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krid
7 Beiträge |
Erstellt am: 08.09.2008 : 20:32:24 Uhr
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hallo zusammen. meine tochter ist 6 jahre alt. der vater und ich sind seit einiger zeit getrennt und meine tochter lebt bei mir. über das sorgerecht haben wir nie gesprochen, doch jetzt wird s thema. ausser der vaterschaftsanerkennung hat noch nie einer von uns etwas unterschreiben müssen. wer hat das sorgerecht? kann es sein dass das sorgerecht gar nicht geregelt ist? oder wird das automatisch geregelt. wie wird es überhaupt geregelt? an welche stelle muss ich mich wenden? |
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trulli8
Schweiz
1 Beitrag |
Erstellt am: 08.09.2008 : 20:47:49 Uhr
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hallo du als mutter hast eigentlich normalerweise das alleinige sorgerecht wenn ihr nicht verheiratet seid. bei uns war es so das wir von der geburt an einen vertrag auf der gemeinde abschliessen mussten dort ist alles geregelt die zeiten wann der vater die kleine haben kann und wie viel unterhalt er bezahlen muss. einen sogenannten unterhaltsvertrag ist das. kläre dich alles auf der gemeinde ab das ist ganz wichtig. hoffe konnte dir helfen. liebe grüsse und alles gute. |
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krid
7 Beiträge |
Erstellt am: 08.09.2008 : 20:53:40 Uhr
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Danke. das ist mir ganz neu. dem geh ich mal nach. ich denke aber nicht, dass er einen Vertrag bez. Sorgerecht unterschreiben würde.... |
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MARNY
Schweiz
597 Beiträge |
Erstellt am: 08.09.2008 : 20:54:20 Uhr
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Hallo krid,,habt ihr denn nach der Anerkennung keine provisorische Umgangsregelung gemacht?Normalerweise wird das gleich in einem Rutsch gemacht.Soll heissen es wird sofort geklärt wer wie wann das Kind betreut und einiges andere wichtige auch noch. |
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krid
7 Beiträge |
Erstellt am: 08.09.2008 : 20:55:38 Uhr
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nein das wurde in deutschland gemacht..... |
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MARNY
Schweiz
597 Beiträge |
Erstellt am: 08.09.2008 : 20:57:41 Uhr
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Upps Trolli hat die schon die besten Tipps gegeben,war ich nicht schnell genug. Viel Glück,,,,, |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 08.09.2008 : 20:58:27 Uhr
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Wenn Ihr nicht verheiratet seind hast Du automatisch das alleinige sorgerecht. Die Formundschaftsbehörde hilft Dir mit dem Unterhaltsvertrag und bei der Besuchsregelung. Er muss dann diesen Vertrag Unterschreiben ob er will oder nicht. |
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krid
7 Beiträge |
Erstellt am: 08.09.2008 : 21:00:21 Uhr
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Vielen dank. Ihr seid echt spitze! |
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VandeerPipe
Schweiz
192 Beiträge |
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MARNY
Schweiz
597 Beiträge |
Erstellt am: 08.09.2008 : 21:01:25 Uhr
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MOMENTMAL....aha also bist du Deutsche?Der Vater auch? Das Kind in Deutschland geboren??? Wir haben so etwas in DE nicht dass weiss ich ganz sicher,habe nämlich auch im vergangenen Jahr hier meinen Sohn geboren(komme auch aus DE)und das ist hier komplett anders.In Deutschland gilt so weit ich weiss,auch bei Unverheirateten neuerdings gemeinsames Sorgerecht,aber den hast du ja nicht unterschrieben,Tja also.wenn du das nicht willst brauchst du gar nichts unterschreiben. |
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krid
7 Beiträge |
Erstellt am: 08.09.2008 : 21:05:50 Uhr
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wir sind beide deutsche bzw. tochter und vater mit doppelstaatsbürgerschaft CH/De, meine tochter ist in der schweiz geboren. |
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MARNY
Schweiz
597 Beiträge |
Erstellt am: 08.09.2008 : 21:14:26 Uhr
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Hm-aber dann macht man die Vaterschaftsanerkennung aber doch in der Schweiz.Unser Sohn wurde hier geboren,wir haben unseren Wohnsitz hier, also mussten wir die Anerkennung auch hier machen.Komisch!!! Na ja aber wenn eben nichts schriftliches in der Form vorliegt,ist es bei dir wie und ob du ein gemeinsammes Sorgerecht möchtest.Ob Deutschland oder Schweiz das spielt keine Rolle. |
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krid
7 Beiträge |
Erstellt am: 08.09.2008 : 21:15:57 Uhr
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wir sind noch nicht lange in der schweiz. meine tochter wurde nur dort geboren. bis sie drei war waren wir in deutschland |
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MARNY
Schweiz
597 Beiträge |
Erstellt am: 08.09.2008 : 21:19:10 Uhr
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Aber wäre es denn so schlimm ein gemeinsames Sorgerecht?Ist er denn so schrecklich? |
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krid
7 Beiträge |
Erstellt am: 08.09.2008 : 21:57:10 Uhr
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Ein gemeinsames sorgerecht macht viele kleine entscheidungen zu riesen problemen, da alles abgestimmt werden muss. ich nehme das im falle natürlich in kauf, aber ich will wissen wie die rechtslage ist um kleine entscheidungen einfach selbst treffen zu können. |
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MARNY
Schweiz
597 Beiträge |
Erstellt am: 08.09.2008 : 22:38:00 Uhr
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Die kleineren Entscheidungen triffst doch du als Mutter ohnehin jeden Tag zig-mal,ich gehe davon aus das deine Tochter ja bei dir lebt.Wenn etwas grösseres ansteht zB.Schulwechsel,Nachhilfeunterricht,Urlaubsplanung oder Spitalaufenthalt etc. dann halt in Absprache.Ich habe das daals auch so gemacht,habe eine mittlerweile Erwachsene Tochter aus 1.Ehe und es st immer recht gut glaufen mit unserem gemeinsamen Sorgerecht.Du gibst adurch nichts aus der Hand und der Vater hat aber eben auch das Gefühl nicht aussen vor zu sein.Es gibt genug Väter die wollen von ihrem eigen Fleisch und Blut nichts wissen.Das finde ich wirklich schlimm. Also dann wünsche ich dir Mut für eine Entscheidung so oder so.
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Kathi1970
194 Beiträge |
Erstellt am: 09.09.2008 : 07:52:41 Uhr
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Wende Dich an die Vormundschaftsbehörde in Deinem Wohnort! In Deutschland gibt es automatisch das gemeinsame Sorgerecht, egal ob verheiratet oder nicht. Alleiniges Sorgerecht muss man immer vor Gericht erstreiten dort! Da das Kind aber in der Schweiz geboren wurde, gilt hier Schweizer Recht. Wenn nichts geregelt wurde, ist die Vormundschaftsbehörde zuständig! |
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Radiisli88
Schweiz
976 Beiträge |
Erstellt am: 10.09.2008 : 23:17:52 Uhr
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Du hast definitiv das alleinige Sorgerecht! Dies ha automatisch die Mutter! Allerdings kann der Kindesvater das Sorgerecht vor Gericht fordern. Und er hat das Recht, das Kind zu sehen, oder übers WE zu "haben".
Letztendlich, auch vor Gericht entscheidet dein Kind, bei wem es leben möchte. Sagt es klipp und klar, dass es bei Mama sein will, wird dies auch soi entschieden.
Ausnahmefälle gibt es, wenn das Umfeld oder besser gesagt das Zuhause nicht stimmt. |
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Inyuk
Schweiz
396 Beiträge |
Erstellt am: 11.09.2008 : 09:53:31 Uhr
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@pupsmups sorry aber ein 6 Jähriges Kind wird nicht vor Gericht aussagen müssen wo es leben will. Das ist erst mit 10 oder 12 Jahren der fall und das auch nur dann wenn die Eltern sich um die Kinder streiten. |
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tamae
37 Beiträge |
Erstellt am: 11.09.2008 : 21:32:17 Uhr
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wenn ihr nicht verheiratet seid. Hast du das alleinige sorgerecht. ICh und mein freund sind auch nicht verheiratet, und uns hat man gesagt, dass die mutter - also ich - das alleinige sorgerecht hat, solange wir nicht verheiratet sind. |
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Thema |
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