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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Ehe, Familie, Trennung und Scheidung
 Trennung - wie wird der Unterhalt berechnet?
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Lencla

Schweiz
2 Beiträge

Erstellt am: 02.08.2008 :  14:43:59 Uhr  Profil anzeigen
Hallo zusammen

Lebe im Konkubinat mit meinem Partner und unserer Tochter. Wir werden uns trennen, könnte mir jemand sagen, ob ich meine Tochter jedes zweite Weekend zu ihm bringen muss? und wie wird der Unterhalt berechnet? Ich habe nach der Geburt z.T, wieder gearbeitet, wird der Unterhalt aus beiden Jahreslöhnen berechnet? Kennt jemand ne tolle Homepage mit Infos wie man die Trennung am besten Anpackt ohne Zoff, denn wir geraten und immer wieder in die Haare. Vielen Dank Lencla

Inyuk

Schweiz
396 Beiträge

Erstellt  am: 02.08.2008 :  17:13:41 Uhr  Profil anzeigen
Am besten gehst Du auf die Gemeinde zum Sozialdienst oder zur Vormundschaftsbehörde. Die helfen Dir mit dem Unterhaltsvertrag und mit der Besuchsregelung.
Du musst Deine Tochter nicht zum Vater bringen, er muss sie abholen.
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holzwurm

Schweiz
33 Beiträge

Erstellt  am: 03.08.2008 :  12:57:38 Uhr  Profil anzeigen
gehe beim internet auf www.eherecht und klicke eherecht schweiz an. da kannst alles lesen. kannst auch bei www.beobachter.ch nach schauen. lg
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 03.08.2008 :  13:44:21 Uhr  Profil anzeigen
Lencla, da ihr nicht verheiratet seid, erhältst du nur für das Kind Unterhaltsbeiträge. Die richten sich nach dem Einkommen des Vaters. Diese sollten aber bereits in einem Unterhaltsvertrag geregelt sein? Der wird normalerweise nach der Geburt des Kindes mit der Vaterschaftsanerkennung gemacht. Wenn nicht: Wie Inyuk sagt: wende dich an die Vormundschaftsbehörde.

Da ihr eigentlich eine friedliche Trennung anstrebt - was ja nicht immer ganz einfach ist - empfehle ich dir eine Mediation. www.mediation-svm.ch/homepage.php

Ich hoffe, damit ein paar konkrete Tipps gegeben zu haben.

@Holzkopf: gib doch Ratschläge, die auch nützen. Eherecht macht keinen Sinn, da die beiden nicht verheiratet sind, und auf der Beobachter-Homepage kannst du nur nachschlagen, wenn du den Beobachter sowieso abonniert hast. Und generell wärs doch hilfreich, wenn du grad die passende Seite hier verlinken würdest.
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holzwurm

Schweiz
33 Beiträge

Erstellt  am: 03.08.2008 :  14:07:53 Uhr  Profil anzeigen
www.eherecht.ch (konkubinat)
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holzwurm

Schweiz
33 Beiträge

Erstellt  am: 03.08.2008 :  14:15:15 Uhr  Profil anzeigen
hat mit beobachter nichts zu tun
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Inyuk

Schweiz
396 Beiträge

Erstellt  am: 03.08.2008 :  18:32:28 Uhr  Profil anzeigen
Helmi: ich habe das so verstanden dass das Kind schon auf der Welt ist. Deswegen habe ich geraten gleich zur Gemeinde zu gehen. Aber es stimmt schon die Vaterschaftsanerkennung muss auch sein und dann gibt es von der Vormundschaftsbehörde die hilfe für den Unterhaltsvertrag. Bei mir ist es halt schon länger her und der Beistand hat alles gemacht.

Bearbeitet von: Inyuk am: 03.08.2008 18:50:28 Uhr
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Lencla

Schweiz
2 Beiträge

Erstellt  am: 03.08.2008 :  18:42:42 Uhr  Profil anzeigen
Vielen Dank für die tollen Antworten, jetzt kann ich "die Sache" gestärkt antreten!
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 03.08.2008 :  19:11:41 Uhr  Profil anzeigen
Holzkopf, die von dir angegebene Seite ist eine Werbeseite für Rechtsanwälte, wenn du "Konkubinat" eingibst, kommt grad gar nichts. Stimmt, Qualität zählt!
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VandeerPipe

Schweiz
192 Beiträge

Erstellt  am: 14.08.2008 :  21:01:28 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Helmi,

die Vormundschaftsbehörde kümmert sich darum da das Kind ja schon da ist, bewvor das Kind nicht da ist interssiert es die Behörde nicht ( war auf jeden Fall bei mir so ( heute )). Den Unterhaltsvertrag muss man aber auch beantragen und das am besten wenn der Wurm grad frisch da ist.( erwartet mich auch noch )

sonst nachzulesen unter Zivilgesetzbuch Art. 276 und folgende, hier der Link
http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/210.de.pdf

lg VandeerPipe

Bearbeitet von: VandeerPipe am: 14.08.2008 21:24:35 Uhr
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