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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Recht und Gesetz - Rechtsfragen - OR, ZGB...
 Arbeitsunfähigkeit infolge Schwangerschaft
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zebra

Schweiz
19 Beiträge

Erstellt am: 21.05.2008 :  21:08:06 Uhr  Profil anzeigen
Wegen Schwangerschafts-Komplikationen bin ich seit anfang April 100% arbeitsunfähig. Der Lohn wird für 2 Monate weiterbezahlt. Ab Juni ist dann mein Arbeitgeber von der Lohnfortzahlungspflicht befreit. Jetzt hat mich mein AG darüber informiert, dass im Vertrag mit der Taggeldversicherung der Fall "arbeitsunfähig infolge Schwangerschaft" nicht enthalten sei. Mein AG wird trotzdem einen Versuch wagen und ein Gesuch einreichen und es wird sich dann zeigen, ob die Versicherung trotzdem für die restliche Arbeitsunfähigkeits-Zeit bis ca. ende Juni/anfangs Juli zahlt (ausnahmsweise). Versprechen können sie aber nichts.

Meine Frage: Ist das "normal"? Hätte ich für diesen Fall selbst eine Taggeldversicherung abschliessen sollen, die dann in dieser meiner Situation aufgekommen wäre? Kennt sich jemand aus?

neela

Schweiz
1151 Beiträge

Erstellt  am: 21.05.2008 :  21:15:21 Uhr  Profil anzeigen
Leider kann ich dir nicht weiterhelfen, aber ich hab gedacht, dass dein Arbeitgeber dir den Lohn weiterbezahlen muss...........frag dann den Helmi, der ist Fachmann in der Beziehung!
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michelle08

Schweiz
3 Beiträge

Erstellt  am: 21.05.2008 :  21:46:49 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Zebra,

Wann hast du bei deinem AG angefangen?
Monatslohn oder Stundenlohn? Was steht im Personalregelment?

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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 21.05.2008 :  22:17:00 Uhr  Profil anzeigen
Schwangerschaft ist arbeitsrechtlich der Krankheit gleichgestellt, also sehe ich da aber gar kein Problem. Du bist krankgeschrieben. Warum auch immer.

Eine stressfreie, weitere Schwangerschaft wünscht

Helmi
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Alshme

Schweiz
390 Beiträge

Erstellt  am: 21.05.2008 :  22:55:02 Uhr  Profil anzeigen
Nun kommt ganz darauf an wie du angestellt bist, wenn nach Stundenlohn weiss ich es leider nicht aber bei einer Festanstellung bekommst du 80% von deinem Lohn bis zur Geburt (wie bei Krankheit) und 14 wochen danach ebenfalls noch! informier dich genau!
Hier mal ein Anhaltspunkt. Ich war selbst ab der 25. SSW 100% Arbeitsunfähig, ziemlicher Papierkrieg, wirst noch einige Formulare zum Ausfüllen haben.

http://www.seco.admin.ch/dokumentation/publikation/00035/00036/01563/index.html?lang=de

Wünsch dir noch eine hoffentlich besserwerdende Schwangerschaft.
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 21.05.2008 :  23:02:46 Uhr  Profil anzeigen
Alshme, Zebra schreibt ja, dass der AG 2 Monate selber bezahlt er eine Taggeldversicherung hat. Und wieviele diese bezahlt (im allgemeinen eben 80 %) das steht in der Police. Um den Papierkrieg nach der Geburt muss sich ebenfalls der AG kümmern. Du musst eigentlich nur den Geburtsschein bringen - und die Formulare unterschreiben.
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Alshme

Schweiz
390 Beiträge

Erstellt  am: 21.05.2008 :  23:08:34 Uhr  Profil anzeigen
Na da sollte frau wohl besser lesen, tschuldigung…

Mein Arbeitgeber hatte es bei mir versucht, das er nicht zu Zahlen hat und ich musste mich selber schlau machen. Die Unterlagen anfordern und dann noch sagen was sie machen müssten. Zudem musste ich alle 2 Wochen ein neues Arzt-Zeugnis schicken was mir vollkommen unverständlich war, naja wenn man im Krankenhaus liegt ist das kein Problem und auch die Zeit danach war dies keine Sache aber mühsam! War die erste in seinem Geschäft die Schwanger war und für ihn Neuland.
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zebra

Schweiz
19 Beiträge

Erstellt  am: 22.05.2008 :  11:13:11 Uhr  Profil anzeigen
Guten Morgen zusammen! Herzlichen Dank für Eure Inputs & Infos. Bin jetzt im 3. Dienstjahr (unbefristet) und arbeite im Monatslohn, deshalb wird in meinem Fall für 2 Monate der Lohn noch bezahlt (nach Berner Skala). In meinen Reglement gibt es ausserdem noch einen Punkt "Krankentaggeldversicherung": "[...] Prämien je zur Hälfte von AG und MitarbeiterIn bezahlt. Der Mitarbeiter erhält ab dem 1. Krankheitstag während 2 Jahren mindestens 80% des Salärs [...]".
Vom AG habe ich jetzt auch noch eine Krankentaggeldversicherungs-Karte erhalten, die ich anscheinend bei meinen Kontrollen vom Spital ausfüllen lassen sollte. "Zum Glück" werde ich nächsten Montag sowieso hospitalisiert bis zur Geburt.

Ich war halt einfach überrascht, da ich nicht mit so etwas gerechnet habe. Wenn dann statt des Taggeldes meine Überstunden zum Tragen kommen (gemäss AG) - weil die Versicherung nicht zahlen will (weil eben SS nicht im Vertrag) - dann finde ich das nicht "so" toll. Wäre nett gewesen, wenn sie mir das mit dem Krankentaggeld grad am Anfang mitgeteilt hätten (und nicht erst nach 2 Monaten, nachdem sie den Lohn nicht mehr zahlen müssen), damit ich das mit meiner Gynäkologin hätte anschauen können!

@Alshme, vielen Dank für den Link! Habe mir das PDF gleich gedownloaded und angeschaut.

Da ich ja nicht den vollen Lohn (Taggeld), wenn überhaupt, erhalten werde, wirkt sich das auch auf die Mutterschaftsversicherung nach der Geburt aus, oder? Oder wie weit zurück wird denn da der Lohn angeschaut und das durchschnittliche Einkommen berechnet? Ich mach mich sonst mal bei irgend einer staatlichen Behörde schlau...

Naja, zumindest wäre ich für ein nächstes Mal vorgewarnt
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jsm557

Schweiz
87 Beiträge

Erstellt  am: 22.05.2008 :  12:21:57 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Zebra,
ich verstehe das nicht ganz wenn man krank ist bekommt man doch 80 % seines Lohnes und du bist doch jetzt bis zur Geburt Krank geschrieben und nach der Geburt erhälst Du 14 Wochen deine 80 % vom Lohn weiter normalerweise oder?
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zebra

Schweiz
19 Beiträge

Erstellt  am: 22.05.2008 :  14:46:08 Uhr  Profil anzeigen
So, nun habe ich beim seco angerufen und folgende Auskunft betreffend der Taggeldversicherung bzw. Lohnfortzahlung erhalten: Der Arbeitgeber kann anscheinend eine Taggeldversicherung individuell nach seinen Wünschen abschliessen und - wie offensichtlich in meinem Fall - zum Beispiel den Fall Arbeitsunfähigkeit/Krankheit infolge Schwangerschaft ausschliessen - und so einen nicht unbeachtlichen Betrag an Prämien sparen (nehm ich an).

Die Mutterschaftsentschädigung (80% des vorigen Lohnes) bekomme ich dann ab der Geburt für 14 Wochen, egal, ob ich vor der Geburt krank geschrieben war oder nicht -> das ist schon korrekt, oder? *hoff*

Schönen Nachmittag noch allen
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Cameleon


215 Beiträge

Erstellt  am: 22.05.2008 :  17:36:39 Uhr  Profil anzeigen
danke Helmi!
du hast mir mit deinem beitrag soeben auch meine frage beantwortet.. wollte dir naemlich schon eine pn schicken..
liebe gruesse
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