Autor |
Thema |
|
abendrot
4 Beiträge |
Erstellt am: 29.04.2008 : 16:02:55 Uhr
|
Hallo
Da es mega viele Einträge zur Entlöhnung einer Tagesmutter hat und ich den Durchblick immer noch nicht habe, hier meine Frage:
Ich habe eine Tagesmutter (Nachbarin mit 2 Kids) auf privater Basis für mein Kind (8 Jahre jung, 1. Klasse). Da es mir seit der Trennung finanziell nicht sehr gut geht, haben wir während der Schule pro Woche und während den Schulferien pro Woche einen Pauschalbetrag vereinbart. Ich rechne keine Sozialabzüge ab. Aber ein Einkommen bis CHF 2000 ist abzugsfrei. Meine Tagesmutter kommt aber über diese CHF 2000. Muss ich sie bei der AHV-Stelle anmelden und Abzüge (welche) machen? Kann mir jemand eine Musterlohnabrechnung mit den genauen %-Abzügen mitteilen? Wie macht ihr das mit dem Lohnausweis? Muss ich sonst noch etwas (Versicherung etc.) abschliessen.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruss, abendrot |
|
Frosch
Schweiz
2046 Beiträge |
Erstellt am: 29.04.2008 : 17:13:49 Uhr
|
HAllo Abendrot, ich bin noch nicht lange genug in der Schweiz um mich Steuer und AHV gut auszukennen. Aber ich betreue mehrere Tageskinder und muss auch auf geringe Einkünfte Steuer und AHV bezahlen. Inzwischen muss man sogar Babysitter die regelmässig sitten anmelden. Steuer sind bei mir 10% und AHV 5,irgendwas. Bis zu einem Höchsteikommen gibt es bei der AHV eine Pauschale. Formulare bekommst du übers Internet oder bei der AHV-Stelle. |
|
|
Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 29.04.2008 : 17:23:33 Uhr
|
Abendrot, wo wohnst Du? |
|
|
abendrot
4 Beiträge |
Erstellt am: 29.04.2008 : 18:21:23 Uhr
|
Ich wohne in der Agglo Bern.
|
|
|
Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 29.04.2008 : 18:27:00 Uhr
|
schade, dort kenne ich mich nicht aus: gibts dort keinen Tagesmutterverein? Dann wären Deine Sorgen mit Sozialabgaben, Lohnausweis etc. einfacher zu regeln. Beim TMV bezahlst Du als abgebende Mutter im allgemeinen nach Einkommen und die TM erhält vielleicht sogar einen höheren Lohn. |
|
|
leni70
Schweiz
2517 Beiträge |
Erstellt am: 29.04.2008 : 18:34:24 Uhr
|
Abendrot
Eigentlich ist es vom Bund aus so geregelt, dass man sich beim zuständigen kantonalen Amt melden sollte, wenn man mehr als 4 Halbtage pro Woche fremde Kinder betreut.
Die Sozialabzüge sind nicht Deine Sache sondern jene der Tagesmutter, da sie normalerweise als selbständige Nebenerwerbstätige gemeldet werden müsste, ausser ihr macht das unter der Hand. Das bedeutet, sie gibt nichts an und du ziehst bei den Steuern auch nichts ab.
WEnn alles zu kompliziert wird, melde dich doch beim zuständigen Tagesmutterverein, ich denke Bern bietet sicher so etwas |
|
|
Frosch
Schweiz
2046 Beiträge |
Erstellt am: 29.04.2008 : 18:59:57 Uhr
|
Ich bin bei den Eltern der Tageskinder als Tagesmutter angestellt und die Sozialabgaben werden mir direkt vom Lohn abgezogen. |
|
|
siby
3025 Beiträge |
Erstellt am: 29.04.2008 : 19:39:28 Uhr
|
Zitat: Original erstellt von: leni70
Nebenerwerbstätige gemeldet werden müsste, ausser ihr macht das unter der Hand. Das bedeutet, sie gibt nichts an und du ziehst bei den Steuern auch nichts ab.
was dann unter Schwarzarbeit (und Steuerhinterziehung) geht! und strafbar ist. |
|
|
siby
3025 Beiträge |
Erstellt am: 29.04.2008 : 19:57:43 Uhr
|
Ich kann dir aber mal eine Lohnabrechnung von mir aufschreiben
Betreuungsmonat:
Kind1: Betreuungsstunden: Kind2: Betreuungsstunden:
Betreuungsstunden: xxx Lohn à 5.50 Fr. xxxx Wochenendzuschlag 25%
./. AHV/IV/ALV 6.05% Netto-Lohn Fr. xxxx
Betreuungsstunden Spesen à 1.50 Fr. xxxx Schulstunden à 1.- Fr. xxxx
Übernachtungen à 12.- Morgenessen à Mittagessen à Abendessen à Zwischenverpflegung à
Extra Auslagen
Total Vergütung Fr. xxxx
Feriengeld (Auszahlung Ende Jahr) 8.33%
Ich hoffe das hilft dir irgendwie weiter. |
|
|
leni70
Schweiz
2517 Beiträge |
Erstellt am: 29.04.2008 : 21:22:40 Uhr
|
ja Siby, ich bin gegen diese Schwarzarbeit, aber seien wir mal ehrlich, wie viele Frauen machen das unter der Hand? Dabei wird einfach ignoriert, dass es für die abgegebenden Eltern so auch unmöglich ist, die Betreuungskosten vom Einkommen abzuziehen. Das finde ich extrem unfair. |
|
|
siby
3025 Beiträge |
Erstellt am: 29.04.2008 : 21:31:02 Uhr
|
Da hast du natürlich Recht, es gibt sicher Frauen die so was unter der Hand machen. Auch ich finde das extrem unfair! |
|
|
Frosch
Schweiz
2046 Beiträge |
Erstellt am: 29.04.2008 : 21:34:06 Uhr
|
Liebe Leni70, weisst du wieviele Eltern mir schon vorgeschlagen haben mich einfach so zu zahlen damit alle Parteien unnötige Nebenkosten sparen? Da ich nur einen b-Ausweis habe hat mich der Tagesmütterverein erst gar nicht genommen und ich musste mit meinen Tageskinder-Eltern ein Arbeitsverhältnis aushandeln. Die Arbeit mit den Abrechnungen der Nebenkosten haben die Eltern und nicht alle machen das mit. Es war schon viel Überzeugungsarbeit nötig warum ich mir meine Rente verdienen möchte. |
|
|
leni70
Schweiz
2517 Beiträge |
Erstellt am: 29.04.2008 : 21:34:16 Uhr
|
Mir ging es selber so, ich habe Woche für Woche Geld gezahlt und dann Ende Jahr als mein Einkommen versteuert, obwohl ich es gar nicht hatte. Das ist frustrierend und belastet auch irgendwie die Beziehung zur Tagesmutter.
Ich bin froh, dass ich das sauber und korrekt erledige, so sind hoffentlich alle zufrieden. |
|
|
siby
3025 Beiträge |
Erstellt am: 29.04.2008 : 21:42:16 Uhr
|
Ich wurde auch schon angefragt, ob ich das nicht schwarz machen könnte. Kommt für mich allerdings nicht in Frage. Wenn ich schon arbeite, will ich auch gegen alle Eventualitäten (Arbeitslosigkeit, Unfall oder Invalidität) abgesichert sein. |
|
|
abendrot
4 Beiträge |
Erstellt am: 29.04.2008 : 21:51:13 Uhr
|
Danke für die vielen Wortmeldungen.
Also ich hab mich mal schlau gemacht und mir auch eine Lohnabrechnung für meine Tagesmutter erstellt. Anschliessend war ich auf der ahv-website und hab das Merkblatt 2.06 Hausdienstarbeit gelesen; da werd ich aus folgendem Punkt nicht ganz schlau:
7. Geringfügige Löhne Vom massgebenden Lohn, der je Arbeitgebender den Betrag von 2200 Franken im Kalenderjahr nicht übersteigt, werden neu die Beiträge nur auf Verlangen des Versicherten erhoben. Bei in Privathaushalten beschäftigten Personen müssen die Beiträge in jedem Fall entrichtet werden.
Bei mir ist es so, dass der Lohn OHNE Spesen (Mittagessen etc.) den Betrag von CHF 2200 pro Jahr nicht übersteigt. Ich kann jetzt also meiner Tagesmutter überlassen, ob ich ihr auf dem Std-Lohn Abzüge mache oder nicht. Oder? Dabei kann ich den Betreuungsabzug bei den Steuern trotzdem machen, oder? Muss ich jetzt meine Tagesmutter trotzdem bei der AHV anmelden?
Noch zur Ergänzung: Ich habe mich beim Tageselternverein gemeldet, das Kontingent an Tagesmütter für die Gemeinde ist erreicht. Die Wartefrist ist hoch. Man teilte mir mit, ich müsse auf privater Basis jemand suchen. Hab ich gemacht und meine Tagesmutter ist bei der Vormundschaftsbehörde gemeldet, dass sie mein Kind betreut.
Gruss, abendrot |
|
|
Frosch
Schweiz
2046 Beiträge |
Erstellt am: 29.04.2008 : 22:07:25 Uhr
|
Setz Dich doch mal mit deiner Tagesmutter zusammen. Im Verein werden AHV-Beiträge eigentlich immer erhoben, DAS IST AUCH SINNVOLL! Rente wollen wir schliesslich auch alle, oder? Die AHV-Beiträge sind wirklich nicht so hoch dass man daran sparen muss, oder? |
|
|
|
Thema |
|