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 Liliput Forum Archiv - Stand 17. November 2008
 Recht und Gesetz - Rechtsfragen - OR, ZGB...
 Gemeinsame Sorgerecht - Betreung meiner Tochter
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Saftel858

Deutschland
1 Beitrag

Erstellt am: 09.10.2008 :  08:54:05 Uhr  Profil anzeigen
Sehr geehrter Damen und Herren, ich bitte um folgende Rechtsauskunft:

Es geht um die Betreung meiner 2 Jahre alten Tochter, von deren Mutter ich seit Dezember 2007 getrennt lebe. Wir sind nicht verheiratet, haben jedoch beide das gemeinsame Sorgerecht. Da es bezüglich der Besuchzeiten zu Problemen kam, habe ich Kontakt zum Jugendamt aufgenommen. Es fanden gemeinsame Gespräche mit dem zuständigen Sachbearbeiter statt, die zunächst eine Besserung hervorgeführt haben.

Heute bin ich zum geplanten Besuchstermin erschienen, und musste erfahren, das meine ehemalige Lebensgefährtin mit meiner Tochter den Wohnort gewechselt hat. Erst nach telefonischer Rückfrage wurde ich nach den Aufenthaltsort meiner Tochter in Kenntnis gesetzt. Bei meiner Nachfrage beim zuständigen Jugendamt wurde mir mit geteilt, dass auch dort der neue Wohnort nicht bekannt ist. Da die psychische Vorgeschichte meiner ehemalige Lebensgefährtin große Probleme aufweist, mache ich mir jetzt große Sorgen um das Wohlbefinden meiner Tochter. Bislang haben beide ein Wohnbereich im Elternhaus gehabt, und die Großmutter hat recht viel zur Betreung meiner Tochter beigetragen. Ich bitte um Auskunft wie meine rechtliche Situation nun einzuschätzen ist, da meine Besuchszeiten aufgrund der Entfernung von 40 km. nun erheblich eingeschränkt sind und das Jugendamt hier nicht mehr zuständig ist.

Ich bedanke mich im vorraus,

mit freundlichen Grüßen

MARNY

Schweiz
597 Beiträge

Erstellt  am: 09.10.2008 :  09:09:52 Uhr  Profil anzeigen
Guten morgen--na das ist ja nicht so schön was du da erlebst.
Aber:
Im allgemeinen müsste dir das Jugendamt zumindest sagen wie die weitere Vorgehensweise ist,es kan ja nicht sein das man dich da so im Regen stehen lässt.
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Inyuk

Schweiz
396 Beiträge

Erstellt  am: 09.10.2008 :  09:49:05 Uhr  Profil anzeigen
Wende Dich an das Jugendamt der zuständigen Gemeinde und bitte sie um hilfe das Du Deine Besuchstage wahrnehmen kannst. Vieleicht währe eine Erzihungsbeihilfe für Deine Ex hilfreich.
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Helmi47

Schweiz
3074 Beiträge

Erstellt  am: 09.10.2008 :  10:34:54 Uhr  Profil anzeigen
sehr geehrter Herr Saftel

wir sind hier ein Schweizer Forum und keine Rechtsauskunft. Hier erteilen engagierte Laien Ratschläge. Ob dies in Ihrer Situation das Richtige ist, wage ich zu gezweifeln. Fragen Sie doch, wie schon oben empfohlen, den ihnen bereits bekannten Sachbearbeiter des Jugendamtes resp. einen spezialisierten Anwalt in Deutschland, wenn Sie eine Antwort möchten, die Ihnen auch wirklich nützt.

viel Erfolg!
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