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Tigerli
Schweiz
257 Beiträge |
Erstellt am: 13.02.2008 : 18:44:10 Uhr
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Ich war schon länger nicht mehr hier, da ich leider mit meinem Laptop einige Probleme habe aber ich bräuchte trotzdem eure Hilfe bzw. einen Rat und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Ich bin seit einigen Wochen wieder auf Stellensuche, habe mich aber erst jetzt beim Arbeitsamt gemeldet. Nun muss ich natürlich aufschreiben wo ich mich wann beworben habe etc. dass die sehen dass ich auf Stellensuche bin. Auf dem Blatt muss man Adresse, Telefonnummer etc. angeben wo man sich beworben hat. Die meisten ausgeschrieben Stellen finde ich auf Liliut aber hier ist ja alles anonym. Nun kann ich da ja keine genauen Angaben machen wo ich mich beworben haben. Hat jemand Erfahrung damit?
Besten Dank. |
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Nuggitante
Schweiz
1352 Beiträge |
Erstellt am: 13.02.2008 : 18:53:09 Uhr
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hallo
ich musste diese blätter auch ausfüllen und habe einfach geschrieben: familie in ort oder kanton, bewerbung online, und habe eine kopie des inserates ausgedruckt. und wenn eine antwort kam, habe ich dann die mailadresse aufgeschrieben oder die adresse wenn sie angegeben wurde und habe das mail auch ausgedruckt und auf dem blatt ergänzt. das ging immer gut.
du musst einfach schauen dass du auch noch andere inserate findest als auf liliput.
hoffe sie akzeptieren es bei dir auch.
Nuggitante |
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siby
3025 Beiträge |
Erstellt am: 13.02.2008 : 19:03:16 Uhr
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Ich habs auch so gemacht wie Nuggitante. Hab dann halt einfach die Emailadresse oder Telefonnummer angegeben.
Das hat bei mir auch wunderbar funktioniert. Ich hab allerdings auch Stelleninserate aufgehängt (Coop usw.) und hab in der Zeitung inseriert. Das hab ich alles auch immer angegeben.
Die waren immer sehr zufrieden und haben das so akzeptiert.
Viel Glück bei deiner Stellensuche.
lg siby |
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Cory
Schweiz
279 Beiträge |
Erstellt am: 13.02.2008 : 19:29:46 Uhr
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Hallo Tigerli. Ich habe auf dem RAV gearbeitet und es ist so, wie Siby und Nuggitante sagen; es genügt, wenn Du Die Mailadresse, Name, Ort sowie Telefonnummer angiebst und auch noch einen Ausdruck vom Inserat dazu legst. Wichtig ist die Telefonnummer, da immer wieder "Stichproben" gemacht werden um zu überprüfen, ob der/die Versicherte sich tatsächlich dort beworben hat. Auf dem RAV gibt es noch "Suchmaschinen" wo Du zum Teil Stellenangebote findest, wo in keiner Zeitung ausgeschrieben sind. Ist empfehlenswert! Ganz viel Glück bei der Stellensuche! |
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Tigerli
Schweiz
257 Beiträge |
Erstellt am: 13.02.2008 : 19:34:24 Uhr
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herzlichen dank für eure schnellen antworten, ihr habt mir sehr geholfen. werde es jetzt so machen mit dem notieren und ausdrucken der anzeigen.
was mir gerade noch in den sinn gekommen ist. wie sieht es eigentlich lohnmässig aus, also ich habe bei der letzten familie 20fr. die stunde gehabt und möchte das auch bei ner neuen stelle haben, mindestens. was ist wenn sich jetzt eine familie meldet die weniger bezahlt, bin ich gezwungen die stelle an zu nehmen bzw. zum vorstellen zu gehen? ich kenn mich da leider noch nicht so aus. |
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 13.02.2008 : 19:39:40 Uhr
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Du musst Dich trotzdem bewerben und ggf. auch einen tieferen Lohn in Kauf nehmen. Ist ja auch sinnvoll: vom RAV kriegst Du 70 % von 20 Franken, also hast Du mit 18 immer noch mehr (aber natürlich trotzdem zu wenig...)
Und ausserdem kannst Du Dich in solchen Fällen ja mal prophylaktisch doof stellen, so dass Du die Stelle eh nicht kriegst *grins*
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Cory
Schweiz
279 Beiträge |
Erstellt am: 13.02.2008 : 20:03:17 Uhr
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Es ist genau so wie Helmi sagt. Du bekommst 70% vom vorherigen Lohn (es werden die letzten zwei Jahre berücksichtigt) wenn Du kein Kind hast und mit Kind bekommst Du 80%. Du musst auch einen tieferen Lohn annehmen, denn das Ziel ist ja, die Arbeitslosigkeit zu reduzieren (Du kannst nachher immer noch weitersuchen...). In jedem Beruf gibt es Minimallöhne die eingehalten werden müssen und wenn Dir jemand weniger bezahlen will, musst Du die Stelle nicht annehmen. Die Arbeitslosenkasse kann Dir den Minimallohn sagen, der für Deinen Beruf gilt. Und wie sagt Helmi so schön; stell Dich prophylaktisch doof, wenn Du merkst, dass der Arbeitgeber an Dir interessiert ist, Dich aber für einen Hungerlohn anstellen will...
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Bearbeitet von: Cory am: 13.02.2008 20:07:36 Uhr |
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Nuggitante
Schweiz
1352 Beiträge |
Erstellt am: 13.02.2008 : 20:09:25 Uhr
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mein rav-berater hat mir gesagt, dass wenn ich eine zwischenverdienst-stelle annehme, die unter dem minimallohn liegt, ist die arbeitslosenkasse nicht verpflichtet ausgleichszahlungen zu machen. eine feststelle musst du annehmen, wenn du sie bekommen würdest, sie zumutbar ist und der lohn anständig ist. auch wenn es dir dort nicht gefällt, eine absage deinerseits kann heftige konsequenzen haben.
also pass auf wie du dich verhälst. denn "sich doof stellen" kann auch nach hinten los gehen, wenn die leute das dem rav melden. das rav macht auch stichproben bei deinen bewerbungen und wenn ein arbeitgeber dann sagt, dass du eigentlich keine lust auf den job hattest, unmöglich daher kamst und solche sachen, kannst heiter werden....
Nuggitante |
Bearbeitet von: Nuggitante am: 13.02.2008 20:10:45 Uhr |
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Tigerli
Schweiz
257 Beiträge |
Erstellt am: 13.02.2008 : 20:18:25 Uhr
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vielen dank für die erneuten antworten. was ist denn der mindestlohn für eine kinderbetreuerin / Haushaltshilfe? bin 20ig und habe keine ausbildung gemacht. Ich bekomme immer wieder anfragen (auch stellenzusagen)für au pair stellen wo der lohn halt dementsprechend ist. bin ich also gezwungen eine solche stelle mit dem lohn an zu nehmen? sonst bekommt man ja wartetage oder verkürzung des geldes wie ich gehört habe. es ist irgendwie alles so kompliziert. :-( |
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Cory
Schweiz
279 Beiträge |
Erstellt am: 13.02.2008 : 20:21:51 Uhr
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Das ist richtig, die Arbeitslosenkasse muss Dir den Ausgleich nicht bezahlen, wenn Du einen Zwischenverdienst unter dem Minimallohn annimmst. Du darfst aber auch jede Stelle ablehnen, die unter dem Minimallohn liegt ob Zwischenverdienst oder Festanstellung (ohne Konsequenzen). Auch wenn Du eine Stelle mit einem tieferen Lohn als Du vorher gehabt hast findest, ist es immer noch besser, als arbeitslos zu sein. Und wie gesagt; es ist ja nur vorübergehend, Du kannst ja gleich weitersuchen bis Du eine Stelle gefunden hast wo auch der Lohn stimmt. Und sei wirklich vorsichtig; das RAV macht Stichproben und wenn heraus kommt, dass Dein "Verhalten" beim Vorstellungsgespräch nicht korrekt war, musst Du mit Einstelltagen rechnen.... |
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Nuggitante
Schweiz
1352 Beiträge |
Erstellt am: 13.02.2008 : 20:44:56 Uhr
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den mindestlohn kannst du beim awa, amt für wirtschaft und arbeit anfragen. die telnummer und adresse solltest du in deinen unterlagen haben, die du bekommen hast. sonst sag beim nächsten rav-gespräch, dass dein berater/deine beraterin mal eben kurz dort anrufen und fragen soll.... auf www.treffpunkt-arbeit.ch kannst du 1. stellen suchen und 2. dir das gesetz mal durchlesen. es hat auch tips, links und adressen.
nochwas. wenn du einen zwischenverdienst annimmst, muss das ja nicht zwingend dein beruf sein. ein zwischenverdienst dient zum übergang bis zur feststelle. dann kann der mindestlohn für diese branche auch wieder anders sein.
wenn du keine ausbildung hast wirst du wahrscheinlich als "ungelernte" eingestuft und da ist der lohn im bereich hausangestellte nicht sehr hoch. kinderbetreuung im privathaushalt läuft unter hausangestellte.
ich habe viele angenommen, denn solltest du lange arbeitslose sein, helfen dir diese zw um eine neue rahmenfrist zu bekommen, was nicht dein ziel sein sollte, aber dann bist du nach 2 jahren wenigstens nicht auf der strasse....
Nuggitante |
Bearbeitet von: Nuggitante am: 13.02.2008 20:49:53 Uhr |
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