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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Kindermädchen, Kinderbetreuerin und Nanny
 Was kann ich tun, wenn ich nicht bezahlt wurde?
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ornella

Schweiz
12 Beiträge

Erstellt am: 02.06.2008 :  11:51:27 Uhr  Profil anzeigen
hallo zusammen...
ich habe als nanny gearbeitet und bekam diesen monat keinen lohn und meine spesen wurden einmal von 4 monaten bezahlt, wie kann ich vorgehen damit ich meinen lohn noch bekomme. meine ehemalige arbeitsgeberin weigert sich strickt mich zu bezahlen, obwohl ich meine arbeit gut und vollständig gemacht habe!?

Samantha_80


1200 Beiträge

Erstellt  am: 02.06.2008 :  12:16:13 Uhr  Profil anzeigen
Geh zum Arbeitsamt, die helfen Dir und können Dir fachkundige Antwort geben. Je nach Kanton kann das auch bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) sein. Erkundige Dich doch einfach auf der Hauptnummer bei Deiner Gemeinde.

Übrigens habe ich Deinen Beitrag zu Kathi1970's Frage gelesen. Für wieviel Stellenprozent sind die CHF 600.-- Lohn?

Grüessli Samantha
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Seestärndli

Schweiz
1060 Beiträge

Erstellt  am: 02.06.2008 :  12:26:57 Uhr  Profil anzeigen
Ja das würde mich auch interessieren für wieviel die Fr. 600.00 und ob du wirklich als Nanny.
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ornella

Schweiz
12 Beiträge

Erstellt  am: 02.06.2008 :  13:05:12 Uhr  Profil anzeigen
ich habe von 8 uhr bis 17 uhr gearbeitet. ja ich war nanny, also so hat die mich eingestellt. ich finde einfach das ich ein recht auf mein verdientes geld habe. ich habe meine arbeiten sauber und gut erledigt. wenn sie nicht mehr mit mir arbeiten möchte hätte sie mir das sagen können und nicht einfach keinen lohn bezahlen.
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Samantha_80


1200 Beiträge

Erstellt  am: 02.06.2008 :  13:08:53 Uhr  Profil anzeigen
Also ornella, ich bin geschockt, das ist für eine 19jährige nicht mal einen Au Pair-Lohn! Die haben (nach den Richtlinien) ab 800.-- wenn ich mich nicht übelst irre. Was war denn da alles drin? Kost und Logis?

Arbeitest Du immer noch da oder nicht? Und eben, geh zum RAV oder frag einfach auf Deiner Gemeinde-/Stadtverwaltung nach, wohin Du Dich wenden kannst.

Da musst Du Dich sofort wehren, so schnell wie möglich!

LG Samantha
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ornella

Schweiz
12 Beiträge

Erstellt  am: 02.06.2008 :  13:28:24 Uhr  Profil anzeigen
eigentlich was eben das zugbillett doch bezahlt (187.- mtl.) jedoch sah ich nie einen rappen davon die ganzen 4monate. nei, als sie mir den lohn nicht auszahlte sagte ich, dass ich nicht mer komme. ich war halt sehr naiv, weil ich brauchte das geld, ich habe schulden die ich bezahlen muss, und eine lehre habe ich erst au denn sommer 08 gefunden, somit mussste ich eine arbeit machen... aber wie ich daraus gelernt habe, werde ich nicht mer ohne arbeitsvertrag arbeiten.

ich habe berteits mit meinen "schwiegereltern" darüber gesprochen, meine ehemalige arbeitsgeberin weigert sich mir wenigstens die spesen zu zahlen und jeglichen kontakt verweigert sie.
könnte ich sie wegen schwarzarbeit drankriege, ich weiss auch sonst noch dinge, die bei dm jugendamt nicht sehr gurt ankommen würden.
auch mein freund hat gesagt ich soll ihr "drohen" damit sie aus angst wegen der schwarzarbeit mir das geld auszahlt... aber auf solch ein streit habe ich keine lust
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Samantha_80


1200 Beiträge

Erstellt  am: 02.06.2008 :  13:48:04 Uhr  Profil anzeigen
Nein, nicht drohen. Wenn sie dich schwarz arbeiten lässt (also keine Sozialleistungen bezahlt) und dann noch einen so mickrigen Lohn, dann musst Du Dich erst recht wehren! Ist klar, hast Du das Geld gebraucht, deswegen gehen wir ja alle arbeiten :-) Von nichts kommt leider auch nichts, das kenn ich auch :-)

Schreib Deiner Exchefin folgenden Brief per Einschreiben:

Entweder sie bezahlt Deinen Lohn + die versprochenen Spesen innerhalb von 7 Tagen, oder Du wendest Dich an die Rechtshilfe und lässt das Geld eintreiben.

Schreib nichts von Schwarzarbeit oder so, das weiss sie selber, und wenn sie einigermassen etwas im Köpfchen hat, bezahlt sie dich

Und nach 7 Tagen Frist, wenn immer noch kein Gel da ist, geh zur Gemeinde und lass Dich da weiterverweisen.

Grüessli

Samantha
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ornella

Schweiz
12 Beiträge

Erstellt  am: 02.06.2008 :  13:59:30 Uhr  Profil anzeigen
danke samantha für deine hilfe.mein schwiegervater hat bereits mit ihr über das gesprochen,und sie weigert sich....wenn dann gehe ich gleich rechtliche schritte,denn mit ihr etwas zu diskutieren bringt nichts.
jetzt muss ich shcon wieder au neue job suche,denn auch wenn ich nicht pünktlich meine rechnung bezahle das werde ich betrieben und das geht halt einfach nicht...
ich versteh sie einfach nicht,ich habe immer alles gtan was sie gesagt hat....und der kleine felht mir richtig!!äuch überstunden hat sie nicht bezahlt,jedoch meine krankheiten und den spitalaufenthalt und ihre ferien bei meinem lohn abgezogen..
aber kann ich rechtliche schritte einleiten,trotzt dem das ich one verttrag gearbeitet habe,ich meine,sie kann alles behaupten,denn sie hat mir das geld bar gegeben ohne überweisung,so kann sie sagen,dass sie mich bezahlt hat....ich habe keine beweise dafür das sie mch nicht bezahlt hat....!!!!!!
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Samantha_80


1200 Beiträge

Erstellt  am: 02.06.2008 :  14:03:39 Uhr  Profil anzeigen
Ja Ornella, auch eine mündliche Abmachung ist gültig für beide Parteien.

Also ich rate Dir: sende Ihr einen eingeschrieben Brief, behalt unbedingt den Aufgabezettel mit einer Kopie des Briefes. Somit hast Du sie nachweislich gemahnt. Danach kannst Du bedenkenlos die Behörden einschalten!
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ornella

Schweiz
12 Beiträge

Erstellt  am: 02.06.2008 :  14:07:05 Uhr  Profil anzeigen
okey ich versuchs mal.ich danke dir sehr für deine ratschläge!!!!
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Isis

Schweiz
203 Beiträge

Erstellt  am: 09.06.2008 :  21:03:39 Uhr  Profil anzeigen
Weiss jemand wie das ausging? Würde mich interessieren
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