Autor |
Thema |
|
exilim
2 Beiträge |
Erstellt am: 28.08.2008 : 17:50:13 Uhr
|
guten tag!
zusammenfassung: (da der rest länger ausgefallen ist, als mir lieb wäre...) müssen eltern, wenn sie krankenkasse, (zahn-)arzt- und studienkosten zahlen für mehr aufkommen (monatl. ca Fr. 500.- plus arzt auf rechnung) oder könnte es sein, dass ich einfach neben dem studium noch arbeiten müsste, um den rest (miete, lebensmittel etc.) zu finanzieren? gibt es konkrete zahlen, oder wird dies aus dem elterlichen einkommen berechnet? (welches übrigens hoch genug ist, weswegen stipendien etc. nicht in frage kämen)
habe letztes jahr die matura gemacht und werde demnächst mit dem 2. jahr meines studiums beginnen. nun ist es so, dass sich im letzten jahr die beziehung zu meinem eltern ziemlich verschlechtert hat, sodass sie nicht mehr bereit sind, genügend für meinen unterhalt aufzukommen. jetzt bin ich hin und her gerissen, da ich nicht rechtlich gegen meine eltern vorgehen will, aber mein studium (+ allg. leben) nicht selber finanzieren kann. mein vater ist jedoch ziemlich stur (was heisst, dass ich nicht denke dass ein mentor etwas "nützen" würde) und ausserdem habe ich die leise vorahnung, dass er so vorgesorgt hat, dass er eine allfällige unterhaltsklage gewinnen würde...
ich hoffe, es ist genug verständlich und die informationen reichen aus. jetzt schon vielen dank an die, welche sich zeit nehmen, zu antworten! |
|
Sanja
252 Beiträge |
Erstellt am: 28.08.2008 : 18:20:39 Uhr
|
Hallo exilim,
ich sehe ehrlich gesagt nicht ein weswegen du dein Leben nicht selber finanzieren können solltest. Bist nämlich bei weitem nicht die einzige die studiert und die von den Eltern nicht alles bezahlt bekommt, wobei ich finde, wenn du Krankenkasse und Studium nicht selber bezahlen musst, nehmen sie dir einen grossen Teil ab. Du bist erwachsen und willst nehme ich mal an auch als Erwachsene betrachtet und behandelt werden; dann verhalte dich doch auch so und gehe arbeiten um dein Leben selber zu finanzieren (so gut du es eben kannst neben dem Studium). Es kann doch nicht angehen (egal wieviel Geld deine Eltern haben), dass du da mal ein paar Jahre studierst und schön Geld ausgibst, und deine Eltern dürfen bezahlen und bezahlen und noch mehr bezahlen. Fang mal an selber Geld nach Hause zu bringen! Sie haben dir doch schon das erste Studienjahr bezahlt, findest du nicht du könntest jetzt auch mal was zu deinem Unterhalt beitragen???
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch sagt übrigens folgendes:
Art. 276, Die Eltern haben für den Unterhalt des Kindes aufzukommen, inbegriffen die Kosten von Erziehung, Ausbildung und Kindesschutzmassnahmen. Der Unterhalt wird durch Pflege und Erziehung oder, wenn das Kind nicht unter der Obhut der Eltern steht, durch Geldzahlungen geleistet. Die Eltern sind von der Unterhaltspflicht in dem Mass befreit, ALS DEM KIND ZUGEMUTET WERDEN KANN, DEN UNTERHALT AUS SEINEM ARBEITSERWERB ODER ANDERN MITTELN ZU BESTREITEN.
Art. 277, Die Unterhaltspflicht der Eltern dauert bis zur Mündigkeit des Kindes. Hat es dann noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt aufzukommen, bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann.
Auf gut Deutsch, entweder du verstehst dich wieder so gut mit deinen Eltern dass sie freiwillig bezahlen, oder du musst Teilzeit arbeiten gehen... |
|
|
exilim
2 Beiträge |
Erstellt am: 28.08.2008 : 19:05:10 Uhr
|
@ sanja ich muss dir danken für deine ehrliche, direkte antwort. was du geschrieben hast, ist mir ehrlich gesagt unangenehm, da es das ist, was ich nicht lesen wollte, jedoch selber ganz genau weiss. vielleicht solltest du noch wissen, dass ich die ganzen semesterferien gearbeitet habe (genau genommen noch dran bin) und auch während des nächsten semesters arbeiten werde. habe die massnahmen also schon ergriffen, die nötig sind, um mir mein studium selber zu finanzieren und es liegt auch nicht an meiner bequemlichkeit, dass ich nicht arbeiten will. (hätte also auch gearbeitet, wenn ich mehr geld bekommen hätte) da mich im moment die ganze situation ziemlich mitnimmt, wollte ich mehr 'theoretisch' wissen, wie die rechtliche situation so steht. ich will und werde hier ganz sicher keinen seelenstrip hinlegen, will dir einfach noch sagen, dass es mit dem 'du verstehst dich wieder gut mit deinen eltern...' nicht ganz so einfach ist, wie du dir das vielleicht vorstellst...
nun aber noch zu den gesetzestexten. sehe ich es richtig, dass das, was dem "kind zugemutet werden kann" sehr schwammig ist und sehr verschieden interpretiert werden kann? ich habe mich nämlich im internet auch schon versucht schlau zu machen und bin unter anderem darauf gestossen, dass ein studium als vollzeit gilt und es eigentlich nicht 'zumutbar' sei, nebenbei noch zu arbeiten. wobei das verdiente geld auch nicht als unterhalt zählt, sondern zur 'freien verfügung' steht. (habe die seiten, wo ich dies gefunden habe nicht mehr gefunden, kann also dummerweise keinen link dazu senden) |
|
|
Sanja
252 Beiträge |
Erstellt am: 28.08.2008 : 19:33:54 Uhr
|
Weisst du, ich verstehe dich schon. Ich hab mich mit meinen Eltern noch nie gut verstanden und es ist schon lange klar, dass ich mit 18 rausgeschmissen werde und dann selber schauen kann (ich werd in 3 Tagen 18...). Ausserdem versuchen meine Eltern schon lange mich zu einer Lehre zu überreden (sie wollen nicht dass ich studiere, weil das halt kostet). Anfangs hat es mich sehr fertig gemacht und ich hab nur noch im Internet nachgeforscht wie ich mich dagegen wehren kann, dass sie mich einfach so im Stich lassen. Mittlerweile interessiert es mich gar nicht mehr ob sie bezahlen müssen oder nicht. Ich will ihr Geld nicht; ich weiss, dass ich es auch alleine schaffen kann und ich will, dass sie wissen, dass ich nicht mehr von ihnen abhängig bin (natürlich kann ich nicht meinen gesamten Unterhalt plus Schule selber finanzieren, aber dafür gibt es das Sozialamt, die dann zwar das Geld bei meinen Eltern wieder holen, aber so gesehen bin ich eigentlich nur vom Sozialamt abhängig, ein wenig). Natürlich nervt es mich manchmal, dass ich nach Schule und Hausaufgaben dann auch noch arbeiten muss, obwohl ich eigentlich gar keine Energie mehr dazu habe, und das Geld dann trotzdem knapp ist, aber es ist auch ein tolles Gefühl sein eigenes Geld zu haben, auf fast eigenen Beinen zu stehen. Weisst nicht ob du verstehen kannst was ich meine. Und ja, die Gesetzestext können sehr verschieden interpretiert werden, aber das ist auch gut so, schliesslich ist jeder Mensch anders und man muss bei jedem wieder individuell schauen wieviel er leisten kann. Aber soweit ich weiss, ist es einem Studenten sehr wohl zumutbar, dass er noch nebenbei arbeitet bis zu einem gewissen Mass; ausser er hat physische oder psychische Probleme die ihm das ganze erschweren. Auch bezüglich selber verdientes Geld gibt es einen Abschnitt:
Art. 319, Die Eltern dürfen die Erträge des Kindesvermögens für Unterhalt, Erziehung und Ausbildung des Kindes und, soweit es der Billigkeit entspricht, auch für die Bedürfnisse des Haushaltes verwenden. Ein Überschuss fällt ins Kindesvermögen.
Art. 323, Was das Kind durch eigene Arbeit erwirbt und was es von den Eltern aus seinem Vermögen zur Ausübung eines Berufes oder eines eigenen Gewerbes herausbekommt, steht unter seiner Verwaltung und Nutzung. Lebt das Kind mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft, so können sie verlangen, dass es einen angemessenen Beitrag an seinen Unterhalt leistet.
Also würdest du noch zu Hause wohnen, können deine Eltern von dir verlangen dass du ihnen so etwas wie Miete bezahlst. Ich weiss nicht was ist, wenn man nun nicht mehr zu Hause wohnt; aber ich denke es wird dasselbe sein, wäre sonst ja auch sinnlos; zu Hause muss man "Miete" bezahlen, aber wenn man auszieht wird einem die ganze Miete einer Wohnung bezahlt... |
|
|
|
Thema |
|
|
|