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Mondstern
Schweiz
3213 Beiträge |
Erstellt am: 21.07.2008 : 07:47:01 Uhr
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Ich suche im moment Infos an allen Ecken und Enden und da ich keinen Anwalt kontaktiere ist es relativ schwierig verlässliche Infos zu bekommen. Mein Freund und ich ziehen im Januar 09 zusammen. (wir heiraten nicht, ist gar kein Thema) Ich pendle 50% zu meinem Ex Mann, um da meine Kinder zu betreuen, jedes zweite Wochenende sind sie bei mir. Wie lange habe ich Anspruch auf Unterhalt? Wenn es nach meinem Ex geht, dann habe ich keinen. Habe aber auf der Seite www.konkubinat.ch folgendes gelesen:
2.1. Aufhebung der Unterhaltspflicht Die Unterhaltspflicht erlischt in jedem Fall, wenn der berechtigte geschiedene Ehegatte sich wiederverheiratet. Diesem Fall hat die Rechtsprechung das sogenannt qualifizierte Konkubinat gleichgestellt. Von einem solchen Konkubinat wird gesprochen, wenn die Partner während rund fünf Jahren in einer engen Beziehung leben und sich gegenseitig Leistungen bringen, wie sie in einer Ehe erbracht würden. Keinen Einfluss hat das qualifizierte Konkubinat auf die all-fällige Ausrichtung von Kinderalimenten.
Weiss jemand ob diese Aussage einer rechtlichen Grundlage entspricht?
Besten Dank für Eure Antworten. |
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Fiore
Schweiz
420 Beiträge |
Erstellt am: 21.07.2008 : 07:51:37 Uhr
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Solange du für dich alleine sorgen musst bzw. keinen EHEMANN hast, welcher für dich und deine Familie finanziell sorgen kann, muss er Unterhalt bezahlen. Oder wenn du so viel verdienst, dass du ihn Unterhalt geben musst. Falls keiner der beiden der Fall ist, muss er weiterhin zahlen. Das weiss ich so, weil mein Vater meiner Mutter auch keinen Unterhalt zahlen wollte und ihre Anwälte haben das so formuliert, wie es oben steht. Viel Glück! |
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Mondstern
Schweiz
3213 Beiträge |
Erstellt am: 21.07.2008 : 08:00:39 Uhr
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Also da ich nur 50% arbeite und die restlichen 50% bei meinen Kindern bin, komme ich natürlich überhaupt nicht über die Runden ohne Unterhalt. Ich kann ja auch nicht erwarten dass mein Freund für mich bezahlt, da ich ja nicht mal Zeit habe um unseren Haushalt zu schmeissen. Das heisst, wir teilen uns alle Aufgaben, da es anders nicht geht. |
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Fiore
Schweiz
420 Beiträge |
Erstellt am: 21.07.2008 : 08:32:46 Uhr
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du stehst gesetzlich im Recht. Wenn er also weiterhin so blöd tut, sprich mit deinem Anwalt darüber. Du stehst im Recht. Er muss dir Unterhalt zahlen unter diesen Umständen. Ganz klar. |
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Samantha_80
1200 Beiträge |
Erstellt am: 21.07.2008 : 08:36:05 Uhr
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Hoi Mondstern
Solange Du Dich um die Kinder kümmerst und deshalb nur 50% verdienst, muss Dein Ex für den Rest aufkommen. Wenn Du 5 Jahre mit Deinem Freund im Konkubinat gelebt hast, kann Dein Ex die Zahlungen anfechten. Wenn Dein Freund ein überdurchschnittliches Einkommen hat, kann Dein Ex Deine Unterhaltszahlungen schon früher anfechten (Achtung: Unterhaltszahlungen können auch rückwirkend angefochten werden!!).
Die Zahlungen für die Kids bleiben gleich.
D.h. der oben stehende Abschnitt stimmt, aber nicht in jedem Fall. Also wenn Du nach diesen 5 Jahren auf Sozialhilfe angewiesen wärst, dann müsste er weiterhin bezahlen, aber wenn Dein Freund "zu" viel verdient, dann kann er, je nach Richter, schon früher die Unterhaltszahlung einstellen.
LG Samantha |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 21.07.2008 : 11:59:53 Uhr
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Mondstern: Was steht denn im Scheidungsurteil, meistens ist das dort geregelt. |
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orphan
Schweiz
1730 Beiträge |
Erstellt am: 21.07.2008 : 13:33:15 Uhr
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@mondstern - ich weiss von mehreren Fällen, bei denen der Mann nichts mehr für die Exfrau bezahlen musste, sobald diese mit einem anderen Mann zusammen wohnte! Bei einem Fall reichte es sogar schon, dass der Mann beweisen konnte, dass die Frau in einer festen Beziehung lebt!
Du solltest deine Kraft dafür einsezten, dass er genügend Alimente für die Kinder bezahlt.
@fiore - weshalb bist du so sicher, dass mondstern rechtlich gesehen Unterhalt für sich beanspruchen darf, wenn sie mit einem Partner zusammen lebt? Alimente für die Kinder - das ist klar. Aber Unterhalt für sich? Um die Wohnung des Lebenspartners zu finanzieren?!? Da bin ich mir nicht so sicher. Das wäre meiner Meinung nach ja auch nicht fair gegenüber des Ex-Mannes!
Würde mich wirklich interessieren, wie die rechtliche Grundlage tatsächlich ist, bzw. ob das von Scheidung zu Scheidung unterschiedlich geregelt wird. So wie Inyuk sagt, dass es in den Scheidungsunterlagen stehen sollte.
Ich kenne keinen Fall, bei dem es sich so verhalten hat, wie das Samantha oder Fiore beschreiben. Sind das wieder kantonale Regelungen? |
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joja
Schweiz
109 Beiträge |
Erstellt am: 21.07.2008 : 14:33:38 Uhr
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Also, es kommt wirklich drauf an was bei der Scheidung geregelt wurde. Dies kann aus der Scheidungsakte entnommen werden und ist von Fall zu Fall verschieden.
Es gibt keine Scheidung bei der es gleich abläuft - ES KOMMT IMMER DARAUF AN, WIE FRAU UND MANN SICH BEI DER SCHEIDUNG GEEINIGT HABEN, RESPEKTIV, WAS DER RICHTER ENTSCHIEDEN HAT!
Bei mir ist es z.B so, dass mein Exmann mir höchstens drei Jahre weiterzahlen muss, ab dann, wo ich mit meinem Partner in einem Konkubinat zusammen wohne. |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 21.07.2008 : 15:32:25 Uhr
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Orphan: der Nacheheliche Unterhalt wir je nach situation, länge der Ehe, doppelverdiener, alter der Kinder etc., entschieden. Dann kommt es noch darauf an was Du für ein Richter hast. Je nach Richter gibt es mehr zu gunsten der Frau oder eben für den Mann. Das gleiche gilt für die dauer der Nachehelichen Unterhalts zahlungen. Normalerweise ist es so das wenn der Unterhaltsberechtigte in einem Konkubinat lebt das sich der Unterhalt verringert, in der höhe er summe und in der dauer.
Es gibt selten der Fall das der Ex - Mann noch voll Unterhalt zahlen muss für die Frau wenn diese wieder mit einem Partner zusammen lebt. Ob und wieviel man bekommt ist meistens im Scheidungsurteil geregelt, wenn nicht kann man den Unterhalt neu berechnen lassen und da kommt es dann auf den Richter an.
Es ist für einmal keine Kantönligeist regelung sonder eine die Situationsmässig individuell und je nach Richter anders geregelt wird. Das was Mondstern gefunden hat sind sogenannte Gesetzliche Richtlinien, die jeder Richter anders anwendet. |
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Mondstern
Schweiz
3213 Beiträge |
Erstellt am: 21.07.2008 : 18:19:54 Uhr
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Zitat: Original erstellt von: Inyuk
Mondstern: Was steht denn im Scheidungsurteil, meistens ist das dort geregelt.
In der Scheidungskonvention steht dass ich einen Monat noch den vollen Unterhalt bekomme, dann 11 Monate den halben, danach nichts mehr. Da ich aber nur 50% arbeiten kann wegen den Kindern, reicht mir das nicht. Kinderunterhalt bekomme ich leider auch nur die Hälfte des üblichen, weil im Scheidungsurteil drin steht, dass wir beide die Kinder 50% betreuen, was aber bei weitem nichts stimmt. Das Verhältnis sieht da ganz anders aus. Nach meinem Auszug betreue ich die Kinder an zwei bis drei Tagen, an einem Abend über Nacht und jedes zweite Wochenende ganz. Mein Ex betreut dann die Kinder an vier Abenden und jedes zweite Wochenende. Das heisst, dass sie und er die meiste Zeit schlafen wenn er sogenannt die Kinder betreut. |
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Mondstern
Schweiz
3213 Beiträge |
Erstellt am: 21.07.2008 : 18:34:14 Uhr
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Samantha80, bist Du Anwältin? |
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Unicorn
Schweiz
245 Beiträge |
Erstellt am: 21.07.2008 : 18:34:52 Uhr
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Zitat: Original erstellt von: Mondstern
Also da ich nur 50% arbeite und die restlichen 50% bei meinen Kindern bin, komme ich natürlich überhaupt nicht über die Runden ohne Unterhalt. Ich kann ja auch nicht erwarten dass mein Freund für mich bezahlt, da ich ja nicht mal Zeit habe um unseren Haushalt zu schmeissen. Das heisst, wir teilen uns alle Aufgaben, da es anders nicht geht.
Sorry Mondstern aber Dein Freund hat Dich mit Familie genommen und wenn ihr zusammen lebt dann finde ich das völlig in Ordnung und gehört dazu. Schließlich wollt ihr doch auch ein eigenes Kind!! Oder lebe ich jetzt völlig hinter dem Mond, dass es ausschließlich nur noch getrennte Kassen gibt (Ohne dich angreifen zu wollen) |
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nyri
Schweiz
158 Beiträge |
Erstellt am: 21.07.2008 : 18:38:10 Uhr
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mondstren, das klingt ziemlich umständlich und schwierig im alltag mit einem 100% job zu verwirklichen. bei der scheidung habt ihr das ja aber beide so besprochen und dem eingewilligt oder wolltest du es so gar nicht? |
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Mondstern
Schweiz
3213 Beiträge |
Erstellt am: 21.07.2008 : 18:44:01 Uhr
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Also ich denke dass wir getrennte Kassen haben werden. Aus dem Grund weil ich für meine Kinder bezahle. Das ist nun wirklich nicht seine Aufgabe. Es ist halt einfach schwierig das ganze zu regeln. Ich habe einen täglichen Weg von insgesamt über 2 Stunden um meine Kinder betreuen zu können. (da die Verbindung so schlecht sind und ich mir schlicht kein Auto leisten kann) Wenn ich meine Kinder bei meinem Ex Mann betreue, muss ich alles was ich in der Zeit brauche für die Kinder selber bezahlen. Also alle Nahrungsmittel, Medikamente, etc. Kann dadurch nicht 100% arbeiten, bekomme dann für meine "Arbeit" mit den Kindern gar nichts mehr. |
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Mondstern
Schweiz
3213 Beiträge |
Erstellt am: 21.07.2008 : 18:46:30 Uhr
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Zitat: Original erstellt von: nyri
mondstren, das klingt ziemlich umständlich und schwierig im alltag mit einem 100%job zu verwirklichen.bei der scheidung habt ihr das ja aber beide so besprochen und dem eingewilligt oder wolltest du es so gar nicht?
Ja klar haben wir das so besprochen. Nein besser gesagt wir haben das besprochen aber es läuft nicht alles so. In der Theorie tönt alles so gut und jetzt in der Praxis sieht es leider für ihn rosig und für mich düster aus. Das einzige was mir die Richterin sagte war, dass ich so am Existenzminimum lebe. Mehr sagte mir die gute Frau nicht. |
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Unicorn
Schweiz
245 Beiträge |
Erstellt am: 21.07.2008 : 18:51:12 Uhr
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Jetzt interessiert es mich aber doch noch mal Wie macht ihr das denn wenn ihr ein eigenes gemeinsames Kind habt? Dann bezahlt du und Dein Freund für das gemeinsame Kind und du musst dann noch alleine für Deine Kinder aufkommen? |
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Mondstern
Schweiz
3213 Beiträge |
Erstellt am: 21.07.2008 : 18:59:35 Uhr
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Ja klar, wieso sollte mein Freund für meine Kinder bezahlen?
Die haben einen Vater der zusammen mit seiner Freundin über 11`000 Fr. verdient, er muss bezahlen.
Aber da er sich natürlich da gut rausgeschlichen hat wegen der 50/50 Betreuung die ja gar nicht zutrifft, habe ich zuwenig Geld, dafür zuviel Arbeit und bei ihm ist es umgekehrt. (Natürlich nur was die Kinder anbelangt) |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 21.07.2008 : 19:05:35 Uhr
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Mondstern: in dem Fall kannst Du nichts machen, das Urteil ist sicherlich rechtskräftig. Das einzige was Du machen kannst ist eine neuberechnung für die Kinderallimente oder evtl. das alleinige Sorgerecht beantragen. weiss aber nicht ob das noch geht. Es sei Du kannst Deinem Ex Vernachlässigung der Kinder nachweisen oder wenn er sich vor seinen Betreuungstagen drückt. Vieleicht besprichst Du das mal mit einem guten Anwalt. |
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Unicorn
Schweiz
245 Beiträge |
Erstellt am: 21.07.2008 : 19:12:16 Uhr
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Aber guck mal Mondstern du lebst in einer neuen Eheähnlichen Gemeinschaft und Dein Ex Mann auch. Wieso sollte Dein Ex Mann Dir Unterhalt bezahlen wenn du doch arbeiten gehen kannst? Für die gemeinsamen Kinder ist es ganz klar dass er da zahlen muss. Wenn du es aber mal streng genommen so siehst, dann habt ihr beide nichts mehr miteinander zu tun (Kinder ausgenommen) Bitte korrigiere mich wenn ich jetzt total daneben liege. |
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Unicorn
Schweiz
245 Beiträge |
Erstellt am: 21.07.2008 : 19:32:38 Uhr
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Ich nochmal Also ich musste jetzt gerade doch mal mit meinem Mann darüber sprechen Und der hat mir mal eine ganz andere Sichtweise dargelegt und jetzt begreife auch ich Wenn ihr euch die Betreuungszeiten teilt und er an seinen Tagen mal nicht kann dann verlange doch an den Tagen wo er nicht kann eine Art Tagesmutter Entlöhnung. Dann ist es doch so eine Art Unterhalt. Aufgrund der Tatsache, dass Du wegen der Kinder nicht 100% arbeiten kannst aber das gerne würdest bleibt Dir ja gar nichts anderes übrig. Vielleicht könntest du das Deinem Ex ja so "verkaufen". |
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nivani
103 Beiträge |
Erstellt am: 21.07.2008 : 20:16:47 Uhr
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Wieso gehst du denn nicht einfach zu einem Anwalt/einer Anwältin? |
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Mondstern
Schweiz
3213 Beiträge |
Erstellt am: 21.07.2008 : 20:46:30 Uhr
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Zitat: Original erstellt von: Unicorn
Ich nochmal Also ich musste jetzt gerade doch mal mit meinem Mann darüber sprechen Und der hat mir mal eine ganz andere Sichtweise dargelegt und jetzt begreife auch ich Wenn ihr euch die Betreuungszeiten teilt und er an seinen Tagen mal nicht kann dann verlange doch an den Tagen wo er nicht kann eine Art Tagesmutter Entlöhnung. Dann ist es doch so eine Art Unterhalt. Aufgrund der Tatsache, dass Du wegen der Kinder nicht 100% arbeiten kannst aber das gerne würdest bleibt Dir ja gar nichts anderes übrig. Vielleicht könntest du das Deinem Ex ja so "verkaufen".
Diese Idee hatte ich auch schon. Aber er will keinen Rappen mehr bezahlen. @Nivani, wir haben die Scheidung ohne Anwalt geregelt, deshalb scheue ich jetzt den Gang zum Anwalt. |
Bearbeitet von: Mondstern am: 22.07.2008 12:17:39 Uhr |
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Samantha_80
1200 Beiträge |
Erstellt am: 22.07.2008 : 08:24:07 Uhr
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Hallo alle miteinander
Sorry, bin nicht mehr zum Antworten gekommen gestern. Also: Ich nehme an, dass Mondstern lesen kann, daher steht wohl in Ihrem Scheidungsurteil nichts über die weitere Bezahlung falls Sie nach der Scheidung im Konkubinat leben wird. In diesem Falle gelten die Richtlinien wie sie oben beschrieben sind. Natürlich kann ein Richter bei Wiederaufnahme dies auslegen wie er will, bzw. wie er es für "sinnvoll" hält (ob das dann auch sinnvoll ist, ist oft fragwürdig). Das heisst, falls Dein Ex, Mondstern, nicht mehr bezahlen will, muss er vor Gericht gehen um eine weitere Verfügung im Scheidungsurteil "einzuklagen".
Für eine genaue Analyse der Situation sind viele Faktoren zu beachten: Einkommen von Deinem Freund, Dein Einkommen, Euer Budget und Existenzminimum, das Einkommen von Deinem Ex und sein Existenzminimum, Alimente für die Kinder, Aufenthaltsort der Kinder, Sorgerechtsbestimmungen usw.
Oft werden im Konkubinat einfach die Einkommen beider Partner zusammengerechnet, und wenn Ihr dann "zu viel" verdient, muss Dein Ex nicht mehr bezahlen, dafür Dein neuer Freund. Dass das nicht unbedingt das ist was Du Dir wünschst, ist klar.
Wenn ich Dich wäre, würde ich einen guten Anwalt konsultieren, der Deine Lage konkret und sicher einschätzt. Dann hast Du wenigstens mal klare Antworten, und weisst, woran Du bist. Dann hast Du auch einen konkreten Anhaltspunkt, falls Dein Ex wieder vor Gericht zieht. Von aussen gesehen ist es nicht möglich eine zuverlässige Prognose zu machen.
Liebe Grüsse
Samantha |
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Mondstern
Schweiz
3213 Beiträge |
Erstellt am: 22.07.2008 : 09:57:28 Uhr
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Zitat: Also: Ich nehme an, dass Mondstern lesen kann, daher steht wohl in Ihrem Scheidungsurteil nichts über die weitere Bezahlung falls Sie nach der Scheidung im Konkubinat leben wird.
Also im Scheidungsurteil steht dass er einen Monat den vollen Unterhalt bezahlt, dann 11 Monate die Hälfte, danach nichts mehr. Falls seine Freundin schwanger wird, werden die Zahlungen eingestellt. Wenn ich nicht mit jemandem zusammen lebe, werde sie in so einem Fall 25% reduziert.
Ich lebe momentan auf dem Existenzminimum, wenn ich mit meinem Freund zusammen ziehe, fehlt mir nochmals ein rechter Betrag. Klar habe ich mit meinem Freund zusammen genügend Geld. Mein Ex Mann und seine Freundin nagen auch nicht am Hungertuch, die haben zusammen 4000 Fr. mehr als wir. Ist ja auch klar, da beide 100% arbeiten können. Und weil mein Ex nur die Hälfte der Kinderalimente bezahlt, weil im Scheidungsurteil steht dass er die Kinder 50% betreut. Das macht er aber nicht, will die Alimente aber auch nicht anpassen. Was mir etwas sauer aufstosst ist, dass ich allen entgegen gekommen bin. Mein Ex wollte die Kinder bei sich behalten, als ich sie mitnehmen wollte, die Kinder wollten die Schule nicht wechseln. Also haben wir uns entschieden sie dürfen bei meinem Ex bleiben, wir haben das gemeinsame Sorgerecht und ich pendle hin und her um für meine Kids zu sorgen. Für mich ist das ein erheblich grösserer Aufwand, zeitlich und finanziell und ich bekomm für meinen Kompromiss, mein Anstrengung nichts, kann dafür aber auch nicht mehr arbeiten um mehr zu verdienen. Würde ich noch vor der Scheidung stehen würde ich es diesmal dem Gericht überlassen, ein Urteil zu fällen und nicht mehr einfach dem Frieden zuliebe eine Kovention unterschreiben, die mein Ex Mann selber aufgesetzt hat. Ich bin selber schuld, ich wollte es ohne Streit und schnell hinter mich bringen, damit das ganze nicht unnötig in die Länge gezogen wird wegen den Kindern! Dafür habe ich nun eine Situation, mit der ich kaum über die Runden komme.
Samantha bist Du Anwältin? |
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Samantha_80
1200 Beiträge |
Erstellt am: 22.07.2008 : 11:03:22 Uhr
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Mondstern, Du hast ein PN :-) Bis später |
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nyri
Schweiz
158 Beiträge |
Erstellt am: 22.07.2008 : 11:13:10 Uhr
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mondstern, wie alt sind denn deine kinder?sind sie noch so klein,dass du sie jeweils den ganzen tag versorgen musst?du hast ja was von schule geschrieben,die sie nicht wechseln wollten, also sind sie doch eh viel dort,könntest du denn in der zeit nicht deine stellenprozente aufstocken? und dein freund,der liebt dich doch und ihr wolt zusammen ziehen und er wuste doch sicher lich gleich,dass du die kinder hast.ich finde,dass es dann selbstverständlich sein sollte und dazu gehört,dass er dich da mit unterstützt,auch finanziell!wäre das nciht sogar freier und ein schöneres gefühl,als immer noch vom ex geld zu bekommen und so in einer abhängigkeit zu stehen?und wenn ihr zusammen genug geld habt und über die runden kommt ist es doch okay so oder? |
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Mondstern
Schweiz
3213 Beiträge |
Erstellt am: 22.07.2008 : 11:49:12 Uhr
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Meine Kinder gehen alle zur Schule. Ich arbeite an den Tagen, an denen sie meistens in der Schule sind. Also, Montag und Dienstag den ganzen Tag und jeden zweiten Mittwoch den ganzen Tag. Aufstocken der Arbeit lohnt sich nicht. Ich kann nur noch Donnerstagmorgen und Freitagmorgen arbeiten, das würde bedeuten dass ich für nur 4 Stunden Arbeit einen dreistündigen Arbeitsweg hätte an den beiden Tagen. Natürlich gebe ich Dir ein Stück weit recht. Mein Freund wusste das ich Kinder habe. Aber ich kann doch nicht erwarten dass er mir mein finanzielles Loch stopft, wenn ich nur mit ihm zusammen lebe und keine Leistungen zB im Haushalt erbringe. Wenn wir zusammen ein Kind haben und ich die Arbeit reduzieren würde, dann ist es klar, dass er dann das übernimmt. Aber einfach nur so, weil ich für meine Arbeit bei meinem Ex Mann und für meine Kinder nichts bekomme, sollte er nicht dafür einspringen müssen. |
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nyri
Schweiz
158 Beiträge |
Erstellt am: 22.07.2008 : 14:44:14 Uhr
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baer du übernimmst doch sicherlich noch aufgaben im haushalt!? hm,und wenn ihr weiter in eine richtung zieht,also in die deiner kinder oder die der arbeit?echt eine schwieirge situation.also,ganz ehrlich,wenn du jetzt meine schwester oder beste freundin wärst würde ich sagen:"jetzt hast du dem zugestimmt und musst nun sehen,was du daraus machst!du musst dich wohl entscheiden,welche opfer du bereit bist zu bringen." |
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nyri
Schweiz
158 Beiträge |
Erstellt am: 22.07.2008 : 15:00:24 Uhr
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es soll natürlich ABER und nicht baer heissen |
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nivani
103 Beiträge |
Erstellt am: 22.07.2008 : 15:18:58 Uhr
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Mondstern, nimm dir eine Anwältin! Das ist alles viel zu komplex um hier in einem Forum gelöst zu werden. Wenn ich mich richtig erinnere bist du mit dem Ergebnis deiner Scheidungskonvention schon nicht so ganz glücklich die ihr selber aufgesetzt habt.
Wenn er das als aggressiven Akt sieht, so what - die beruhigen sich immer wieder . Und wenn dir trotzdem davor graut so schlag ihm eine Mediation vor. |
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