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Thema |
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shii
Schweiz
16 Beiträge |
Erstellt am: 14.09.2008 : 23:18:41 Uhr
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Hallo zusammen,
Ich bin im neunten Monat schwanger und arbeitslos und zu 20% habe ich eine Arbeit. Jetzt hat mir die Arbeitslosen mittgeteilt,das die Krankentaggelder ausgeschöpft sind ab dem 29. August, wo ich ja noch Geld erhalten habe und beim 20% Job bin ich beurlaubt.
Nun ganz wichtige Frage:
Mein Geburtstermin ist der 18.September, wird nach meiner Geburt meines Kindes, den Mutterschafturlaub bezahlt bez. das Arbeitslosengeld das ich bisher bezogen habe zu 80% entschädigt obwohl ich das KRANKENTAGGELD AUSGESCHÖPFT HABE? Ich wäre um jede Antwort froh! Danke |
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orphan
Schweiz
1730 Beiträge |
Erstellt am: 14.09.2008 : 23:39:27 Uhr
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@shii - das ist ein ziemlich kompliziertes Thema. Ich habe gerade versucht, über das Internet diesbezüglich etwas zu finden.
Ich glaube, dass dies ziemlich unterschiedlich sein kann. Je nach Kanton, Arbeitgeber etc.
Ich würde dir raten, möglichst bald bei den Fachleuten Rat zu holen! Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass du noch Geld bekommst, wenn das Krankentaggeld bereits ausgeschöpft ist. |
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orphan
Schweiz
1730 Beiträge |
Erstellt am: 14.09.2008 : 23:43:24 Uhr
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vielleicht hilft dir das weiter? Hab ich auf dem Internet gefunden:
Ich bin seit über 30 Tagen arbeitsunfähig und erhalte keine Arbeitslosentaggelder mehr. Ich werde bald ein Kind bekommen: Werde ich trotzdem Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben? Arbeitslose Personen, die wegen einer Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend keine Arbeit aufnehmen können, haben während höchstens 30 aufeinander folgenden Tagen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 30 Tage dauert, wird der Anspruch auf Taggelder eingestellt, bis die Person wieder vermittlungsfähig ist, d.h. in der Lage, wieder eine Arbeit aufzunehmen. Eine Frau, die sich zum Zeitpunkt der Niederkunft in dieser Situation befindet, hat dennoch Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.
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Bearbeitet von: orphan am: 14.09.2008 23:43:50 Uhr |
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orphan
Schweiz
1730 Beiträge |
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Nuggitante
Schweiz
1352 Beiträge |
Erstellt am: 14.09.2008 : 23:51:32 Uhr
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hallo
auf der seite www.treffpunkt-arbeit.ch findest du alle fragen und antworten rund um die arbeitslosigkeit. auch das gesetz kannst du da nachlesen.
und hier ist eine antwort auf deine frage: www.treffpunkt-arbeit.ch/arbeitslos/faq/frage_15/
Nuggitante |
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orphan
Schweiz
1730 Beiträge |
Erstellt am: 14.09.2008 : 23:53:29 Uhr
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@nuggitante - da hattest du mehr Glück beim "surven" - auf diese tolle Aussage bin ich nicht gestossen.
@shii - das sieht doch gut aus für dich - oder?!? Und übrigens, viel Glück für die Geburt! |
Bearbeitet von: orphan am: 14.09.2008 23:54:09 Uhr |
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shii
Schweiz
16 Beiträge |
Erstellt am: 15.09.2008 : 00:00:28 Uhr
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Oh danke viel mal! Bin fast mit den nerven durch...Danke viel mal für Eure tollen Hilfen!!!! Gehe aber trotzdem zur Ausgleichskasse. Zum Glück habe ich die Anmeldung gemacht. Allen gute Zeit und gute Nacht. |
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Radiisli88
Schweiz
976 Beiträge |
Erstellt am: 15.09.2008 : 00:04:05 Uhr
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Hallo,
Du bist arbeitslos und hast eine 20% Stelle??? |
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orphan
Schweiz
1730 Beiträge |
Erstellt am: 15.09.2008 : 00:08:54 Uhr
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Wieso denn nicht, pupsmups. Sie ist vielleicht 80% arbeitslos? Einige sind froh darüber, wenn sie nur schon 20% arbeiten können, bis sie wieder eine 100% Arbeitsstelle finden. |
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Radiisli88
Schweiz
976 Beiträge |
Erstellt am: 15.09.2008 : 00:24:07 Uhr
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@ Orphan
Ja, aber dann ist sie ja nicht arbeitslos, das heisst ja ohne Arbeit. Eine 20% Stelle nenn ich auch Arbeit, du nicht? |
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Nuggitante
Schweiz
1352 Beiträge |
Erstellt am: 15.09.2008 : 00:26:39 Uhr
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@ pupsmups
normalerweise arbeite man 100%. wenn man nun diese stelle verliert, man aber eine stelle mit weniger % findet, ist man für die restlichen % arbeitslos und hat anrecht auf arbeitslosengelder, sofern man die bedingungen dafür erfüllt. kannst mal auf www.treffpunkt-arbeit.ch nachlesen, wie das gehandhabt wird.
nuggitante |
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Nuggitante
Schweiz
1352 Beiträge |
Erstellt am: 15.09.2008 : 00:27:49 Uhr
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oder jemand der mind. 12 monate 50% gearbeitet hat und seine stelle verliert, aber eine mit 20% findet, hat anrecht auf 30% arbeitslosengeld.
Nuggitante |
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orphan
Schweiz
1730 Beiträge |
Erstellt am: 15.09.2008 : 00:35:27 Uhr
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@pupsmups - klar ist eine 20%-Stelle auch "arbeit". Hab ich je etwas anderes behauptet? Aber es kann ja sein, dass andere Leute zu wenig Geld verdienen mit einer 20%-Stelle weil sie eigentlich 100% bräuchten?!? Und dann, wenn sie nämlich keine 100%-Stelle finden, sind sie arbeitslos ... in diesem Fall zu 80%! |
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Radiisli88
Schweiz
976 Beiträge |
Erstellt am: 15.09.2008 : 00:58:05 Uhr
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Ich hab ja nur gefragt. |
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fabian
Schweiz
560 Beiträge |
Erstellt am: 15.09.2008 : 09:15:55 Uhr
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Hallo Sihi
Also der Anspruch ist ganz bestimmt nicht kantonal unterschiedlich, da das Arbeitslosengesetz wie die Mutterschaftsentschädigung eidgenössische Gesetze sind. Siehe mal diese Seite, da steht alles über den Anspruch, die Anmeldung, Berechnung der Entschädigung etc. drin. Du hast ganz bestimmt Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung, Du musst Dich aber selber bei der Sozialversicherungsanstalt Deines Kantons wenden bzw. kannst Du die Formulare auch hier runterladen, schliesslich sind es ja eidgenössische Formulare:
www.svasg.ch/de/produkte/mse/leistungen/
Ich wünsch Dir eine glückliche Restschwangerschaft und mach Dir keine Sorgen, kommt schon gut mit der Mutterschaftsentschädigung.
Liebe Grüsse |
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