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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Recht und Gesetz - Rechtsfragen - OR, ZGB...
 Vorpraktikum und Stellenprozent - wie geregelt?
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Elefant

Schweiz
12 Beiträge

Erstellt am: 14.09.2008 :  14:28:17 Uhr  Profil anzeigen
Hallo zusammen,
wir haben eine Vorpraktikantin in unser Kinder - und Jugendheim bekommen. Unsere Chefin rechnet für die Praktikantin 100 Stellenprozente (Als wäre sie eine vollausgebildete Sozialpädagogin). Ist dies so rechtens? In Deutschland werden Vorpraktikanten überhaupt nicht im Stellenschlüssel berücksichtigt, wie ist dies in der Schweiz? Wo kann ich Gesetzestexte dazu lesen?
Für unsere Gruppe macht dies viel aus, da wir mit einer anderen Berechnung eine 100 % Stelle mehr hätten. Sprich eine ausgebildete Sozialpädagogin mehr!

Vielen Dank für eure Beiträge.

verbiki


3 Beiträge

Erstellt  am: 15.09.2008 :  00:37:38 Uhr  Profil anzeigen
Das ist nicht rechtens aber vielleicht ein Missverständnis oder ihr leidet an dem momentanen extremen Mangel an Fachkräften. Lasst die Kinder nicht darunter leiden und sorgt auch für Euch selbst. Gruss
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Elefant

Schweiz
12 Beiträge

Erstellt  am: 15.09.2008 :  08:15:38 Uhr  Profil anzeigen
Arbeitest du auch in dem Job oder woher weisst du das? Kannst du mir sagen wo ich solche Dinge nachlesen kann? Kenne mich 0 im Schweizer Recht aus.

Danke
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 15.09.2008 :  08:51:23 Uhr  Profil anzeigen
Elefant, ich weiss leider auch nicht, wo du die Regelungen für Kinderheime nachlesen kannst. Für Kinderkrippen gibt es schon Vorschriften. Z.B. müssen pro Gruppe von 10 Kindern eine ausgebildete Fachperson sowie mind. eine weitere nicht-ausgebildete anwesend sein. Das wird aber auch oft gummiparagraphartig interpretiert. Bei uns zählt eine Praktikantin auch 100 % - aber eben von den Nicht-Diplomierten.


Warum fragst du nicht einfach deine Chefin nach, wie denn die Regelung in Heimen aussieht und wo du dies nachlesen kannst?
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