 absolviert. Nächstes Jahr wird er 18 und die Mutter ist dann auch zum Unterhalt verpflichtet (wurde uns gesagt). Ich bin ja mal gespannt, wie das noch weitergehen soll in diesem Staat...? Also nochmal an alle, ein großes DANKE! |
|
|
Frosch
Schweiz
2046 Beiträge |
Erstellt am: 08.05.2008 : 20:33:26 Uhr
|
Dann teilt sich der Unterhaltsbetrag auf Mutter und Vater auf. Unterhaltsanspruch hat er wenn er in Ausbildung ist bis zum Vollendeten 27 Lebensjahr, in Aussnahmefällen länger. Mein Bruder studiert noch (33) nachdem er eine Ausbildung und dann die Berufsoberschule gemacht hat und mein Vater ist immernoch unterhaltspflichtig. Das ist aber nach Deutschem Recht. Du bist doch in Deutschland, oder hab ich was falsch verstanden. In der Schweiz ist das etwas anderst, aber darüber bin ich mir nicht 100%ig sicher. Tatsächlich währt ihr auch unterhaltspflichtig wenn er keine Lehrstelle bekommt und nicht vermittlent werden kann, er hat dann keinen oder nur einen eingeschränkten Anspruch auf Harz4. Jedoch dürfen die Kinder der 2. Ehe nicht unter der Unterhaltspflicht des Vaters leiden, das wird aber nach dem Sozialhilfegesetz geregelt und dann der Harz4-Satz für Kinder angewand. Alles sehr verwirrend und kompliziert. Ich wünsch Euch trotzdem alles Gute |
|
|
fallaffell
Schweiz
2 Beiträge |
Erstellt am: 29.07.2008 : 23:48:42 Uhr
|
hallo zusammen mein sohn ist gerade erst 18 geworden und somit volljährig. er geht noch in die kanti. sein vater sollte ihm nun die alimente zahlen, da er ja noch keine erstausbildung abgeschlossen hat. nun zahlt er aber nicht! zudem hat er mir schon angedeut, dass er mit unserem sohn noch über den betrag verhandeln muss. er will ihm weniger zahlen. bis jetz hat er 800.- bezahlt ist aber sehr wohlhabend!!!"
was kann ich machen? meinem sohn ist es zu blöd wegen geld bitti bätti zu machen, ist aber abhängig davon da er keinen job findet und ich wieder angefangen habe zu studieren und ihn nur begrenzt- kost und logie und hi und da mal ein batzen- unterstützen kann.
wir waren nicht verheiratet und ich lebe nun im konkubinat mit einem mann. kann mir jemand sagen wie das rechtlich läuft mit alimentenzahlungen nach erreichen der volljährigkeit? grüsse fallaffell |
|
|
annika
Schweiz
51 Beiträge |
Erstellt am: 30.07.2008 : 00:27:51 Uhr
|
ich habe zwar keine ahnung wie harz4 berechnet wird oder wie die deutschen gesetze sind, aber irgendwie könnte ich mir vorstellen, dass wenn die mutter auch harz4 erhält, der vater dafür zuständig ist. so nach dem motto "die mutter kann sich selbst kaum unterhalten geschweige denn einen sohn"...?
hab mal gegoogelt, vielleicht hilft dir das: www.google.de/search?q=kostenlose+rechtsauskunft+unterhaltszahlungen+Hartz+IV |
|
|
|
Thema |
|