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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Ehe, Familie, Trennung und Scheidung
 Unterhalt - Neues Verfahren nach Scheidung
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pacoma

Schweiz
3 Beiträge

Erstellt am: 16.09.2008 :  12:49:29 Uhr  Profil anzeigen
Erstmal Hallo Zusammen

Ich bin auf der Suche nach einer Antwort.
Meine Ex-Frau und ich sind seit Februar 2008 rechtlich geschieden. Im Scheidungsurteil ist der Unterhaltbeitrag für unsere gemeinsame Tochter (4J) festgehalten worden. Ebenso ist dort der Verzicht auf Unterhalt meiner Ex-Frau niedeergeschrieben.
Nun mein Problem, meine Ex wollte immer im zusammenhang mit dem Besuchen unsere Tochter Geld von mir, welches ich Ihr anfangs auch gegeben habe. Nun habe ich mich davon distanziert und seit her droht mir meine Ex mit einer Klage. Sie will nochmals vor Gericht und für sich nun auch Unterhalt einfordern.

Kann Sie das???

Inyuk

Schweiz
396 Beiträge

Erstellt  am: 16.09.2008 :  13:04:09 Uhr  Profil anzeigen
soviel ich weiss kann sie nur die Alimentenhöhe neu regeln lassen, jedoch nicht den Nacvhehelichenunterhalz verzicht auflösen.
Eine chance auf abänderung der Zahlungen hat sie sowiso nur wenn Deine Ex nachweisen kann das Du erheblich mehr Verdienst als zum Zeitpunkt der Ehescheidung. Das ( wenn ich es richtig im kopf habe) müsste aber mind. 300.- mehr sein. Wenn sie bei Deinem Lohn nichts verändert hat kann sie sowiso nichts an den Zahlungen änder, wenn die Scheidung rechtskräftig ist.
Lass Dich nicht verrückt machen, viel änder kann sie nicht mehr und meines wissens kann sie den Unterhaltsverzicht auch nicht mehr rückgängig machen.
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pacoma

Schweiz
3 Beiträge

Erstellt  am: 16.09.2008 :  13:09:28 Uhr  Profil anzeigen
Vielen Dank für die beruhigende Antwort. Die Situation ist die, der Unterhalt für unsere Tochter war auf 670.- angesetzt und ich habe freiwillig auf 1000.- aufgestockt. Ich habe auch kein Problem mit dem Unterhalt für die Tochter sondern nur, dass Sie nun auch noch für sich Unterhalt haben will. Und leider ist die Situation so, dass ich 1000.- mehr verdiene als zum Zeitpunkt der Scheidung.
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Inyuk

Schweiz
396 Beiträge

Erstellt  am: 16.09.2008 :  13:17:32 Uhr  Profil anzeigen
gut dann kann sie eine neue Verhandlung verlangen für die neuberechnung der Alimnete. Wenn Du jedoch nachweisen kannst dass Du freiwillig schon mehr bezahlt hast als angesetzt wird das gericht kaum noch höher gehen mit den alimenten als die 1000.-
Vieviel mehr Du zu bezahlen hättest weiss ich nicht, am besten fragst Du da Deinen anwalt. Vieleicht könnt Ihr das auch aussergerichtlich lösen. Drücke Dir auf jeden fall die Daumen. Aber bitte nagle mich nicht fest wegen der rückgängikeit des Unterhaltsverzichts. Mir wurde erklärt das nach rechtskäftigkeit des Scheidungsurteils nur noch die Kinder-Alimente neu berechnet werden können und alles ander nicht mehr. Aber da Du 1000.- mehr verdiest bekommt Deine Ex sicherlich mehr kinderalimente, wieviel mehr weiss ich aber nicht. Vieleicht kann man Dir bei der Gemeinde auf dem Sozialdienst weiterhelfen mit den Berechnungen.
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pacoma

Schweiz
3 Beiträge

Erstellt  am: 16.09.2008 :  13:19:07 Uhr  Profil anzeigen
Bin Dir sehr dankbar, da schlafe ich doch viel beruhigter. Danke
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MARNY

Schweiz
597 Beiträge

Erstellt  am: 16.09.2008 :  16:54:01 Uhr  Profil anzeigen
Hallo pacoma,ich gönne dir den ruhigen Schlaf,,,aber,,,so weit ich weiss ist Verzicht auf Ehegatten Unterhalt nicht so ohne.Denn geht es deiner Ex-Frau mal wirtschaftlich schlecht und sie wäre auf Sozialhilfe angewiesen könnte das zur Ablêhnung des Amtes kommen und sie deiner Ex-Frau dann raten dieses Urteil anzufechten.Ausschlaggebend ist das das Kind noch recht klein ist.Also ich würde mich diesbezüglich noch mal schlau machen,könnte helfen,vielleicht weiss auch ein anderes Forummitglied da noch mehr.
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MARNY

Schweiz
597 Beiträge

Erstellt  am: 16.09.2008 :  17:08:27 Uhr  Profil anzeigen
Ich möchte dir aber noch sagen dass 1000 CHF nicht so wahnsinnig viel an Unterhalt ist,wenn man bedenkt das deine Ex vielleicht nur max 60 % gehen kann und das auch nur mit Betreuung,die kostet ja nun mal auch, ganz zu schweigen von Arztrechnungen bzw. Krankenkasse.Ich hätte freiwillig nicht auf Unterhalt verzichtet,verstehe aber auch ihren Anwalt nicht.Ist vielleicht nicht das was du jetzt hören möchtest aber so ist es.Bei Geld gibts meistens Krach,war schon immer so..
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Inyuk

Schweiz
396 Beiträge

Erstellt  am: 16.09.2008 :  17:23:11 Uhr  Profil anzeigen
habe noch eine kurze frage habt wie habt Ihr die Scheidung gelöst ( gemeinsames Begehren, Teileinigung oder auf klage wegen unzumutbarkeit) das hat je nach dem auch noch einen einfluss darauf ob sie das rechtskräftige Urteil ändern kann oder nicht. Wobei wenn es seit Feb. rechtskräftig ist wird es eher schwierig. Darf ich fragen wie Alt Deine Tochter ist?
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