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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Rund um Schwangerschaft - Babywunsch, Schwanger...
 Mutterschaftsentschädigung, schwanger & arbeitslos
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shii

Schweiz
16 Beiträge

Erstellt am: 14.09.2008 :  23:18:41 Uhr  Profil anzeigen
Hallo zusammen,

Ich bin im neunten Monat schwanger und arbeitslos und zu 20% habe ich eine Arbeit.
Jetzt hat mir die Arbeitslosen mittgeteilt,das die Krankentaggelder ausgeschöpft sind ab dem 29. August, wo ich ja noch Geld erhalten habe und beim 20% Job bin ich beurlaubt.

Nun ganz wichtige Frage:

Mein Geburtstermin ist der 18.September, wird nach meiner Geburt meines Kindes, den Mutterschafturlaub bezahlt bez. das Arbeitslosengeld das ich bisher bezogen habe zu 80% entschädigt obwohl ich das KRANKENTAGGELD AUSGESCHÖPFT HABE?
Ich wäre um jede Antwort froh! Danke

orphan

Schweiz
1730 Beiträge

Erstellt  am: 14.09.2008 :  23:39:27 Uhr  Profil anzeigen
@shii - das ist ein ziemlich kompliziertes Thema. Ich habe gerade versucht, über das Internet diesbezüglich etwas zu finden.

Ich glaube, dass dies ziemlich unterschiedlich sein kann. Je nach Kanton, Arbeitgeber etc.

Ich würde dir raten, möglichst bald bei den Fachleuten Rat zu holen! Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass du noch Geld bekommst, wenn das Krankentaggeld bereits ausgeschöpft ist.
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orphan

Schweiz
1730 Beiträge

Erstellt  am: 14.09.2008 :  23:43:24 Uhr  Profil anzeigen
vielleicht hilft dir das weiter? Hab ich auf dem Internet gefunden:

Ich bin seit über 30 Tagen arbeitsunfähig und erhalte keine Arbeitslosentaggelder
mehr. Ich werde bald ein Kind bekommen: Werde ich trotzdem Anspruch auf
Mutterschaftsentschädigung haben? Arbeitslose Personen, die wegen einer Krankheit
oder eines Unfalls vorübergehend keine Arbeit aufnehmen können, haben während
höchstens 30 aufeinander folgenden Tagen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Wenn
die Arbeitsunfähigkeit länger als 30 Tage dauert, wird der Anspruch auf Taggelder
eingestellt, bis die Person wieder vermittlungsfähig ist, d.h. in der Lage, wieder eine Arbeit
aufzunehmen. Eine Frau, die sich zum Zeitpunkt der Niederkunft in dieser Situation befindet,
hat dennoch Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.



Bearbeitet von: orphan am: 14.09.2008 23:43:50 Uhr
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orphan

Schweiz
1730 Beiträge

Erstellt  am: 14.09.2008 :  23:44:38 Uhr  Profil anzeigen
Vielleicht findest du auch hier etwas:

http://www.ahv.ch/Home-D/allgemeines/MEMENTOS/6.02-D.pdf

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Nuggitante

Schweiz
1352 Beiträge

Erstellt  am: 14.09.2008 :  23:51:32 Uhr  Profil anzeigen
hallo

auf der seite www.treffpunkt-arbeit.ch findest du alle fragen und antworten rund um die arbeitslosigkeit.
auch das gesetz kannst du da nachlesen.

und hier ist eine antwort auf deine frage: www.treffpunkt-arbeit.ch/arbeitslos/faq/frage_15/

Nuggitante
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orphan

Schweiz
1730 Beiträge

Erstellt  am: 14.09.2008 :  23:53:29 Uhr  Profil anzeigen
@nuggitante - da hattest du mehr Glück beim "surven" - auf diese tolle Aussage bin ich nicht gestossen.

@shii - das sieht doch gut aus für dich - oder?!? Und übrigens, viel Glück für die Geburt!

Bearbeitet von: orphan am: 14.09.2008 23:54:09 Uhr
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shii

Schweiz
16 Beiträge

Erstellt  am: 15.09.2008 :  00:00:28 Uhr  Profil anzeigen
Oh danke viel mal! Bin fast mit den nerven durch...Danke viel mal für Eure tollen Hilfen!!!! Gehe aber trotzdem zur Ausgleichskasse. Zum Glück habe ich die Anmeldung gemacht. Allen gute Zeit und gute Nacht.
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Radiisli88

Schweiz
976 Beiträge

Erstellt  am: 15.09.2008 :  00:04:05 Uhr  Profil anzeigen
Hallo,

Du bist arbeitslos und hast eine 20% Stelle???
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orphan

Schweiz
1730 Beiträge

Erstellt  am: 15.09.2008 :  00:08:54 Uhr  Profil anzeigen
Wieso denn nicht, pupsmups. Sie ist vielleicht 80% arbeitslos? Einige sind froh darüber, wenn sie nur schon 20% arbeiten können, bis sie wieder eine 100% Arbeitsstelle finden.
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Radiisli88

Schweiz
976 Beiträge

Erstellt  am: 15.09.2008 :  00:24:07 Uhr  Profil anzeigen
@ Orphan

Ja, aber dann ist sie ja nicht arbeitslos, das heisst ja ohne Arbeit.
Eine 20% Stelle nenn ich auch Arbeit, du nicht?
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Nuggitante

Schweiz
1352 Beiträge

Erstellt  am: 15.09.2008 :  00:26:39 Uhr  Profil anzeigen
@ pupsmups

normalerweise arbeite man 100%.
wenn man nun diese stelle verliert, man aber eine stelle mit weniger % findet, ist man für die restlichen % arbeitslos und hat anrecht auf arbeitslosengelder, sofern man die bedingungen dafür erfüllt.
kannst mal auf www.treffpunkt-arbeit.ch nachlesen, wie das gehandhabt wird.

nuggitante
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Nuggitante

Schweiz
1352 Beiträge

Erstellt  am: 15.09.2008 :  00:27:49 Uhr  Profil anzeigen
oder jemand der mind. 12 monate 50% gearbeitet hat und seine stelle verliert, aber eine mit 20% findet, hat anrecht auf 30% arbeitslosengeld.

Nuggitante
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orphan

Schweiz
1730 Beiträge

Erstellt  am: 15.09.2008 :  00:35:27 Uhr  Profil anzeigen
@pupsmups - klar ist eine 20%-Stelle auch "arbeit". Hab ich je etwas anderes behauptet? Aber es kann ja sein, dass andere Leute zu wenig Geld verdienen mit einer 20%-Stelle weil sie eigentlich 100% bräuchten?!? Und dann, wenn sie nämlich keine 100%-Stelle finden, sind sie arbeitslos ... in diesem Fall zu 80%!
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Radiisli88

Schweiz
976 Beiträge

Erstellt  am: 15.09.2008 :  00:58:05 Uhr  Profil anzeigen
Ich hab ja nur gefragt.
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fabian

Schweiz
560 Beiträge

Erstellt  am: 15.09.2008 :  09:15:55 Uhr  Profil anzeigen
Hallo Sihi

Also der Anspruch ist ganz bestimmt nicht kantonal unterschiedlich, da das Arbeitslosengesetz wie die Mutterschaftsentschädigung eidgenössische Gesetze sind. Siehe mal diese Seite, da steht alles über den Anspruch, die Anmeldung, Berechnung der Entschädigung etc. drin. Du hast ganz bestimmt Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung, Du musst Dich aber selber bei der Sozialversicherungsanstalt Deines Kantons wenden bzw. kannst Du die Formulare auch hier runterladen, schliesslich sind es ja eidgenössische Formulare:

www.svasg.ch/de/produkte/mse/leistungen/

Ich wünsch Dir eine glückliche Restschwangerschaft und mach Dir keine Sorgen, kommt schon gut mit der Mutterschaftsentschädigung.

Liebe Grüsse
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