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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 25.02.2008 : 15:13:12 Uhr
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Hallo Leute mein Ex - Mann hält sich nicht an die Besuchsregelung. Er hat das Kind ( 2 jahre)am 7. November 07 zum lezten mal gesehen. Er wollte das kind am 19. Februar zu sich nehmen, aber das ging nicht da er Krank war. Jetzt will er am 14. März das Kind zu sich nehmen. Mein problem ist das das Kind jedesmal Krank ist wenn er zurück kommt und ca. 3 Tage nur rummweint und die halbe nacht durchschreit. Danach hat es sich wieder eingependelt. Ich weiss jetzt nicht wie ich reagieren soll. Das Kind einfach nicht hergeben darf ich nicht. Aber ich habe nicht das gefühl das es meinem Sohn gut tut. Ich habe schon versucht mit meinem Ex zu reden, aber ohne erfolg. Wer kann mir da helfen? Ich möchte ja eihnetlich nicht meinem Sohn seinen Papa vorenthalten, aber so wie es jetzt ist kann es nicht weitergehen.
Inyuk |
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Fiore
Schweiz
420 Beiträge |
Erstellt am: 25.02.2008 : 16:06:25 Uhr
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Liebe Inyuk Eine Trennung ist ja immer eine sehr schwierige Situation. Nicht nur für die Eltern, aber besonders schwer für die Kinder. Ich kann mir vorstellen, dass es beim Papa ganz anders ist, zB den Tagesablauf, Regeln, Rituale... Dein Kind muss das wiederum verarbeiten, wenn er nach Hause kommt und ist evt ganz verwirrt. Dein Ex Mann und du müsstet versuchen gemeinsam einen Tagesablauf für euer Kind finden, wo bei beiden etwa gleich sind. Verstehst du was ich meine? Ihr müsst wie einen roten Faden durch die gemeinsame Erziehung des Kindes finden. Das Kind soll spüren, dass es bei Mama und Papa gewisse dinge gleich sind und andere nicht. Aber zum Beispiel essenszeiten, schlafensritual ect müssten schon gleich sein. Hat den dein Sohn eine gute Beziehung zu seinem Papa? |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 25.02.2008 : 16:18:35 Uhr
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Hallo Fiore ich weiss nicht wie ein 2 jähriger ein " gute" beziehung zu seinem Papa aufbauen kann wenn er ihnall 4 - 6 Monate einmal für ca. 3 Tage sieht. |
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Fiore
Schweiz
420 Beiträge |
Erstellt am: 25.02.2008 : 16:25:36 Uhr
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Aber sorry, dann ist es doch klar dass dieser junge keine Beziehung (zumindest keine intensive) zum Vater haben kann. Der kleine hat dann bestimmt angstzustände, wenn er die halbe Nacht durchweint. Er kommt doch gar nicht draus was da genau passiert. Plötzlich weg von Mama mit einem halbfremden Mann. Sorry wenn ich da so harte worte benutze. Ihr solltet eine Regelmässigkeit mit viel kürzeren Abständen haben. Alle 2 Wochen zB. Für ein so kleies Kind ist das psychisch nicht nachvollziehbar und mit grossen ängsten verbunden, Damüsst ihr umbedingt nochmal reden. Ansonsten würde ich mit dem Richter kontakt aufnehmen, welche diese Regelung aufgestellt hat. Oder mit einer Erziehungsberaterin sprechen. Es gibts in jeder Gemeinde, wo die Mutterberatung ist. Kannst sonst dort mal nachfragen. Umbedingt. Viel Kraft. Halt uns auf dem laufenden. VIelleicht können wir dir ja helfen. |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 25.02.2008 : 16:33:21 Uhr
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Hallo Fiore ich habe schon soooo oft versucht das mein Ex öfter kommt, doch dann sag er habe keine Zeit, muss Arbeiten oder nur für einen Tag komme ich nicht. Er Wohn gerade mal 20 Autominuten von uns entfernt. Ich habe schon mit meiner Anwältin geredet doch die kann mir nicht helfen. Die meinte wenn er nicht öfters kommt ist er selber schuld aber ich MUSS ihm den kleinen mitgeben wenn er dann halt mal kommt. Ich habe auch schon mit meiner Beiständin geredet und die kann mir auch nicht wirklich helfen. Alle sagen das gleiche: es ist so nicht gut, er SOLLTE öfters kommen und wenn er es nicht tut MUSS ich den kleinen trozdem rausrücken. Ich habe einfach angst das es dem kleinen einen " knacks" gibt, da er ja wie Du schon gesagt hast zu einem fast fremdem Mann MUSS. Aber danke ich glaube ich rede nochmals mit meiner Beiständin. |
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Fiore
Schweiz
420 Beiträge |
Erstellt am: 25.02.2008 : 16:36:47 Uhr
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oje, das ist ja echte eine sch... situation. Das find ich gut, wenn du nochmals mit der Beiständin sprichst (obwohl ich nicht genau weiss was das ist...) Ich empfehle dir ganz fest mal mit einer Erziehungsberaterin zu sprechen. Damit du abuch weist, wie du deiinem Kind helfen kannst. |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 25.02.2008 : 16:45:29 Uhr
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Eine Beiständin ist eine art Vormund. Ich habe für meinen älteren Sohn eine Beiständ, die wird von der Vormundschaftsbehörde " angestellt". Die Beiständin steht mir in sachen Allimente, Erziehungsfragen und was sonst noch alles zum Kindeswohl dazugehört zur verfügung. Sie ist kein Vormund, sonder eine vertretung für meinen Sohn und eine hilfe für mich. Ist etwas schwer zu erklären. |
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Fiore
Schweiz
420 Beiträge |
Erstellt am: 25.02.2008 : 17:24:04 Uhr
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Ach so... könnte den nicht diese mal mit deinem Ex sprechen? evt einen etwas schafen Ton... |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 25.02.2008 : 18:09:31 Uhr
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Das nüzt nichts. Dann stell er auf stur und kommt erst recht nicht mehr regelmässig. Abgemacht war eingentlich alle 2 Wochen 3 Tage, aber wie gesagt er funktioniert hinten und vorne nicht und der leidtragende ist mein Sohn. Mal schauen ob ich mit der Beiständin was erreiche. |
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 25.02.2008 : 18:12:13 Uhr
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@Inyuk: solche Väter sollte man alle zum Mond schiessen - dann gäb es aber nicht mehr viele Männer hier unten
Nein, im Ernst: Du hast doch eine Besuchsregelung, wie Du schreibst. Was steht denn dort drin? Ich persönlich denke auch, dass es für ein so kleines Kind zuviel wird, wenn es einen ganzen Tag und vor allem eine Nacht mit einem halbfremden Mann (finde Deine Formulierung sehr treffend, Fiore!) verbringen muss. Ich würde ihm das Kind nur für einige Stunden überlassen oder für den Anfang lediglich Besuche bei Euch zu Hause erlauben. 20 Autominuten Distanz ist nun wirklich keine plausible Ausrede, um sein Kind nicht häufiger zu sehen. Es muss ja dann dafür nicht gleich so lange sein. Vielleicht kommt der Papa halt einfach mal zum Znacht (oder noch besser: lädt Euch zur Pizza ein)?
Wenn Ihr als Eltern andererseits noch nicht in der Lage sein solltet, ein paar friedliche Stunden zusammen zu verbringen, kannst Du immer noch ein begleitetes Besuchsrecht verlangen. Deine Beiständin weiss sicher, wie das geht. |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 25.02.2008 : 18:23:06 Uhr
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Hallo Helmi das ist ja gerade das problem. Am anfang ist er regelmässig gekommen,aber seit november war er nicht mehr da. Ich habe ihm auch angeboten, als der kleine krank war,( er hatte in der zeit urlaub) das er kommt und einen nachmittag mit ihm hier bei uns verbringt. Seine antwort: nur für einen nachmittag komme ich nicht. Ich komme nur wenn er mindesten einmal bei mir übernachtet. Er kommt nicht einmal zu seiner mutter um den kleinen zu sehen ( keine 10 autominuten von seinem Wohnort, zudem arbeitet er 5 gehminuten von dort)ich würde ihn sogar hinbringen und danach wieder abholen. In der Scheidungskonvention ist festgehalten das er ihn alle 2 Wochen für ein 2 - 3 Tage ( am stück) haben kann. Es hat ja bis am 7. Noveber gut geklappt, aber seit da war er nicht mehr gesehen. Aber das mit dem Begleiteten Besuchsrecht ist eine gute idee. Muss morgen meine Beiständin fragen die weiss sicher wie das geht. |
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Tänzerin
30 Beiträge |
Erstellt am: 25.02.2008 : 21:22:01 Uhr
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hallo
wie wäre es denn, wenn man das pensum extrem zurückdrehen würde. ich würde eine übernachtung alle drei wochen vorschlagen. so etwas ist auch für den vater "zu verkraften". vielleicht ist er ja auch völlig überfordert mit dem kleinen und deshalb schiebt er es momentan immer heraus. weisst du denn, was vor/am 7. november geschehen ist? ist ja auch komisch, dass es vorher geklappt hat und jetzt so lange nicht...
schau mit deiner beiständin, weil ein besuchsrecht kann nicht einfach "irgendwie" eingelöst werden! ich bin mir sicher, dass du das kind nicht einfach geben müsstes, wenn er es dauern verschiebt und nicht kommt usw. für kleine kinder ist es nämlich ein MUSS, dass sie regelmässigkeiten haben (da ist auch alle 3 wochen ein wochenende noch regelmässig - einfach immer die gleichen abstände und gleich viele nächte) und für das muss auch die beiständin sorgen (wohlergehen des kindes).
liebe grüsse |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 26.02.2008 : 07:50:40 Uhr
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Hallo Tänzerin nun nach dem 7. Nov. war unsere Gerichtsverhandlung ( Scheidung ) und da ist er mit seinen vorderungen ( Geld) nicht durchgekommen. Wir hatten sogar eine unterbrechung, damit die Anwältin nochmals mit ihm redet und erklärt warum und wiso es so ist wie es ist. Am schluss hat dann das Gericht darüber endschieden. Er war sauer weil er " verloren" hatte und meldete sich nicht mehr. Und jetzt auf einmal will er das Kind sehen. Ich habe ja auch schon versucht das der Kleine weniger lang aufs mal beim Ex ist, bis es sich wieder eingependelt hat. Aber da stellet er dann auf stur und kommt einfach nicht. Er besteht auf die abgemachten menge der Tage, egal ob er regelmässig kommt oder nicht.Und das geht leider auf kosten des kindes. |
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Mami
Schweiz
210 Beiträge |
Erstellt am: 26.02.2008 : 08:21:50 Uhr
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Liebe Inyuk,
ich kenne diese Situation von meiner Schwester. Ihr Sohn ist zwar mittlerweile schon 7 Jahre alt, aber sie hat die gleichen Probleme mit ihrem Ex. Es ging soweit, dass der Kleine sich geweigert hat zu seinem Vater zu gehen. Daraufhin hat der Ex das Jugendamt eingeschaltet. Das Gespräch, dass sie dann dort alle hatten, ist für ihn aber eindeutig nach hinten los gegangen. Es muss doch zum Wohle des Kindes gehandelt werden, wie es so schön heisst. Das ist sicher nicht zu seinem Wohl.Ich weiss nicht, wie das hier in der Schweiz gehandhabt wird, aber ich bin mir sicher, dass das Jugendamt auch hier einschreiten sollte. Langsames rantasten würde Vater und Kind sicher wieder näher bringen, womit dann schlussendlich allen mit geholfen wäre.
Ich wünsche Dir alles Gute und ganz viel Kraft.
Lieben Gruss
Mami |
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marla
Schweiz
641 Beiträge |
Erstellt am: 26.02.2008 : 09:04:56 Uhr
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Hallo inyuk,
hört sich nach einer "Racheaktion" nach verlorenem Spiel( Gerichtsvehandlung)an. Ein Freund von mir hatte vor 2 Jahren die umgekehrte Situation, er wollte die Kinder regelmässig sehen und sie gab sie unter Angaben der abstrusesten Ausreden nicht herraus. Ich weiss das er damals übers Gericht eine Verfügung erwirkte nach der sie, die Kinder unter Androhung von Strafe regelmässig raus geben musste. Traurig aber wahr, dann hatt's plötzlich funktioniert, war dort übrigends auch Rache, weil sie nicht dass bekam was sie wollte. Wenn's denn friedlich garnicht geht würde ich, wenn möglich/nötig via Gericht eine Entscheidung erwirken; das er seinem Besuchsrecht regelmässig nach kommt, oder es ausser Kraft gesetzt wird, wenn Euer Kind psychisch darunter leidet und das scheint ja ziemlich erwiesen.
Viel Glück für eine Friedliche Lösung |
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Tänzerin
30 Beiträge |
Erstellt am: 26.02.2008 : 10:04:54 Uhr
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hab noch einen kleinen "tipp"/info an alle. die beiständin ist (so wie ich das kenne) zuständig, um die besuchszeiten zu regeln. falls ihr das gefühl habt, dass die beiständin nicht nach dem wohl des kindes handelt, dann kann die beistandschaft angeklagt werden. das jugendamt/gericht wird - glaube ich, bin mir da nicht ganz sicher - erst eingeschaltet, wenn irgend ein verdacht auf kindsmisshandlung vom vater gemacht wird. wenn du also eine "gute" beiständin hast und auch vertrauen in sie, dann melde dich unbedingt bei dir, sie wird dir helfen! falls du das vertrauen nicht ganz hast, oder eben denkst, dass die beiständin nicht nach dem wohl des kindes handelt, dann würde ich mich bei einer hilfsorganisation melden und dort fragen, was für möglichkeiten du hast. |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 26.02.2008 : 13:53:51 Uhr
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Hallo alle nun meine Beiständin bespricht das ganze mal mit der " Presidentin" der Vormundschaftsbehörde. Und dan wird endschieden ob es eine Kinderpsychologische abklärung braucht oder nicht. Und dann bekommt mein Ex auflagen und wenn er sich nicht daran hält wird im das umgangsrecht entzogen. Die Auflagen sehen in etwa so aus das er mindestens 4 Nachmittage, in regelmässigen abständen, mit meinem Sohn auf den Spielplaz geht ( hier bei uns oder in meiner begleitung ) und sich dem Kind wieder annähert. erst dann darf er ihn für eine übernachtung zu sich nehmen. Hoffe es funktioniert, den der Vater ist eigentlich auch wichtig für ein Kind. Danke an alle für die unterstüzung. |
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Fiore
Schweiz
420 Beiträge |
Erstellt am: 26.02.2008 : 15:43:48 Uhr
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Ich wünsche dir ganz viel Erfolg und Kraft. Dass alles so zum Wohle des Kindes gemacht wird und du so auch etwas gelasserer mit der ganzen situation umgehen kannst. Liebe Grüsse |
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Räubertochter
Schweiz
1834 Beiträge |
Erstellt am: 26.02.2008 : 20:43:59 Uhr
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Wieso muss ein Kind alle ca. sechs Wochen DREI Tage bei jemandem schlafen, zu dem es wie du sagst, keinen Bezug hat?!!!! Das ist doch HORROR!!! Sowas dürfte es garnicht geben!!?? Für den Kindsvater ist diese Sache wahrscheinlich so überfofdernd, dass der sich vieleicht auch nicht darum reisst... Der spürrt sicherlich auch dass sein Kind sich nicht wohl fühl. deswegen verstehe ich nicht, warum der nicht langsam mit einem Nachmittag anfangen kann?! Könntet ihr euch nicht zusammensetzen, und euch überlegen wie ihr EUREM Kind helfen könnt, seinen Vater näher zu werden. Kann doch nicht sein, dass der das nicht sieht? Das giebts doch gar nicht! Sorry, Ich würde mein Kind nicht hergeben unter diesen Umständen. nicht zum Schlafen, aber auf jedenfall für einzelne Nachmittage, um das Kind langsam daran zu gewöhnen! Kann fast nicht glauben, dass man diese Regelung nicht endern kann. Was geschieht, wenn du das Kind nicht mitgiebst? Nichts, ausser gesprächen. Die Polizei darf dein Kind nicht hohlen, soviel ich weiss. Rauft euch doch zusammen!!!!! |
Bearbeitet von: Räubertochter am: 26.02.2008 20:59:09 Uhr |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 27.02.2008 : 07:53:07 Uhr
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Hallo Räubertochter die regelung ist eigentlich 6 Tage im Monat, das heisst alle 2 Wochen 3 Tage. Ich habe schon versucht mit ihm zu reden, erst gestern das letzte mal. Doch er meint nur für einen Nachmittag kommt er nicht. Und auf meinen vorschlag uns bei seiner Mutter zu treffen geht er auch nicht darauf ein. Ich habe einfach das gefühl ihm ist das Kind sch..... egal und er besteht dann auf sein Besuchsrecht wenn es ihm gerade in den kram passt. Ich werde es mir noch gründlich überlegen ob ich ihm den kleinen im März wirklich gebe für 3 Tage oder nicht. Vieleicht sollte ich in der beziehung auch mal auf stur schalten und verlangen das der kleine bei mir übernachtet, er ihn aber tagsüber haben kann. Nun wenn ich das Kind nicht gebe, kann mein Ex vor Gericht gehen und das Besuchsrecht einklagen. Und dann je nach dem wie das Gericht entscheidet MUSS ich ihm dann das Kind weiterhin geben, egal ob er regelmässig kommt oder nicht. Das ist ja das traurige daran. Deswegen mache ich jetzt den schritt mit der Beiständin über die Vormundschaftsbehörde. Denn da weiss ich das wirklich zum wohl des Kindes gehandelt wird. Ich habe echt keine kraft und auch keine lust mehr bei meinem Ex -Mann gegen eine wand zu reden. Und die faulen Ausreden von ihm kann ich echt nicht mehr hören. |
Bearbeitet von: Inyuk am: 27.02.2008 11:04:57 Uhr |
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Räubertochter
Schweiz
1834 Beiträge |
Erstellt am: 27.02.2008 : 13:08:24 Uhr
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Das kann ich gut verstehen!
Ich habe ein Koleg, der sein Kind jedes zweite Wochenende holt. Doch wenn der kleine nicht dort schlafen will, bringt er ihn zum schlafen zur Mutter, und holt ihn am nächsten morgen wieder. ganz so wie der kleine das möchte. Das ist eigendlich auch sehr wichtig für die kleinen. das giebt ihnen Vertrauen und Sicherheit!
Ich wünsche euch alles Gute, und dass dein Kind diese Situation nicht noch lange über sich ergehen lassen muss! |
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tamtam
Schweiz
34 Beiträge |
Erstellt am: 02.03.2008 : 18:56:25 Uhr
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hallo inyuk, ich stecke im moment auch in der scheidung. und auch wenn ich mich mit dem ex gut verstehe und es acuh mit den kindern klappt, steht in unserer konvention in etwa folgendes: die kinder sind üblicherweise von freitag abend bis sonntag abend beim vater, alle zwei wochen, aber die besuchszeiten werden den bedürnissen der kinder entsprechend angepasst. das heisst wenn irgenwann mal mein älterer sohn z.b. nicht zu seinem vater will, muss er nicht, auch wenn es papizeit wäre. da gibts auch nichts zu rütteln. finde ich ganz wichtig für die kinder!! sie konnen, aber müssen nicht! habt ihr das nicht? vielleicht könnte man das auch nachträglich noch so abbändern.
liebe grüsse und alles gute! |
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Ninola
Schweiz
49 Beiträge |
Erstellt am: 04.03.2008 : 01:26:12 Uhr
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Hallo Inyuk Ich lese hier viel mit und als ich deinen Beitrag gelesen habe, ist es mir kalt den rücken runtergelaufen. Ich bin auch von meinem Mann getrennt, wir haben 2 Mädchen, 3- und 1jährig. Und meine Kinder sind genauso drauf wie dein 2jähriger Sohn nach einem Wochenende bei meinem Mann (wenn er sie mal wieder zu sich genommen hat!) Der Vater hat das RECHT die Kinder zu sich zu nehmen, aber nicht die Pflicht. Das ist einerseits mühsam aber andererseits für uns Mütter von Vorteil. Du als Mutter und Obhutsberechtigte entscheidest über das Wohl deines Kindes. Ich z.b. habe meine Mann gesagt, das er die Kinder besuchen kommen darf, wann immer er will, aber solange sie noch so klein sind, ist das ganze hin und her für ein Kind ein Stressfaktor. Ich nenne das Schocktherapie weil sie aus Ihrem Umfeld rausgerissen werden, ihr rhytmus wo sie sonst täglich haben, fehlt, Menschen um die Kinder um sind die sie nicht oder wenig kennen und keine Bezugsperson der sie vertrauen können. Ich würde dir wärmstens empfehlen mit deinem Mann eine abmachung zu treffen das er euer Sohn besuchen kommen kann weil für ihn es schwirig ist sich mit dieser Situation zurechtzufinden. Meine Anwältin (bei der ich damals wg. Trennungsvereinbarung war) hat mir auch gesagt, das für so kleine Kinder es besser wäre wenn der Vater sie bei der Mutter besucht. Das wird übrigens auch von den Richtern gutgeheissen. Und vergiss nicht, falls dein Mann sich querstellt aus Rache gegen dich, der Richter entscheidet im Zweifelsfalle für die Mutter. Das du ein Beistand dazuziehst finde ich gut ich hoffe für euer Sohn das das euch hilft. Der Satz wo du schreibst, das du euer Sohn deinem Mann geben MUSST, bin ich nicht ganz einverstanden. Wenn du als Mutter siehst wie es deinem Sohn schadet und nicht nützt kannst du dagegen ankämpfen. Ich habe um meine Kinder gekämpft wie ein Löwe. Egal ob es ihm in den Kram gepasst hat oder nicht. Ich entscheide zum Wohl der Kinder. Wenn dein Mann sich dann nicht mal an die Abmachung hält die ihr zusammen getroffen habt, grund genug um seine unzuverlässigkeit zu beweisen. Das wird der Richter auch so sehen. Denn für das Gericht zählen die Fakten. Ich wünsche Dir viel Kraft für dich und deinen Sohn und hoffe das du dich mit deinem Mann zum Wohl des Kindes einigen könnt.
Liebe Grüsse und alles Gute
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MetalMami
Schweiz
7 Beiträge |
Erstellt am: 05.03.2008 : 14:55:55 Uhr
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Mein Freund hat schon eine 3jährige Tochter, welche bei seiner (Freund) Mutter lebt, aber abwechslungsweise mal bei ihm oder der Mama auf Besuch ist. Die Kleine wirkt ab und zu verwirrt, nannte mich auch schon Mami im Gstürm. Jedes Mal wenn sie bei ihrer Mama war ist sie extrem aufgedreht und "spinnt" herum. Ich kann mir sehr gut vorstellen wie schwer es für die Kinder sein muss, wenn sie wissen wer Mama und Papa ist, aber doch nirgends richtig leben. Im Fall von Inyuk finde ich du solltest unbedingt versuchen mit deinem Ex zu reden, sei es auch mit Hilfe einer weiteren Person die zwischen euch vermittelt. Wenn ihm etwas an eurem Sohn liegt wird er sich bereit erklären eine Lösung zu suchen. Ansonsten musst du als Mutter dich durchsetzen und z.b. ein alleiniges Sorgerecht beantragen. Sobald du merkst dass es deinem Sohn schadet wenn er beim Papa ist, solltest du handeln. |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 13.03.2008 : 13:10:22 Uhr
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Hallo zusammen wollte Euch auf dem laufenden halten. Gerstern am späten abend bekam ich einen anruf von meiner Ex - Schwiegermutter. Da ich das Telefon nicht abnehmen konnte leitete ich sie auf die Combox. Dort hat sie raufgeschprochen und zwar: Der kleine ist ja am Freitag beim Vater und ich möchte fragen wann ICH den kleinen am Freitag abholen kann.
Ich habe heute morgen angerufen und Ihr klargemacht das mein Ex sich bei mir selber melden muss und das ich es nicht zulasse das der kleine hin und her geschoben wird. Es gab eine riesen grosse diskusion und zum schluss hat sie mir noch gedroht, ich müsse halt damit rechnen das mein Ex seine Arbeit hinschmeisst und sich einen Anwalt holt und das Besuchsrecht einklagt. Gleich nach diesem Telefonat bin ich zur Gemeindegegangen und habe mit der von der Vormundschaftsbehörde geredet. Jetzt bekomme ich definitiv einen Beistand für den Kleinen und das ganze wird ende März bei der Gemeindesitzung entschieden.
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Ninola
Schweiz
49 Beiträge |
Erstellt am: 14.03.2008 : 01:25:20 Uhr
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Hallo Inyuk Ich finde es toll wie du reagiert hast!RESPECT!!! Genau so hätte ich es auch gemacht! Viel Erfolg bei der Sitzung, ich drücke dir die Daumen :-D
Liebe Grüsse |
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tamtam
Schweiz
34 Beiträge |
Erstellt am: 15.03.2008 : 23:15:16 Uhr
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hallo inyuk,
ich finde es wirklich super das du diesen schritt gemacht hast. ich wünsche euch ganz viel kraft und das dein sohn und du nun zur ruhe kommen könnt!
liebe grüsse |
Bearbeitet von: tamtam am: 15.03.2008 23:15:51 Uhr |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 25.03.2008 : 19:27:35 Uhr
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Hallo wollte Euch mal auf den neusten Stand bringen. Meine Beiständin übernimmt jetzt auch den kleinen, zwar nich " offiziell" aber mit der absegnung von der Vormundschaftsbehörde. Die Beiständin hat einen bericht geschrieben ( da wir bald umziehen)für die neue Gemeinde und dort gleich den antrag für beide Jungs gestellt. Das heisst, für den grossen wird die Beistandschaft " weiter gegeben" und für den kleinen wird die Beistandschaft beantragt. Jetzt hoffe ich nur noch das das mit den Besuchstagen endlich funktioniert und nicht jedesmal in stress ausartet. |
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Räubertochter
Schweiz
1834 Beiträge |
Erstellt am: 25.03.2008 : 20:26:07 Uhr
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Wünsche dir und den Kindern viel Glück! Toi,Toi,Toi! |
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Thema |
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