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Thema |
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simsbi
Schweiz
5 Beiträge |
Erstellt am: 26.07.2007 : 11:10:01 Uhr
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Hallo
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen...
Mein Sohn - 3,5 Jahre alt - ist seit 3 Jahren 2-3 Tage die Woche bei einer Tagesmutter in deren Haus gegen Bezahlung zur Betreuung. Der Betreuungszeitrahmen ist max. bis Abends um 19:00 Uhr. Vor ein paar Wochen hat er - als ich bereits im Haus der TaMu war und ihn abholen wollte (kurz nach 19:00 Uhr) den Couchtisch aus Granit und Glas "halbiert" (keine Ahnung wie er das "geschafft" hat;-) Unsere Versicherung meinte, dass wir selber wählen können ob wir den Schaden anmelden wollen oder nicht. Eigentlich wäre unser Sohn nicht schadensfähig und wir nicht haftbar. Weiter sagt mir "mein" Rechtsverständnis ;-) dass die Möbel irgendwo als "Betriebseinrichtung" für ihre Erwerbstätigkeit zu verstehen sind und sie die nötigen Versicherungen abzuschliessen hat oder halt das Risiko tragen sollte. Nun - wir haben natürlich den Schaden also freiwillig angemeldet in der Meinung der TaMu-Familie einen Gefallen zu tun... Aber wir haben mündlich abgemacht, dass der Selbstbehalt die TaMu übernimmt. Nun ja - jetzt will sie den Selbstbehalt trotzdem; keiner weiss mehr von der Abmachung und alles was sie irgendwann mal für uns gemacht hat wird nun emotionalisiert "hochgerechnet"... Sogar ihr Mann hat meinen Partner "runtergemacht" und gesagt dass wir nicht mehr mit ihnen reden sollen... Ich bin echt total traurig... Vorallem auch deshalb weil wir Nachbarn sind und mein Sohn und die Tochter der TaMu richtig gute Freunde sind... Auch wenn wir jetzt den Selbstbehalt zahlen (es geht ja nur um CHF 200.--) ist das Verhältnis zerrüttet... Einzig die "Wahrheit" könnte unser Verhältnis einigermassen kitten. Hoffe hier kann mir jemand helfen.
glg simsbi
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 26.07.2007 : 11:28:54 Uhr
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Hallo simsbi
Ganz korrekt wäre gar niemand haftbar. Dein Sohn ist nicht "schadensfähig" (oder "schuldfähig"?), da zu klein. Die Aufsichtspflicht lag bei Dir, wenn Du ihn bereits abgeholt hast. Wenn Du erst unter der Tür standest, wars wohl ein Grenzfall, ändert aber nichts daran, dass niemand (weder Du noch TM) die Aufsichtspflicht vernachlässigt hat. Einen Granittisch halbiert man ja auch nicht so einfach... Also, ganz korrekt, müsste niemand den Schaden bezahlen. Auch die Hausratversicherung (oder "Betriebseinrichtung") der TM bezahlt wohl nur bei Feuer/Wasser/Diebstahl etc.
Ich würde, wie Du, den Schaden der Versicherung anmelden, da ich mir sonst schäbig vorkommen würde. Aber eben: dies ist reiner Goodwill von Dir, wie Deine Versicherung ja schon gesagt hat. Ob Du den Selbstbehalt ebenfalls freiwillig übernehmen willst, bleibt Dir überlassen. Ich finde Eure ursprüngliche Lösung eigentlich sehr anständig, schade, dass die TM das nicht mehr einsieht. Und schade, dass Geld so manche Freundschaft auseinanderbringt!
Und übrigens: Glas-Couchtische gehören eh nicht in einen Haushalt mit kleinen Kindern
Ich hoffe, Ihr redet bald miteinander.
Gruss Helmi |
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lonely
66 Beiträge |
Erstellt am: 26.07.2007 : 11:51:46 Uhr
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Versteh ich jetzt nicht ganz. Sind Kinder nicht in der Haftpflichtversicherung der Eltern "inbegriffen"? Also in unserer Polce sind sie das.
Wie auch immer, ich persönlich finde NICHT, dass die Tagesmutter etwas übernehmen soll. Es ist dein Sohn und er hat den Tisch kaputtgemacht. Deshalb solltest du den ganzen Schaden übernehmen.
Meiner Meinung nach eigentlich ganz eindeutig. |
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simsbi
Schweiz
5 Beiträge |
Erstellt am: 26.07.2007 : 12:31:02 Uhr
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@helmi47
Vielen herzlichen Dank für deine Antwort!!
Also verstehe ich das richtig: es ist so, dass sowohl ich als auch die TaMu die nötige Aufsichtspflicht "erfüllt" haben aber/und es ja nicht normal ist dass sich ein Granittisch entzweit nur weil sich ein Kleinkind anlehnt oder draufsitzt... Sozusagen wie: ich lehne mich an einen Türrahmen und das ganze Haus fällt in sich zusammen...?
glg |
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 26.07.2007 : 13:49:06 Uhr
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Ganz korrekt, vom Anwalt abgeschrieben:
Kinder im Vorschulalter sind im Regelfall nicht urteils- und damit auch nicht schuldfähig. Sie verstehen die Folgen Ihrer Taten nicht. Sie können nicht für den angerichteten Schaden haftbar gemacht werden.
Schulkinder und Jugendliche sind für den angerichteten Schaden haftbar. Angesichts der bei der Personengruppe vorliegenden "beschränkten Schuldfähigkeit" müssen sie jedoch nicht den ganzen, sondern nur einen Teil des angerichteten Schadens ersetzen.
Geschädigte gehen meist davon aus, dass Eltern für ihre schadenstiftenden Kinder haften. Dies ist keineswegs immer der Fall. Zwar kennt das Zivilgesetzbuch eine Haftung des "Familienhauptes" für seine Kinder. Die Eltern können sich jedoch von dieser Haftung befreien, wenn sie nachweisen, dass sie das Kind gehörig beaufsichtigt haben.
@lonely: Kinder sind natürlich in der Haftpflicht der Eltern mit eingeschlossen (sofern diese eine Familienhaftpflicht haben, oft geht das ja im Trubel vom Zusammenziehen/Heiraten/Kinderkriegen vergessen) aber eben: ganz rein rechtlich können die Eltern die Bezahlung des Schadens verweigern und müssen ihn darum nicht anmelden. Rein moralisch gebe ich Dir (wenigstens teilweise) recht. Andererseits: wenn der Schaden 5 Min. früher passiert wäre, wären die Eltern sowieso nicht haftbar, weil die Aufsichtspflicht bei der TM lag. Gerade bei einer TM sollte die Wohnung kindersicher eingerichtet sein, so dass ein Kleinkind nicht so schnell Schäden am Mobiliar verursachen kann. Ev. müsste man auch noch klären, womit er den Tisch demoliert hat. Mit einem Hammer, der grobfahrlässig rumlag? Dann wäre wieder ganz klar die TM schuld.
Darum halte ich es für eine faire Lösung, wenn sich beide Parteien am Schaden beteiligen.
Gruss Helmi |
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simsbi
Schweiz
5 Beiträge |
Erstellt am: 26.07.2007 : 14:30:10 Uhr
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*lach* Nur so - falls es interessiert: Nein - da lag natürlich kein Hammer rum... Mein Sohn hat sich an den Tisch angelehnt und draufgesetzt... Gebrochen ist der Tisch nicht beim Glas sondern am Tischfuss der aus 3cm-dickem Granit war...
Entschuldige wenn ich dich jetzt weiter löchere - irgendwie ist mir nicht klar, warum du jetzt in meinem Fall davon ausgehst dass die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde...
Gruss simsbi
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Helmi47
Schweiz
3074 Beiträge |
Erstellt am: 26.07.2007 : 14:36:21 Uhr
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Weil Du ihm eben keinen Hammer zum Spielen gegeben hast und einen kurzen Moment darf man einen 3 1/2jährigen wohl aus den Augen lassen.
Aber wie Du die Situation schilderst, verstehe ich den Aufstand, den die TM macht, erst recht nicht. Ein (offensichtlich nicht billiger) Couchtisch sollte wohl das Gewicht eines Kleinkindes aushalten. Wenn nicht, soll sie den Möbelfabrikanten haftbar machen oder so empfindliche Möbel wegräumen, wenn sie Kleinkinder beaufsichtigt.
Gruss Helmi |
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simsbi
Schweiz
5 Beiträge |
Erstellt am: 26.07.2007 : 15:34:41 Uhr
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Also - nochmals vielen Dank! Du warst mir wirklich eine sehr grosse Hilfe!
Ich werde das heute Abend mit der TaMu besprechen und ich hoffe dass wir das Kriegsbeil vergraben können (unabhängig ob wir nun die CHF 200.-- bezahlen oder nicht...)
Gruss simsbi |
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Cameleon
215 Beiträge |
Erstellt am: 26.07.2007 : 23:47:36 Uhr
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@ Simsbi: ich hoffe, dass du uns erzählst, wie das ganze dann schlussendlich ausgegangen ist.. denn ich fände es schade, dass ein tisch so viel ärger auslösen kann.. zum glück ist deinem kind nichts passiert!....! |
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Mondstern
Schweiz
3213 Beiträge |
Erstellt am: 27.07.2007 : 11:26:55 Uhr
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Genau das Gleiche ist mir auch geschehen. Als meine Kinder noch Klein waren, besuchten sie die Grosseltern die einen solchen Salontisch hatten. Sie spielten da ein bisschen und lehnten sich an den Tisch und schon war er Kaputt.
Entschuldigung aber wenn ein Granittisch so schnell auseinander fällt dann ist dies sicher ein Deffekt oder er war vorher schon massiv beschädigt.
Ich hoffe dass Du das Kriegsbeil begraben kannst. Denn über sowas zu streiten lohnt sich nicht. Ist doch einfach schade, wenn man sich sonst gut versteht sollte man doch miteinander reden können!
LG Mondstern |
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siby
3025 Beiträge |
Erstellt am: 28.07.2007 : 14:31:06 Uhr
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wir hatten letztens das thema, bei einem vertragsabschluss. meine vermittlerin meinte dazu...
wenn ein kind etwas kaputt macht (beispiel war den ball in den fernseher schmeisst...fernseher kaputt) müssen das die eltern ihrer haftpflichtversicherung melden. falls die haftpflichtversicherung nicht bezahlen will, kann man sich an die versicherung des vereins wenden...
ich weiss ja nicht wie das in deinem fall ist. wenn meine kinder irgendwo was kaputt machen würden, ist es für mich selbstverständlich, dass ich die versicherung einschalte und den selbstbehalt übernehme. das gleiche würde ich auch von meinen abgebenden eltern verlangen.
schade ist halt wirklich, dass eure freundschaft dadurch nun einen knacks ab hat. da solltet ihr wirklich nochmal miteinander reden und versuchen das zu klären.
lg siby |
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yapaya
Schweiz
21 Beiträge |
Erstellt am: 30.07.2007 : 14:12:58 Uhr
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Also zu dem Fall im speziellen kann ich nichts sagen.
doch eine Anmerkung kann ich machen
1. Genau aus sollchen gründen bin ich dafür das Abgebende Eltern und Tageseltern einen Vertrag machen - schrieftlich. Oder eben am besten das ganze betreuungsverhältnis über einen Verein laufen lassen.
2. Aus genau dieser Angst, das bei einem Vorfall die Freundschaft in die Brüche gehen könnte, hüte ich nicht regelmässig Kinder von näher Bekannten / Freunden. Denn egal wie gut das Verhältnis ist, ein solcher Fall kann es zerrütten!!
Das einfach zu meiner meinung |
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simsbi
Schweiz
5 Beiträge |
Erstellt am: 08.08.2007 : 10:47:18 Uhr
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@alle die mir geantwortet haben:
Ich hab also nochmals mit der TaMu gesprochen... Sie meinte für sie sei das Thema "erledigt"... Möchte nicht mehr darüber reden... Und sie werde weiterhin meine Kids betreuen und lieben... Sie ist vorgestern sogar kurz mit ihren Kindern zu einem Morgenkaffee gekommen... "Darüber" geredet haben wir allerdings nicht.. Also - keine Ahnung "woran" ich/wir jetzt bin... Schwierig mit jemanden etwas "richtig" zu klären wenn der andere sagt (aber vermutlich nicht wirklich meint), dass das Thema erledigt sei... die Zeit wird wohl "Gras" darüber wachsen lassen und die Kinder werden ohnehin nur noch bis Ende September regelmässig bei ihr sein (habe ich ihr schon vor dem Zwischenfall so mitgeteilt)
Also nochmals vielen Dank allen die mir geantwortet haben!
simsbi
@yapaya es ist so, dass die Kinder "dicke" Freunde sind - nicht die Eltern...
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Harlekin
Schweiz
51 Beiträge |
Erstellt am: 08.08.2007 : 17:12:03 Uhr
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Hallo simsbi ich habe mir Zeit gelassen und auch meine Gedanken darüber gemacht. Ja, ich bin auch Tagesmutter, habe mir überlegt wie es bei mir wäre: Die Kinder die ich betreue dürfen prinzipiel nicht auf den kleinen wie auf den grossen Tisch, sitzten, turnen u.s.w.. Der Granittisch dürfte gar nicht kaputt gehen, also er sollte dein Kind ohne bedenken tragen können. Die Sachen werden genutzt, ich habe auch einen Granittisch in meiner Wohnstube wie einen im Garten. Aus deiner Miesere nutze ich jetzt, dass ich eine Zusatzversicherung machen werde, für meinen neuen Gartentisch. Klar hilft dir meinen Text nicht unbedingt viel, doch ich habe daraus lernen können und dafür danke ich dir. So wünsche ich dir viel Kraft, den das aus der Welt schaffen brauche ich auch, sonst ist immer eine Spannung dazwischen. Liebe Grüsse Harlekin |
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Thema |
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