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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Bewilligungen, Löhne, Versicherungen und Verträge
 Ferienentschädigung?
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liliputina


18 Beiträge

Erstellt am: 25.02.2008 :  15:43:25 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Zusammen!

Ich werde in der nächsten Zeit eine weitere Teilzeitstelle (20 Std./Woche) annehmen. Nun wurde mir der Arbeitsvertrag vom AG zur Unterschrift zugeschickt. Ich bin soweit mit allem einverstanden, ausser bei den zwei Punkten "Lohn" und "Ferien" verstehe ich nicht genau wie das gemeint ist.
Unter "Lohn" steht geschrieben: ich bekomme einen Nettolohn von CHF. XX. Darin enthalten sind Zuschläge für Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn sowie die üblichen Abzüge (AHV, ALV etc.).
Unter "Ferien": Ferienanspruch beträgt 20 Arbeitstage pro Jahr.

Meine Frage: Sind jetzt diese 20 Tage bezahlt, da es unter "Ferien" mit diesen 20 Tagen geschrieben ist ?

Wer weiss Bescheid ?

Freundliche Grüsse

Inyuk

Schweiz
396 Beiträge

Erstellt  am: 25.02.2008 :  15:56:36 Uhr  Profil anzeigen
Hallo liliputina
wenn Du Ferienentschädigung bezahlt bekommst, dann sind Deine Ferien bezahlt ohne das Du sie einziehst. Das heisst die 20 Tage pro Jahr werden anteilig auf 12 Monate aufgeteilt und Dir zusätzlich zum Lohn ausbezahlt.
Aber frag doch sonst bei Deinem AG nach, damit es ganz klar ist für Dich.

Inyuk
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Mondstern

Schweiz
3213 Beiträge

Erstellt  am: 25.02.2008 :  15:57:31 Uhr  Profil anzeigen
@ Liliputina, Du hast das Recht auf 20 Tage Ferien, bekommst dann aber keinen Lohn, da die Ferienentschädigung in Deinem Stundenlohn enthalten ist.

Bearbeitet von: Mondstern am: 25.02.2008 16:00:30 Uhr
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Fiore

Schweiz
420 Beiträge

Erstellt  am: 25.02.2008 :  15:58:52 Uhr  Profil anzeigen
ja Ferien sind bezahlte Urlaubstage. Die anzahl im Vertrag stehende werden dir als bezahlte Ferie gutgeschrieben.
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marla

Schweiz
641 Beiträge

Erstellt  am: 25.02.2008 :  16:02:26 Uhr  Profil anzeigen
Hallo inyuk,

aber ist es denn nicht so das; so hört es sich zumindest an, das Stundenlohnbasis ist, das würde dann bedeuten, der Zuschlag für Ferien ist im Stundenlohn enthalten ( also etwas höher), wenn Liliputina dann Ferien haben sollte bekommt sie für die, z.B.2 Wochen, keinen Lohn, da sie ja fortlaufend eine Ferienlohnauszahlung im regulären Lohn hat.. Oder bin ich da falsch gewickelt?
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Fiore

Schweiz
420 Beiträge

Erstellt  am: 25.02.2008 :  16:09:09 Uhr  Profil anzeigen
Liliputina am besten fragst du deinen arbeitgeber. der weiss am besten bescheid. :o)
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liliputina


18 Beiträge

Erstellt  am: 25.02.2008 :  16:13:40 Uhr  Profil anzeigen
Danke für die verschiedenen Antworten.
Dann sind also diese 20 Tage unbezahlt, da die Ferienentschädigung bereits im Stundenlohn angerechnet sind?
Aber ist es nicht besser wenn man einen fixen Monatslohn vereinbart und dann einfach 20 Tage bezahlte Ferien hat! Ich werde ja jeden Tag zu den gleichen Zeiten arbeiten! Was ist wenn ich krank werde?
Sorry für meine vielen Fragen, ich möchte einfach sicher sein bevor ich etwas unterschreibe. Kann zur Zeit eben nicht beim zukünftigen AG nachfragen.
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Mondstern

Schweiz
3213 Beiträge

Erstellt  am: 25.02.2008 :  16:17:05 Uhr  Profil anzeigen
Wenn Du regelmässig gleich lang arbeitest wäre es sicher besser einen Monatslohn zu haben. Wenn Du unregelmässige Zeiten hast und öfters auch länger arbeitest, ist ein Stundenlohnarbeitsvertrag sicher besser, denn dann hast Du auch das mit der Überzeit besser geregelt.
Wenn Du krank bist bekommst Du drei Wochen lang Deinen Lohn bezahlt, egal ob im Stunden oder Monatslohn angestellt.
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siby


3025 Beiträge

Erstellt  am: 25.02.2008 :  16:20:59 Uhr  Profil anzeigen
Ich würd dir einfach empfehlen, die (im Normalfall) 8.33% Ferienentschädigung auf die Seite zu legen (vielleicht sogar auf ein anderes Konto) so hast du dann nämlich, wenn du Urlaub hast eigentlich keinen Lohnausfall. Ich bekomme z.bsp. meine Ferienentschädigung immer Ende Jahr ausbezahlt.
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liliputina


18 Beiträge

Erstellt  am: 25.02.2008 :  17:22:25 Uhr  Profil anzeigen
Ich muss nochmal nachfragen:
Bei Krankheit wird der Lohn 3 Wochen lang bezahlt. Sind diese 3 Wochen auf das ganze Jahr gerechnet? Dies gilt also wenn man im Stundenlohn (in meinem Fall!) angestellt ist sowie im Monatslohn?

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siby


3025 Beiträge

Erstellt  am: 25.02.2008 :  17:41:47 Uhr  Profil anzeigen
Für Krankheit gibt es spezielle Tabellen. Im 1. Jahr wird der Lohn bei Krankheit 3 Wochen bezahlt (bzw. 80% vom Lohn) im 2.Jahr ist es dann länger.
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