Autor |
Thema |
Kathi1970
194 Beiträge |
Erstellt am: 04.11.2008 : 23:00:40 Uhr
|
Ja, marny, ich bin alleinerziehend....undf habe bis jetzt immer 100% gearbeitet, bis ich krank wurde. Ich finde übrigens, fabian und helmi haben recht, man muss vermittelbar sein, um Anspruch zu haben. Rechtlich ist das klar, aber moralisch auch! Das Problem ist nur: wovon sollte jemand, der vorher schon am Existenzminimum gelebt hat mit nur noch 80% EInkommen eine Kinderbetreuung bezahlen? Ich hoffe darauf, dass ich eine besser bezahlte Stelle finde als die letzte und dann es mir leisten kann, nicht mehr 100% zu arbeiten....nicht nur meinetwegen, acuh die Kinder brauchen mich einfach noch sehr (sie sind 6, 8 und 10). Weiss jemand von Euch, ob der RAV mich eigentlich zwingen kann, mich wieder auf volle Stellen zu bewerben und evtl. auch eine anzunehmen, weil ich vorher voll gearbeitet habe? Oder kann ich sagen, dass 80% in Zukunft das Maximum für mich ist? Und wisst Ihr, wie das mit den Zwischenverdiensten funktioniert? |
|
|
MARNY
Schweiz
597 Beiträge |
Erstellt am: 04.11.2008 : 23:06:11 Uhr
|
Nein das mit den Zwischenverdiensten kapier ich auch noch nicht.Ich habe vorher 80% gearbeitet,also ich weiss wohl ich darf auch darunter gehen,aber eben dann ist es wohl Zwischenverdienst. Ja das ist schon anstrengend mit 3 Kindern,du ärmste,Bekommst du denn vom Vater der Kinder wenigstens deinen Unterhalt? Das ist ja heute auch nicht mehr so selbstverständlich. |
|
|
Chaefer
Schweiz
79 Beiträge |
Erstellt am: 04.11.2008 : 23:34:24 Uhr
|
MARNY habe Dir eine PN geschrieben |
|
|
siby
3025 Beiträge |
Erstellt am: 04.11.2008 : 23:38:20 Uhr
|
wegen dem zwischenverdienst bekommt ihr ein formular, das muss der arbeitgeber ausfüllen. das muss dann an die arbeitslosenkasse geschickt werden und dann wird der betrag von dem arbeitslosengeld abgezogen.
wenn der arbeitgeber dieses formular nicht ausfüllt, kann die arbeitslosenkasse keine auszahlung vornehmen. ich hatte damit so ein theater, weil ich noch einen kleinen nebenverdienst hatte und sich keiner für zuständig hielt, um das doofe formular jeden monat auszufüllen. |
|
|
Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 04.11.2008 : 23:55:37 Uhr
|
Kathi, natürlich kannst du sagen, dass 80 % das Maximum für dich ist und keiner wird/kann dich zwingen, eine 100%-Stelle anzunehmen. Beim Alter deiner Kinder ja sowieso nicht.
Zwischenverdienst ist wie Siby gesagt hat. Ergänzend vielleicht noch: Du erhältst dann 80 % von der Differenz zum vorherigen Lohn, d.h. es lohnt sich finanziell schon, einen Zwischenverdienst anzunehmen. Genau hab ich die Rechnerei nicht kapiert, aber wenns dich interessiert, erklärt es Fabian sicher viel professioneller. |
|
|
Velofahrer
311 Beiträge |
Erstellt am: 05.11.2008 : 01:59:52 Uhr
|
Zitat: Original erstellt von: fabian Wer interessiert's? Die sicher nicht. ........steht es Dir ja frei, eine entsprechende Gesetzesänderung zu versuchenn. Wie das geht, weisst Du ja.
Da wäre ich mir aber nicht so sicher... ich habe schon (unfähige) Direktoren zu Fall gebracht.
Ja vielleicht ist dies tatsächlich notwendig? Ich frage nur weil ich mich im RAV-Bereich nicht sonderlich gut auskenne. (Ja das gibt es tatsächlich, ich weiss mal etwas nicht).
Aber das mit der Gesetzesänderung musst du mir tatsächlich nicht erklären.
|
|
|
Lexra
Schweiz
4 Beiträge |
Erstellt am: 05.11.2008 : 13:38:50 Uhr
|
Zitat: Original erstellt von: MARNY
Und Lexra,hat es dir genützt?Wenn ja in wiefern?
hallo MARNY
ich hate nach 1,1/2 monaten einen Job was aber absolut nichts zu tun hate mit dem 2 monatigen bewerbungstraining, wen ich bedenke was für eine bewerbung ich da hin geschickt hate "so haben wirs da nicht gelernt bekommen da ". so nach etwa 1 monat hatte ich so gar keine lust mehr und habe einfach ein paar bewerbungen los geschick, im bewerbungsbrief standen genau 2 setze "suche einen job als... und Würde mich freuen...". ich hatte sehr sehr viel glück den genau auf so eine bewerbung hate ich danach einen job.
also zurück zu disen 2 monten bewerbungstraining (JOB CENTER hat sich das gantze genat) das komplete program verhalten, auftreten, telefontraning, vorstelungs gespräch, analysieren, stärcken schwächen, erstellen von schönen "mit farbe oder logo vom betrieb " bewerbungsdosier, kurtzschreiben, flyer erarbeiten, sämtlich vorträge über mobbing, selbstverwirckligung, born out syndrom usw. das gantze hat mir eigentlich gantz gut gefallen, hat nicht nur mir was gebracht habe auch meinem vater und einer freundin geholfen einen job zu finden mit erfolg.
was mich danach einbischen zum übelegen gebracht hat war, das eine bekante von mir den gleichen kurs etwa 2monte danach auch machen durfte aber die haben dan so viele sachen geendert wie zum beispiel keine flyer keine farbe keine logos, die adresse kommt da hin das datum dah hin usw. und nochmals etwa 1 monat später haben sie den kurs abgeschaft so wie ich das gehört habe. was ich irgendwo duch schad fand aber auch gut den das gantz hat die pro person etwa ( zweitausend fr.) gkostet das finde ich einfach übertrieben.
liebe grüsse Lexra |
|
|
Kathi1970
194 Beiträge |
Erstellt am: 05.11.2008 : 15:32:57 Uhr
|
Nee, Alimente bekomme ich nicht, weder für mich noch für die Kinder....Zur Zeit lebe ich vom Krankenttaggeld....
Das mit dem Zwischenverdienst klingt ja gut. Aber welcher Arbeitgeber, der z.B. eine 50% Stelle zu vergeben hat, würde denn jemanden einstellen, der wahrscheinlich sowieso bald wieder kündigt??? Ich frage danach, weil es bei mir so aussieht: wahrscheinlich darf ich vom Arzt aus zunächst nur 50% arbeiten. Wenn ich dann eine 50% stelle finde, die ein paar Wochen/Monate mache und dann wieder voll arbeitsfähig bin, was sagt dann das RAV:muss ich dann kündigen? Oder wird das als Zwischendverdienst gesehen? Mein Problem ist, dass ich von einem 50%Verdienst allein nicht leben kann. Solange ich noch teilweise krank geschrieben bin, kommt ja auch noch Geld von der Versicherung. Und eben vom RAV. Aber wenn ich dann einen Job finde zu nur 50%m das ist ja irgendwie schwierig. Es stellt mich doch keiner an, wenn ich ehrlich sage, dass ich wahrscheinlich bald wieder kündigen muss, nämlich sobald ich wieder ganz gesund bin und einen z.B. 80% Job auf Dauer suchen muss, um zu überleben.
Gibt es eigentlich eine Stelle (in ZH), die bei sowas berät? Ich bekomme bald die Kündigung und dann muss ich mich ja beim RAV melden, allerdings noch keine Stellenbemühungen nachweisen, solange ich voll krank geschrieben bin....Ein paar Informationen vorher zu haben, wäre nicht schlecht.... |
|
|
joce
294 Beiträge |
Erstellt am: 05.11.2008 : 15:44:54 Uhr
|
Wenn du eine Arbeit zu 80% suchst aber eine findest für 50% musst du diese annehmen und dich weiterhin bewerben für eine 80% stelle, du bist aber ein bischen entlastet d.h du musst nicht deine 10bewerbungen pro monat machen sondern nur soviel wie möglich neben der arbeit.. meine kollegin arbeitet 50% und sucht nebenbei noch was.. ist stressig klar aber sie hofft bald etwas anderes zu finden
kathi hast du meine PN gestern gelesen? |
|
|
Mutter von einer Tochter
18 Beiträge |
Erstellt am: 05.11.2008 : 18:09:08 Uhr
|
Autor Thema Seite: 1 2 von 2 An Kathi1970: Wenn Du zum RAV gehst, kannst Du frei wählen wieviel % Du in Zukunft arbeiten willst. Wenn Du aber nur noch 80% arbeiten willst, bekommst Du logischerweise auch anteilsmässig weniger Geld vom RAV.
|
|
|
Kathi1970
194 Beiträge |
Erstellt am: 05.11.2008 : 18:37:12 Uhr
|
Oh nein! Das hoffe ich doch nicht!!! Denn davon kann ich nichtmal ein paar Monate leben!!! Mein letztes Gehalt war nicht sehr gut, ich könnte in der gleichen Position bei einem anderen Arbeitgeber mit 70-80% das gleiche verdienen!! Nur dadurch könnte ich mir die 80% überhaupt leisten. Stimmt diese Auskunft wirklich so? Dann muss ich mich arbeitssuchend für 100% melden und hoffen, dass ich keinen 100% Job annehmen muss, denn das werde ich auch gesundheitlich die nächsten Jahre kaum noch längere Zeit durchhalten.... |
|
|
kelly
5 Beiträge |
Erstellt am: 05.11.2008 : 20:14:03 Uhr
|
" Das RAV treibt mich in den Wahnsinn "
Mich auch, schon lange ! |
|
|
fabian
Schweiz
560 Beiträge |
Erstellt am: 05.11.2008 : 20:33:19 Uhr
|
Kathi, es ist sogar so, dass Du, wenn Du aus medizinischer Sicht "nur" 50 % arbeitsfähig geschrieben bist, Du beim RAV auch nur zu 50 % vermittlungsfähig ist. Das heisst, Du kannst bekommst nur eine entsprechende Entschädigung. Die Arbeitslosenkasse kommt lediglich für 30 Krankheistage auf. Für den Rest muss man bei der Krankenkasse eine Taggeldversicherung haben. Leider ist es vielfach so, dass arbeitssuchende Personen über keine solche Taggeldversicherung verfügen. Wenn Du dann später wieder 80 % Stellen suchen kannst und zu 50 % arbeitest, wird das Einkommen von der Entschädigung abgezogen. Aber nicht vollumfänglich, denn schliesslich sollen diejenigen, welche noch arbeiten, nicht bestraft werden. Aber diesen Bonus kenne ich jetzt nicht so aus dem Stegreif, den kannst Du aber bei der Arbeitslosenkasse anfragen. Wenn Du innerhalb Deiner möglichen Bezugsdauer von 18 Monaten mit dem Zwischenverdienst wieder auf 12 Arbeitsmonate kommst, kannst Du dann nochmals ein Jahr länger stempeln. Also ist es sicher von Vorteil, einen Zwischenverdienst zu haben. Beim neuen Jahr wird aber das Einkommen des Zwischenverdienstes gerechnet. |
|
|
joce
294 Beiträge |
Erstellt am: 05.11.2008 : 20:45:00 Uhr
|
gratuliere fabian für die lustige zahl!!!
du bist wirklich hilfreich in dem grossen dschungel
danke |
|
|
fabian
Schweiz
560 Beiträge |
Erstellt am: 05.11.2008 : 22:35:08 Uhr
|
Danke Joce, helfe gerne. Das ganze Sozialversicherungssystem ist wahrlich sehr kompliziert ... |
|
|
Thema |
|
|
|