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Liliput

Schweiz
882 Beiträge

Erstellt am: 21.09.2006 :  14:01:01 Uhr  Profil anzeigen
Eröffnung einer Kinderkrippe / Kindertagesstätte

Um eine Kinderkrippe / Kindertagesstätte zu eröffnen, müssen einige Veraussetzungen erfüllt sein. Vorgängig sind verschiedene Abklärungen erforderlich, bevor eine Kinderkrippe realisiert werden kann.

Auch hier gilt wieder einmal mehr: von Kanton zu Kanton verschieden...

Weitere Liliput Forums Beiträge zum Thema Kinderkrippe / Kindertagesstätte eröffnen:
Leitfaden für die Gründung einer Kindertagesstätte KITA-Handbuch
«Erfahrungsbericht» Abschreckende Hürden für Krippengründungen in der Stadt Zürich

Bewilligungspflicht (Fall Kanton Zürich)

Seit 1998 besteht im Kanton Zürich eine Bewilligungspflicht für Kinderkrippen und Horte, um die Qualität der Kinderbetreuung sicherzustellen.

In der Folge arbeitete die Bildungsdirektion Richtlinien aus, welche seit 1. Dezember 2002 in Kraft sind. Seither haben Eltern, die ihr Kind einer Krippe in Obhut geben, Gewähr, dass die Kindertagesstätten die kantonalen Richtlinien und Qualitätsanforderungen erfüllen.

Die Aufsicht über Kinderkrippen und Horte wurde der Vormundschafts- oder Sozialbehörde der Standortgemeinde übertragen.

Bei einer beabsichtigten Neueröffnung einer Krippe empfiehlt es sich, am vorgesehenen Standort eine umfassende Bedarfsabklärung vorzunehmen.

(Hinweis: Die Bedarfsabklärung ist ein wesentlicher Punkt und sollte seriös und keinesfalls zu optimistisch erhoben werden! Nicht selten mussten Kinderkrippen wieder geschlossen werden, weil unter anderem diesem wichtigen Punkt keine Beachtung geschenkt wurde.)

Fällt diese Bedarfsabklärung positiv aus, gilt es zu prüfen, ob die oben erwähnten Richtlinien erfüllt werden können.

Um eine Betriebsbewilligung zu erhalten, braucht es geeignete Räumlichkeiten sowie Spielmöglichkeiten im Freien und in unmittelbarer Nähe.

Betriebskonzept

Weiter ist ein Betriebskonzept erforderlich, das die pädagogischen und organisatorischen Erfordernisse beinhaltet.

Auch ein transparenter und realistischer Finanzierungsplan muss vorliegen. Zur Verfügung stehen muss zudem qualifiziertes Personal in genügender Anzahl.

Im Weiteren müssen gewisse Auflagen erfüllt sein, welche die Betriebssicherheit der Kinderkrippe garantieren. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, beantragt die Trägerschaft die Bewilligung bei der Vormundschafts- oder Sozialbehörde.

Trägerschaft einer Kindertagesstätte kann eine Einzelperson, eine GmbH, ein Verein, eine Institution, Gemeinde oder eine Firma sein.

Die Vormundschaftsbehörde kann die Überprüfung selber vornehmen. Sie hat aber auch die Möglichkeit, das Bezirksjugendsekretariat mit der Abklärung zu beauftragen.

Die Verantwortliche für Krippenabklärungen prüft die vorhandenen Unterlagen, begutachtet die Räumlichkeiten und die Umgebung und erstellt einen Abklärungsbericht.

Aufgrund dieses Berichtes entscheidet die Vormundschafts- oder Sozialbehörde über die Erteilung der Betriebsbewilligung.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Vormundschafts- oder Sozialbehörde Ihrer Standortgemeinde / Wohngemeinde.



Link Tipps zu diesem Thema:

Stadt Zürich - Kontaktstelle zur Gründung einer Kindertagesstätte
[«KITA-Handbuch bestellen - Gründung von Kindertagesstätten» Link entfernt, da nicht mehr aktuell]

Sozialdepartement der Stadt Zürich
www.stadt-zuerich.ch/sd
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