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fam.fern.
298 Beiträge |
Erstellt am: 29.07.2008 : 12:36:03 Uhr
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hallo ihr lieben ich hab mal ne frage oder eher fragen: wisst ihr wie man vorgeht, wenn man das kind des partners (noch nicht verheiratet) adoptieren möchte? soviel ich weiss, muss man ja gewisse zeit verheiratet sein oder reicht es, wenn man schon einige zeit im konkubinat lebt? und welche stelle wäre denn für sowas zuständig? was sind die voraussetzungen, damit die adoption auch bewilligt wird?
kann mir das jemand beantworten? helmi danke im voraus für eure infos... |
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Mira
379 Beiträge |
Erstellt am: 29.07.2008 : 12:46:43 Uhr
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Hallo fam.fern. Ich bin mir nicht mehr ganz sicher ob es 3 oder 5 Jahre sind, die ein Paar mindestens zusammenleben/verheiratet sein muss. Weiterhin wird verlangt, daß mindestens ein Partner einer regelmäßigen Arbeit nachgeht.
Mit einer Adoption erlöschen sämtliche rechtlichen Verbindungen des Kindes zu seinen leiblichen Verwandten des anderen Elternteils. Es gibt keine Unterhaltspflichten mehr, kein Erbrecht und auch kein Umgangsrecht. Also z.B. wenn Du ein Kind aus einer früheren Beziehung hast und es Dein neuer Lebenspartner adoptieren möchte erhälst Du von Deinem Exmann keine Alimenten mehr, das Kind kann nach seinem Tod nicht erben, etc. Der Vater des Kindes muss sein Einverständnis zur Adoption geben.
Zuständig dafür ist das Jugendamt. Erkundige Dich doch da mal - bevor ich mich jetzt da zu weit aus dem Fenster wage!
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Bearbeitet von: Mira am: 29.07.2008 12:55:35 Uhr |
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fam.fern.
298 Beiträge |
Erstellt am: 29.07.2008 : 12:53:01 Uhr
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hoi mira |
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Mira
379 Beiträge |
Erstellt am: 29.07.2008 : 12:56:33 Uhr
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Sorry, hatte etwas zu früh auf den flaschen Knopf gedrückt! |
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fam.fern.
298 Beiträge |
Erstellt am: 29.07.2008 : 13:03:48 Uhr
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supi danke.
ja weisst du das war genau meine befürchtung, dass der ERZEUGER wie ich ihn bloss nenne, sein einverständnis geben müsste.
er ist nämlich ein gewalttätiges ... und ich habe und will keinerlei kontakt mit ihm, denn dann könnte ihm ja plötzlich wieder einfallen das er mal ein kind gemacht hat. alimente krieg ich ohnehin keine.
mein mann(sind zwar noch nicht verheiratet aber ist halt doch MEIN mann) ist für meinen sohn der papi, er kennt nichts anderes.
aber ich fürcht das wird ganz schön komliziert werden. |
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Räubertochter
Schweiz
1834 Beiträge |
Erstellt am: 29.07.2008 : 14:04:56 Uhr
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Hallo fam.fern hatte der Vater denn garkeinen Kontakt zu seinem Kind? Wenn er dann zusätzlich die Alimente nicht bezahlt, und er durch seine Gewalttätigkeit eventuell nur unter aufsicht sein Kind sehen dürfte und dies nie genutzt hat, hast du beweise dafür, dass es ihn nie interresiert hat........ Weiss halt nicht genau wie das bei euch war. Aber wenn Meldungen über solche Vorkommnisse bestehen sollte es doch möglich sein. Ich geh jetzt mal Gogeln!
So: bei Wikipedia gefunden: Bei grober Verletzung Elterlichen Pflichten kann das Vormundschaftsgericht die fehlende Einwilligung durch Beschluss ersetzen. |
Bearbeitet von: Räubertochter am: 29.07.2008 14:15:25 Uhr |
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Mira
379 Beiträge |
Erstellt am: 29.07.2008 : 14:26:11 Uhr
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@fam.fern.: da ihr ja sowieso keinen Kontakt habt nehme ich in diesem Fall nicht an, dass es den "Erzeuger" gross interessieren würde - vielleicht ist er ja auch ganz froh drum. Erkläre dem Jugendamt, warum Du keinen Kontakt aufnehmen möchtest, dann läuft das Ganze nur über sie. Falls er wider Erwarten sich dagegenstellen würde kommt das Vormundschaftsgericht zum Zuge - wie von Räubertochter bereits erwähnt.
... also, bloss den Kopf nicht hängen lassen. |
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Räubertochter
Schweiz
1834 Beiträge |
Erstellt am: 29.07.2008 : 14:33:57 Uhr
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Hab grad in einem Forum gelesen dass eine Mutter (allerdings hatte sie das alleinige Sorgerecht) eine Nahmensänderung durchziehen konnte. Ganz ohne einverständniss des Vaters. (sie hatte einen anderen Mann geheiratet und seinen Namen angenommen.Ist jedoch keine Adoption.)Ich schau mal weiter. |
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Räubertochter
Schweiz
1834 Beiträge |
Erstellt am: 29.07.2008 : 15:11:56 Uhr
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Hilft dir sicher weiter. Gogel auf www.1eltern.ch ---- oben links blau und klein: Forumübersicht - diverse Rechtsfragen u..... - Sorgerecht - (thema auf seite 2:) adoption des Kindes vom gefühlsmässigen Vaters (nicht verheiratet.)
Konnte es leider nicht als Link reinstellen :-( Aber so findest du es sicher auch! |
Bearbeitet von: Räubertochter am: 29.07.2008 15:15:32 Uhr |
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orphan
Schweiz
1730 Beiträge |
Erstellt am: 29.07.2008 : 15:24:02 Uhr
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Hallo Zusammen
Das mit der Namensänderung geht. Meine Mutter hat das damals auch gemacht. Ich hatte also schon drei Nachnamen! Der Name meines Vaters bzw. Erzeugers, den Namen meines Stiefvaters und den Namen meines Mannes! Das ist dann aber halt nur eine Namensänderung und nicht eine Adoption. Aber soviel ich weiss, musste mein Vater damals auch sein Einverständnis geben! |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 29.07.2008 : 16:21:53 Uhr
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Fam.fer. Du muss mindestens 5 Jahre Verheiratet sein bevor Dein Partner Dein Kind Adoptieren kann. Das geht über die Vormundschaftsbehörde. Wenn Du nachweisen kannst das der "Erzeuger" in der ganzen Zeit keinen Kontakr pflegte zum Kind (egal ob er Alimente bezahlt oder nicht) dann kann die Vormundschaftsbehörde die Adoption ohne die Einwilliung des Leiblichen Vaters bewilligen. (Ist so ein hintertürchen) |
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fam.fern.
298 Beiträge |
Erstellt am: 29.07.2008 : 16:57:50 Uhr
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danke!so aussichtslos scheints ja doch nicht zu sein.
es ist eben so: ich war mit dem typ nicht allzulang zusammen. er fing mich dann an zu schlagen er wollte es auch beim kind, davon hielt ich ihn ab. etc. und brach mir vor meinem sohn die nase (da hat ich mich bereits von ihm getrennt). das ist natürlich alles dokumentiert.
er hätte das besuchsrecht unter aufsicht, hats aber gottseidank nie wahrgenommen, ich hätte auch alles getan um dies zu verhindern. er hat sich eh nie um das kind gekümmert. sowie ich ihn kenne hätte er das besuchsrecht eingefordert sobald ich die alimente bevorschussen hätte lassen und er deswegen betrieben worden wäre. als rache sozusagen.
nun gut, eure infos machen mir auf jeden fall mut. werd mal bei der amtvormundschaft nachfragen... |
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fam.fern.
298 Beiträge |
Erstellt am: 29.07.2008 : 17:06:50 Uhr
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@räubertochter:thank für die website. habs gefunden;-) nun bin ich schlauer |
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Räubertochter
Schweiz
1834 Beiträge |
Erstellt am: 29.07.2008 : 22:05:57 Uhr
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Ja, dann ist das sicherlich so, dass du seine Unterschrift nicht brauchst.... Ich drück dir ganz doll die Daumen und wünsche dir, dass du soetwas wie du mit deinem ex erlebt hast niemehr erleben musst! Viel Glück, für deine hoffendlich baldige gesetzlich geregelte Familie fern :-) oder wie ihr dann heissen werdet :-) Kleiner Tip, aber pssst...... bei den Ämtern manchmal auf le table hauen, wenns mal nicht vorwerts geht, und nicht den Kopf in den Sand stecken. |
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manu1976
Schweiz
22 Beiträge |
Erstellt am: 05.09.2008 : 12:33:57 Uhr
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hallo, ich hab genau das selbe problem....mein sohn ist heute 6 jahre alt und ich habe seit 5 jahren nichts mehr von meinem ex-mann gehört..dachte nun daran,meinen jetzigen partner, mit dem ich nun auch schon seit 4 jahre zusammen lebe und einen gemeinsamen sohne haben zu heiraten, damit er meinen sohn adoptieren kann. leider scheint das nicht zu funktionieren, weil man erst mal 5 jahre verheiratet sein muss! da ich keine ahnung habe wo mein ex mann lebt ( er hat auch nie alimente bezahlt) könnte das sehr schwierig werden! |
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Samantha_80
1200 Beiträge |
Erstellt am: 05.09.2008 : 13:24:05 Uhr
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Also man muss mindestens 5 Jahre verheiratet sein, nd der leibliche Vater des Kindes muss der Adoption zustimmen, sonst ist es so gut wie unmöglich.
In der Schweiz ist eine Adoption extrem aufwändig und kostet dementsprechend viel Geld. Konkubinat reicht leider nicht aus, es müssen 5 Ehejahre nachzuweisen sein.
Manu wie macht ihr denn das mit den Alimenten? |
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Juni
Schweiz
85 Beiträge |
Erstellt am: 05.09.2008 : 18:59:56 Uhr
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habe ein ähnliches problem, mein sohn ist jetzt 4.5 jahre, sein leiblicher vater hat ihn noch NIE gesehen. mein partner würde ihn eigentlich auch sehr gerne adoptieren. wir sind jedoch nicht verheiratet und können (im moment) auch nicht auf die alimentenbevorschussung verzichten. mir macht der gedanke aber schon angst, dass mein partner im falle das mir etwas passieren sollte, keinerlei recht auf das kind hat, für das er dessen ganzes leben lang gesorgt hat. und ein mann, der föllig unverantwortlich lebt (drogenprobleme usw) und sich kein bisschen um sein kind kümmert... naja, soviel zur gerechtigkeit... |
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Samantha_80
1200 Beiträge |
Erstellt am: 07.09.2008 : 09:27:41 Uhr
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@juni
Ob Dein Partner irgendwelche Rechte hat, würde die Vormunschaftsbehörde entscheiden wenn es soweit ist. Du kannst es in jedem Fall beurkunden und bei einem Notariat hinterlegen lassen, aber wie schon in einem anderen Beitrag erwähnt, ist es nur ein Wunsch von Dir als leibliche Mutter, der die Vormunschaftsbehörde prüft, und danach nach eigenem Ermessen berücksichtigt oder ablehnt.
Auf jedenfall brauchst Du aber für eine Adoption eine Unterschrift des in der Geburtsturkunde/Heimatschein eingetragenen Vaters. Es gibt einige Fälle, da ging das ohne Unterschrift des leiblichen Vaters, dabei waren auch drogenabhängige und schwer psychisch gestörte Erzeuger (meist schon bevormundet). Aber die 5 Jahre Ehe kann Dir nichts und niemand ersparen. Die müssen sein. Nach diesen 5 Jahre kannst Du es versuchen, allerdings würde ich mir nicht allzu viel Hoffnungen machen, eben wegen der Unterschrift des Vaters.
Trotzdem alle Gute und einen schönen Sonntag
Samantha |
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lAuRiNfAn
Schweiz
425 Beiträge |
Erstellt am: 07.09.2008 : 09:49:04 Uhr
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das Thema verfolgt dich Samantha :-)) Aber guten morgen erstmal! |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 07.09.2008 : 10:00:54 Uhr
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@ Juni u musst keine Angst haben. Wenn Dir was passieren sollte wird von der Vormundschaftsbehörde geprüft wie die Beziehung zwischen Deinem Kind und dessen " Stiefvater" ist. Klar rein rechtlich währe der Leibliche Vater an 1. Stelle doch wenn der keine Bezihung zum Kind hat und die Alimente bevorschusst werden hat der wenig chancen. Da kommt das Kind vorher zu Deinen Eltern als zum leiblichen Vater. |
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Samantha_80
1200 Beiträge |
Erstellt am: 07.09.2008 : 10:06:38 Uhr
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Guten Morgen Laurinfan
Ja kein Wunder, im Moment sind Adoptionen irgendwie überall ein grosses Thema... ;-) Komm schon gar nicht mehr da raus, nicht mal im Liliput:-)
Beim Avater von Manu hab ich aber gestutzt ;-)
LG
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lAuRiNfAn
Schweiz
425 Beiträge |
Erstellt am: 07.09.2008 : 10:12:43 Uhr
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schreib dir in der Küche! Möchte hier nicht fam.fern.'s thema zumüllen :o) |
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manu1976
Schweiz
22 Beiträge |
Erstellt am: 09.09.2008 : 08:00:09 Uhr
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hallo samantha80
das mit den alimenten ist ein weiterer punkt , bei dem ich an die decke springen könnte! seit zwei jahren kriege ich keine alimentenbevorschussung mehr da unsere gemeinde meinen lebenspartner überprüft und festgestellt hat, dass sein einkommen genug hoch ist um meinen sohn mitfinanzieren zu können...!!!! er hat somit keinerlei rechte, jedoch die pflichten darf er gerne übernehmen! in meinene augen eine riesen schweinerei! hab mir nun überlegt, meinen ex aussfindig zu machen und ihn zu zwingen eine vaterschaftsaberkennung zu unterschreiben...mir wäre es lieber wenn das kind vaterlos ist als dass es im schlimmsten fall zu meinem ex müsste, falls mir was passieren würde! ist zwar vielleicht nicht gerade die legalste art, aber ich seh sonst keinen weg! |
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 09.09.2008 : 08:59:22 Uhr
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Reg dich nicht auf, Manu. Dein Kind muss nicht zum "Ex", auch wenn dir etwas passiert. Wie ja schon gesagt, entscheidet die Vormundschaftsbehörde, was das Beste für das Kind ist. Und da dein Partner ja jetzt Bezugsperson ist und der Erzeuger weder Alimente bezahlt noch sich im geringsten ums Kind kümmert, wird er weder Interesse noch das Recht haben, das Kind "zu bekommen".
Im übrigen kannst du bei der Vormundschaftsbehörde deine Wünsche anbringen, wem du dein Kind anvertrauen möchtest. Die Vormundschaftsbehörde ist nicht verpflichtet, diese auch zu erfüllen, wird sie aber prüfen müssen. |
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Samantha_80
1200 Beiträge |
Erstellt am: 09.09.2008 : 09:53:41 Uhr
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Soweit mir bekannt ist, gibt es keine Vaterschaftsaberkennung, ausser nach einem negativen Vaterschaftstest (Extremfall, miest gerichtlich verordnet). Ansonsten gilt der eingetragene Vater als lieblicher Vater. Es wundert mich, dass DU keine Alimente bekommst, eine Bekannte von mir hat sich von Ihrem Freund wenige Monate nach der Geburt des gemeinsamen Kindes getrennt, und da er gerade nochmals eine Lehre angefangen hat, hatte er einen Lohn von nur 900.--. Trotzdem musste er montalich FR 300.-- Alimente bezahlen. Wurde aber vor Gericht entschieden. Daher wundert mich Deine Aussage "er verdient zu wenig" ein bisschen.
Dein Kind muss nicht zu ihm, vor allem nicht, wenn es seinen Vater noch nie gesehen hat und keine Beziehung zu ihm hat. Mach Dich nicht verrückt. Du kannst einen Vertrag notariell beurkunden lassen, und dann hinterlegen. Darin kannst Du Deinen Wunsch über die weitere Betreuung Deines Sohnes festhalten. Aber dieser Wunsch wird dann von der Vormunschaftsbehörde geprüft und entschieden, wie es weiter geht. Mehr kannst Du nicht machen. Leider hat die Vormunschaftsbehörde oft andere Kriterien wie eine Mutter ;-)
LG Samantha |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 09.09.2008 : 10:16:10 Uhr
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@ Manu Dein Kind kommt nicht zu deinem Ex - Mann, da dieser keine Bezihung zum Kind hat und Dein Sohn noch ein geschwister hat. Normalerweise trennt die Vormundschaftsbehörde keine Geschwister. Wenn Dein jetztiger Partner eine gute Bezihung zu Deinem Sohn hat bekommt er am ehesten den kleinen. Wenn ihr Verheiratet seid dann steht dein Ehemann an erster stelle. Wenn die Vormundschaftsbehörde sieht das die Kinder eine gute beziheung zu ihm haben dann bleiben beide bei ihm. Da der Kindsvater keine Beziehung zu deinem kind hat steht steht er an aller letzte stelle wenn es darum geht zu wem das Kind kommt wenn Dir was zustössen sollte. Mach Dich nicht verrückt dein Ex hat so gut wie keine Chance das Kind zu bekommen. |
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Sunshine 83
Schweiz
3 Beiträge |
Erstellt am: 09.09.2008 : 10:27:03 Uhr
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Hallo mitenand,
muss man wirklich 3-5 Jahre verheiratet sein, zum das Kind vom Partner zu Adoptieren? Ich bin jetzt ein bisschen geschockt. Wir dachten wir können heiraten und er könnte das Kind gleich adoptiern. LG |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 09.09.2008 : 11:10:54 Uhr
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Es müssen mindesten 5 Ehejahre sein,damit dein Partner das Kind Adoptieren kann. |
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Sunshine 83
Schweiz
3 Beiträge |
Erstellt am: 09.09.2008 : 12:09:06 Uhr
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Danke für die Auskunft. Gibt es keine möglichkeiten die adoption zu beschleunigen? |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 09.09.2008 : 12:31:02 Uhr
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Nein gibt es nicht. Diese regelung ist zum schutz des Kindes gedacht, es macht ja wenig sinn wenn man heiratet dann gleich adoptiert und nach 2 - 3 Jahren sich wieder scheiden lässt. Genau aus diesem grund ist die regelung neu auf 5 Ehejahre verlängert worden. Auch wenn 5 ehejahre keine garantie sind das es ewig hält. |
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Sunshine 83
Schweiz
3 Beiträge |
Erstellt am: 09.09.2008 : 12:49:26 Uhr
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Ja das ist eine gute begründung. Danke für die Auskunft. |
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Thema |
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