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Thema |
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biker
Schweiz
4 Beiträge |
Erstellt am: 03.09.2008 : 20:06:34 Uhr
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Hallo ich werde vieleicht götti welche rechte und pflichten habe ich da muss ich 18 sein oder nicht etc? danke für eure hilfe |
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siby
3025 Beiträge |
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Meeris
Schweiz
384 Beiträge |
Erstellt am: 03.09.2008 : 20:16:45 Uhr
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Hallo Niker Gesetzlich gesehen hast Du als Götti nichts, es ist nur eine (Kirchliche) tratition. Alter ist auch egal. Ich hoffe ich konnte dir helfen. Gruss Meeris |
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biker
Schweiz
4 Beiträge |
Erstellt am: 03.09.2008 : 20:30:32 Uhr
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Danke für die hilfe hat mir sehr geholfen und ich heisse biker und nicht niker aber ist schon ok
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Meeris
Schweiz
384 Beiträge |
Erstellt am: 03.09.2008 : 21:24:12 Uhr
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biker, entschuldigung.... |
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biker
Schweiz
4 Beiträge |
Erstellt am: 03.09.2008 : 21:24:50 Uhr
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macht nüt isch easy
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Meeris
Schweiz
384 Beiträge |
Erstellt am: 03.09.2008 : 21:47:32 Uhr
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DANKE |
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Velofahrer
311 Beiträge |
Erstellt am: 03.09.2008 : 22:42:25 Uhr
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Zitat: Original erstellt von: biker
Hallo ich werde vieleicht götti welche rechte und pflichten habe ich da muss ich 18 sein oder nicht etc? danke für eure hilfe
Also auf diesem Gebiet bin ich Experte.
Rechte hast du keine, du bist in erster Linie auf den guten Willen der Kindeseltern angewiesen, dass du dich mit dem Kind abgeben darfst.
Mit den Pflichten verhält es sich unterschiedlich... und je nach Lebens-Einstellung.
Es wäre wünschenswert dem G-Kind an Geburtstag und Weihnachten ein Geschenk persönlich zu überreichen. Und wenn du kein 0-8-15 Götti sein möchtest, siehst du den kleinen nicht nur an den beiden oben erwähnten Tagen im Jahr, sondern siehst in auch sonst ab und zu mal und unternimmst etwas mit ihm. Wenn es auch "nur" mit den Autöli spielen ist oder am Anfang die Windeln zu wechseln. |
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Meeris
Schweiz
384 Beiträge |
Erstellt am: 03.09.2008 : 22:53:41 Uhr
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Velofahrer, gut geschrieben, stimme ich dir zu. |
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biker
Schweiz
4 Beiträge |
Erstellt am: 05.09.2008 : 06:14:40 Uhr
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merci viel mal für alles |
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Pipsi
223 Beiträge |
Erstellt am: 05.09.2008 : 09:21:21 Uhr
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@Velofahrer ja wirklich gut geschreiben, ja das wäre für die Eltern und die Kinder wünschenswert - leider habe meine dies auch nicht. Schade, dass nicht alle so denken.... |
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Blackbird
66 Beiträge |
Erstellt am: 05.09.2008 : 10:36:35 Uhr
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Ist es zum Teil nicht auch so, das der Götti oder die Gotte "einspringen", sollte den Eltern etwas geschehen? |
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Samantha_80
1200 Beiträge |
Erstellt am: 05.09.2008 : 10:47:09 Uhr
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In der katholischen Kirche soll, wann immer möglich, einem Täufling eine Person zur Seite zu gestellt werden, die ihn auf dem Weg zur Taufe begleiten und für seine rechte Vorbereitung gegenüber der Gemeinde bürgen soll. Aus dieser Aufgabe entwickelte sich im Laufe der Kirchengeschichte das Patenamt. Ein Pate übernimmt bei der Kindstaufe die Mitverantwortung, dass das Kind den Glauben, auf den es getauft worden ist, erfahren und selbst leben kann.
Aha, das sagt das schlaue Internet über die Katholiken...
Die Paten vertreten gegenüber dem Täufling die christliche Gemeinde. Sie sollen für den Täufling beten, ihm in Notlagen beistehen und ihm helfen, ein lebendiges Glied der Kirche Jesu Christi zu werden. Da die Konfirmation das bewusste Ja zur Taufe darstellt, endet das Patenamt formal mit der Konfirmation des Täuflings.
Ein Patenamt ist in der Bibel nicht vorhanden. Eine Taufe ist auch ohne Paten gültig, jedoch sollen bei Kindern (unter 14 J.) mindestens zwei Paten benannt werden.
Die Zahl der Paten war – abgesehen vom Adel – für ein Kind bis ins 20. Jahrhundert auf 2-3 beschränkt.
In der altreformierten Gemeinde übernimmt die Gemeinde die Funktion des Paten.
Wenn der Pate nicht der taufenden Gemeinde angehört, ist ein Patenschein erforderlich, der von der Gemeinde des Paten ausgestellt wird. Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem in vielen Gemeinden bei der Taufe überreichten Patenbrief. Während ersteres ein rein amtliches Dokument zur Feststellung der Patenberechtigung ist (und i. A. bei der Kirche verbleibt), handelt es sich bei letzterem um eine Urkunde.
Und das die Protestanten... |
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siby
3025 Beiträge |
Erstellt am: 05.09.2008 : 10:47:26 Uhr
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Blackbird, das war wohl früher mal der Grundgedanke, ein Götti/Gotti muss aber nicht einspringen.
Ich wollte das übrigens schriftlich festhalten, wohin unsere Kinder kommen sollen, falls uns etwas passieren sollte bevor die Kids volljährig sind. Ich wollte dies auch amtlich machen und hab deswegen einen Brief an die Gemeinde geschrieben.
Darauf kam ein Brief zurück.
Bla bla
"Wir haben Verständnis dafür, dass Sie sich um das Wohlergehen ihrer Kinder im Falle eines gemeinsamen Ablebens Sorgen machen und nehmen ihren Wunsch zur Kenntnis. Die Vormundschaftsbehörde ist verpflichtet, jederzeit das Nötige anzuordnen, was dem Kindeswohl dient. Sie hat von Amtes wegen in der von Ihnen geschilderten Situation zu prüfen, welche Massnahmen und welche Unterbringung am besten auf das Wohl der Kinder gerichtet sind. Ihrem Wunsch entsprechend kann eine Platzierung be Verwandten oder den Kindern nahestehenden Personen durchaus naheliegend und im Interesse der Kinder sein. Im Voraus eine verbindliche Anordnung zu treffen ist jedoch nicht möglich."
Bla bla
ich hab also nicht wirklich ein Mitspracherecht, ob die Kinder in so einer Situation dann zum Götti/Gotti/Grossmami kommen. |
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watschli
Schweiz
138 Beiträge |
Erstellt am: 05.09.2008 : 10:49:05 Uhr
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@blackbird
von dem habe ich auch schon gehört, aber ich denke wenn man Götti oder Gotte ist und nicht verwandt ist, gehen die Kinder wahrscheinlich eher zu den Verwandten. Ich denke das war früher so, aber heutzutage..denke ich nicht. |
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siby
3025 Beiträge |
Erstellt am: 05.09.2008 : 10:51:31 Uhr
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Hmm also von den Paten unserer Kids wurde keine Bestätigung verlangt, ob und warum oder von welcher Kirche sie getauft wurden bzw. welcher Kirche sie angehören.
Der Götti von meiner Kleinen ist aus der Kirche ausgetreten (mein Mann auch). Da hat keiner danach gefragt. |
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 05.09.2008 : 10:55:24 Uhr
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Watschli, wie Siby gerade geschrieben hat, klärt die Vormundschaftsbehörde in einem solchen Fall objektiv (hoffentlich) ab, welches die beste Lösung für die Kinder ist. Und ob diese Lösung blutsverwandt ist oder nicht, spielt hoffentlich keine Rolle. Ich stelle mir gerade mit Schrecken vor, dass meine Kinder im Falle meines frühzeitigen Ablebens zu meiner Schwester kommen - oder meinem Bruder! Ogottogott! Da habe ich aber viele Freunde/Freundinnen (Gotti/Götti!), wo sie besser aufgehoben wären.
Abe da ich sowieso nicht gedenke, in nächster Zeit zu sterben, habe ich beschlossen, solche Gedanken zu verdrängen. Bis mein Jüngster auf eigenen Beinen stehen kann, müsst ihr mich also ertragen... |
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Samantha_80
1200 Beiträge |
Erstellt am: 05.09.2008 : 11:02:26 Uhr
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Zitat: Original erstellt von: siby
Ich wollte das übrigens schriftlich festhalten, wohin unsere Kinder kommen sollen, falls uns etwas passieren sollte bevor die Kids volljährig sind. Ich wollte dies auch amtlich machen und hab deswegen einen Brief an die Gemeinde geschrieben.
"Wir haben Verständnis dafür, dass Sie sich um das Wohlergehen ihrer Kinder im Falle eines gemeinsamen Ablebens Sorgen machen und nehmen ihren Wunsch zur Kenntnis. Die Vormundschaftsbehörde ist verpflichtet, jederzeit das Nötige anzuordnen, was dem Kindeswohl dient. Sie hat von Amtes wegen in der von Ihnen geschilderten Situation zu prüfen, welche Massnahmen und welche Unterbringung am besten auf das Wohl der Kinder gerichtet sind. Ihrem Wunsch entsprechend kann eine Platzierung be Verwandten oder den Kindern nahestehenden Personen durchaus naheliegend und im Interesse der Kinder sein. Im Voraus eine verbindliche Anordnung zu treffen ist jedoch nicht möglich."
Bla bla
ich hab also nicht wirklich ein Mitspracherecht, ob die Kinder in so einer Situation dann zum Götti/Gotti/Grossmami kommen.
Ja Siby, das ist für viele ein grosses Problem. Wobei ich sagen muss, dass, wenn Du das willst, kannst Du einen beurkundeten Vertrag in dem Amtsnotariat Deiner Gemeinde hinterlegen, dann ist die Vormunschaftsbehörde gewzungen, den von Dir gewünschten Platz für Deine Kinder zu prüfen. Aber, wenn sie den Platz für nicht gut empfinden, geben sie die Kinder natürlich nicht dahin. Dann kannst Du aber halt schon bei der Hinterlegung mit demjenigen abspechen, dem Du die Kinder hättest geben wollen, dass er da Urteil der Vormunschaftsbehörde anfechtet usw. Ist aber ein langer Weg, und ich finde es lohnt sich bestimmt nicht, wegen diesem "Wunsch" (mehr ist es ja leider nicht) eine Notarielle Beurkundung sowie die Hinterlegung zu bezahlen. |
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siby
3025 Beiträge |
Erstellt am: 05.09.2008 : 11:07:25 Uhr
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Samantha ich hab ja auch nicht vor frühzeitig zu sterben. Es war mir einfach ein Anliegen, dies geklärt zu haben. Ich hoffe natürlich auch, falls es doch so sein sollte, dass das Jugendamt objektiv beurteilt und den besten Platz für die Kinder aussucht. Mir ist einfach wichtig, dass die beiden zusammenbleiben können und sie in unserem Sinne erzogen werde. |
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Samantha_80
1200 Beiträge |
Erstellt am: 05.09.2008 : 11:47:16 Uhr
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Ja siby, man weiss ja nie, was passiert. Daher fände ich eine Absicherung auf rechtlicher Ebene auch nicht schlecht. Nur leider gibts das (noch) nicht. Wobei ich auch sagen muss, dass es manchmal ganz gut ist, wenndie Vormunschaftsbehörde ein Auge drauf hat.. aber halt eben nicht in allen Fällen!! |
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Thema |
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